1. Der Föderalstaat Belgien: Vorreiterrolle im Regieren in einem verflochtenen Mehrebenensystem
Föderalstaaten stellen innerhalb der Europäischen Union (noch) die Minderheit dar, bislang gibt es derer lediglich vier: Deutschland, Belgien, Österreich und seit 1998 Spanien. Als logische Konsequenz daraus ergeben sich für die regionalen Ebenen dieser Länder Probleme beim Durchsetzen ihrer eigenen Interessen auf der Bühne europäischer Politik, denn die Unterstützung aus den anderen Ländern erweist sich als entsprechend gering. Auch sind die Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der föderalen Einheiten der EU-Mitgliedsstaaten durch Reglementierungen eingeschränkt, so wurde dem Ausschuss der Regionen etwa bis heute kein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof zugestanden. Der junge Föderalstaat Belgien 1 ist ein besonders interessantes Beispiel für eine Untersuchung bezüglich der Mitwirkungsmöglichkeiten der subnationalen Ebene in der Arbeit der EU: Diese Arbeit soll die Besonderheiten der Regionen und Gemeinschaften Belgiens im Hinblick auf ihre Europapolitik und ihre aktive Mitarbeit innerhalb der EU herausarbeiten und versuchen, die Stärken und Schwächen dieses Systems zu bewerten.
Da es sich hier um ein noch junges Themenfeld handelt, ist es um wissenschaftliche Literatur bislang sehr knapp bestellt. Außer einigen Arbeiten zum theoretischen Handeln der subnationalen Einheiten Belgiens und einer einzigen Untersuchung einer Regierungskonferenz 2 der EU gibt es bislang noch keine politikwissenschaftlichen Abhandlungen zu diesem komplexen Thema, obwohl sie sicherlich gerechtfertigt wären: Diese Arbeit wird auch versuchen, deutlich zu machen, dass Belgien eine Art Vorreiterrolle übernommen hat und eindrucksvoll demonstriert, wie aktive und produktive Mitarbeit in der EU möglich ist trotz oder gerade wegen einem verflochtenen System der regionalen und nationalen Ebene im eigenen Land.
2. Die Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der belgischen Regionen und Gemeinschaften im europäischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß
Im Folgenden sollen nun die besonderen Gegebenheiten der belgischen Regionen und Gemeinschaften, die auf die europäische Ebene wirken, dargestellt werden, die Knotenpunkte des Mehrebenensystems, an denen eine Wechselwirkung zwischen europäischer, nationaler
1 Belgien wurde erst nach der Verfassungsreform von 1993 ein Föderalstaat (Anm. d. V.).
2 Die Regierungskonferenz von 1996/97 in einer Untersuchung von Bart Kerremans
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und subnationaler Ebene vorhanden ist, um Stärken und Schwächen dieses Systems aufzuzeigen und zu diskutieren.
2.1. Europäische Foren, auf denen Belgiens subnationale Vertreter agieren
Zunächst soll die europäische Ebene in Angriff genommen werden, und zwar jene Bereiche, auf die die belgischen Regionen und Gemeinschaften direkten Einfluss und Bezug haben: Für ihre Mitarbeit in der EU stehen den föderalen Einheiten Belgiens drei Bereiche der Repräsentation zur Verfügung, zum einen die Leitungs- und Verwaltungsstrukturen der Regionalpolitik, zweitens der Ausschuss der Regionen und last but not least der EU-Ministerrat.
Die Leitungs- und Verwaltungsstrukturen der Regionalpolitik, geschaffen im Rahmen der einheitlichen europäischen Akte im Jahre 1986, wurden zum Zwecke der Effektivitätssteigerung im Hinblick auf Verhandlungen mit regionalen und lokalen Behörden installiert mit dem Ziel, eine möglichst unbürokratische und direkte Basis für Kontakt und Zusammenarbeit zwischen europäischer Bühne und föderaler Ebene zu haben, ohne für jeden Einzelfall den Weg über die nationale Regierung des jeweiligen Staates gehen zu müssen. 3 Von Anfang an wirkten die neu geschaffenen Möglichkeiten unterstützend im Hinblick auf einen Aufschwung innerhalb der Regionen und für einen politischen Lernprozess. Mittlerweile allerdings verliert diese Maßnahme für die belgischen Regionen und Gemeinschaften immer mehr an Bedeutung, da sie „sowohl im Hinblick auf ihre Größe (kommunale und provinziale Behörden) als auch ihren Status (öffentlicher, gemischter, privater Sektor) sehr verschiedene Akteure einschließt.“ 4 Mit dem Vertrag von Maastricht wurde der Ausschuss der Regionen geschaffen, der die Mitarbeit und Mitwirkungsmöglichkeit der subnationalen Ebenen der EU-Mitgliedsstaaten institutionalisieren soll. Allerdings ist dieses Instrument mit z.T. schwerwiegenden Problemen behaftet: Zum einen fehlt eine auch nur annähernd einheitliche Basis der föderalen Einheiten der Mitgliedsstaaten, so sind z.B. die Länder in Deutschland oder die Regionen und Gemeinschaften in Belgien weitreichend mit politischen Mitteln ausgestattet, während Frankreich als ehemaliger Zentralstaat die Departements bislang lediglich mit Verwaltungsaufgaben betraut hat und England noch gar keinen Willen erkennen lässt, politische Macht an Einheiten mit subnationalem Charakter zu transferieren. Die logische Konsequenz daraus ist natürlich, dass die Vertreter des Ausschusses der Regionen, die aus
3 nach Philippart/Van Cutsem, 1998, S. 209.
4 Philippart/Van Cutsem, 1998, S. 209.
3
Föderalstaaten kommen, intensiv ihre Aufgaben wahrnehmen und dabei ihre vorhandenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen suchen, während bei den übrigen Mitgliedsstaaten schon das Interesse fehlt, sich mit einem weiteren, durch Mitarbeit erstarkenden potentiellen Entscheidungsträger auseinander zu setzen. Des weiteren bestehen gravierende Unterschiede allein durch die Größe bzw. Einwohnerzahlen der einzelnen subnationalen Ebenen, etwa im Vergleich Bayern mit Einwohnern im zweistelligen Millionenbereich und die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien mit etwa 65 000. 5
Das zweite und wohl entscheidendere Problem des Ausschusses der Regionen ergibt sich aus den begrenzten Möglichkeiten, die diesem Instrumentarium zur Verfügung stehen: Konsultiert werden muss er nur in den Bereichen Bildung und Berufsausbildung, öffentliche Gesundheit, Kultur, transeuropäische Verkehrs-, Telekommunikations-und
Energieinfrastrukturen und ökonomische und soziale Kohäsion. Daneben besteht für den Ausschuss der Regionen die Möglichkeit, von sich aus eine Stellungnahme abzugeben, wenn er es als zweckdienlich erachtet. Konkret zusammengefasst bedeutet dies, dass erst innerhalb des Ausschusses eine gemeinsame Position erarbeitet werden muss, wenn diese abgegeben wurde, kann sie, muss aber nicht gehört werden, geschweige denn, dass diese Stellungnahme irgendeine Form von verbindlichem Charakter hätte. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die anfängliche Euphorie der belgischen Regionen und Gemeinschaften, die in diesen Ausschuss derzeit zwölf Vertreter 6 entsenden, für dieses Instrument rasch nachgelassen hat, v.a. wenn man bedenkt, welche Möglichkeiten den belgischen Regionen und Gemeinschaften noch zur Verfügung stehen (was im Folgenden noch ausgearbeitet wird).
Der EU-Ministerrat setzte sich gemäß des Artikels 146 des EG-Vertrages aus den Vertretern der nationalen Regierungen zusammen. Jedoch auf Betreiben der Föderalstaaten Deutschland und Belgien wurde dieser Artikel dahingehend geändert 7 , dass der Vertreter des Nationalstaates lediglich Ministerrang haben musste und verbindlich für den ganzen Staat entscheiden kann. Dadurch haben die Staaten nun auch die Möglichkeit, einen subnationalen Vertreter in den Ministerrat zu entsenden. Dadurch wurde eine Möglichkeit für einen „direkten Zugang zum Kern des legislativen und exekutiven Prozesses“ 8 der EU für die subnationalen Vertreter der Mitgliedsstaaten geschaffen. Die Frage, warum diese Änderung v.a. für die belgischen Regionen und Gemeinschaften von solch großer Bedeutung war, soll
5 Lepszy/ Woyke, 1985, S. 53.
6 Zwei Sitze für die Französische Gemeinschaft, zwei für die Wallonische Region, einer für die
Deutschsprechende Gemeinschaft, zwei für die Region der Hauptstadt Brüssel, fünf für die Flämische
Gemeinschaft. Nach Philippart/Van Cutsem, 1998, S. 210.
7 geändert auf der Regierungskonferenz der EU 1991. Philippart/Van Cutsem, 1998, S. 213.
8 Philippart/Van Cutsem, 1998, S. 212.
4
zurückgestellt werden, da dies aus den folgenden Kapiteln ersichtlich wird, wenn die „belgischen Besonderheiten“ herausgearbeitet werden.
2.2. Kompetenzen der Regionen und Gemeinschaften
Der belgische Föderalstaat zeichnet sich als einzigartig in vierfacher Hinsicht aus: Es handelt sich um einen zentrifugalen Föderalismus als Ergebnis eines dezentralisierenden Prozesses weg vom Einheitsstaat. Gleichzeitig kann man den Föderalismus als bipolar bezeichnen, basierend auf dem Sprachkonflikt zwischen dem Holländischen und dem Französischen. Des weiteren hat sich in Belgien ein doppelter Föderalstaat entwickelt, gekennzeichnet durch die sprachlichen Gemeinschaften und territoriale Regionen, die sich territorial überlappen, politisch und verwaltungstechnisch jedoch eigenständig sind.
Der vierte Punkt, die Asymmetrie, bezieht sich auf den zuletzt genannten im Hinblick auf die
9 Schaubild aus: http://belgium.fgov.be/abtb/de_federal_3.htm vom 10.9.2002
5
Arbeit zitieren:
Simon Baar, 2002, Mitwirkungsmöglichkeiten der Regionen im Kontext von "Europa der Regionen" am Beispiel Belgien, München, GRIN Verlag GmbH
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