Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historische Entwicklung
3. Die Annahme als Kind
3.1. Was bedeutet Adoption?
3.2. Adoption - Warum Paare ein Kind adoptieren wollen
4. Formen der Adoption
4.1. Starke und schwache Adoptionen
4.2. Inkognito-Adoption, halboffene und offene Adoption
5. Voraussetzungen und Rechtliche Grundlagen für eine Adoption
5.1. Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für
Adoptionsbewerber
6. Vermittlungsprozess mit Hilfe des Sozialdienstes katholischer Frauen
6.1. Adoptionsvermittlungsstellen
6.2. Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
6.3. Adoptionsvermittlung am Beispiel des SkF Nürnberg-Fürth
7. Schlussworte
8. Bibliographie
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1. Einleitung
Die Geburtenausfälle durch den zweiten Weltkrieg, der Geburtenrückgang nach der Einführung der Antibabypille und das Älterwerden der geburtenstarken Jahrgänge veränderte unsere Gesellschaft gravierend. Die Statistiken belegen es und der demographische Verlauf macht die Entwicklung in den letzten Jahren deutlich. Besonders der steigende Kindermangel wird prägend sein für den zukünftigen gesellschaftlichen Verlauf. Durch die unfreiwillige Kinderlosigkeit vieler Paare steigt die Anzahl von Adoptionswilligen, durch den steigenden Kindermangel steht denen aber nur eine begrenzte Zahl von zur Adoption vorgemerkten Kindern gegenüber. Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über den Weg einer Adoption innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben. Nach einem kurzen Einblick in die Geschichte der Adoption, sollen einzelne Begriffe, die in Zusammenhang mit der Adoption stehen, eingeordnet und die rechtlichen Grundlagen beleuchtet werden, bevor der eigentliche Weg der Adoptionsvermittlung anhand des Frauen- und Fachverbandes Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) beschrieben wird. Am Beispiel des SkF Nürnberg-Fürth soll schließlich die Adoptionsarbeit in ihrer Praxis beleuchtet werden.
2. Historische Entwicklung
Die Kinderadoption reicht weit in die Geschichte zurück und ihre Praxis ist uns aus unterschiedlichen Kulturen bekannt. „Kinderlosigkeit, der Wunsch nach einem Erbe, Schutzbedürfnisse und Machtinteressen haben dazu beigetragen, sie als soziale Institution zu begründen.“ 1 Schon in der Legende des Ödipus wird die Adoption beschrieben. Als Ödipus im Gebirge des Kithairon von einem Hirten gefunden wird und dieser ihn nach Korinth zurückbringt zu seinem Herrn, dem König Polybus, beschreibt dieser wie folgt seine Adoption: “Polybus »erbarmte sich des Findlings, übergab ihn seiner Gemahlin Merope und zog ihn als seinen eigenen Sohn auf, für den er auch am Hofe und im ganzen Lande galt«“ 2
Bereits die Antike kannte das Rechtsinstitut der Adoption. In der römischen Gesellschaft war das Fehlen männlicher Nachkommen Anlass für die Erwachsenen-Adoption. Damit wurde sichergestellt, dass die Familie religiöse und politische Aufgaben weiterführen konnte. Die Adoption von Kindern erfolgte im römischen Reich ausschließlich aufgrund eines Vertrages zwischen dem Vater und dem Annehmenden. Frauen konnten somit nicht adoptieren. Der Hauptgrund für eine Adoption war eine Kinderlosigkeit zu verhindern und somit dem Wunsch nach Erben und das Weiterbestehen von Macht- und Familieninteressen zu sichern. Diese Praxis aus der
1 Napp-Peters, Anneke. Adoption, das alleinstehende Kind und seine Familien: Geschichte, Rechtsprobleme und Vermittlungspraxis. Neuwied: Luchterhand, 1978, S. 5.
2 ebda.
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römischen Zeit wirkte sich noch bis in die jüngste Zeit auf die Adoptionsentwicklung aus und war überwiegend von den Interessen der Annehmenden bestimmt. Im Mittelalter wurden Adoptionen unüblich, da sie mit der christlichen Wertvorstellung nicht vereinbar waren. Die Familie galt als eine durch Abstammung begründete Lebensgemeinschaft mit einem festen unauflösbaren Kern. Mit Beginn der Neuzeit und der allmählich sich auflösenden Großfamilie entstanden in einzelnen Städten Adoptionsregelungen. In diesem Rahmen wurde auch zum ersten Mal die Schutzbedürftigkeit der Kinder berücksichtigt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die unzumutbare Versorgung und Pflege der Kinder in Heimen und Pflegestellen Anlass für den Staat Adoptionsregelungen in das damals neu geschaffene Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Noch immer richteten sich die Adoptionsnormen nach dem Recht des römischen Reiches und berücksichtigten mehr die Annehmenden und deren Bedürfnisse als die der Kinder. So hatten die adoptierten Kinder nur eingeschränkte Rechte und wurden beispielsweise von der Erbfolge ausgeschlossen. Das sollte sich mit der Adoptionsreform, die am 1. Januar 1977 in Kraft trat, ändern. In diesem stellt der Gesetzgeber das Wohl des Kindes (§ 1741 Abs. 1 BGB) in den Mittelpunkt. Mit dieser Reform ändert sich folglich die Sicht auf das Kind. Das Adoptionsgeschehen ist jetzt auf die Interessen des Kindes ausgerichtet, das Ersatzeltern braucht und nicht auf den Bedürfnissen kinderloser Erwachsener.
Durch die Adoption erwirbt das Kind die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes, mit allen Folgen, die eine eheliche Kindschaft mit sich bringt (Name, elterliche Sorge, Unterhalt, Erbrecht). Auch im öffentlichen Recht (Sozialleistungsrecht, Steuerrecht) hat der Adoptierte die Position eines leiblichen ehelichen Kindes. Damit das Kindeswohl-Ziel erreicht werden kann, darf die Adoptionsvermittlung keine Privatsache sein, sondern muß staatlich kontrolliert werden. Deswegen haben die kommunalen Jugendämter und die staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen ein Vermittlungsmonopol. Verstöße dagegen sind strafbare 3 Handlungen bzw. Ordnungswidrigkeiten.
Durch das eingeführte Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) wurden die Voraussetzungen für eine spezialisierte Adoptionsvermittlung durch Jugendämter, Landesjugendämter und freier Träger geschaffen. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber der Adoptionsvermittlung eine angemessene Struktur gegeben, um zum Wohle der Kinder qualitativ hohe und sichere Leistungen erbringen zu können.
3 Hoksbergen, René A. C.; Textor Martin R. (Hrsg.). Adoption: Grundlagen, Vermittlung, Nachbetreuung, Beratung. Freiburg im Breisgau: Lambertus, 1993, S. 15.
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Arbeit zitieren:
Aleksandra Szymczyk, 2011, Kinderlos - Nein, danke, München, GRIN Verlag GmbH
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