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0. Inhaltsverzeichnis
0. Inhaltsverzeichnis - 1 -1. Einleitung - 2 -2. Biographie von Felix Mantz - 2 -
2.1 Kindheit und Jugend
2.2 Mantz´ Entwicklung bis zur Ersten Taufdisputation 2.3 Von der ersten Glaubenstaufe bis zur Einführung der Todesstrafe gegen die Täufer - 4 -2.4 Wirken bis zu seiner Ertränkung - 7 -
3. Untersuchung der „Protestation und Schutzschrift“ - 9 -
3.1 Allgemeines - 9 -3.2 Einleitung, Ereignisse in Zürich, Erklärung Mantz´ (23, 1 - 24, 19) - 10 -
3.2.1Anrede (23, 1)
- 10 - 3.2.2Gründe für das Schreiben (23, 1 - 16) - 10 -
3.2.3Das Scheitern der Dienstagsgespräche (23, 16 - 24, 13) - 11 -
3.2.4Die Tauffrage muss verantwortungsvoll geklärt werden (24, 13 -19) - 13 -3.3 Begründung des Taufverständnisses durch die Heilige Schrift (24, 19 - 26, 24) - 14 -
3.3.1Johannes der Täufer (24, 19 - 28)
3.3.2 Jesu Lehre von der Taufe (24, 28 - 25, 1) 3.3.3 Wie die Apostel tauften (25, 2 - 26) 3.3.4 Paulus und die Taufe (25, 26 - 26, 13) 3.3.5 Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Heiligen Schrift (26, 13 - 18) - 18 -
3.3.6Die Taufe von Kindern im Neuen Testament (26, 18 - 24) - 18 -3.4 Mantz abschließende Bitten an den Rat (26, 24 - 28, 7) - 19 - 3.4.1Mantz bittet sein Schreiben zu beachten (26, 24 - 32) - 19 -
3.4.2Mantz bittet die Reaktion gut zu überdenken (26, 33 - 27, 12) - 19 -
3.4.3Bitte an das bürgerliche Recht zu denken (27, 12 - 18) - 19 - 3.4.4Bitte um schriftlichen Austausch mit Zwingli (27, 18 - 29) - 20 -
3.4.5Abschluß des Briefes (27, 29 - 28, 7) - 20 - 4. Ertrag - 21 -5. Literaturverzeichnis - 22-
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1. Einleitung
In dieser Arbeit setze ich mich mit der von Felix Mantz verfassten „Protestation und Schutzschrift“ auseinander. Diese Schrift ist eines der frühesten Zeugnisse der Züricher Täufer und gibt Aufschluß über die Auseinandersetzung mit der Taufe in ihrem Kreis. Ebenfalls wird darin die Stellung zur Obrigkeit und zu Huldrych Zwingli, dem Züricher Reformator und ihrem früheren Mitstreiter, deutlich. Die Untersuchung der „Protestation und Schutzschrift“ bildet den Kern meiner Arbeit. Sie ist in vier größere Komplexe aufgeteilt. Nach einer allgemeinen Einleitung in 3.1 führe ich die Analyse der dreigegliederten Quelle durch, von denen die Abschnitte 3.2 und 3.4 mehr die historische Situation betreffen und Abschnitt 3.3 das Taufverständnis Mantz´ beinhaltet.
Als Annäherung an die Quelle und zur besseren Einordnung beginne ich die Arbeit mit einem biographischen Einstieg zu Felix Mantz in Abschnitt 2. Darin versuche ich sein Leben in Grundzügen wiederzugeben und dabei die wichtigen historischen Ereignisse in Zürich aufzunehmen.
2. Biographie von Felix Mantz
2.1 Kindheit und Jugend
Felix Mantz wurde wahrscheinlich um das Jahr 1500 in Zürich als unehelicher Sohn von Johannes Mantz, einem Züricher Geistlichen, geboren. 1 Über die Mutter ist ebenfalls wenig bekannt. Bullinger berichtet von ihr und einem Bruder Mantz´, die ihm auf dem Weg zu seiner Ertränkung „beide ermahnten, standhaft zu bleiben“ 2 . Daraus lässt sich erkennen, dass auch sie sich der Täuferbewegung angeschlossen hatten. 3
1 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 15 - 18.
2 Baumgartner: Täufer, 25.
3 Außerdem gibt es Berichte über eine Anna Man(t)z, die auch zweimal in Gefangenschaft war, aber bei ihrer Überzeugung blieb. Hierbei könnte es sich um Mantz´ Mutter handeln. Vgl. a.a.O., 47.
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Aus der Jugendzeit Felix Mantz´ liegen überhaupt keine Quellen vor. Erst 1520 taucht sein Name in einer Bitte an den Züricher Rat auf. Mantz und zwei weitere Männer bewarben sich dort um ein Stipendium für ein Studium in Paris. Aber es gibt keine weiteren Dokumente, die beweisen, ob er jemals in Paris studiert hat. 4 Mantz hat jedoch anscheinend eine humanistische Bildung erhalten, da er später als Sprachgelehrter auftritt. 5
2.2 Mantz´ Entwicklung bis zur Ersten Taufdisputation 1522 lernte er unter dem Lehrer Andreas Böschenstein zusammen mit Huldrych Zwingli Hebräisch. 6 Zu dieser Zeit und auch noch beim gemeinsamen Studium der griechischen Bibel war Mantz ein Anhänger Zwinglis, doch kam es ca. Ende 1523 / Anfang 1524 zum beginnenden Bruch mit ihm. 7 Hier war es aber noch nicht die Tauffrage, sondern es ging in zwei Gesprächen einmal um die Vorstellung von der Kirche 8 und das andere Mal um Predigtabsprachen. 9 Zwingli selbst beschreibt den Grund für den Bruch mit Mantz und den „Brüdern“ 10 als Streit um die Kirche: „die [„Brüder“, Anm. d. Verf.] habend uns vorhin offt vermanet, wir söltind ein nüwe kilchen, das ist: gemeind oder versamlung, anheben.“ 11
Die „Brüder“ bildeten sich als Gruppe nach den ersten theologischen Streitigkeiten mit Zwingli. Spätestens im Sommer 1524 wurde unter ihnen die Tauffrage zum Thema, und sie nahmen Kontakt zu anderen Reformatoren auf. 12 Hier spielte bei Mantz besonders Karlstadt eine Rolle. Die „Brüder“ hatten sich mit dessen Schriften auseinander gesetzt und an den Gedanken Karlstadts Anknüpfungspunkte ge-funden, sodass Mantz im Herbst 1524 mit Karlstadts „persönlichem
4 Vgl. a.a.O., 341 und bei Krajewski: Felix Mantz, 20f.
5 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 24.
6 Vgl. Baumgartner: Täufer, 341.
7 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 23 - 26.31.
8 Auf dieses Gespräch komme ich noch am Ende von Abschnitt 3.3.3 zu sprechen.
9 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 31ff.
10 Ich verwende die Bezeichnung „Brüder“ für die Gruppe, die sich nun bildet. So bezeichnen sie sich auch in ihren Brief an Müntzer (Vgl. QGTS I, Nr. 14, 19) und dessen Unterzeichner dürften neben einigen anderen auch zu ihrem Kreis gehört haben (Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 40).
11 ZSW IV, 206f.
12 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 42f.
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Abgesandten“ Dr. Gerhard Westerburg nach Basel zog. Dort wollten sie Karlstadt-Traktate drucken lassen, was nur in begrenzter Zahl gelang. 13 Auch Karlstadt selbst war kurze Zeit später in Zürich, doch ist der „Gedankenaustausch [...] offenbar für beide Seiten enttäuschend gewesen“ 14 .
Nachdem Mantz als ein Wortführer bei den Dienstagsgesprächen aufgetreten war, schrieb er im Dezember 1524 die „Protestation und Schutzschrift“, die in Abschnitt 3 genau untersucht wird. Statt den gewünschten schriftlichen Austausch über die Tauffrage zu fördern, berief der Rat für den 17. Januar 1525 die Erste Taufdisputation ein. 15 Inhaltlich wird die Argumentation Mantz´ dort vergleichbar mit der Darstellung in der „Protestation und Schutzschrift“ gewesen sein. 16 Der Rat ließ sich jedoch nicht von den Gegnern der Kindertaufe überzeugen, sondern belegte Mantz, wie auch Grebel, am 21. Januar mit Redeverbot. 17
2.3 Von der ersten Glaubenstaufe bis zur Einführung der Todesstrafe gegen die Täufer
Angesichts dieser Niederlage konnten die „Brüder“ kaum noch darauf hoffen, mit Hilfe der Obrigkeit ihre Forderungen durchzusetzen, wie es Mantz noch in der „Protestation und Schutzschrift“ gehofft hatte. 18 Daraufhin fand „wohl am Abend des 21. Januar 1525, vermutlich im Hause von Felix Manz in Zürich“ 19 die erste Glaubenstaufe im Kreise der „Brüder“ statt. 20 Dieser Vorgang machte den Bruch zum Rat der Stadt endgültig.
Mantz wirkte mit vielen anderen in der nächsten Woche in Zollikon, einem kleinen Fischerort im Süden von Zürich. Am 30. Januar wurde
13 Vgl. a.a.O., 43 - 46. Hiervon berichtet auch Grebel in einem Brief (Vgl. Baumgartner: Täufer, 110).
14 Krajewski: Felix Mantz, 47. Dieses wiederlegt meiner Ansicht nach die Vermutungen Paters, der den Einfluß Karlstadts auf die „Brüder“ und auf den Inhalt der „Protestation und Schutzschrift“ als sehr hoch einschätzt (Karlstadt, 163 - 169).
15 Vgl. Locher: Zwinglische Reformation, 245.
16 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 69.
17 Vgl. Locher: Zwinglische Reformation, 245.
18 Vgl. Abschnitt 3.2.1.
19 Blanke: Brüder, 21.
20 Vgl. a.a.O., 21f.
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er dort jedoch im Namen des Rates von Zürich festgenommen und kam in Gefangenschaft. 21
Daraufhin wurde ihm der Prozess gemacht und Zwingli versuchte ihn in direkten Gegenüberstellungen von seinen Glaubensansichten abzubringen. Doch Mantz war nicht bereit zu widerrufen. Das bedeutete, dass er in Gefangenschaft blieb. 22 Er und Blaurock nahmen als einzige Kindertaufgegner an der Zweiten Taufdisputation teil, die vom 20. bis 23. März 1525 stattfand. 23 Diese Disputation, vor vielen Befürwortern der Kindertaufe, brachte keine neuen Ergebnisse und Mantz blieb weiterhin in Haft. 24 Jedoch nicht mehr lange, denn bald gelang es ihm zu fliehen. 25
Grebel berichtet davon, dass er Mantz in Zürich versteckt hatte und dieser von dort floh. 26 Mantz ging daraufhin 27 zu Dr. Sebastian Hofmeister nach Schaffhausen. Hofmeister hatte schon länger Kontakt mit Grebel und war „in der Tauffrage schwankend geworden“ 28 . Aber auch nach Gesprächen mit Mantz „(blieb) der Schaffhauser Prediger [...] auf der Seite Zwinglis“ 29 .
Nach diesem Aufenthalt begab sich Mantz nach Graubünden, dort hielt sich auch schon Blaurock auf, sodass es hier eine rege Begeisterung für die täuferischen Ideen gab. 30 „Im Juli 1525 wurde Manz, nach einer schon früher über ihn verhängten Ausweisung, in Chur wiederum verhaftet und am 18. nach Zürich geschafft.“ 31 Am 27. Mai war Zwinglis „Von dem touff, vom widertouff unnd vom kindertouff“ erschienen. Hierzu äußerte Mantz sich in seinen Verhören: „[...] er habe vormals dick begert, das Zwingli sine gründ inn gschrifft stalte. Das sige nun beschechenn. Nun wenn man inn darumb erforder,
21 Vgl. Locher: Zwinglische Reformation, 246.
22 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 89ff.
23 Vgl. Baumgartner: Täufer, XXIII und 11.
24 Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 97ff.
25 Vgl. a.a.O., 99f.
26 Vgl. QGTS I, Nr. 63, 70ff.
27 Irgendwann in den Monaten April bis Juni 1525. Vgl. Krajewski: Felix Mantz, 104f.
28 A.a.O., 104.
29 A.a.O., 107.
30 Ebd.
31 Baumgartner: Täufer, 167.
Arbeit zitieren:
Christoph Gerdes, 2000, Felix Mantz: Protestation und Schutzschrift, München, GRIN Verlag GmbH
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