Gliederung:
1. Einleitung 2
2. Definitionen 3
3. Geschichte des Rettungsdienstes 6
4. Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit 7
4.1 Wahrnehmung als Superhelden 7
4.2 Wahrnehmung als unqualifizierte Krankenwagenfahrer 9
5. Einwirkende Faktoren 12
5.1 Der Faktor Unkenntnis 12
5.2 Der Faktor Fernsehen 13
6. Fazit 16
7. Literaturverzeichnis 18
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1. Einleitung:
Die nachfolgende Hausarbeit behandelt das Berufsansehen der Rettungsdienstmitarbeiter in der Öffentlichkeit. Das Ansehen diese Berufsgruppe ist deshalb sehr wichtig, weil zum einem das Ansehen starken Einfluss auf die Attraktivität eines Berufes hat (vgl. Bals/Runggaldier, BAST-studie 1998) und auf die Zufriedenheit und Identifikation der Rettungsdienstmitarbeiter. Dies hat wiederum direkten Einfluss auf die Interaktion mit dem Patienten, seinen Angehörigen und dem Krankenhauspersonal. Eine effektive Behandlung ist allerdings nur dann möglich, wenn ein gewisses Vertrauen, vom Patienten, zum Rettungsdienst besteht.
Der Rettungsdienst in seiner heutigen Organisation ist ein relativ junges Berufsfeld (vgl. Kessel 2008, S. 114ff) und daher für Außenstehende ein unbekanntes Feld. Die meisten Menschen wissen nicht genau welche Berufsgruppen dort arbeiten und welche Qualifikationen dieser Personen haben. So passiert es, dass zwei extrem unterschiedlichen Beurteilungen durch die Öffentlichkeit von den Mitarbeitern wahrgenommen werden. Zum Einen werden Rettungsdienstmitarbeiter für unausgebildetes Personal gehalten und zum Anderen zu Helden stilisiert. Nach Erläuterung der wichtigsten Grundbegriffe und einem kurzen geschichtlichen Abriss des Rettungsdienstes in Deutschland werden nachfolgend zwei Beispielen aus dem Rettungsdienstalltag in plakativer Sichtweisen dargestellt um an Hand zweier Einflussfaktoren darzustellen wie es zu diesen unterschiedlichen Sichtweisen kommt. Im Fazit wird eine zusammenfassende Reflexion über die Beurteilungen durch die Öffentlichkeit und dessen Ursprung erfolgen, mit dem Versuch Lösungsmöglichkeiten für ein ausgeglicheneres Ansehen des Rettungsdienstes in der Öffentlichkeit zu erwirken.
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2. Definitionen:
Ansehen:
Das Ansehen bezeichnet den Ruf einer Person oder in diesem Fall einer Gruppe von Personen in der Öffentlichkeit. Ein sozialer Akteur kann durch sein Handeln an Ansehen gewinnen oder verlieren. Da höheres Ansehen zu einem höheren sozialen Status und somit zu mehr Macht führt, sind Menschen auf ein möglichst hohes Ansehen bedacht. Im Fall einer Berufsgruppe führen die Aufgaben und die Verantwortung, die dieser Gruppe übertragen werden, zur Bildung deren Ansehens. So genießt zum Beispiel die Berufsgruppe der Ärzte mehr Ansehen als die der Müllmänner (vgl. Hillmann 2007, S.701). Öffentlichkeitsarbeit:
Bezeichnet die Bemühungen eines Unternehmens oder einer Organisation, eine möglichst positive öffentliche Meinung über ihr Unternehmen oder ihre Organisation zu schaffen. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es nicht, wie bei der Werbung, nur eine einzelne Handlung, wie z.B Kauf einer Ware zu erreichen, sondern im Ganzen ein gutes Image zu bekommen (vgl. Hillmann 2007 S.639). Öffentlichkeit:
Unter Öffentlichkeit werden gesellschaftliche Verhältnisse verstanden, die eine öffentliche Meinung herausbilden, mit bestimmten Einwirkungsmöglichkeiten auf staatliche Organe und Prozesse. (vgl. Hillmann 2007 S.638) Anerkennung:
Anerkennung ist eine positive Bewertung des Einzelnen durch seine soziale Umwelt, die das Selbstwertgefühl des Individuums steigert. Sie gilt als eine der wichtigsten Motivationen der Menschen. So kann possitive Anerkennung als Belohung und negative Anerkennung als Bestrafung angesehen werden. (vgl. Hillmann 2007 S.26) Rettungsdienst:
„Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Er hat die bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen
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Stand der Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen. “ (Zitat aus: Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 16.12.2010) Rettungsassistenten (kurz RA):
Der Rettungsassistent ist der einzige Ausbildungsberuf im Rettungsdienst, der bundesweit einheitlich geregelt ist, mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren. Zur Aufgabe des Rettungsassistenten gehört die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes . Hierzu ist es dem Rettungsassistenten, im Zuge der Notkompetenz, erlaubt bestimmte Medikamente zu verabreichen, sowie einige, normalerweise nur dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen (z.B Intubation und legen eines venösen Zugangs) durchzuführen (Gorgaß u.a. 2007). Rettungssanitäter (kurz RS):
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Allen gemeinsam ist, dass die Ausbildung 520 Stunden in Theorie, Klinikpraktikum und Rettungswachenpraktikum beträgt und durch eine Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung beendet wird. Seine Aufgabe ist es dem Rettungsassistenten zu assistieren (Gorgaß u.a. 2007). Rettungshelfer (kurz RH):
Der Rettungshelfer ist die unterste Berufsgruppe im Rettungsdienst. Die Ausbildung beträgt 320 Stunden. Im Gegensatz zum Rettungssanitäter werden nur verkürzte Praktikas und keine Abschlussprüfung benötigt. Da Rettungshelfer keine RTWs besetzten dürfen, sondern nur auf Mehrzweckfahrzeuge fahren dürfen, fahren meist nur Zivildienstleistende bzw. seit der Verkürzung der Zivildienstzeit und nun der gänzlichen Abschaffung, Ableister des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dieser Ausbildung. Wer nach seinem Freiwilligen Sozialem Jahr bzw. Zivildienstes weiterhin im Rettungsdienst arbeiten möchte, muss den Rettungshelfer zum Rettungssanitäter aufstocken, um höhere Anstellungschancen zu haben (Gorgaß u.a. 2007). Rettungswagen (kurz RTW):
Der Rettungswagen dient dazu einen Notfallpatienten zu versorgen und ihn in eine Klinik zu transportieren, die für die jeweilige Verletzung oder Erkrankung geeignet ist.
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Zu diesem Zweck besteht die Besatzung aus mindestens einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter (Gorgaß u.a. 2007). Krankentransportwagen (kurz KTW):
Der Krankentransportwagen dient zum transportieren von Patienten, die keinen Notfall darstellen. Er wird von mindestens einem Rettungssanitäter und einem Rettungshelfer besetzt. Der KTW ist deshalb auch weniger gut ausgestattet als der RTW. Der KTW wird aber nur noch in wenigen Kreisen gefahren. An seine Stelle treten seit längere Zeit schon Mehrzweckfahrzeuge (Gorgaß u.a. 2007). Mehrzweckfahrzeuge (kurz MZF):
Die Mehrzweckfahrzeuge sind ausgestattet wie RTWs und fahren sowohl zu Notfällen, als auch zu Krankentransporten. Besetzt sind sie mit Rettungsassistenten und Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter (Gorgaß u.a. 2007).
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Arbeit zitieren:
Britta Büchler, 2011, Das Ansehen des Rettungsdienstes in der Öffentlichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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