Inhalt
1 Einleitung 1
2 Entwicklung der Physiotherapie in Deutschland 2
3 Physiotherapeutische Behandlungen ohne gültige ärztliche Verordnung 3
3.1 Beschränkte Heilpraktikererlaubnis 3
4 Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG) 4
4.1 Erstes Modellvorhaben 5
5 Direct Access in Deutschland 7
5.1 Standpunkte der Berufsverbände. 7
5.2 Chancen und Risiken: Meinungen der Physiotherapeuten 8
5.3 Notwendige Kompetenzen 10
6. Schlussbetrachtung. 11
Literaturverzeichnis 13
1 Einleitung
In den letzten Jahren ist die Forderung der Physiotherapeuten 1 und ihrer Berufsverbände nach der Einführung des Direct Access in Deutschland immer lauter geworden. Die Professionalisierung und Akademisierung des Berufes ist in vollem Gange, der Direct Access als Teil dieser ist ein wichtiger Schritt in Richtung Berufsautonomie. 2 3 Direct Access (auch First-Contact-Practioning oder Direktzugang genannt) beschreibt die Möglichkeit ohne Verordnung eines Arztes physiotherapeutisch zu behandeln und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. 4
Zurzeit ist dies nur mit wenigen Ausnahmen möglich, da §1 des Heilpraktikergesetzes die Heilkunde nur Ärzten und Heilpraktikern zugesteht. Maßnahmen der Prävention beispielsweise fallen nicht in den Bereich der Heilung bzw. Linderung und dürfen somit ohne Verordnung durchgeführt werden.
In vielen europäischen Ländern gehört neben der akademischen Berufsausbildung auch der Direktzugang zum Berufsbild des Physiotherapeuten. Mehrere Studien belegen die Effektivität (Wirksamkeit der physiotherapeutischen Maßnahmen und Zielerreichung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit dieser Form der Versorgung), so dass nun auch deutsche Therapeuten auf die Einführung hoffen. Allerdings können die Ergebnisse der Studien nur beschränkt übertragen werden, da sich die Ausbildung und das deutsche Ge-sundheitssystem von anderen Ländern unterscheiden. 5 6
Durch aktuelle Artikel in Fachzeitschriften und den Start eines ersten Modellvorhabens nach dem sog. Pflegeweiterentwicklungsgesetz (§63 Abs. 3b SGB V) wurde mein Interesse an diesem gesundheits- und berufspolitischen Thema geweckt. Ich sehe dieses Vorhaben als Grundlage für eine Verankerung des Direct Access in Deutschland und werde auf den folgenden Seiten die bisherige Entwicklung, Hintergründe und Ausblicke hierzu darstellen. Dabei lege ich besonderen Wert auf die Meinungen der Berufsverbän- 1 Imfolgenden Text werden bei Personenbezeichnungen wegen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich nur die männlichen Personen
genannt; sie werden als Gattungsbegriffe verstanden, die stets auch die entsprechenden weiblichen Personen einschließen.
2 Gründkemeyer, Anne/Zalpour, Christoff (2010), S. 12.
3 v. Glasenapp, Patrick (2011), S. 15.
4 Zalpour, Christoff (2010), S. 9.
5 Gründkemeyer, Anne/Zalpour, Christoff (2010), S. 12.
6 Semmelweiß, Andreas (2010), S. 8.
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de und Physiotherapeuten in Bezug auf Zugangsvoraussetzungen, Ausbildung und notwendige Kompetenzen.
2 Entwicklung der Physiotherapie in Deutschland
Der Kieler Arzt Johann Hermann Lubinus gründete im Jahr 1900 die erste deutsche Lehranstalt für Heilgymnastik, nachdem er sich in Schweden mit den Lehrinhalten aus-einandergesetzt hatte. Zuvor hatte er ein steigendes Interesse und ein erhöhtes Bedürfnis an gymnastischer Behandlung in Deutschland festgestellt, das ihn zu diesem Schritt bewog.
Das Durchführen der heilgymnastischen Maßnahmen war nur nach ärztlicher Anordnung erlaubt, wobei Lubinus in seiner Lehrtätigkeit das Erkennen beruflicher Grenzen und die Abgrenzung zur ärztlichen Behandlung betonte. Allerdings äußerte auch er schon Bedenken, ob Ärzte überhaupt qualifiziert seien, die richtigen Heilmittel zu ver-ordnen, da sie nicht in Heilgymnastik ausgebildet waren.
Der Begriff Krankengymnastik wurde erstmals 1919 verwendet, die Ausbildungsinhalte der einzelnen Schulen nach deren Bedarf angepasst und erweitert, so dass die Ausbildung in Deutschland nicht einheitlich geregelt war. 1949 gab es die ersten Forderungen nach einem Zentralinstitut für Krankengymnasten. Zu diesem Zeitpunkt wurden nur wenige Behandlungen von den Krankenkassen bezahlt, woraufhin Landesverbände zur berufspolitischen Einflussnahme gegründet wurden. Diese setzen sich bis heute für die Interessen der Physiotherapeuten (wie Krankengymnasten seit 1994 heißen) ein und kämpfen aktuell für die Einführung des Direktzugangs. 7
Das Berufsbild des Physiotherapeuten hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und zu einem professionellen Medizinalfachberuf entwickelt. Die Anerkennung als solchen gilt es noch durchzusetzen. Dabei helfen Schritte wie die Umstellung auf eine grundständige akademisierte Ausbildung und eine Erweiterung der Berufsautonomie, die durch den Direct Access erlangt werden soll. 8
7 Grosch, Gerhard (1996), S. 240-247.
8 Baumann, Elke (2010), S. 10-11.
2
3 Physiotherapeutische Behandlungen ohne gültige ärztliche
Verordnung
Physiotherapeuten können auch heute schon ohne Verordnung tätig werden, allerdings ohne Vergütungsanspruch durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dieser wird nämlich, durch Rahmenverträge und Heilmittel-Richtlinien geregelt, nur gewährt, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt. Im Bereich der privaten Krankenkassen gelten individuelle Regelungen und Vereinbarungen. Es gibt zurzeit drei Bereiche, in denen die Verordnung keine Voraussetzung für eine Behandlung darstellt.
• Stellt der Arzt eine Privatverordnung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Da die Prävention nicht der Linderung bzw. Heilung dient, sondern vorbeu-
• Schließlichwerden Physiotherapeuten im Wellnessbereich ohne ärztliche
3.1 Beschränkte Heilpraktikererlaubnis
Seit August 2009 haben Physiotherapeuten die Möglichkeit durch die Erlangung der beschränkten Heilpraktikererlaubnis Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln und zwar auch außerhalb der o.g. Bereiche. Allerdings besteht weiterhin kein Vergütungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Wer diese Erlaubnis besitzt, profitiert nur dann davon, wenn in seiner Praxis viele Selbstzahler behandelt werden.
9 Volkmar, Kathrin (2010), S. 29-30.
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Um die Erlaubnis zu erlangen, ist eine zeit- und kostenintensive Prüfungsvorbereitung nötig. Die Prüfung wird durch die Gesundheitsämter abgenommen, ist aber nicht bundeseinheitlich geregelt. In Hessen müssen z.B. lediglich drei Fragen beantwortet werden, während Bayern schriftlich und mündlich prüft. Die Anerkennung zum sektoralen Heilpraktiker ist dann jedoch deutschlandweit gültig. 10 Die Inhalte variieren und zielen auf umfassende Kenntnisse in Allgemeiner und Spezieller Krankheitslehre, Berufs- und Gesetzeskunde und Differenzialdiagnostik ab. Zum letzten Punkt gehört das Erkennen von Red Flags. Dies sind Warnsymptome, die auf eine ernsthafte Pathologie hinweisen und einer weiteren ärztlichen Abklärung bedürfen. Zudem soll eine klare Abgrenzung zwischen den Zuständigkeitsbereichen von Ärzten und Heilpraktikern gegenüber den nichtärztlichen Berufen hervorgehoben werden.
Diese Inhalte werden größtenteils schon in der Ausbildung vermittelt und im Examen geprüft, dennoch kam es bisher zu einer hohen Durchfallquote. Es ist noch nicht geklärt, ob die gestellten Fragen zulässig oder zu weitreichend sind (die Diagnose von Krankheitsbildern ist Aufgabe des Arztes und nicht der Therapeuten). Die gezeigten Einschränkungen machen deutlich, dass die beschränkte Heilpraktikererlaubnis nicht das Ziel der Bestrebungen der Physiotherapeuten und ihrer Berufsverbände in Deutschland sein kann, sondern dass weiterhin die Einführung des Direct Access im Vordergrund steht. 11 12
4 Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG)
Als Vertreter der Therapeuten fordern die Berufsverbände die Einführung des Direktzugangs. Unterstützung erhalten die Befürworter auch aus der Politik. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (§63 SGB V) gestattet den Krankenkassen Modellvorhaben mit Leistungserbringern wie Physiotherapeuten durchzuführen, die auf Kostensenkung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ausgelegt sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei Abs. 3b, der erlaubt, dass „…Physiotherapeuten (…) die Auswahl und die Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen (…)“
10 Bauer, Kathrin (2010), S. 10-12.
11 Scheel, Katharina (2010), S. 8-9.
12 Volkmar, Kathrin (2010), S. 29.
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können. 13 In Anlehnung an dieses Gesetz, das zum 01.07.2008 beschlossen wurde, startet im Sommer 2011 eine Kooperation zwischen dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. und der gesetzlichen Krankenkasse BIG direkt gesund. 14 Angeregt wurde dieser Gesetzesentwurf vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, der nach Ideen für eine aktualisierte Aufgabenverteilung innerhalb der Gesundheitsfachberufe gesucht hatte. 15
4.1 Erstes Modellvorhaben
IFK und BIG haben beschlossen den Physiotherapeuten mehr Handlungsautonomie einzuräumen, indem ihnen - gestützt durch o.g. Gesetz - die Freiheit zur Auswahl der geeigneten Heilmittel, die Dauer und die Anzahl der wöchentlichen Behandlungseinheiten übertragen wird. Die Diagnosestellung nimmt weiterhin der Arzt vor. 16 Somit besteht für die Therapeuten auch eine rechtliche Absicherung, da der Arzt durch das Ausstellen einer Verordnung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abgibt. 17 In diesem Mo-dellvorhaben wird das Heilmittelbudget der verschreibenden Ärzte nicht belastet, da es eine gesonderte Finanzierung gibt. 18
Untersucht werden sollen die Effektivität und Effizienz der Therapie, wenn Therapeuten nicht an strikte Vorgaben durch den Arzt gebunden sind. Kann die politische Fragestellung nach Praktikabilität von größerer Eigenständigkeit und Nutzen für den Patienten positiv beantwortet werden, sind die nächsten Schritte in Richtung Direct Access einzuleiten. 19 Die Physiotherapeuten müssen zeigen, dass sie nachhaltig handeln, das heißt auch ökonomische Gesichtspunkte beachten und beispielsweise die Therapie nicht unnötig ausweiten. 20 Nachdem das Bundesversicherungsamt das Konzept geprüft und genehmigt hatte, konnten IFK und BIG im Januar 2011 den Kooperationsvertrag unterzeichnen. 21
13 §63 Abs. 3b SGB V.
14 Repschläger, Ute (2011a), S. 8.
15 Repschläger, Ute (2010), S. 11.
16 Repschläger, Ute (2011b), S. 15.
17 v. Glasenapp, Patrick (2011), S. 16.
18 Repschläger, Ute (2010), S. 10.
19 Dudda, Frank (2008), S. 16.
20 v. Glasenapp, Patrick (2011), S. 16.
21 Repschläger, Ute (2011a), S. 8.
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Die 40 ausgewählten Physiotherapiepraxen, in denen jeweils mindestens vier Therapeuten beschäftigt sind, befinden sich in den Regionen Westfalen-Lippe und Berlin. Die Therapeuten verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Außerdem erhalten sie eine Einweisung in das Modellvorhaben bezüglich der durchzuführenden Messungen, Tests und Dokumentationen. Das Modell wird wissenschaftlich durch eine multizentrische, randomisierte Interventionsstudie mit Kontrollgruppe über eine Laufzeit von voraussichtlich drei Jahren begleitet. Bestimmte Tests und Selbst- und Fremdwahrnehmungsbögen werden nicht von den Behandelnden, sondern von unabhängigen Mitarbeitern eines Forschungsinstituts durchgeführt. Zum Einen soll die Ergebnisqualität der Therapie überprüft werden, zum Anderen die Kostenentwicklung veranschaulicht werden.
Patienten, die eine Verordnung eines am Modellvorhaben beteiligten Arztes in die Praxen bringen, werden zunächst über das Modell aufgeklärt. Die Teilnahme ist freiwillig, möglich aber nur für volljährige Patienten, die in der BIG versichert sind. Außerdem gilt das Modell nur für Verordnungen, die für die Behandlung bei Beschwerden oder Verletzungen der unteren Extremität ausgestellt sind. Jeder Patient erhält nach der Eingangsuntersuchung durch den Institutsmitarbeiter seinen Bezugstherapeuten, der die Befunderhebung, physiotherapeutische Diagnosestellung, Therapieplanung, Behandlung und abschließende Ergebnismessung vornimmt. 22
Im Jahr 2012 soll ein erstes Zwischenergebnis präsentiert werden. Ca. zwei Jahre später, nach Beendigung des Projekts, werden die gewonnen Daten ausgewertet und veröffentlicht. Fällt die Beurteilung positiv für die Befürworter des Direktzugangs aus, werden diese Daten die Basis für eine Weiterentwicklung in Richtung First-Contact-Practioner sein. Sollten die Resultate aus Sicht der Beteiligten nicht zufriedenstellend sein, ist es wichtig nach möglichen Fehlern und Hindernissen zu suchen, um diese beseitigen zu können und verbesserte Modellvorhaben zu starten. 23
22 Repschläger, Ute (2010), S. 10-11.
23 Baumann, Elke (2011), S. 11.
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5 Direct Access in Deutschland
Zwar liegen die Ergebnisse der ersten Modellvorhaben erst in wenigen Jahren vor 24 , die Meinungen der Berufsverbände und Therapeuten zur Einführung des Direct Access sind aber durch Befragungen schon heute bekannt.
5.1 Standpunkte der Berufsverbände
Eine Anfrage der Fachzeitschrift physiopraxis bei drei Berufsverbänden in Deutschland spiegelt die aktuelle Situation wider. Alle drei fordern einstimmig die Einführung des Direct Access. Dieser biete mehr Freiraum für eigenständige Behandlungen und fördere somit die therapeutische Freiheit und Verantwortung. Außerdem würden im Gesundheitswesen Kosten eingespart. Unterstützt wird diese Forderung einerseits durch Etablierung einer akademischen Ausbildung, die den Direktzugang zwangsläufig ermöglicht, andererseits zumindest vorübergehend durch Erlangung der beschränkten Heilpraktikererlaubnis, die zum Behandeln ohne Verordnung befähige. 25 Der IFK e.V. hat zudem ein Positionspapier herausgegeben, um das Thema an die Öffentlichkeit zu bringen. Neben den erwähnten Gründen findet sich auch ein ethischer Aspekt: Da ein schnellerer Behandlungsbeginn zu besseren Ergebnissen führe, dürfe dem Patienten nicht das Recht verwehrt werden, zu wählen, ob er zuerst einen Arzt oder Physiotherapeuten aufsuche. Weiterhin habe sich herausgestellt, dass Patienten, die direkt einen Therapeuten kontaktierten, mehr Eigenverantwortlichkeit und Compliance mit in die Behandlung brachten. 26
Auch ein Teil der Ärzteschaft bemängele den Direct Access. Er befürchte einen Machtverlust und zweifle die Kompetenzen der Therapeuten an 27 . Laut Repschläger (Vorsitzende des IFK) behindere das Heilpraktikergesetz die Ausweitung der Berufsautonomie der Physiotherapeuten Schließlich meint Trelenburg (Vorsitzender des VDB) müsse das Masseur- und Physiotherapeutengesetz von 1994 in ein Berufsausübungsgesetz geän-
24 Repschläger,Ute (2011a), S. 9.
25 Semmelweiß, Andreas (2010), S. 9.
26 IFK Positionspapier (2007), S.1-2.
27 Maus, Josef 2011, S. A-376.
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dert werden, welches die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Grenzen des Direktzugangs definiere. 28
5.2 Chancen und Risiken: Meinungen der Physiotherapeuten
Die bisherigen Forderungen und Schilderungen stammen von Berufsverbänden. Interessant ist aber auch die Sicht der Betroffenen, nämlich der in Deutschland tätigen Physiotherapeuten.
In einer Befragung aus dem Jahr 2008 wurden berufstätige Physiotherapeuten gebeten, sich zum Thema Direct Access u.a. bezüglich Erwartungen, Voraussetzungen und Notwendigkeit zu äußern. Die folgende Abbildung stellt die erwarteten Vorteile und Chancen des Direktzugangs für Physiotherapeuten dar.
Abb. 1: Vorteile und Chancen für die Einführung des Direct Access in Deutschland aus Sicht der Physiothera-
peuten. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Gründkemeyer & Zalpour, 2010, S. 15. Deutsche Physiotherapeuten erhoffen sich demnach durch die Einführung des Direct Access neben einer Stärkung des eigenen Berufsstands und allgemeiner Anerkennung
28 Semmelweiß, Andreas (2010), S. 9.
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der Physiotherapie vor allem eine bessere Patientenversorgung. Diese kann durch einen schnellen Therapiebeginn mit geeigneten, vom Therapeuten gewählten, Maßnahmen erreicht werden. Weiterhin wird deutlich, dass auch ökonomische Gründe eine wichtige Rolle spielen. 29
Aus einer anderen Befragung geht hervor, dass sich die Behandler in ihren therapeutischen Möglichkeiten eingeschränkt fühlen und in ihrer Initiative gebremst werden. Durch den Direktzugang könne man flexibler arbeiten und auf Veränderungen des Ge-sundheitszustands des Patienten reagieren. Ärzte -insbesondere Orthopäden- könnten entlastet werden durch geringere Patientenzahlen und das Wegfallen der Verordnungsausstellung. Ohnehin seien nicht die Ärzte, sondern die Therapeuten die Spezialisten in Bezug auf die Auswahl der Heilmittel. 30
Diesen Argumenten stehen allerdings auch Bedenken gegenüber, die in der nachstehenden Abbildung aufgezeigt werden.
Abb. 2: Nachteile und Risiken für die Einführung des Direct Access in Deutschland aus Sicht der Physiothera-
peuten. Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Gründkemeyer & Zalpour, 2010, S. 15.
29 Gründkemeyer, Anne/Zalpour, Christoff (2010), S. 15.
30 v. Glasenapp, Patrick (2011), S. 15.
9
Als besonders gefährlich werden die Fehleinschätzung der eigenen Zuständigkeiten und Fähigkeiten (z.B. Nichterkennen von Red Flags) und die Möglichkeit der Machtausnutzung angesehen. Es wird befürchtet, dass Therapien unnötig verlängert werden, um einen guten Ertrag zu erzielen. Da es bisher keine Ansätze für ein Berufsausübungsgesetz gebe, in dem definiert wird, wer als First Contact Practioner behandeln darf, seien auch bürokratische und finanzielle Hürden sowie die eventuelle Problematik einer Zwei-Klassen-Versorgung als bedenklich anzusehen. 31
Eine weitere Befragung offenbart die Angst vor zu hohem Leistungsdruck in der Be-handlung, da schwerwiegende Krankheiten nicht übersehen werden dürften. Problematisch stellt sich auch das Zeitmanagement dar: Für eine ausführliche Untersuchung und Befundaufnahme sei die übliche Dauer einer Behandlungseinheit nicht ausreichend. 32
5.3 Notwendige Kompetenzen
Rund 93 % der befragten Physiotherapeuten erachten die Einführung des Direktzugangs als „wichtig“ oder „unbedingt notwendig“. Sie betonen jedoch, dass die aktuelle Berufsausbildung nicht zum First-Contact-Practioner qualifiziere. Wer als solcher arbeiten möchte, brauche unbedingt besondere diagnostische Fähigkeiten: Bildgebende Verfahren sollten ebenso zum Fundus gehören wie Grundkenntnisse im Interpretieren von La-borwerten. Die Differenzialdiagnostik sei enorm wichtig, um mögliche ernsthafte Pathologien zu erkennen. Stößt der Therapeut hier an seine Grenzen und verweist den Patienten zur weiteren Abklärung an einen Arzt, zeigt er, dass er seinen therapeutischen Zuständigkeitsbereich klar definiert hat. Dieses Bewusstsein stelle eine notwendige Voraussetzung dar, um den Patienten nicht zu gefährden. Spezielle Clinical-Reasoning-Fähigkeiten und -Fertigkeiten kämen in der Anamnese und Befundung zur Geltung. Eine effektive Kommunikation sowohl in der Therapiesituation, als auch interdisziplinär, bilde die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung und Zusammenarbeit mit verwandten Berufsgruppen.
31 Gründkemeyer, Anne/Zalpour, Christoff (2010), S. 15.
32 v. Glasenapp, Patrick (2011), S: 17.
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Das vorhandene Wissen solle durch Lesen wissenschaftlicher Studien vergrößert werden, so dass der Patient nach aktuellsten Erkenntnissen behandelt werden könne. Bis diese Kompetenzen in Ausbildung bzw. Studium integriert sind und die Abschlussprüfung automatisch zum First-Contact-Practioner befähigt, müsse für bereits berufstätige Therapeuten eine Möglichkeit zur Qualifikation geschaffen werden. Ein Hochschulstudium reiche bisher nicht aus, da nicht alle Studiengänge auf diese Kompetenzerweiterungen ausgelegt sind. Neben einigen Jahren Berufserfahrung und der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen schlagen die befragten Therapeuten Nachqualifikationskurse mit o.g. Inhalten und einer Abschlussprüfung für die Erlangung der Qualifikation vor. 33 34
6. Schlussbetrachtung
Die Physiotherapie in Deutschland befindet sich im Umbruch. Das alte Berufsbild vom Vorturner ist längst überholt und wird vom interdisziplinär arbeitenden Medizinalfachberufler abgelöst.
Dennoch ist die Autonomie der Therapeuten stark eingeschränkt. Nicht mehr zeitgemäße Gesetze blockieren die Professionalisierung und verhindern somit eine selbstständige Behandlung mit den angemessenen Heilmitteln. Ein erster Schritt aus der Politik ist die Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Hiermit bekommt der Berufsstand die Gelegenheit zu zeigen, dass mehr Handlungsfreiheit auch eine bessere Patientenversorgung bewirkt. Den Berufsverbänden zufolge sollen die Ergebnisse der Modellvorhaben sowohl der Politik als auch der skeptischen Ärzteschaft zeigen, dass deutsche Physiotherapeuten auch im Direktzugang arbeiten können, ohne die Patienten zu gefährden. Durch bisher veröffentlichte Artikel ist jedoch auch deutlich geworden, dass die Therapeuten die Einführung des Direct Access wollen, die nötigen Kompetenzen dafür aber noch erlangen müssen. Die Ausbildungs- beziehungsweise Studieninhalte sind unbe- 33 Gründkemeyer,Anne/Zalpour, Christoff (2010), S.14.
34 v. Glasenapp, Patrick (2011), S. 15-19.
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dingt auf die erforderlichen Kenntnisse auszurichten, damit jeder Absolvent als First-Contact-Practioner arbeiten darf, sobald dies in Deutschland möglich ist. Außerdem muss es eine bundeseinheitliche Regelung geben, die die Maßnahmen festlegt, die zur Erlangung der Erlaubnis nötig sind. Wie von einigen Befragten geäußert, könnte in Nachqualifikationskursen mit einer Abschlussprüfung das notwendige Wissen erworben werden.
Physiotherapeuten, Vertreter aus Berufsverbänden, Politik und Gesundheitswesen könnten in einer Arbeitsgruppe die Inhalte für solche Kurse, aber auch für Anpassungen in der Ausbildungsordnung zusammenstellen und den entsprechenden Stellen zur Genehmigung vorlegen.
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Literaturverzeichnis
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Repschläger, Ute: Startschuss für Modellvorhaben. In: Physiotherapie - Fachmagazin des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V., 29. Jahrgang, März 2011, Nr.2, S. 8-9.
Repschläger, Ute: Modellprojekt BIG/IFK: PT-Praxen am Start. In: Physiotherapie -Fachmagazin des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V., 29. Jahrgang, Mai 2011, Nr.3, S. 15-16.
Scheel, Katharina: Beschränkte Heilpraktikererlaubnis. In: Physiotherapie - Fachmagazin des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V., 28. Jahrgang, März 2010, Nr. 2, S. 8-9.
Semmelweiß, Andreas: Wir wären dann so weit! In: Physiopraxis, Jahrgang 8, Mai 2010, Nr. 5, S. 8-10.
Volkmar, Kathrin: Was bringt die beschränkte Heilpraktikererlaubnis? In: Physiotherapie - Fachmagazin des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten -IFK e.V., 28. Jahrgang, Juli 2010, Nr. 4, S. 29-30.
v. Glasenapp, Patrick: Fachkompetenz für Physiotherapeuten im Direktzugang. In: Physiotherapie - Fachmagazin des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V., 29. Jahrgang, März 2011, Nr. 2, S. 15-19. Zalpour, Christoff: Zwischen Mission und Vision - Direct Access und die Akademisierung der Gesundheitsberufe. Symposium Spektrum der Therapiewissenschaft, Idstein, 2010, URL: https://www.fh-osnabrueck.de/fh/fileadmin/users/600/upload/MTW-Verabschiedung.Fresenius.pdf, Stand: 22.07.2011.
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Arbeit zitieren:
Christine Sturm, 2011, Direct Access in der ambulanten Physiotherapie, München, GRIN Verlag GmbH
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