Gliederung
1. Einleitung 2
2. Hauptteil 2
2.1 Der Begriff „identitäre Demokratie“ 2
2.2 Die „identitäre Demokratie“ in Anlehnung an J.J. Rousseau 2
3. Schluss 4
1. Einleitung
In diesem Essay soll der Begriff der „identitären Demokratie“ vorgestellt werden. Der Begriff der „identitären Demokratie“ ist von Rousseau geprägt und wird in seinem Gesellschaftsvertrag abgehandelt. Die „identitäre Demokratie“ ist aus der Demokratietheorie heute nicht mehr wegzudenken.
Im Folgenden soll zunächst der Begriff der „identitären Demokratie“ kurz erläutert werden und anschließend ein direkter Bezug zu J.J. Rousseau und seinem Gesellschaftsvertrag hergestellt werden.
2. Hauptteil
In diesem Teil des Essays soll näher auf den Begriff der „identitären Demokratie“ eingegangen werden und besonders der Begriff im Zusammenhang mit Rousseaus Gesellschaftsvertrag vorgestellt werden.
1.1 Der Begriff „identitäre Demokratie“
Die grundsätzliche Idee der „identitären Demokratie“ ist das Paradigma der Abschaffung der Differenz zwischen den Herrschenden und den Beherrschten, 1 indem die gesamte Gesellschaft einheitlich über jeden Beschluss entscheiden muss. Man geht hierbei von einer a priori homogenen Gesellschaft aus, 2 die in jedem Falle dasselbe Interesse vertreten muss und das Allgemeinwohl anstrebt. 3 Im Gegenzug zu diesem Gesellschaftskonzept steht die pluralistische Demokratie, bei der die Gesellschaft durch die Verschiedenheit der Interessen geprägt ist. 4
1 Vgl. Nohlen, Dieter; Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Artikel „Demokratie, Demokratietheorie, in: Nohlen, Dieter: Lexikon der Politik, Band I. Politische Theorie, C.H. Beck, München 2001, S. 40.
2 Vgl. Nohlen, Dieter (Hrsg.): Artikel „Demokratie“, in: Kleines Lexikon der Politik, C.H. Beck, München 1995, S. 53.
3 Vgl. Waschkuhn, Arno: Die Ambivalenz Rousseaus, in: Demokratietheorien: politiktheoretische und ideengeschichtliche Grundzüge, Oldenbourg, München 1998, S. 219f.
4 Vgl. Nohlen, D.: a.a.O., S. 53.
2
1.2 Die „identitäre Demokratie“ in Anlehnung an J.J. Rousseau
Rousseau schildert in seinem Gesellschaftsvertrag seine Idee des Zusammenschluss als einzige Möglichkeit, dem Naturzustand zu entkommen und sich dadurch zu erhalten. Um erfolgreichen Widerstand leisten zu können, müssten die Kräfte aller vereint werden, es entstehe dadurch eine Summe an Kräften. Die Werkzeuge zur Erhaltung des Menschen seien Kraft und Freiheit. Nun müsse ein Weg gefunden werden, bei dem der Mensch durch seine Kraft das Leben jedes Mitglieds des Zusammenschlusses und dessen Besitz schützt, gleichzeitig aber seine eigene Freiheit nicht abgibt und durch seine Vereinigung mit den anderen nur sich selber untergeben ist. Dies sei das Grundgerüst des Gesellschaftsvertrages, der solange gültig sei, bis er verletzt wird, dann gehe die Gesellschaft wieder zurück in den Naturzustand. 5
Jedes Mitglied gebe sich der Gemeinschaft her, dadurch entstehe eine Art von Gerechtigkeit, da jeder gleich viel beiträgt und so käme auch keine Situation zustande, durch die jemand eine andere Option verlangen könnte. Rousseau schließt aus der Enteignung eines jeden für jeden die Logik, dass sich dadurch niemand dem anderen hingibt, man bekommt genau das zurück, was man hergibt.
Diesen Zusammenschluss versteht Rousseau als Einheit, jedes Mitglied der Gemeinschaft sei Teil des Ganzen.
Jeder sei als Glied des Souveräns dem Einzelnen verpflichtet und als Einzelner, also als Glied des Staates, dem Souverän. 6
Durch diese Entwicklung, würde sich nach Rousseau der Mensch von einem Instinkt gesteuerten Wesen hin zu einem rational, objektiv denkendem Wesen entwickeln. Dadurch würde der Mensch nicht mehr triebgesteuert sein eigenes Interesse verfolgen, sondern rational über sein Verhalten nachdenken. Dadurch gehe das reine Eigeninteresse verloren, er könne nicht mehr frei nach seinem Vorteil handeln, im Gegenzug bekomme er dafür aber das Eigentum an seinem Besitz, also eine Sicherheit über sein Leben und über sich selber, die ihm vorher verwehrt geblieben sei. Es würde also nach der Prämisse des Gemeinwohls gehandelt, anstelle des
5 Vgl. Rousseau, Jean Jaques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatrechts, Reclam, Stuttgart 2003, S. 16 f.
6 Vgl. ebd., S. 17 f.
3
Arbeit zitieren:
Debora Mendelin, 2009, Der Begriff der identitären Demokratie mit Anlehnung an J.J. Rousseau, München, GRIN Verlag GmbH
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