Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Erklärungen und Definitionen 5
2.1 Milizen 5
2.2 Militär 6
2.3 Innerstaatliche Konflikte. 7
2.4 Menschenrechte 8
3 Hintergründe zu den Philippinen 9
3.1 Allgemeine Daten zu den Philippinen 9
3.2 Nicht-staatliche Akteure und Konfliktlage 12
3.2.1 New People's Army 12
3.2.2 Moro Islamic Liberation Front, Moro National Liberation Front, Abu
Sayyaf Group 13
3.2.3 Unbewaffnete, zivilgesellschaftliche Akteure 14
4 Milizen in den Philippinen 16
4.1 Entstehung und Struktur 16
4.1.1 Citizen Armed Forces Geographic Unit 16
4.1.2 Civilian Volunteer Organizations 22
4.2 Defizite und Kritik 23
4.2.1 Rekrutierung 24
4.2.2 Mangelnde Ausbildung 25
4.2.3 Illegale Bewaffnung 26
4.2.4 Privatarmeen 26
5 Widerstandsbekämpfung und Menschenrechte 29
5.1 Oplan Bantay Laya 29
5.2 Menschenrechtsverletzungen 31
5.2.1 Allgemeine Angaben und aktuelle Daten 31
I
5.2.2 Vorgehensweise und Abläufe 34
5.2.3 Das Justizsystem 37
5.3 Menschenrechtsverletzungen durch die Miliz 39
5.4 Die Miliz in Abgrenzung zum Militär 42
6 Ergebnisse 44
6.1 Legitimation der Miliz 44
6.2 Vorschläge und Lösungsansätze 46
6.2.1 Operationale Maßnahmen 47
6.2.2 Strukturelle Maßnahmen 49
7 Fazit 50
Literaturverzeichnis. i
II
1 Einleitung
Bei einem Massaker, das Ende 2009 im Süden der Philippinen stattfand, wurden 57 Menschen, darunter hauptsächlich JournalistInnen und viele Frauen getötet. Seitdem sind die Philippinen ins Blickfeld der internationalen Medien geraten. Die Philippinen gelten seit diesem Zeitpunkt als das gefährlichste Land für JournalistInnen auf der ganzen Welt. Die philippinische Miliz wird für diese Tat verantwortlich gemacht. Einige Einheiten sollen dieses Massaker unter Befehl der mächtigen Ampatuan-Dynastie durchgeführt haben. Seither stehen paramilitärische Einheiten in den Philippinen in der öffentlichen Diskussion. Ebenso ist bekannt, dass Menschenrechtsverletzungen in den Philippinen an der Tagesordnung sind. Neben dem Militär und der Polizei stehen auch hier paramilitärische Einheiten unter Verdacht.
Die Regierung geht davon aus, dass Paramilitärs notwendig sind, um Militär und Polizei im Kampf gegen Rebellen, Terroristen und Kriminelle zu unterstützen und hat diese deswegen nach der Revolution von 1986 neu aufleben lassen. Welche Rolle spielen Paramilitärs wirklich bei Menschenrechtsverletzungen wie dem Massaker in Maguindanao und kann die Miliz in den Philippinen als legitimer Akteur anerkannt werden, um im Kampf gegen Rebellion und Terror eingesetzt zu werden? Um diese Fragen beantworten zu können, müssen zunächst wichtige Begriffe erläutert und anschließend aufgezeigt werden, welche Menschenrechtsverletzungen in den Philippinen überhaupt vorkommen und auf welche Probleme diese zurück zu führen sind. Unter Kritik steht insbesondere die Widerstandsbekämpfungsstrategie der philippinischen Regierung und ihrer Armee. Es muss also zunächst geklärt werden, wie es überhaupt dazu kommt, dass es Rebellion und Terrorismus in den Philippinen gibt. Welche Ursachen dem zugrunde liegen und welche Akteure dabei beteiligt sind, die zu einer Notwendigkeit von Widerstandsbekämpfung führen. Anschließend wird dann die gesetzliche Grundlage und die Struktur der Miliz vorgestellt werden, die auch die staatliche Legitimation der Miliz beinhaltet und
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Strukturen dieser paramilitärischen Einheiten vorstellt. Dies beinhaltet die Rolle der Paramilitärs bei der Widerstandsbekämpfung als auch Defizite der Miliz. Dann wird die Widerstandsbekämpfungsstrategie der Regierung vorgestellt, um einen Einblick zu erhalten, wie die involvierten Akteure vorgehen. Dies ist wichtig, um anschließend die daraus resultierende Problematik der Menschenrechtsverletzungen verstehen zu können, die daraufhin vorgestellt werden. Um die Rolle des Paramilitärs bei Menschenrechtsverletzungen zu verstehen, ist ein Einblick in diese Problematik unumgänglich. Im Anschluss werden Defizite und die Rolle des Paramilitärs bei der Widerstandsbekämpfung in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen gebracht. Um die Miliz und ihrer Rolle bei Menschenrechtsverletzungen einordnen zu können, wird dann ein kurzer Vergleich zu den regulären Streitkräften hergestellt. Nachdem die Frage nach der Rolle von Milizen bei Menschenrechtsverletzungen geklärt worden ist, wird zum Schluss noch die Legitimation der Miliz anhand der vorherigen Schilderungen überprüft. Anschließend werden noch Vorschläge gemacht, wie die Problematik angegangen werden kann und Menschenrechtsverletzungen insbesondere in den Reihen der Miliz entgegengewirkt werden kann. Während für die Hintergründe viel Material gesammelt werden konnte, das aus wissenschaftlichen Büchern stammt, so gibt es wenig Material über die Miliz in den Philippinen. Das Internet bietet ausreichend Informationen, die sich gegenüberstellen und somit auf Glaubwürdigkeit prüfen lassen. Beispielsweise Berichte von Menschenrechtskommissionen stellen umfassende Dokumente dar. Ebenso werden die Daten von NGOs und Forschungsinstituten oder Artikel aus philippinischen und internationalen Zeitungen und Zeitschriftenbeiträge genutzt. Philippinische Gesetzestexte werden als Quellen herangezogen.
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2 Erklärungen und Definitionen
In diesem Kapitel werden Begriffe erläutert und definiert, die zu einem besseren Verständnis des Themas beitragen und einen Überblick über die Problematik verschaffen sollen.
2.1 Milizen
Milizen werden von Ulrich Schneckener (2009) als paramilitärische Kampfeinheiten beschrieben, die in der Regel staatliche Interessen oder auch Interessen einzelner Segmente der Gesellschaft vertreten. Für eine staatliche Miliz fehlt in der Regel jedoch eine ausreichende und transparente Gesetzeslage, sodass diese Streitkräfte im Normalfall keinen ausreichenden legalen Rahmen haben. Milizen werden oftmals zur Bekämpfung von Rebellen eingesetzt, wie beispielsweise Guerillagruppen, die in der Aufstandsbekämpfung eliminiert werden sollen. Außerdem werden sie bei der Bekämpfung von Kriminellen oder zur Bedrohung von Minderheiten, sowie zur Einschüchterung von Mitgliedern oppositioneller Parteien zur Machtsicherung der Regierung eingesetzt. Häufig werden Milizen genutzt, um die schmutzigen Geschäfte der Regierung durchzuführen. Hierzu gehören zum Beispiel Entführungen und Morde, Massaker oder die Säuberung von ethnischen Minderheiten. Zu paramilitärischen Streitkräften zählen unter anderen auch Milizen politischer Parteien und bewaffnete Vigilanten. Oft entziehen sich Milizen trotz ihrer eigentlichen Staatsaufgabe der Kontrolle der staatlichen Autorität und vertreten Interessen einzelner Akteure, die von der bestehenden politischen Situation profitieren und ihren politischen oder ökonomischen Status durch Paramilitärs zu sichern suchen. Hierzu gehören beispielsweise Großgrundbesitzer, ehemalige Streitkräfte, Offiziere oder dominante ethnisch-nationale Gruppen. Milizen werden entsprechend auch dann eingesetzt, wenn die Rolle einzelner machtvoller Akteure oder deren Situation in Frage gestellt wird, indem bestimmte staatliche Institutionen bekämpft werden, die diese Stellung bedrohen (vgl. Schneckener 2009: 9-10). Eine andere
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Form der Miliz ist der Zusammenschluss einer Gruppe zur Selbstverteidigung oder Milizen, die gegen Banden vorgehen. Diese rechtfertigen ihr Handeln dadurch, dass der Staat den Schutz vor zum Beispiel Korruption und Kriminalität einer Gemeinde nicht gewährleiste. In der Realität allerdings stellen genau diese Gruppierungen oft eine Bedrohung für die Nachbarschaft dar, indem sie gegen Gesetze verstoßen und Menschenrechte verletzen (vgl. ebd.).
2.2 Militär
Im Gegensatz zur Miliz symbolisiert das Militär eines Staates das staatliche Gewaltmonopol physischer Gewalt (vgl. Reinhold 1992: 393). Armeen können als Verteidigungs- oder Interventionsarmeen vorkommen. Während Verteidigungsarmeen nur zum Schutze des eigenen Landes existieren, also um sich gegen Eindringlinge zu wehren, so sind Interventionsarmeen darauf ausgerichtet, selber initiativ zu werden, wobei dort ein politischer Zweck im Hintergrund steht (vgl. Biehl 2008: 13).
Verteidigungsarmeen sind völkerrechtlich legitimiert, da sie dem Zweck dienen, das eigene Land, bzw. die eigene Nation zu verteidigen, wenn es keine Alternative als eine militärische Verteidigung gibt. Interventionsarmeen dagegen fungieren als Handlungsorgan der Politik und vertreten politische Interessen. Diese Interessen können zum Beispiel wirtschaftlicher, geopolitischer, außenpolitischer oder wahlpolitischer Natur sein. Somit bedürfen Interventionsarmeen bei jedem Einsatz der politischen Legitimation, die nicht zwangsläufig mit einer militärischen und gesellschaftlichen Legitimation einhergehen muss. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass das Militär im Allgemeinen eine Legitimation besitzt, sofern es allein zur Verteidigung existiert. Bei einer Intervention muss die Frage der Legitimation
von Fall zu Fall geklärt werden 1 (vgl. ebd.:14).
1 In der Lektüre wird zwar von Interventionen fernab der Heimat gesprochen, während in diesem Kontext eher von innerstaatlichen Interventionen die Rede ist. Ich halte aber die Definition in diesem Zusammenhang dennoch für zutreffend.
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2.3 Innerstaatliche Konflikte
Bürgerkriege entstehen nach Angaben Amalendu Misras (2008) durch Ungleichheit, politische Unterdrückung und einen Konkurrenzkampf um seltene Ressourcen. Zunächst versucht eine betroffene Gruppe ihre Forderungen gegenüber der Regierung zu artikulieren. Wenn es dem Staat aber nicht gelingt, Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen, so wird die Autorität des Staates untergraben. Dies geschieht beispielsweise durch Proteste, Gesetzesverstöße, Gewalt gegen den Staat und zuletzt durch einen Bürgerkrieg. Der Status quo wird dann wiederum durch Gewalt des Staates versucht geschützt zu werden. Häufig wird Gewalt durch Oppositionelle erst dadurch eingesetzt, dass der Staat mit Gewalt und Unterdrückung vorgeht. Die eigene Bewaffnung dient dann als Schutz vor der Autorität und erscheint als einzig möglicher Weg zum Ziel (vgl. Misra 2008: 8-9, 20-21). Gruppen schließen sich ihrer Identität nach zusammen, die auf der Basis von Ethnizität, Religion oder Klasse gemeinsam um natürliche Ressourcen, um ein Territorium, um Sicherheit oder um politische Macht kämpfen. Ethnische Zugehörigkeit beispielsweise schafft Identität und Vertrauen, während Religion häufig die einzige konstante Stärke im Leben darstellt, wenn alles andere genommen wurde. So wird ein Feindbild kreiert und ein Schuldiger wird gesucht, was dann wiederum Konflikte anheizen kann. Bürgerkriege sind oft auf dem Wunsch nach Kontrolle eines Gebietes und den Ressourcen durch solch ethno-religiöse Gruppen begründet (vgl. ebd.: 12-17, 23-24).
Besonders gewaltbereit sind Menschen, die von Armut betroffen sind. In ökonomischen Krisen ist die Gewaltbereitschaft in Gesellschaften besonders hoch. Vor allem in Gesellschaften, in denen eine Minderheit über große Teile des Vermögens des Landes verfügt und eine Mehrheit in Unterdrückung lebt, ist dieser ökonomische Unterschied ein Motor für Konflikte, bei dem eine frustrierte Mehrheit schnell gegen die reiche Minderheit mobilisiert werden kann (vgl. ebd.: 17-18).
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2.4 Menschenrechte
Im Zuge der Gründung der Vereinten Nationen, dessen Charta am 26. 4. 1945 in San Francisco formuliert wurde, entstand am 10. 12. 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 1966 sind im Zuge einer als nicht ausreichend empfundenen Rechtsverbindlichkeit der Menschenrechte Pakte der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geschaffen worden (vgl. Auswärtiges Amt 1985: 9), die mittlerweile von 166 Staaten ratifiziert worden sind (vgl. UN Treaty Collection 2010). Die Beweggründe für die Gründung der Vereinten Nationen und für die Erklärung der Menschenrechte wurden in der UN Charta formuliert. Es geht um den Schutz vor Krieg und um Wert und Würde jedes Menschen. Gerechtigkeit soll geschaffen und Verpflichtungen des Völkerrechts ernst genommen werden. Der soziale Fortschritt und ein besserer Lebensstandard sollen gewährleistet, sowie größere Freiheit gefördert werden (vgl. Auswärtiges Amt 1985: 15).
In der Präambel der “allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” wird noch einmal auf die Beweggründe zur Schaffung der allgemeinen Menschenrechtserklärung eingegangen. Diese basieren auf dem Glauben, dass die Anerkennung der Würde und gleicher, unveräußerlicher Rechte aller Menschen Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden sei und dass eine Missachtung der Menschenrechte zu Grausamkeit führe und eine Welt, in der Menschen ohne Furcht und Not sind, sowie Rede- und Meinungsfreiheit genießen, das höchste Bestreben der Menschheit sei. Die Erklärung der Menschenrechte soll gewährleisten, dass alle Nationen durch Unterricht und Erziehung diese und weitere formulierten Rechte und Freiheiten fördern und eine Einhaltung der Menschenrechte garantieren (vgl. ebd.: 19). In der vorliegenden Arbeit geht es um die Missachtung einiger dieser Menschenrechte, die im Folgenden aufgeführt werden, sie sind der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (Ebd.: 20-22) entnommen:
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Artikel 3: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.” Artikel 5: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.”
Artikel 7: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen Diskriminierung.“
Artikel 9: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.”
Artikel 19: „Jedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.”
3 Hintergründe zu den Philippinen
Um ein ausreichendes Verständnis für die Problematik in den Philippinen zu entwickeln, die den Einsatz von Milizen begründen, wird im Folgenden auf die Gesamtsituation und die geschichtlichen Einflüsse der Philippinen eingegangen. Anschließend sollen Akteure vorgestellt werden, die in die Konflikte verwickelt sind, die aus diesen Problemen resultieren.
3.1 Allgemeine Daten zu den Philippinen
Die Philippinen lassen sich geographisch unterteilen in die drei Hauptinseln Luzon, im Norden des Landes mit der Hauptstadt Manila, der Inselgruppe Visayas und der südlichen Hauptinsel Mindanao und dem Sulu-Archipel (vgl. Reckordt 2006: 17). In den Philippinen leben nach Angaben von amnesty international (2010) derzeit ca. 92 Millionen Menschen, von denen nach Angaben von Niklas Reese (2006) 40% von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben und somit zu den absolut Armen gehören. Armut tritt verstärkt in ländlichen Gebieten auf, wo 70% der Menschen von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben. Besonders stark von Armut betroffen
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sind die Regionen Mindanao und Bicol in Luzon. Aus der spanischen Kolonialzeit ist durch den Erwerb von Großgrundbesitz eine sehr mächtige und reiche Oberschicht hervorgegangen. Die reichsten fünf Prozent des Landes haben 2005 zu zwei Drittel zum Volkseinkommen beigetragen, die ärmsten zehn Prozent dagegen haben nur zu 1,8 Prozent dazu beigetragen. Die Mittelschicht setzt sich aus mittlerem Management, Angestellten und Kleingewerbebetreibern zusammen. Insgesamt ist die Mittelschicht aber recht klein. Zur Unterschicht zählen Handwerker, Arbeiter, Bewohner der Slums, sowie Land- und Saisonarbeiter. Ein sozialer Aufstieg ist durch Vetternwirtschaft und hohe Studiengebühren kaum möglich. Der einzige Weg ist oft Arbeits-oder Heiratsmigration (vgl. Reese 2006: 54-58). Die Regierung scheint wenig Interesse an maßgeblichen Veränderungen im Land zu haben. Demokratisierung und die Umsetzung einer Agrarreform, die zur Umverteilung des großen Landbesitzes führen sollte, ist nie ausreichend umgesetzt worden. Wer ein politisches Amt gewinnen will, braucht viel Geld, um den Wahlkampf zu bestreiten. So sind in der Regierung nur diejenigen vertreten, die über Kapital und Land verfügen. Es liegt nicht im Interesse der Mächtigen, zum Beispiel die Agrarreform umzusetzen, da sie dann ihr eigenes Land abgeben müssten (vgl. Reese 2006: 58-63). Zudem verhindert die starke Korruption die Entwicklung des Landes, ca. 20-55% des öffentlichen Haushaltes werden zweckentfremdet (vgl. Reese 2006a: 223). Von 2001-2010 hat Gloria Macapagal-Arroyo die Philippinen regiert. Die Verletzung von Menschen-
rechten hat unter ihrer Amtszeit massiv zugenommen 2 (vgl. Oldenburg/Reese 2006: 29). Seit dem 01. Juli 2010 regiert nun Benigno Aquino III, Sohn der ehemaligen Präsidentin Corazon Aquino das Land (vgl. Reese 2010: 83). Ob sich unter seiner Führung langfristig etwas verändern wird, könne man zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Von einer Änderung der Widerstandsstrategie gegen die Guerillas, die für einen Großteil der Menschenrechte verantwortlich sei, wird zu diesem Zeitpunkt aber nicht ausgegangen (vgl. GMA News 2010: 13).
2 In meinen Ausführungen wird insbesondere auf die Periode eingegangen werden, in der Präsidentin Arroyo regierte, da die Literatur zur Amtszeit Benigno Aquino III noch nicht ausreicht, die Legislaturperiode von GMA aber noch nicht lange zurückliegt. Auch Angaben der UN berichten über
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Zurückzuführen ist die sozio-ökonomische Situation auf die lange spanische und USamerikanische Kolonialzeit. Gemeinschaftliches Land ist in der 330 Jahre langen Kolonialzeit der spanischen Krone zuteil geworden und eine immer intensivere exportorientierte Agrarnutzung hat die Kleinbauern und Pächter in immer tiefere Armut gestürzt, da die Pachtraten und Lebensmittelpreise stark angestiegen sind und das Land den Großgrundbesitzern zuteil geworden ist. Hierzu gehören auch philippinische Eliten. Auch unter der US-Herrschaft ist diese Entwicklung fortgeführt worden, philippinische Eliten haben dann sogar administrative Tätigkeiten übernommen, durch die sie an Einfluss gewonnen haben (vgl. Polley 1991: 432-440). Während es den Spaniern nie gelungen ist, in den Süden des Landes, Mindanao, einzudringen, haben die USA dies geschafft. Das von Muslimen bevölkerte Land ist dann, um Konflikten auszuweichen, an christliche Siedler aus dem Norden verschenkt worden, welche dann die muslimische Bevölkerung vom Land vertrieben haben (vgl. Oldenburg/Reese 2006: 19-24). Nach der Unabhängigkeit 1946 von den USA hat ein Freihandelsabkommen die Philippinen weiterhin ökonomisch an die USA gebunden. Ab diesem Zeitpunkt haben philippinische Eliten die Macht im Land dann ganz übernommen (vgl. Werning 2006: 50). Nach einem starken wirtschaftlichen Wachstum in den 1950er Jahren hat Ferdinand E. Marcos 1965 die Regierung übernommen und das Land heruntergewirtschaftet. 1972 hat er das Kriegsrecht ausgerufen, was zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt hat. Nach einer friedlichen Revolution im Jahr 1986 ist dann eine neue demokratische Verfassung konstituiert worden. Diese hat aber keine wesentlichen Veränderungen gebracht. Auch die Zeit unter den folgenden Präsidenten wurde von Menschenrechtsverletzungen und massiver Widerstandsbekämpfung geprägt (vgl. Oldenburg/Reese 2006: 24-29).
diesen Zeitraum.
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Debora Mendelin, 2010, Miliz und Menschenrechte, München, GRIN Verlag GmbH
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