Inhalt:
1. Erregte Gemüter und hitzige Diskussionen 1
2. Das öffentlich-rechtliche Internetangebot 2
2.1 Begriff und Charakteristika des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 2
2.2 Der Umfang des Internetangebots 3
2.3 Reichweite und Relevanz im Vergleich 3
3. Die Entwicklung der Gesetzeslage 5
3.1 Erste Versuche einer Regelung 5
3.2 Die EU-Richtlinie und ihre Folgen 6
3.3 Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dem Dreistufentest 8
4. Die weitreichenden Folgen der Gesetzesänderung 9
4.1 Ein unvereinbarer Interessenkonflikt 9
4.2 Das Testverfahren auf Basis eines umstrittenen Gutachtens 11
4.3 Das Ergebnis des Dreistufentests 12
4.4 Die Kritik beider Seiten am Resultat 13
4.5 Eine Idee - eine Lösungsmöglichkeit? 14
5. Fazit 15
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1. Erregte Gemüter und hitzige Diskussionen
Manch einer mag die Aussagen des Geschäftsführers des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger Wolfgang Fürstner im September 2010 als absurde Phantasie abtun. Dabei ist die Idee durchaus ernst gemeint. So schlägt dieser vor, doch einen öffentlich-rechtlichen Sender verkaufen oder private Anbieter, wie die Verlage zum Beispiel, an den „staatsfinanzierte[n] Mediengiganten“ zu beteiligen (Ohlsen 2010). Mit einer solch heftigen wie überraschenden Reaktion steht er im Moment aber nicht einmal alleine da.
Die Verleger schäumen, private Anbieter sind entrüstet. Die aktuelle Situation zeige, „dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bisher keine Grenze und kein Korrektiv gibt“, schimpft auch Hubert Burda, Verleger eines der größten deutschen Verlagskonzerne und Präsident des Verbandes deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Vielmehr könnten die Anstalten sich „nun ungestört zu allumfassenden Medienhäusern entwickeln“ (Pimpl 2010). Die Aussagen spitzen zu, was seit Jahren Thema einer andauernden Debatte zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern ist: Es geht darum, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet dürfen.
Das ist gerade deswegen ein so aktuelles und heiß debattiertes Thema, weil die Grenzen zwischen den herkömmlichen Medien immer mehr verschmelzen, Verbreitungswege und Inhalte austauschbar werden. Fernsehen im Internet, Internet im Handy, Zeitung im Computer, Internet im Fernseher, Bücher im PC, Navigationssystem im Handy. Die Liste ließe sich fortführen, die Tendenz ist deutlich.
Kaum verwunderlich, dass auch die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Aktivitäten auf das Internet ausweiten und dem Trend folgen. Das stößt seitens privater Anbieter jedoch auf wenig Gegenliebe. Über Jahre zieht sich bereits der ständige Streit um die Frage, wo die Grenzen der Aktivitäten der gebührenfinanzierten Sender im Netz liegen. Es stellt sich die Frage, warum das Problem selbst nach Jahren der Lösungssuche noch immer kein Ende findet. Im Folgenden soll anhand der Entwicklung und der Darstellung der aufeinander treffenden Interessen aufgezeigt werden, wie es zur heutigen verzwickten Lage gekommen ist. Aktuelle Reaktionen verdeutlichen die Relevanz des Problems und deuten mögliche Zukunftsaussichten an.
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2. Das öffentlich-rechtliche Internetangebot
Um das Thema angemessen erfassen zu können, müssen zu Beginn kurz die Charakteristika des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland angeführt werden, die auch in der Diskussion um dessen Internetpräsenz immer wieder eine Rolle spielen. Außerdem wird aufgezeigt, in welchem Maß die öffentlich-rechtlichen Sender im Netz aktiv sind.
2.1 Begriff und Charakteristika des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Ganz allgemein versteht man unter dem Rundfunkbegriff die elektronische Übertragung von Inhalten an die Allgemeinheit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland zeichnet sich durch einige grundlegende Merkmale aus. Er finanziert sich im Gegensatz zu den Privatsendern nicht durch Werbung, sondern aus Gebühren, die von den Zuschauern erhoben werden. Weiterer Unterschied ist die besondere Organisationsform als öffentlich-rechtliche Anstalt. Außerdem besteht für die Sender laut Rundfunkstaatsvertrag eine Verpflichtung zur Rundfunkveranstaltung, um die sogenannte Grundversorgung zu sichern: ein ausgewogenes Programm, das umfassende Informationen, Unterhaltung und Bildung bietet (vgl. Held 2008: 26).
Maßgeblich für die Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die ihm zugesprochene Bestands- und Entwicklungsgarantie. Das Bundesverfassungs- gerichtbegründet diese wie folgt: „Angesichts der schnellen Entwicklung des Rundfunkwesens […] würde eine auf den gegenwärtigen Zustand bezogene Garantie nicht ausreichen, die Wahrnehmung der Grundversorgungsaufgabe sicherzustellen.“ (Bundesverfassungsgericht 1991: 408). Die Grundversorgung kann also nicht auf einem einmal erreichten Stand stehen bleiben, sondern die Sender müssen sich technischen, sozialen und ökonomischen Entwicklungen anpassen. „Die Garantie kann sich daher nicht auf die herkömmliche Technik der terrestrischen Übertragung beschränken.“ (ebd.).
So wird seitens der öffentlich-rechtlichen Sender in Bezug auf das Internet häufig die Entwicklungsgarantie als Legitimation für einen Ausbau des Online-Angebots angeführt. Die Garantie mache es erforderlich, die Anstalten an der aktuellen Entwicklung in Richtung medienübergreifender Angebote teilhaben zu lassen. Andernfalls bestände die Gefahr, dass die Sender hinter den neuen Standards zurückbleiben und die Nutzer dadurch das Interesse verlieren (vgl. Held 2008: 29).
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Angesichts der rasanten Veränderung der Mediennutzung ist abzusehen, dass digitale Dienste in Zukunft zumindest teilweise Funktionen des klassischen Rundfunks übernehmen werden. Ohne ein Angebot solcher Dienste im Internet könnten die Anstalten folglich ihren Grundversorgungsauftrag in der dualen Rundfunkordnung nicht mehr erfüllen (vgl. ebd.: 43f.).
2.2 Der Umfang des Internetangebots
Wenn vom Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz gesprochen wird, ist von mehr als den zwei Hauptseiten der Anstalten die Rede. Das Onlineangebot der ARD umfasst neben einer Vielzahl von Aktivitäten der Landesrundfunkanstalten das überregionale Portal ARD.de mit den Rubriken Nachrichten, Sport, Börse, Ratgeber, Boulevard, Kultur, Kinder und Programm. Daneben liefert tagesschau.de ein detaillierteres Nachrichtenangebot. DasErste.de bietet dagegen lediglich Informationen zum gleichnamigen TV-Programm, unter ardmediathek.de sind diverse Sendungen abrufbar und Details zum Sport finden sich unter sportschau.de. boerse.ARD.de liefert aktuelle Daten von der Börse. Das ZDF beschränkt sich auf das Portal ZDF.de mit den Schwerpunkten Programm, Nachrichten, Sport und Wetter sowie das in die Seite integrierte Nachrichtenportal heute.de und die ZDFmediathek. Unter kinderkanal.de und kikaninchen.de stellt der Kinderkanal ein kindergerechtes bzw. vorschulgerechtes Angebot für Kinder zur Verfügung (vgl. Meyer-Lucht/Gollatz 2008: 13). Daneben existieren weitere Internetseiten der einzelnen öffentlich-rechtlichen Sender, wie zum Beispiel 3sat.de oder phoenix.de.
2.3 Reichweite und Relevanz im Vergleich
Dabei erreichen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den Onlineportalen bei Weitem noch nicht vergleichbare Reichweiten wie im klassischen Fernsehen. 2008 verzeichnete tagesschau.de etwa eine halbe Millionen Besucher pro Tag, was gerade einmal 2,5% aller täglichen Onliner entspricht (vgl. ebd.: 13). Im Vergleich zu privaten Anbietern liegt tagesschau.de mit 15,8 Millionen Seitenbesuchen im Jahr etwa auf dem Niveau von n-tv.de oder stern.de, während heute.de nur 5,8 Millionen etwa so viele Seitenaufrufe wie FTD.de erzielt (vgl. ebd: 8). Zusammengefasst erreichen alle Onlineangebote der ARD in Bezug auf die Seitenaufrufe etwa das Niveau des Privatsenders RTL.de, liegen damit aber immer noch hinter dem
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Spitzenreiter SpiegelOnline.de (vgl. ebd: 15).
Laut einer Befragung im Jahr 2010 bleiben die öffentlich-rechtlichen Anstalten hinter der Konkurrenz im Netz zurück. Als wichtigste Informationsquelle nennen die Befragten an erster Stelle SpiegelOnline.de mit 19%. Es folgen Google Deutschland und T-Mobile, ARD und ZDF abgeschlagen (vgl. SWR3 2010: 42). Auch bei den beliebtesten Online-Angeboten für aktuelle Nachrichten spielen ARD und ZDF keine führende Rolle. Die meistbesuchte Webseite ist hier das Portal bild.de mit 190,7 Millionen Page Impressions (einzeln aufgerufene Seitenansicht) im Monat. Es folgt SpiegelOnline.de mit 177,8 Millionen und RTL.de mit 174,7 Millionen. Im Vergleich bleiben tagesschau.de mit 72,2 Millionen und heute.de mit 26,2 Millionen auch diesmal hinter der Konkurrenz zurück. Das überrascht vor allem deswegen, weil die Fernsehnutzung eine deutlich andere Sprache spricht. Hier entfallen 73% der täglich mit Fernsehnachrichten verbrachten Zeit auf ARD, ZDF, die dritten Programme, 3sat oder Phoenix und nur 27% auf die Privatsender (vgl. ebd.: 52ff.).
Ein aktuelles Ranking von Juli 2010 misst die Unique User (einmalige Nutzer) der Websites im gleichen Monat. Im öffentlich-rechtlichen Vergleich liegt ZDF.de mit 2,30 Millionen unterschiedlichen Nutzern an der Spitze, was aber daran liegt, dass auf dieser Website sämtliche Onlineangebote des ZDF inklusive der Mediathek abrufbar sind. Die Angebote der ARD verteilen sich hingegen auf unterschiedliche Domains. So kommen ARD.de und WDR.de mit 1,50 Millionen Nutzern etwa gleichauf, gefolgt von tagesschau.de mit 1,30 und sportschau.de mit 1,10 Millionen Besuchern.
Eine echte Konkurrenz für die Zeitungen stellen hier aber lediglich die Plattformen tagesschau.de und heute.de dar, die tagesaktuelle Nachrichten berichten. Es zeigt sich jedoch, dass die beiden Webseiten gegenüber der Internetpräsenz etablierter Tageszeitungen blass aussehen. Marktführer BILD.de kommt im gleichen Monat auf 6,80 Millionen Unique Visitors, die Welt immerhin auf 2,90 Millionen und auch die Süddeutsche Zeitung noch auf 2,40 Millionen Nutzer. Damit erreichen die drei Erstplatzierten durchgehend mehr oder sogar doppelt so viele Besucher wie ARD und ZDF (vgl. Schröder 2010).
Der Vergleich macht deutlich, dass die Situation auf dem dualen Rundfunkmarkt, der von der Konkurrenz zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern geprägt ist, nicht mit der deutlich komplexeren Wettbewerbssituation im Internet zu vergleichen ist. Hier mischen Anbieter aus den verschiedensten Bereichen mit. Neben Rundfunkanbietern stellen auch Zeitungen, Zeitschriften, Verlage und reine
Arbeit zitieren:
Isabel Werthmann, 2010, Die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet , München, GRIN Verlag GmbH
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