Das „Whistleblower-Konzept“ – Darstellung und Bewertung


Seminararbeit, 2011

22 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis.II

1.Einleitung
1.1. Beispiele für Whistleblowing
1.2. Problemstellung
1.3. Aufbau

2. Grundlagen
2.1. Definition Whistleblowing
2.2. Kriterien die ein Whistleblower erfüllt

3. Fallbeispiel - Der Fall Margrit Herbst
3.1. Darstellung des Falls von Frau Margrit Herbst
3.2. Die Dilemmasituation am Fallbeispiel Margrit Herbst

4. Die Rechtslage
4.1. Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland
4.2. Die derzeitige rechtliche Situation in Deutschland
4.3. Der Vorschlag eines neuen Whistleblowerparagraphens im BGB
4.4. Der Whistleblowerschutz in den USA

5. Lösungsansätze und Bewertung

6. Anhang

7. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Beispiele für Whistleblowing

Der Ingenieur Roger Boisjoly wies 1985 auf das erhöhte Sicherheitsrisiko der Dich- tungsringe an der US-Raumfähre Challenger hin. Seine Bedenken wurden von sei- nem Vorgesetzten ignoriert. Dieser Defekt sollte später, laut der angestellten Un- tersuchungen, unter anderem der Auslöser für die Challenger Katastrophe von 1986 sein.

Die Veterinärsärztin Dr. med. vet. Margrit Herbst meldete zwischen 1990 und 1994 über zwanzig Verdachtsfälle von BSE. Ihre Meldungen an Ihren damaligen Arbeit- geber, der Kreisverwaltung Segeberg in Schleswig Holstein, wurden nicht beachtet. Nachdem sich Frau Herbst 1994 mit einem TV-Interview an die Öffentlichkeit wen- dete, verklagte sie die Schlachthofbetreiberin auf Schadensersatz und sie wurde aufgrund Ihres „Bruchs der Verschwiegenheitspflicht“1 fristlos gekündigt.

Der US Militärpolizist Joseph Darby leitete 2004 eine CD mit Fotos von Folter, Ver- gewaltigung und Misshandlung irakischer Gefangener an seinen Vorgesetzten wei- ter. Diese Bilder gingen um die Welt und lösten den Folterskandal von Abu-Ghraib aus. Joseph Darby und seine Familie wurden in ein Opferschutzprogramm aufge- nommen, nachdem er zunehmend Drohbriefe erhielt in den er als Verräter betitelt worde.

Die ehemalige Altenpflegerin Brigitte Heinisch zeigte 2007 ihren Arbeitgeber, ein Altenpflegeheim in Berlin, bei der Staatsanwaltschaft an und wendet sich mit Flug- blättern an die Öffentlichkeit um auf die menschenunwürdigen Verhältnisse in Al- tersheimen aufmerksam zu machen. Sie wurde daraufhin fristlos gekündigt.

Dies sind einige Beispiele für Personen, die laut allgemeiner Ansicht Zivilcourage bewiesen haben um uneigennützig auf Missstände innerhalb ihrer Organisation aufmerksam zu machen. Der neudeutsche Begriff Whistleblowing ist nicht bloß ein Modewort, sondern es gibt immer häufiger Fälle, in denen Personen das ethisch zweifelhafte Verhalten Ihres Arbeitgebers nicht mehr hinnehmen möchten und sich Das „Whistleblower-Konzept“ - Darstellung und Bewertung an die Öffentlichkeit wenden, um Unwohl von der Allgemeinheit, dem Staat, der Umwelt oder der Wirtschaft abzuwenden.

1.2. Problemstellung

Was genau passiert, wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Organi- sation moralisch verwerfliche Vorgehensweisen nicht mit seinen eigenen Moralvor- stellungen vereinen kann? Steht die vertraglich festgelegte Loyalität und Ver- schwiegenheitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, welche ebenfalls gesetzlich vorgegeben ist, über den eigenen ethischen Werten? Handelt ein Whistleblower selbstlos und uneigennützig, wenn er sich mit Betriebsgeheimnissen an die Öffent- lichkeit wendet?

Ein Whistleblower befindet sich in einem Zwiespalt: Einerseits möchte dieser zum Wohle der Bevölkerung auf unrechtmäßige Praktiken innerhalb seines Betriebes aufmerksam machen, um diese zu beseitigen, andererseits hat er womöglich sel- ber an den später bemängelten Vorgehensweisen mitgewirkt, und sich somit eben- falls schuldig gemacht. Auch weiß der- oder diejenige bereits vor seinem „Alarm läuten“, dass dies sowohl arbeitsrechtliche, als auch zivilrechtliche Folgen haben kann.

Der Whistleblower wird in Deutschland (noch) nicht gesetzlich geschützt. Neben Mobbingattacken und Denunziationskampagnen, kann die Entscheidung sich gegen den Arbeitgeber zu wenden im schlimmsten Fall die berufliche sowie die private Existenz zerstören.

1.3. Aufbau

Diese Seminararbeit folgt dem nachstehenden Aufbau:

In Kapitel 2 wird der Begriff „Whistleblowing“ genauer definiert. Im dritten Kapitel wird am Fallbeispiel Magrit Herbst gezeigt, mit welchen Konsequenzen ein ver- meintlicher Whistleblower umzugehen hat. Anhand des Fallbeispiels wird dann die Dilemmasituation beider Parteien (die des Whistleblower und die des Arbeitgebers) näher dargestellt. Kapitel 4 beschäftigt sich mit dem aktuellen Schutz von

Whistleblowern in Deutschland. Ebenfalls in Kapitel 4 wird der derzeitige Geset- zesentwurf zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland erläutert. Darauf fol- gend wird auf die Rechtslage zu diesem Thema in den USA hingewiesen. Ab- schließend folgt in Kapitel 5 eine Bewertung und Lösungsansätze zum Whistleblower Konzept.

2. Grundlagen

2.1 Definition „Whistleblowing“

Der Begriff des „Whistleblowing“ leitet sich aus der angloamerikanischen Rede- wendung „to blow the whistle on someone“, zu Deutsch „jemanden verpfeifen“ ab.2 Man kann diesen Begriff jedoch auch gemäß einiger Fachartikel als „Alarm schla- gen“ gemäß dem englischen Begriff „to blow the whistle, also als „Trillern auf einer Pfeife“ übersetzen. Er soll ausdrücken, dass ein Mitglied einer Organisation oder ein Mitarbeiter eines Unternehmens auf Missstände innerhalb seines Wirkungskrei- ses aufmerksam macht.

2.2 Kriterien die ein Whistleblower erfüllt

Nach Dr. Dieter Deiseroth3 ist ein Whistleblower eine Person, die die folgenden vier Kriterien erfüllt:

(1) revealing wrongdoing
(2) going outside
(3) serving the public interests
(4) risking retaliation

Ein Whistleblower, oder auch Hinweisgeber, handelt um innerhalb seines Betriebes oder um die Öffentlichkeit auf Missstände, Gefahren für die Allgemeinheit, illegales Handeln oder ethisch zweifelhafte Praktiken innerhalb seines Betriebes oder seiner Dienststelle aufmerksam zu machen („revealing wrongdoing“4 ). Whistleblowing be- schreibt auch ein „Alarmschalgen“ („going putside“). Unterschieden wird zwischen internem - und externem Whistleblowing. Beim internen Whistleblowing wendet sich der Hinweisgeber an eine Stelle innerhalb des Betriebs oder der Verwaltung, um auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Das externe Whistleblowing hin- gegen kennzeichnet sich dadurch, dass der Hinweisgeber sein Wissen an die Öf- fentlichkeit (Medien, Presse, Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) weiterleitet. In der Praxis ist es oft so, dass sich der Whistleblower in erster Instanz an eine interne Stelle wendet, und erst wenn seinem Hinweis nicht nachgegangen wird, oder seine Anzeige erfolglos bleibt, wendet sich dieser Ultima ratio an die Öffentlichkeit. „Drit- tens liegt Whistleblowing nur dann vor, wenn es aus primär uneigennützigen Moti- ven erfolgt („serving the public interest“), die am Schutz gewichtiger Rechtsgüter orientiert sind. Der Betreffende erstrebt mit seinem Whistleblowing keine wirtschaft- lichen Vorteile für sich oder Nahestehende.5

Dabei geht der Hinweisgeber ein erhöhtes Risiko ein, da er seine Karrierechancen und in extremen Fällen seine Existenz (oder die von Angehörigen etc.) riskiert („risking retaliation“).

Ein Rückblick in die deutsche Geschichte vergegenwärtigt, dass auch schon früher Whistleblower mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen mussten. Sowohl Martin Luther, als auch Sophie Scholl könnten als mit einer der ersten bekannten Whistleblower angesehen werden.6 Auch sie haben innerhalb einer Organisation (der katholischen Kirche) bzw. innerhalb der nationalsozialistischen Diktatur ihre Stimme erhoben um auf Missstände aufmerksam zu machen und mussten dafür einen hohen Preis zahlen.

Für einen Whistleblower sollten das Allgemeinwohl sowie die moralische Verant- wortung gegenüber den Mitmenschen, der Umwelt oder dem Staat, einen höheren Stellenwert als die Loyalität gegenüber dem unmoralisch handelnden Unternehmen bzw. Organisation haben. Die Konsequenzen können neben Mobbingattacken und Denunziationskampagnen gegen den „Nestbeschmutzer“ auch arbeits- und zivil- rechtliche Folgen haben. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland keinerlei Schutz für die „ethischen Dissidenten“7 Im Folgenden Kapitel soll am Fall Margrit Herbst, die 2002 den Whistleblower Preis8 erhielt9, der Verlauf und die Risiken beim Whistleblowing dargestellt werden.

[...]


1 Vgl.TAZ Gabriele Goettle (30.06.2003) „Rinderwahnsinn? Zu Besuch bei einer BSESachkundigen“

2 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower

3 Richter am Bundesverwaltungsgericht; Mitglied des VDW

4 Vgl. Dieter Deiseroth: Zivilcourage am Arbeitsplatz - „Whistleblowing“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004

5 Vgl.Dieter Deiseroth: Zivilcourage am Arbeitsplatz - „Whistleblowing“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004

6 Vgl. „Whistleblowing in Deutschland“ von Guido Strack: http://www.whistleblower- net.de/pdf/WB_in_Deutschland.pdf

7 Zitat von Dieter Deiseroth, veröffentlicht auf der Homepage von Transparency International e.V: http://www.transparency.de/Hinweisgeber.60.0.html

8 Siehe Anhang 1

9 http://www.vdw- ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=17&Itemid=13&lang=de

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Details

Titel
Das „Whistleblower-Konzept“ – Darstellung und Bewertung
Autor
Jahr
2011
Seiten
22
Katalognummer
V174704
ISBN (eBook)
9783640953349
Dateigröße
628 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Margit Herbst, Whistleblowing;, Whistlerblower;
Arbeit zitieren
Melanie Klein (Autor:in), 2011, Das „Whistleblower-Konzept“ – Darstellung und Bewertung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174704

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