Die Schuldenkrise in Europa. Politische und ökonomische Interessen


Bachelorarbeit, 2011

80 Seiten, Note: 2,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung und Aufbau der Arbeit

2. Grundlagen zur Europäischen Union
2.1. Erste Schritte der Zusammenarbeit
2.2. Die Vision einer gemeinsamen Währung
2.3. Verträge der Europäischen Union
2.4. Hindernisse der gemeinsamen Währungsunion
2.5. Delors Stufenplan zur Verwirklichung der EWWU
2.6. Der Konvergenzprozess
2.7. Die Kriterien für eine optimale Konvergenz
2.8. Die bedeutende Rolle der EZB
2.8.1. Verbot der monetären Finanzierung
2.8.2. Unabhängigkeit der EZB
2.8.3. Vorrang der Preisstabilität

3. Theorie optimaler Währungsräume
3.1. Reale effektive Wechselkurse
3.2. Strukturbedingte Inflationsunterschiede
3.2.1. Nachfrageargument
3.2.2. Qualitätsargument
3.2.3. Balassa-Samuelson-Argument
3.3. Anforderungen an die Geldpolitik
3.4. Spannungen durch feste Wechselkurse
3.5. Auswirkungen von Angebots- und Nachfrageschocks
3.6. Kosten und Nutzen der gemeinsamen Währung
3.7. Voraussetzungen für einen optimalen Währungsraum
3.7.1. Konjunkturentwicklung
3.7.2. Lohnflexibilität und Mobilität von Arbeit und Kapital
3.7.3. Diversifikation der Angebots- und Produktionsstruktur
3.7.4. Wirkung des Verflechtungsgrades

4. Problematik der Staatsverschuldung
4.1. Handlungsspielräume staatlicher Verschuldungspolitik
4.2. Länder im Vergleich
4.3. Handlungsmöglichkeiten bei überschuldeten Mitgliedstaaten
4.3.1. Vorläufiger ESM
4.3.2. Dauerhafter ESM
4.3.3. Gemeinschaftsanleihen
4.3.4. Anleihekäufe der EZB
4.3.5. Privatisierung staatlichen Eigentums
4.3.6. Umschuldung
4.3.7. Austritt aus der Währungsunion

5. Gründe für die aktuellen Schwierigkeiten
5.1. Von der Finanzkrise zur Schuldenkrise
5.2. Verschärfung der Krise durch Spekulation und Übertreibung
5.3. Politische und ökonomische Divergenzen

6. Verhinderung von Ungleichgewichten im Währungsraum
6.1. Gleichgewicht von Produktivitäts- und Lohnunterschieden
6.2. Europäischer Währungsfond
6.3. Strukturfonds
6.4. Straffung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
6.5. Finanzausgleich
6.6. Abbau nationaler Souveränität hin zur Politischen Union

7. Europa auf dem Weg zum Bundesstaat
7.1. Europäischer Föderalismus
7.2. Staatenbund
7.3. Staatenverbund
7.4. Bundesstaat

8. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Konvergenz der Inflationsraten in der Eurozone (Jährliche Veränderung der Verbraucherpreise in %)

Abbildung 2 - Reale effektive Wechselkursentwicklung seit 1995

Abbildung 3 - Die Auswirkung asymmetrischer Nachfrageschocks zwischen zwei Ländern

Abbildung 4 - Durchschnitt rollierender Acht-Jahres-Korrelationen der Produktionslücke in den Ländern des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 5 - Auswirkungen von Arbeitskräftemobilität zwischen zwei Ländern

Abbildung 6 - Staatsverschuldung im Verhältnis zum BIP

Abbildung 7 - Zusammensetzung des EU-Rettungsschirms

Abbildung 8 - Veränderung der nominellen Lohnstückkosten zwischen 2000 und 2012* in %

Abbildung 9 - Entwicklung der Inflation zwischen 2000 und 2010 in %

1. Einleitung und Aufbau der Arbeit

Die Schuldenkrise in Europa und die Ungewissheit über die Zukunft der gemeinsa- men Währung sind aktuell bedeutende Themen in politischen Auseinandersetzun- gen, deren Verlauf großen Einfluss auf den europäischen Wachstums- und Integrationsprozess haben wird. Die wachsende Staatsverschuldung vieler europäischer Länder schürt die Befürchtung der Finanzmärkte, dass die Kreditver- bindlichkeiten gegenüber Banken und anderen Gläubigern des privaten Sektors nicht mehr zurückgezahlt werden können. Infolge der Zahlungsunfähigkeit eines Staates könnte ein erneuter Finanzmarktzusammenbruch resultieren, der die Existenz der gemeinsamen Währung gefährden würde. Aber auch ohne die Zuspitzung der aktuellen Schuldenkrise stellt sich die Frage, ob die gemeinsame Währung den politischen und ökonomischen Divergenzen standhalten kann. Besonders die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf politischer Ebene und die Bereitschaft für Souveränitätsverluste entscheidet nicht nur über die Zukunft des Euros, sondern auch über ein mögliches Scheitern der Vision nach einem vereinten Europa.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungstendenzen des Wachstums- und Integrati- onsprozesses zu analysieren und einen Überblick über Vor- und Nachteile der europäischen Zusammenarbeit für Politik und Ökonomie zu geben. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Konvergenz der europäischen Mitgliedstaaten in Bezug auf die strukturelle Entwicklung beschrieben, als auch deren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit einer gemeinsamen Währung diskutiert. Dadurch soll geklärt werden, ob der Euro eine Chance hat die aktuelle Krise zu überstehen und wie sich die Bedingungen für einen optimalen Währungsräum langfristig gewährleis- ten lassen.

Zur Heranführung an die Problemstellung werden Ablauf und Umfang der politischen Bemühungen für den Entstehungsprozess der Europäischen Union eingehend veranschaulicht, weil die Leistungen und Fortschritte der über 50-jährigen Entste- hung der Europäischen Union in aktuellen Diskussionen im Hinblick auf die Existenz der gemeinsamen Währung und den Zusammenhalt der Mitgliedstaaten zum Teil vernachlässigt werden. Die politischen und rechtlichen Meilensteine in der Geschich- te Europas spielen eine große Rolle, weil in ihnen zum Teil Ursachen der Krise zu finden sind sowie deutlich wird, was für ein folgenschwerer Rückschlag das Scheitern der Währungsunion für den politischen und ökonomischen Wachstumsund Integrationsprozess bedeuten würde.

Mit der Theorie optimaler Währungsräume werden Ursachen analysiert, die zu Verschiebungen mikro- und makroökonomischer Faktoren zwischen den Ländern in einem Währungsgebiet führen können. In Verbindung damit werden methodische Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten aufgeführt, die Divergenzen in einem Währungsraum verhindern können.

Desweiteren wird untersucht, in wie weit sich Spannungen im Wechselkursgefüge einer Währungsunion auf die Staatsverschuldung einzelner Länder auswirken und welche Möglichkeiten für die Behebung dieser Situation zur Verfügung stehen. Anschließend wird eine kurze Zusammenfassung der Ursachen für die aktuelle Situation erfolgen, wonach sich Maßnahmen für die Bewältigung der europäischen Schulden- und Währungskrise ableiten lassen. Darauf aufbauend werden Tendenzen zur Weiterentwicklung Europas auf rechtlicher, politischer und ökonomischer Ebene beurteilt.

2. Grundlagen zur Europäischen Union

2.1. Erste Schritte der Zusammenarbeit

Die Gründung der Montanunion, der Gemeinschaft für Kohle und Stahl, gab dem Projekt der europäischen Integration im Jahre 1952 die ersten entscheidenden Impulse. Obwohl eine gemeinsame Währung zu diesem Zeitpunkt keine Rolle spielte, hielten einige Politiker schon damals die Verwirklichung eines vereinten Europas nur durch eine gemeinsame Währung für möglich.1 Der Anstoß für die europäische Kooperation erschuf die Vision eines europäischen Wirtschaftsraumes, der die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der US-amerikanischen Wirtschaft sowie der zunehmende Bedeutung der südostasiatischen Wachstumsregion steigern kann. Ein Wirtschaftsraum mit ähnlichem Potential und ähnlicher Größe wie der Weltmacht USA sollte gemeinsam mit den Nationen Europas geschaffen werden.

2.2. Die Vision einer gemeinsamen Währung

Einige Jahre nach der Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahre 1957 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs in Den Haag einen Stufenplan für die Erreichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungs- gemeinschaft (EWWU) beschlossen.2 Dieser Stufenplan wurde nach dem damaligen Ministerpräsidenten von Luxemburg Pierre Werner benannt - der Werner-Plan. Für dieses Vorhaben wurde ein sehr ehrgeiziger Zeitraum von zehn Jahren gewählt. Nach langer Vorbereitung begann die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsuni- on im Jahre 1971.3

Die Vorteile eines gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraumes sah man unter anderem darin, dass Wechselkursrisiken entfallen, die einerseits den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitaltransfer effizienter machen und Ressourcen freigeben. Andererseits werden Verzerrungen beim Import und Export aufgrund stark schwankender Währungen und Handelsbarrieren vermindert sowie volkswirtschaftli- che Parameter wie Inflation und langfristige Zinsen gesenkt. Dadurch wird die Planungssicherheit für Investitionen verbessert und ein optimaleres ökonomisches Gleichgewicht hergestellt.

2.3. Verträge der Europäischen Union

Der Vertrag über die Europäische Union beziehungsweise der Vertrag von Maastricht wurde durch die Ratifizierung aller Mitglieder am 1. November 1993 in Kraft gesetzt.4 Die Zustimmung über diesen Vertrag war anfangs nicht von allen Beteiligten gegeben, weshalb er erst nach einer Revision des Vertragswerkes, mit der es Dänemark und Großbritannien möglich war der EU beizutreten ohne an der gemeinsamen Währungsunion teilzunehmen, von allen Staaten anerkannt wurde.

Der Vertrag von Maastricht bildet einen Mantel, der die drei Säulen der Europäischen Union umschließen soll. Diese sind (1.) der EWG-Vertrag von 1957, worin die Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion, als auch Aufgaben bezüglich der Industriepolitik und der Förderung des wirtschaftlichen Zusammenhalts enthalten sind, (2.) vertraglich festgelegte Ziele einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und (3.) Richtlinien über das Zusammenwirken bei „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse“ in der Innen- und Rechtspolitik.5 Durch die Ziele und Bestimmungen des Vertragswerks sollte vor allem die Entwicklung der politischen Zusammenarbeit voran getrieben werden.

Seit dem Reformvertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, ist die Säulenstruktur aufgelöst und die einzelnen Verträge sind nun im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zusammengefasst.6

2.4. Hindernisse der gemeinsamen Währungsunion

Im Jahre 1973 brach das auf Gold basierte Festkurssystem von Bretton-Woods endgültig zusammen, weil die USA nicht mehr in der Lage waren, den Wert des

Dollars vollständig mit Goldvorräten zu decken.7 Im Rahmen des internationalen Wechselkursverbunds waren die Währungen der Mitgliedstaaten an den US-Dollar gekoppelt. Aufgrund der herrschenden Wirtschaftskrise schieden die meisten Länder aus dem Wechselkursverbund aus, weil ihre Währung so stark abwertete, dass die Fixierung an den US-Dollar nicht eingehalten werden konnte. Dies führte zu erheblichen Konflikten über Grundfragen des Wechselkurssystems zwischen den europäischen Partnern und bedeutete das vorläufige Ende des Werner-Plans. Mit dem Werner-Plan wurden zwar erstmals wirtschaftliche und institutionelle Vorausset- zungen für eine währungspolitische Konvergenz herausgearbeitet, doch es fehlte noch die Bereitschaft der Politik, eine gewisse Parallelität zwischen den Volkswirt- schaften voranzutreiben.

Wenig später, im Jahre 1978, folgte eine deutsch-französische Initiative, um den Stillstand in der europäischen Integration zu überwinden, wodurch 1979 das Abkommen über das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft trat. Bei diesem Vorhaben sollte eine Zone der Währungsstabilität zwischen den beteiligten Ländern geschaffen werden, ähnlich wie in den USA, mit dem Ziel den Waren-, Dienstleis- tungs- und Kapitalverkehr vor Unsicherheiten durch Wechselkursschwankungen zu bewahren. Kernelement war der sogenannte Wechselkursmechanismus (WKM), bei dem die Wechselkurse innerhalb Europas fixiert waren, aber gewisse Bandbreiten bestanden, in denen die Währungen flexibel schwanken konnten.8

Von monetaristischer Sichtweise wird die These vertreten, dass mit der Fixierung der Wechselkurse eine weitere Konvergenz zwischen den beteiligten Staaten erzwungen wird. Die voreilige Fixierung von Wechselkursen führte aber zu Spannungen, die sich schließlich in abrupten und heftigen Wechselkursanpassungen entluden und auch mit harten politischen Auseinandersetzungen verbunden waren, weil damit auch Verschiebungen im Import- und Exportverhältnis eintraten.9 Besonders die Turbulenzen im Jahr 1993, verstärkt durch Spekulationen auf dem Devisenmarkt, haben für eine Erweiterung der Bandbreiten gesorgt und führten unter anderem zu einer schlagartigen Abwertung der italienischen Lira gegenüber der Deutschen Mark um 30 Prozent. Es resultierten enorme Verzerrungen der Wettbewerbspositionen beider Länder im gegenseitigen Handel.10

Es gab auch in der Vergangenheit Währungsunionen, wo die Souveränität der Volkswirtschaften für die Geldpolitik bestehen blieb. Sie versuchten Haushaltsdefizite mithilfe der Geldschöpfung zu begegnen indem sie Geld druckten, ohne dass dabei ein Wert für dieses Geld vorhanden war. Das erhöhte die Geldmenge in einem Land, was bei fixierten Wechselkursen zu erheblichen Spannungen führen kann.

Für die meisten Länder war es nicht möglich dauerhaft eine ähnlich konsequente, auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik wie die der deutschen Bundesbank umzusetzen. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Souveränität der Staaten für die nationale Geldpolitik in einem Währungsverbund auf Dauer keine an europäischen Zielen orientierte Geldpolitik ermöglichen wird. Es stand realistisch gesehen nur die Lösung über flexible Wechselkurse oder über den Weg in die gemeinsame Währung zur Verfügung. Die Erwartungen an ökonomische Vorteile und das Ziel einer engen politischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene stellte die Weichen für eine gemeinsame Währung und die Zentralisation der Geldpolitik. Die Gründung einer supranationalen Zentralbank sollte die Konflikte bei der Erreichung der drei Ziele Wechselkursstabilität, Preisstabilität und freier Kapitalverkehr lösen.

2.5. Delors Stufenplan zur Verwirklichung der EWWU

Der Präsident der Europäischen Kommission Jacques Delors bewegte den Europäischen Rat im Jahre 1988 dazu eine Arbeitsgruppe einzusetzen, in der die nationalen Zentralbankpräsidenten, unter dem Vorsitz von Delors selbst, Pläne zur Gestaltung der Währungsunion ausarbeiten sollten. Im Jahre 1989 wurde der sogenannte „Delors-Plan“ veröffentlicht, in dem drei Stufen für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgesehen waren.11

Durch die Übertragung der Währungspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten an eine Gemeinschaftsinstitution fürchtete Deutschland einen Verlust der hoch geschätzten Orientierung der Bundesbank an die Preisstabilität.12 Doch in den Verhandlungen über die stabilitätsorientierte Gestaltung der EWWU setzte sich Deutschland durch. Es wurden die Grundlagen für die politische Unabhängigkeit und das Ziel, die Preisstabilität als höchste Priorität anzuerkennen, vertraglich festgeschrieben.13 Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahre 1993 wurde der Zeitplan und die rechtlichen Bedingungen für die Vollendung der EWWU, beziehungsweise die Umsetzung des Delors-Plans, geschaffen.

Die erste Stufe des Delors-Plans sollte gewährleisten, dass alle Beitrittsländer stabile Währungen und eine solide Haushaltspolitik aufweisen, um einen wirtschaftlichen Annäherungsprozess zu fördern. Außerdem waren Kriterien für eine engere Zusammenarbeit der Zentralbanken und der Abbau von Kapitalverkehrsbeschränkungen Inhalt dieser Stufe.14

In der zweiten Stufe wurde die Grundlage des Europäischen Systems der Zentral- banken (ESZB) durch die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) gelegt. Damit sollte die nationale Geldpolitik der Mitgliedsländer koordiniert werden und rechtliche sowie organisatorische Vorbereitungen für den Übergang in die dritte Stufe getroffen werden. Im Jahre 1997 wurde außerdem der Wechselkursmechanis- mus II (WKM II) eingeführt, der das Europäische Währungssystem (EWS) mit der Europäischen Währungseinheit (ECU, European Currency Unit) als Rechenmittel ablöste. Der WKM II soll seit dem Jahr 1999 eine mindestens zwei-jährige Fixierung der nationalen Währung eines zukünftigen Beitrittskandidaten an den Euro gewährleisten und Schwankungen nur innerhalb schmaler Bandbreiten erlauben.15

Mit dem Eintritt der dritten Stufe im Jahre 1999 wurden die Wechselkurse der Mitgliedstaaten endgültig fixiert. Der Euro wurde als Gemeinschaftswährung und als Buchgeld gültig, während die Ausgabe von Euro-Münzen und -Scheinen erst im Jahre 2002 stattfand. Die nationalen Zentralbanken mussten von nun an politisch unabhängig sein und die einheitliche Geldpolitik wurde von dem ESZB übernommen.

Mit dem Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollten außerdem Kriterien für eine stabilitätsorientierte Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten eingeführt werden.16

2.6. Der Konvergenzprozess

An der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sollen nur diejenigen Staaten teilnehmen, die für einen Beitritt hinreichend vorbereitet sind. Das heißt, sie müssen die vertraglich festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen, um wirtschaftlich und strukturell ein bestimmtes Niveau zu erreichen, welches den Vorrausetzungen eines optimalen Währungsraumes entspricht.

Meinungsunterschiede bestehen darüber, ob eine Währungsunion besser funktioniert, wenn die optimalen Voraussetzungen bereits erfüllt sind, oder ob ein Land, das den Konvergenzkriterien noch nicht entspricht, durch eine frühe Aufnahme eine stärkere Motivation aufweist, diesen Prozess zu beschleunigen. Die Vertreter des monetaristischen Konzepts folgen der Auffassung, dass durch eine gemeinsame Währung wirtschaftliche Verhaltensweisen am Konvergenzprozess ausgerichtete werden müssen und begrüßen einen möglichst frühzeitigen Beitritt.17

Allerdings zeigen die Erfahrungen mit der deutsch-deutschen Währungsunion Risiken bei einer mangelnden Konvergenz und einer zu hohen Geschwindigkeit des Zusammenschlusses. Die Arbeitslosigkeit ist in den neuen Bundesländern immer noch deutlich höher als in den alten Bundesländern. Wenn man die Leistungsfähig- keit der Unternehmen gegenüberstellt, kann bemängelt werden, dass in den Regionen der neuen Bundesländer ein zu hohes Lohnniveau vorherrscht. Von vielen Politikern und Gewerkschaften wird dennoch eine Lohnangleichung von Ost- und Westdeutschland gefordert. Diese Lohnpolitik resultiert aus der Macht der Gewerk- schaften und führt auch auf EU-Ebene zu wenig Flexibilität bei Lohnkostenanpas- sungen.18 Dabei ist unter anderem diese Flexibilität nach der Theorie optimaler Währungsräume19 eine Grundvoraussetzung für die dauerhafte Stabilität einer gemeinsamen Währung.

2.7. Die Kriterien für eine optimale Konvergenz

Der Eintritt in die Währungsunion wurde an die Erfüllung einiger Bedingungen geknüpft. Das waren einerseits nominale Kriterien wie Preisstabilität, Budgetausge- wogenheit, Schuldenlast, Wechselkursstabilität und Zinshöhe, andererseits reale Kriterien wie Integration der Märkte, Stand und Entwicklung der Leistungsbilanz und Entwicklung der Lohnstückkosten sowie rechtliche Kriterien bezüglich der Statuten der nationalen Zentralbanken. Die öffentliche Aufmerksamkeit für die nominalen Konvergenzkriterien lenkte von qualitativen Anforderungen der realen Kriterien ab, denen im Maastrichter Vertrag durchaus Gewicht eingeräumt wurde.20 Die Berücksichtigung realer Konvergenzkriterien hatte seinen Grund, denn letztlich hängt der Erfolg der Integration einer gemeinsamen Währung von realwirtschaftlichen Faktoren ab.21 Der Maastrichter Vertrag, beziehungsweise ab 2009 der AEU-Vertrag, definiert die Eintrittsbedingungen formal nur in den folgenden vier nominalen Kriterien.22

1. Die Entwicklung der allgemeinen Preisniveaus, also die Inflationsrate, soll sich nur maximal 1,5 Prozent über denen der drei preisstabilsten Mitglieder in der Währungsunion befinden. Die EZB muss, wie vertraglich festgelegt, mit einer restriktiven Geldpolitik auf hohe Inflationsraten einzelner Länder reagieren, um ein Inflationsziel von circa zwei Prozent im gesamten Währungsraum zu errei- chen. Solche Maßnahmen könnten sich auf höhere Zinsen auch für die preis- stabilen Staaten auswirken.
2. Da die langfristigen Inflationserwartungen Einfluss auf die langfristigen Zinsen haben, kann es passieren, dass ein Land, welches in der Vergangenheit von einer hohen oder sehr volatilen Entwicklung der Inflationsrate geprägt war, höhere Zinsen zahlen muss als ein anderes Land mit relativ konstanter Inflati- onsentwicklung, auch wenn aktuell beide Länder die gleiche Inflationsrate aufweisen. Deshalb ist die Annäherung der langfristigen Zinsniveaus von maximal zwei Prozent über denen der drei stabilsten Länder nur mit Rücksicht auf ein beständiges preisstabiles Verhalten erreichbar.
3. Der Schuldenstand, der 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht über- schreiten soll, kann bei Nicht-Einhaltung zu einer hohen finanziellen Belastung in Form von Zinszahlungen für die einzelnen Staaten führen. Das wiederum könnte Staaten in Versuchung führen, die Schuldenlast mithilfe einer höheren Inflation zu mildern. Da die Einhaltung der Preisstabilität in der Europäischen Währungs- union zentralisiert ist, geraten Staaten mit hohen Schuldenständen zunehmend in Schwierigkeiten, weil sie keine Möglichkeit mehr haben diese mithilfe einer hohen Inflationsrate auf nationaler Ebene zu verringern. Die Defizitquote, bezie- hungsweise die jährliche Neuverschuldung, soll drei Prozent des Bruttoinlands- produktes nicht überschreiten. Sie spiegelt die Solidität der aktuellen Fiskalpolitik eines Landes wider.
4. Der Wechselkurs eines Beitrittskandidaten der Währungsunion muss sich im Rahmen des Wechselkurmechanismus II (WKM II) über mindestens zwei Jahre stabil am Eurokurs fixiert haben und darf nur innerhalb einer Bandbreite von 15 Prozent schwanken.

Gerade für Staaten, die in der Vergangenheit mit hohen Inflationsraten versucht haben ihren Verschuldungsgrad zu beherrschen, waren die Kriterien zur Erreichung der Preisstabilität mit großen Anstrengungen verbunden, da die Investoren ihnen aufgrund der hohen Inflation in der Vergangenheit mit der Forderung nach höheren Zinsen begegneten. Das Vertrauen der Marktteilnehmer, beziehungsweise eine Senkung der Zinsen, kann erst durch konstant niedrige Inflationsraten erreicht werden, was in den Perioden des Konvergenzprozesses große Disziplin in der Geld- und Finanzpolitik erfordert. Um den Verschuldungsgrad konstant halten zu können, dürfen bei einer niedrigeren Inflationsrate weniger Schulden aufgenommen werden als zuvor bei hohen Inflationsraten. Gleichzeitig muss das Land aber immer noch die hohen Zinsaufwendungen aufbringen, die noch auf den hohen Zinssätzen der vergangenen Perioden basieren und je nach Laufzeit der Schuldtitel sich noch in der Zukunft auswirken. Bei gleichbleibender laufender Neuverschuldung wäre der Verschuldungsgrad somit enorm angewachsen. Kritisch ist zu beurteilen, dass einige Länder teilweise Investitionen in die Infrastruktur oder Forschung und Entwicklung ausgesetzt haben, nur um die Konvergenzkriterien zu erfüllen.23

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Konvergenz der Inflationsraten in der Eurozone (Jährliche Veränderung der Verbraucherpreise in %)24

Es gibt viele berechtigte Zweifel an der Aussagekraft der Kriterien für den Beitritt in die EWWU, denn sie liefern keinen Maßstab für eine reale Konvergenz zwischen den Mitgliedern einer Währungsunion. Auch die Entwicklung der Lohnkosten im Verhältnis zur Produktivität der Mitgliedstaaten stellt aufgrund der Tarifautonomie kein verlässliches Kriterium dar und kann als Maßstab für eine reale Konvergenz nur beschränkt herangezogen werden. Dazu müssten von der EU erlassene Lohnleitlinien umgesetzt werden können, die aber noch nicht einmal auf nationaler Ebene akzeptiert werden.25 Im Jahr 2009 ist mit dem Artikel 5 (2) AEU-Vertrag die Möglichkeit zur Erlassung von Lohnleitlinien der EU als Maßnahme für die Unterstützung nationaler Beschäftigungspolitik in Kraft getreten.

2.8. Die bedeutende Rolle der EZB

Da die rechtliche Zuständigkeit der Geldpolitik auf nationaler Ebene verankert ist, bedurfte es im Falle einer supranationalen Institution, wie der Europäischen Zentralbank (EZB), einer Vereinbarung auf gesamter europäischer Ebene. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union.26

Dem Rat der EZB gehören das EZB-Direktorium und nur die Nationalbank- Präsidenten der Länder an, welche Mitglied der Europäischen Währungsunion sind. Davon ausgenommen sind also zum Beispiel die Bank of England, die weiterhin eine eigene Währung hat und eine selbstständige Geldpolitik betreiben kann. Länder die keinen Euro haben, aber Mitglied der EU sind, nehmen am Erweiterten Rat des ESZB teil und können darüber bei einigen währungspolitischen Aufgaben der EZB mitwirken.27

Für die Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsames Zahlungsmittel eingeführt haben, gilt eine einheitliche Geldpolitik, welche sich rechtlich gesehen auf drei Pfeiler stützt: Dabei handelt es sich um das Verbot der monetären Finanzierung, die Unabhängigkeit der Notenbank und den Vorrang der Preisstabilität. Die drei Kriterien als Grundlage für die Selbstständigkeit der EZB, ökonomische und stabilitätsorientierte Entscheidungen frei von politischer Einflussnahme treffen zu können, sollen im Folgenden näher erläutert werden.28

2.8.1. Verbot der monetären Finanzierung

Um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren und damit Konsum und Investitionen zu unterstützen haben Notenbanken die Möglichkeit, staatliche Schuldtitel zu kaufen oder direkt öffentliche Kredite zu vergeben. Der Geldumlauf wird damit aufgebläht und die Inflation im jeweiligen Land beschleunigt. Das reale Wechselkursverhältnis ändert sich und die Währung des Landes mit hoher Inflation wird gegenüber derjenigen eines anderen Landes mit geringer Inflation abgewertet. Jedoch besteht dieser Mechanismus nur bei flexiblen Wechselkursen. Bei einer gemeinsamen Währung würde eine solch einseitige Ausweitung der Geldmenge eines Landes zu einer höheren Kaufkraft in diesem Land führen. Die Kaufkraft der anderen Länder des Währungsraums, mit denen Außenhandel betrieben wird, verringert sich dementsprechend, was zu Verschiebungen im Import-/Export-Verhältnis führt.

Realwirtschaftlich führt dieses Verhalten zu Spannungen, die eine Auflösung der Fixierung von Wechselkursen beziehungsweise einer gemeinsamen Währung zur Folge haben oder in einen Wettlauf zur Ausweitung der Geldmenge der betroffenen Länder enden würden. Im Artikel 123 AEU-Vertag sind den nationalen Notenbanken solche Transaktionen untersagt. Eine Ausnahme stellt die Bekämpfung der Gefahr einer Deflation dar, bei der die EZB im Rahmen ihrer Geldpolitik am Sekundärmarkt grundsätzlich unbegrenzt Schuldtitel von Staaten ankaufen kann. Im Mai 2010 begann die EZB mit dem Ankauf von Anleihen einiger südeuropäischer Staaten und begründete diese Entscheidung mit der Notwendigkeit, die Liquidität der betroffenen Märkte wieder herzustellen. Sie hatte sich dabei auf den Artikel 127 des EU-Vertrags berufen, der die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik erlaubt, sofern dadurch nicht die Preisstabilität gefährdet ist.29

2.8.2. Unabhängigkeit der EZB

Mit dem Artikel 130 des AEU-Vertrags wird die politische Einflussnahme seitens der Mitgliedstaaten auf die Aufgaben der EZB untersagt. Damit soll die Notenbank völlig unabhängig von nationalen Interessen sein und ausschließlich an der Gesamtheit ausgerichtete geldpolitische Entscheidungen verfolgen. Dabei ist die Verantwortung für bestimmte Aufgaben im AEU-Vertrag geregelt. Diese Regelung wurde einstimmig von allen Mitgliedstaaten ratifiziert.30

2.8.3. Vorrang der Preisstabilität

In der EU ist die vollständige geldpolitische Kompetenz zentralisiert, so dass nur die Europäische Zentralbank darüber entscheidet, ob und wann sie geldpolitische Instrumente verwendet. In wirtschaftlich schlechten Phasen ist den betroffenen Ländern in einer Währungsunion damit aber die Möglichkeit genommen, eine expansive Fiskalpolitik durch eine „lockere Geldpolitik“ zu erleichtern. Die Verantwortung über fiskalpolitische Entscheidungen liegt bisher noch bei den Mitgliedern, diese können zum Beispiel durch Schuldenaufnahmen die Wirtschaft stimulieren.

Die Preisstabilität ist das vorrangige Ziel der Europäischen Notenbank und im Artikel 127 AEU-Vertrag definiert. Ihre Bedeutung ist besonders wichtig, weil eine wohlfahrtsfördernde Wirkung des freien Marktmechanismus nur durch korrekte Signale von den relativen Preisen eintritt. Das heißt, die Marktteilnehmer richten ihre Aktivitäten an der Entwicklung der relativen Preise aus. Ein allgemeiner Preisanstieg kann daher zu Verzerrungen bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen oder den Konsumausgaben der Privathaushalte führen, weil sie eine relative von einer allgemeinen Preissteigerung zum Teil nur schwer unterscheiden können. Ein weiterer Grund für die Bedeutsamkeit der Preisstabilität ist, dass durch Inflation beziehungsweise Deflation eine Umverteilung von Einkommen und Vermögen stattfindet.31

Wie die anhaltend moderate Lohnentwicklung in allen europäischen Mitgliedstaaten zeigt, reagieren auch die Gewerkschaften mit Zurückhaltung bei der Forderung nach höheren Löhnen, weil eine geringe Inflationsrate nur geringe Verluste der Kaufkraft zur Folge hat. Auch wenn die hohe Arbeitslosigkeit und der zunehmende Wettbe- werbsdruck gewiss Einfluss auf die zurückhaltende Lohnpolitik ausübt, ist das Vertrauen in die stabilitätsorientierte Geldpolitik der EZB sehr wirkungsvoll.

3. Theorie optimaler Währungsräume

Die Ausgestaltung der EZB als unabhängige Institution, kann ihre vertraglichen Aufgaben bezüglich einer stabilitätsorientierten Geld- und Währungspolitik allerdings nur gewährleisten, wenn die Bedingungen der Theorie optimaler Währungsräume und die Einhaltung finanzpolitischer Richtwerte hinreichend erfüllt sind.

Die Theorie optimaler Währungsräume geht auf die Veröffentlichung der Arbeit „A Theory of Optimum Currency Areas“ des kanadischen Wirtschaftswissenschaftlers Robert Mundell im Jahre 1961 zurück.32 Ganz allgemein beschäftigen sich die Untersuchungen dieser Theorie damit, ob Kosten oder Nutzen einer gemeinsamen Währung für das jeweilige Land höher sind, beziehungsweise ob der Beitritt eines Landes in eine Währungsunion aus dessen Sicht vorteilhaft oder unvorteilhaft ist.

Im Folgenden sollen die Schwerpunkte dieser Theorie erläutert und Ursachen für Ungleichgewichte verdeutlicht werden.

3.1. Reale effektive Wechselkurse

Zunächst soll die Bedeutung des Indexes realer effektiver Wechselkurse (REW) erläutert werden, da er von strukturbedingten Inflationsunterschieden beeinflusst wird. Der Index gibt Auskunft über die Wettbewerbsfähigkeit des Lohn- und Preisniveaus eines Landes gegenüber den wichtigsten Konkurrenten auf den internationalen Märkten. Da bei festen Wechselkursen immer noch eine reale Wechselkursveränderung stattfindet, hängt die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes von Kosten- und Preistrends ab. Für die Berechnung der REW werden doppelte Exportgewichte verwendet, die nicht nur den Wettbewerb auf den Heimatmärkten der verschiedenen Wettbewerber berücksichtigen, sondern auch den Wettbewerb auf anderen Exportmärkten. Ein Anstieg des Index bedeutet eine Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit.33 In der folgenden Abbildung sind die von der aktuellen Schuldenkrise am stärksten betroffenen Länder im Vergleich zu Deutschland und Frankreich aufgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 - Reale effektive Wechselkursentwicklung seit 199534

3.2. Strukturbedingte Inflationsunterschiede

Aus der Übertragung der Geld- und Währungspolitik an eine supranationale Organisation erwachsen für Beitrittsländer Gründe, die gegen eine zu schnelle Einführung der gemeinsamen Währung sprechen. Die drei Effekte „Nachfrageargu- ment“, „Qualitätsargument“ und „Balassa-Samuelson-Argument“ führen auf dem Weg zur Erfüllung der Konvergenzkriterien, aber auch nach dem Beitritt in die Währungs- union zu Problemen.35 Diese Argumente führen zu einer wachstumsbedingten Erhöhung der Inflation bei Transformationsländern. Bei flexiblen Wechselkursen müsste die Währung eines Landes mit hoher Inflation gegenüber eines anderen mit geringerer Inflation abwerten. Wenn die Wechselkurse aber nicht schwanken können, wie bei einer gemeinsamen Währung, wirkt sich dieses Ungleichgewicht in einer Verschiebung der Handelsbilanzsalden aus.

3.2.1. Nachfrageargument

Das Nachfrageargument beschreibt die, als Folge des unterschiedlichen Struktur- wandels, ungleiche Preisentwicklung bei Transformationsländern im Vergleich zu entwickelten Marktwirtschaften. Dabei wird die Annahme getroffen, dass die Zunahme des Lebensstandards in Transformationsländern eine verstärkte Nachfrage nach superioren Gütern bewirkt. Da bei handelbaren Gütern der Preis im internatio- nalen Wettbewerb steht, wird davon ausgegangen, dass eine gewisse Obergrenze für Preisanstiege besteht und daher relativ konstant bleiben. Bei nicht-handelbaren Gütern wird eine verstärkte Nachfrage jedoch zu Preisanstiegen auf nationaler Ebene führen, was ein Anstieg der Löhne und eine Aufwertung der realen Wechsel- kurse zur Folge haben würde.

[...]


1 Vgl. Böhling, Bericht: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 2011

2 Vgl. Lekl, Bericht: Die europäische „Relance“ und die Unterzeichnung der Römischen Verträge, 2011

3 Vgl. Europäisches Parlament, Bericht: Eine Vorstufe der Währungsunion: Werner-Plan, 2011

4 Vgl. Läufer, EU, EG, Die Vertragstexte von Maastricht mit den deutschen Begleitsätzen, 1995

5 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1992, S. 233

6 Vgl. Europäischen Union, Das Portal der Europäischen Union, Vertrag von Lissabon

7 Vgl. Europäisches Parlament, Eine Vorstufe der Währungsunion: Werner-Plan, 2011; Geigant, 2002, S. 40

8 Vgl. Die Bundesregierung, Europäisches Währungssystem I, 2011

9 Vgl. Issing, 2007, S. 5

10 Vgl. Der Spiegel, Hauch der Geschichte, 1993

11 Vgl. Brunn, 2002, S. 262 f.

12 Vgl. Issing, 2007, S. 6

13 Vgl. Brunn, 2002, S. 288 f.

14 Vgl. EU-Informationen, Bericht: Die WWU - Geschichte und Zeittafel, 2011

15 Vgl. EU-Informationen, Bericht: Die WWU - Geschichte und Zeittafel, 2011

16 Vgl. EU for Journalists, Bericht: Die WWU und der Euro, 2011

17 Vgl. Waigel & Schnell, 1994, S. 160 f.

18 Vgl. Sarrazin, 1998, S. 78 f.

19 Die Theorie optimaler Währungsräume wird im Kapitel 3 beschrieben

20 Nun im AEU-Vertrag Dritter Teil u.a. im Titel I, Titel IX, Titel XVII

21 Vgl. Geigant, 2002, S. 136 f.

22 Die folgenden vier Kriterien in Anlehnung an Juristischer Informationsdienst, AEU-Vertrag, Art. 140, 2009

23 Vgl. Sarrazin, 1998, S. 140 f.

24 Quelle: Europäische Kommission, Der Euro bringt uns alle Vorteile, 2007

25 Vgl. Sarrazin, 1998, S. 127

26 Vgl. Europäische Zentralbank, 2008, Artikel 1

27 Vgl. Europäische Zentralbank, 2008, Artikel 11, 12

28 Vgl. Issing, 2007, S. 47 f.

29 Vgl. Ruhkamp, Notenbanken beginnen mit dem Kauf von Anleihen, FAZ, 2010

30 Vgl. Europäische Zentralbank, Satzung des ESZB und der EZB - Protokoll Nr. 4 Artikel 7, 2008

31 Vgl. Issing, 2007, S. 54

32 Vgl. Nobel Foundation, Robert A. Mundell Biography, 2011

33 In Anlehnung an Eurostat, Realer effektiver Wechselkurs, 2011

34 Quelle: Berechnungen auf Grundlage von Daten von Eurostat

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Die Schuldenkrise in Europa. Politische und ökonomische Interessen
Hochschule
Universität Konstanz
Note
2,2
Autor
Jahr
2011
Seiten
80
Katalognummer
V177608
ISBN (eBook)
9783656004073
ISBN (Buch)
9783656004295
Dateigröße
831 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU, Schuldenkrise, Euro, Eurokrise, Bundesstaat Europa, Rettungsschirm, ESM, EFSM, EFSF, optimale Währungsräume, feste Wechselkurse, flexible Wechselkurse, efektive Wechselkurse, Umschuldung, Austritt, Währungsunion
Arbeit zitieren
Michael Schultz (Autor:in), 2011, Die Schuldenkrise in Europa. Politische und ökonomische Interessen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177608

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