zentrale Forderung nach Unabhängigkeit und Abwesenheit von Zwang und Unterdrückung“ (Klaus/Klein 2006, 113) verstanden, indes die Freiheit „für“ etwas „die inhaltliche Bestimmung, die tatsächliche Umsetzung und letztlich die Übernahme der Verantwortung für das, was ohne Zwang und Unterdrückung getan (oder unterlassen) wird“ (ebd.), bedeutet. Freiheit ist also ein Zustand der Unabhängigkeit, sie beinhaltet das Recht zur freien Entscheidung. Gleichheit bedeutet die Übereinstimmung von vielen Merkmalen, also Ähnlichkeit. Im politischen Kontext bezeichnet sie „das demokratische Grundprinzip, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind“ (Schubert/Klein 2006, 127).
Ihren Ursprung jedoch finden die Ideen von Freiheit und Gleichheit in der Antike, spezifisch in Athen, Rom und Jerusalem (vgl. Bluhm 2007, 375). Vorrangig Aristoteles, einer der bedeutensten Philosophen jener Zeit, erklärte, die „Grundlage der demokratischen Staatsform ist die Freiheit“ (Aristoteles 1981, S. 203). Dem Bürger kommt diese Freiheit zu, wenn er sich in der Volksversammlung zusammenfindet und durch Mehrheitsprinzip allgemein gültige Entscheidungen fällt (ebd.). Später entstanden in Athen spezifische Begriffserklärungen für die Kategorien der Freiheit und Gleichheit in einer Polis: Gleichheit (Isonomie) bedeutete das gleiche Recht, an der Volksversammlung teilzunehmen. Die Freiheit setzte sich zusammen aus Unabhängigkeit (Autonomie), Selbstständigkeit (Autarkie) und Eigenwille (Eleutheria) (vgl. Bluhm 2007, 376).
Wenn auch damals mit mäßiger Wirkung, sollten die Überlegungen Aristoteles' und anderer antiker Philosophen wie Platon und Cicero der Grundpfeiler sein, auf dem sich die neuzeitlichen Vorstellungen von Freiheit und Menschenwürde entwickelten. Die diesbezüglich bedeutenden Impulse entstanden im 17. und 18. Jahrhundert, als in England, Amerika und Frankreich brisante Debatten um Menschen- und Bürgerrechtsdeklarationen herrschten. Ausgangspunkt war ein neues, „naturrechtliches
Verständnis“ vom Menschen und der ihm zustehenden subjektiven Rechte (vgl. Bluhm 2007, 388). Gleichheit und Freiheit wurden angesehen als Elemente der menschlichen Natur, sie bildeten Grundwerte, die jedem zustanden und kein Privilegium mehr darstellen sollten. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden beide Begriffe gedanklich immer mehr in Verbindung miteinander gebracht und verschmolzen schließlich zu einer neuzeitlichen „Formel“, welche die Kombination beider als gesellschaftlich mögliches und notwendiges Ideal popularisierte (vgl. Fraas 1999, 7). Diese gewann vor allem nach
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der Französischen Revolution an Relevanz: Die Trias Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - heute immernoch Wahlspruch der französischen Republik - war der damalige Leitspruch, mit denen sich die französischen Bürger von der Vorherrschaft des Adels lösen wollten. Freiheit bedeutete für sie die Freiheit des Denkens, Sprechens und Seins, vor allem auch die Unabhängigkeit von der Willkür anderer (vgl. Fraas 1999, 13). Sie basierte auf einer Gleichheit, die Privilegien ausschloss und das gleiche Recht für alle bedeutete. Diesen Gedankengang begründete der französische Staatstheoretiker Jean-Jacques Rousseau, der auch als Wegbereiter der Französischen Revolution gesehen wird. Nach seinem Ideal müssen die Menschen zum eigenen Schutze einen Gesellschaftsvertrag eingehen, ihre natürliche Freiheit sowie ihre privaten Interessen und ihren Eigenwillen (volonté de tous) veräußern und sich unter die Leitung des absoluten Gemeinwillens (volonté generale) stellen. So würden sie im Sinne ihrer Rechte, Pflichten und Freiheiten gleich werden und im Austausch die bürgerliche Freiheit erlangen (vgl. Kuster 2005, 205). Die Vorstellung einer solch homogenen Gesellschaft wurden heftig kritisiert, vor allem von deutschen Philosophen Friedrich Nietzsche, einem der größten Gegner der Idee der “Gleichheit der Menschen” und der französischen Revolution: “was ich hasse, ist ihre Rousseau'sche Moralität - die sogenannten 'Wahrheiten' der Revolution, (...) Die Lehre von der Gleichheit! … Aber es gibt gar kein giftigeres Gift: Denn sie scheint von der Gerechtigkeit selbst gepredigt, während sie das Ende der Gerechtigkeit ist (…) 'Den Gleichen Gleiches, den Ungleichen Ungleiches - das wäre die wahre Rede der Gerechtigkeit: und, was daraus folgt, Ungleiches niemals gleich zu machen'“ (Nietzsche 2006, 57). Diesen Gedanken halte ich für elementar in der Verhältnisbestimmung von Freiheit und Gleichheit: Das, was sie zu antagonistischen Kategorien werden lässt, ist die Interpretation der Gleichheit in die Gleichmacherei. Denn die Menschen sind nicht gleich, weder in ihren Fähigkeiten oder Interessen noch in ihren Charaktereigenschaften, weswegen den Ansprüchen Rousseaus wohl kaum eine Gesellschaft gerecht werden kann. Dementsprechend wird auch der neuzeitliche Gleichheitsbegriff nicht in Richtung Gleichförmigkeit interpretiert, sondern als Gleichheit eines Jeden vor dem Gesetz, mit anderen Worten als Gleichberechtigung. John Locke, Rousseaus englischer Gegenspieler, formulierte sehr treffend: „alle Menschen (sind) von Natur aus gleich“, jedoch ist „nicht (…) jede Art von Gleichheit“ gemeint (Locke 1977, 283). Gleichheit gilt allgemein im Hinblick auf „die gleiche Rechtsprechung“ und „jenes gleiche Recht, das
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Arbeit zitieren:
Anne Tetzner, 2011, Freiheit und Gleichheit, München, GRIN Verlag GmbH
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