Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Definition und Grundlagen der Autorität 1
2.1 Definition der Autorität 1
2.2 Grundlagen der Autorität 2
3. Formen der Autorität 4
3.1 Institutionelle Autorität 4
3.2 Funktionale Autorität 5
3.3 Personale Autorität 5
4. Bedeutung der Autorität für die Unternehmungsführung 6
4.1 Der traditionelle Idealtypische Führungsstil 6
4.2 Der autoritäre und demokratische Führungsstil 7
4.3 Beurteilung der Führungsstilen 9
5. Zusammenfassung 10
1. Einleitung
Der Begriff Autorität wird heutzutage häufig und mehrdeutig verwendet. Kein Lebensbereich ist frei von Macht und Autorität. Diese Arbeit beschränkt sich vor allem auf den Bereich Unternehmen. Der Erfolg eines Unternehmens hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Faktor ist die Führungsqualität des Vorgesetzten und somit seine Autorität. Auch wenn in Unternehmen nicht darüber gesprochen wird: ohne Macht und Autorität würden sie kaum funktionieren können. Durch Machtausübung der Vorgesetzten wird die Verwirklichung von Zielen durch kollektives Handeln ermöglicht. Autorität wird deshalb oft mit Macht und Herrschaft identifiziert. In dieser Arbeit wird nicht versucht den Begriff Autorität auszulegen und allgemeingültig zu definieren, sondern generell die Formen der Autorität zu zeigen, um deren Bedeutung für ein Unternehmen deutlich zu machen. Die Fragen, die in diesem Sinne zu erläutern sind: was sind die Autoritätsgrundlagen, welche Formen der Autoritätsausübung gibt es und welche Bedeutung bringen die Autoritätsformen für Unternehmensführung mit sich.
Die Arbeit ist auf folgende Weise strukturiert: Im ersten Teil (Textziffer 2.1) wird die Autorität zunächst definiert, und deren Grundlagen werden erläutert (Textziffer 2.2). Danach werden die Formen der Autorität dargestellt und beschrieben (Textziffer 3). Im darauffolgenden Hauptteil (Textziffer 4) wird die Bedeutung der Autorität für die Unternehmensführung deutlich gemacht, indem die unterschiedlichen Führungsstile betrachtet und beurteilt werden, um daraus Ergebnis (Textziffer 5) abzuleiten.
2. Definition und Grundlagen der Autorität 2.1 Definition der Autorität
Im soziologischen Sinne ist Autorität eine Form der Macht, die nicht auf Gewalt, sondern auf der Anerkennung der Werten oder Funktionen einer Person beruht. 1 Weber verwendet den Begriff der Herrschaft synonym für Autorität und erklärt, dass bei einer Herrschaft der Kreis der Beherrschten genau bestimmt ist, während Macht über beliebige Personen ausgeübt wird, und zwar auch gegen den Widerstand der Beeinflussten. 2 Somit grenzt Weber Autorität von Macht ab. Herrschaft (Autorität)
1 Wagner, U. (1978), S.46f.
2 vgl. Weber, M. (1956), S.122
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wird hauptsächlich durch Legitimität gestützt. Danach unterscheidet Weber drei Arten: die legale, die traditionelle und die charismatische Herrschaft (wie unten näher ausgeführt). 3
Auch andere Autoren beschäftigen sich mit diesem Begriff. So definiert Parsons Autorität als „das institutionell anerkannte Recht, Handlungen anderer zu beeinflussen“ ohne Berücksichtigung der Einstellung des anderen zur Richtung dieses Einflusses. 4 Autorität wird als legitim ausgeübter Einfluss oft an die formale Position gebunden und umfasst dann das mit diesen Positionen verbundene Recht, spezifische Anordnungen und Sanktionen zu verteilen. Es entsteht ein hierarchisches Verhältnis der Über- und Unterordnung. 5 Dabei ist aber zu erwähnen, dass die Basis für die Entstehung von Autorität in erster Linie das prinzipielle Vertrauen in die Persönlichkeit und nicht in die inhaltliche Leistung ist. Dies ist auch das wichtigste Unterscheidungskriterium zwischen Macht und Autorität. Autorität ist demnach freiwillig akzeptiert, Macht dagegen beruht auf Zwang.
2.2 Grundlagen der Autorität
Voraussetzung für das Vorhandensein von Autorität im Unternehmen ist die Akzepanz der Überlegenheit einzelner in einem strukturierten Gefüge. Die Struktur eines Unternehmens lässt eine Über- und Unterordnung (Kompetenzhierarchie) erkennen. Die Kompetenzhierarchie kann auch als Autoritätshierarchie verstanden werden. 6 Denn die Unternehmen bedienen sich der formalen Autorität der Kompetenzbereiche, um das Verhalten der Organisationsmitgliedern zur Zielerrechung des Unternehmens zu bewegen. Es werden solche Personen mit Macht ausgestattet, die sich aufgrund ihrer Fähigkeiten und Einstellung am stärksten den Zielen der Unternehmenseigentümer hinwenden. 7
Wie schon oben erwähnt wurde, unterscheidet Weber drei Typen von Herrschaft (Autorität):
Legale (rationale) Herrschaft bestimmt sich auf eine legal zustandgekommene Ordnung. Durch eine Unternehmensverfassung erlangt eine bestimmte Person eine
3 ebd.
4 vgl. Parsons, T., zitiert in: Ziegler, H., (1970), S. 17
5 vgl. Ziegler, H., (1970), S. 17
6 vgl. Wagner, U. (1978), S.48
7 vgl. Staehle, W. H., (1999), S. 398
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ordnungsmäßige Befehlsgewalt. Aufgrund von in der Ordnungs- bzw. Unternehmensverfassung festgelegten Regeln wird dieser Person gegenüber gehorcht. 8 Die Gehorsamspflicht ist in einer Hierarchie von Ämtern geregelt und wird durch Unternehmensdisziplin gewährleistet.
Traditionelle Herrschaft ist Herrschaft aufgrund des Glaubens des Beherrschten an die Heiligkeit einer überlieferten Ordnung. Diese Ordnung wird meistens über einen längeren Zeitraum beibehalten, oft über mehrere Generationen hinweg vererbt und auch deshalb anerkannt, weil sie schon immer gegolten hat. Charismatische Herrschaft funktioniert dagegen aufgrund der Ausstrahlung, des Charismas eines Menschen. Gehorcht wird hier aufgrund der bewiesenen Qualitäten, ungewöhnlichen Eigenschaften des Herrschenden und nicht wegen formal durch Satzung eingenommenen Stellung. 9 Deshalb erscheint die formale hierarchische Struktur bei dieser Form der Autorität als irrelevant.
In den Unternehmungen existiert hauptsächlich die Autorität der legalen Herrschaft. Aber neben dieser legalen Amtsautorität können auch traditionelle oder charismatische Herrschaft auftreten, die auch als persönliche Autorität bezeichnet werden. 10 Neben der Weberschen Unterteilung der Autoritätsgrundlagen kann man in der Literatur eine Unterscheidung zwischen formalen (dazu gehört legale Herrschaft nach Weber) und personalen (traditionelle und charismatische Herrschaft) Machtgrundlagen finden. Formale Machtgrundlage ist an die Position gebundene Macht. Der Beeinflusste hat hier eine positive Einstellung zur Autorität des Beeinflussers. Träger dieser Art von Macht und Autorität können auch als „Amtsmachthaber“ bezeichnet werden. 11 Personale Machtgrundlage beruht dagegen auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Hier hat eine Person Macht über die andere Person, wenn sie über folgende Ressourcen verfügt und sie auch einsetzt: Sanktionsgewalt (positiver oder negativer Art), legitimierte Autorität, Wertschätzungsautorität, Sachverständigenautorität.
Negative Sanktionsgewalt impliziert die Möglichkeit der Bestrafung der unterordneten Person durch den Autoritätsinhaber. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der positiven Sanktionsgewalt um die Möglichkeit der Belohnung. Legitimierte Autorität basiert auf
8 vgl. Staehle, W. H., (1999), S. 399
9 Weber, M. (1956), S. 555
10 Staehle, W. H., (1999), S. 399
11 ebd.
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Arbeit zitieren:
Irene Turezkiy, 2002, Formen und Bedeutung der Autorität im Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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