Inhalt
1 Einleitung 1
2 Politischer Radikalismus in der Weimarer Republik zur Zeit der
Weltwirtschaftskrise 3
2.1 Zum Begriff des Radikalismus 3
2.2 Ursachen und Entstehung 4
2.3 Politischer Extremismus am Beispiel der NSDAP 7
3 Exekutive Staatsschutzorgane in der Weimarer Republik 9
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 9
3.2 Die Preußische Politische Polizei 13
3.2.1 Organisation 14
3.2.2 Befugnisse 18
4 Maßnahmen des Staatsschutzes am Beispiel des Kampfes gegen die
NSDAP 20
4.1 Presserechtliche Maßnahmen 20
4.2 Vereinsrechtliche Maßnahmen 22
4.3 Versammlungsrechtliche Maßnahmen 25
5 Fazit 27
Literaturverzeichnis A
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Der Begriff des Politischen Extremismus bedarf, um seine Anwendbarkeit in der Weimarer Republik untersuchen zu können, zunächst einer Definition, welche auf die heutigen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zutrifft.
Die wissenschaftliche Literatur bietet eine Vielzahl von Definitionen und Definitionsversuchen, die bereits die wesentliche Problematik andeutet, dass „[…] sich keine allgemein akzeptierte Begriffsdefinition, geschweige denn Theorie
zum Rechtsextremismus etabliert hat“ 1 . Hiervon ausgehend scheint sich eine auf Rechts- wie Linksextremismus gleichsam anzuwendende Definition um noch ein Vielfaches schwieriger zu erschließen.
In der öffentlichen Diskussion werden darüber hinaus die Begriffe „Radikalismus“ und „Extremismus“ oftmals synonym verwandt, so dass zusätzlich die Frage angebracht erscheint, ob und wie eine trennscharfe Differenzierung der Termini vorgenommen werden kann.
Ein Definitionsversuch mit dem Ziel, die Anwendbarkeit des Extremismusbegriffs auf die Weimarer Republik zu untersuchen, muss der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zufolge schließlich scheitern, da es in diesem System keine unzulässigen, i.e. „extremen“ politischen Ziele gab. In der Urteilsbegründung zum Verbotsurteil der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) vom 17. August 1956 führte der Erste Senat aus:
„Gegenüber solchen Parteien ist der freiheitlichen Demokratie, die die Würde des Menschen zu verteidigen und zu sichern hat, eine neutrale Haltung nicht mehr möglich, und es wird ein verfassungspolitisches Problem, welche rechtlichen Mittel sie einsetzen will, um die sich nun für sie ergebende Forderung ´keine unbedingte Freiheit für die Feinde der Freiheit´ zu lösen. Die Weimarer Verfassung hat auf eine Lösung verzichtet, ihre politische Indifferenz beibehalten und ist deshalb der
aggressivsten dieser ´totalitären´ Parteien erlegen.“ 2
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Wie die dargestellte Urteilsbegründung zeigt, wird der Verfassung der Weimarer Republik bis heute oftmals ihre „Blindheit“ vor den Gefahren des Extremismus vorgeworfen, die der Jurist Carl Schmitt bereits 1932 als „Neutralität
bis zum Selbstmord“ 3 bezeichnete.
In der vorliegenden Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob dieser Vorwurf an die Verfassung der Weimarer Republik als uneingeschränkt gerechtfertigt angesehen werden kann.
Um diese Frage zu beantworten ist es zunächst erforderlich, grundlegende radikale Bestrebungen in der Weimarer Republik zu erfassen. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise, so ist zu vermuten, ist die Zahl derjenigen, die radikale politische Veränderungen - etwa in sozialstruktureller Hinsicht - fordern, größer als in Zeiten der Prosperität.
Verfechter radikaler Veränderungen jedoch undifferenziert als Verfassungs-oder gar Republikfeinde zu bezeichnen, würde eine unterkomplexe Lösung des Problems bedeuten. Nachfolgend wird daher zunächst der Terminus des „Radikalismus“ eingeführt, wobei dessen Ursachen und Entstehung dargestellt werden.
Im Sinne der zuvor geforderten Differenzierung zwischen den radikalen „Veränderern“ und den extremistischen Republikfeinden soll in einem nächsten Schritt für Letztgenannte der Begriff des „Extremismus“ am Beispiel der NSDAP erläutert werden.
Der anschließende Teil der Arbeit widmet sich der Ausgangsfrage, ob die Weimarer Republik ihren Feinden tatsächlich so wehrlos gegenüberstand, wie es Wolfgang Schäuble in einer Festschrift zum sechzigjährigen Jubiläum des Grundgesetzes im Jahre 2009 implizit behauptet. Unter dem Titel „Sechzig Jahre wehrhafte Demokratie“ führt er aus, dass „´wehrhaft´ bedeutet, dass unser Verfassungsstaat das Recht und den Willen hat, sich gegen seine Feinde von außen und innen aktiv zu verteidigen. Diese Grundentscheidung ist eine Konsequenz, die wir aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen haben“ 4 .
Während zunächst die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Staatsschutzes zur Zeit der Weltwirtschafts- und Staatskrise des Deutschen
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Reiches beschrieben werden, untersucht das vorletzte Kapitel der Arbeit konkret die Bekämpfung der NSDAP durch die Staatsschutzorgane der Republik. In einem abschließenden Fazit werden die rechtlichen und die tatsächlichen Möglichkeiten eines effektiven Staatsschutzes in der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung der politischen Einflussnahme bewertet.
Das unter Ziff. 1 bereits angedeutete Definitionsproblem für den Begriff „Extremismus“ setzt sich bei der Suche nach allgemein akzeptierten Beschreibungen für „Radikalismus“ fort. In Politiklexika sind immer wieder ähnliche Definitionen zu finden, wonach es sich beim Radikalismus um eine Einstellung handelt, „[…] die die politischen, sozialen etc. Probleme nicht an den Oberflächensymptomen behandeln, sondern an deren Ursprung (radix = lat.: Wurzel) ansetzen will“ 5 . So prägnant diese Ausführung erscheint, so wenig hilfreich stellt sie sich im politischen Kontext dar, da hierunter etwa auch Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verstanden werden könnten. Heinrich Bennecke bezeichnet mit dem Begriff Radikalismus „[…] Parteien oder Gruppen, die ihre Ideen und Interessen ohne Rücksicht auf die Vertreter der anderen Anschauungen verfolgen und u. U. den gewaltsamen Umsturz der staatlichen Verhältnisse anstreben“ 6 . Benneckes Definition, die im Kontext einer Analyse zum Zusammenhang zwischen Wirtschaftskraft und Radikalismus in der Weimarer Republik entstand, ist im Vergleich der beiden Umschreibungen der Vorzug zu geben. Bennecke verzichtet jedoch auf eine Qualifizierung der Absichten radikaler Elemente und verlangt lediglich die rücksichtslose Interessensverfolgung und - auch nur unter Umständen - das „Anstreben“ einer gewaltsamen Änderung staatlicher Verhältnisse. Damit umfasst die Definition wiederum eine große Bandbreite, die im Falle der Weimarer Republik abgesehen von KPD und NSDAP zumindest auch die Deutschnatio-
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nale Volkspartei (DNVP) und in Teilen sogar die Deutsche Zentrumspartei (Zentrum) umfasst. Diese nämlich besaß seit ihrem Parteitag im Dezember 1928 mit Ludwig Kaas einen Parteivorsitzenden, der eine autoritäre Führerde-
mokratie dem pluralistischen parlamentarischen Staat vorzog 7 . Spätestens seitdem die ersten Auswirkungen der Wirtschaftskrise im Jahre 1929 im Deutschen Reich spürbar wurden, waren in nahezu allen Parteienvereinzelt oder überwiegend- radikale Elemente im Sinne Benneckes festzustellen, die in wirtschafts-, sozial- oder außenpolitischen Belangen Änderungen der Verhältnisse verlangten.
Für die nachfolgenden Betrachtungen empfiehlt es sich daher, die radikalen Bestrebungen, die durchaus auch gewaltlos artikuliert wurden und auf die Veränderung lediglich bestimmter Bereiche zielten, von denen zu trennen, die unter Anwendung von Gewalt die parlamentarische Demokratie zugunsten eines totalitären Systems abzuschaffen versuchten. Letztere Gruppe, zu deren Vertreterinnen KPD und NSDAP zu zählen waren, werden im Folgenden mit dem Begriff „extremistisch“ bezeichnet. In der Systematik findet sich der Extremismus also als Teilmenge der Radikalismusdefinition von Bennecke.
Von diesen Überlegungen ausgehend und in Anlehnung an Bennecke waren in der Weimarer Republik radikale Ideologien solche, die von ihren Vertretern nötigenfalls unter Anwendung von Gewalt verfolgt wurden und sich auf die Veränderung in einzelnen Politikbereichen oder von untergeordneten Prinzipien des Staatswesens bezogen.
Extremistische Ideologien wurden von ihren Vertretern kompromisslos und nötigenfalls unter Anwendung von Gewalt verfolgt, bezogen sich im Kern auf die Veränderung wesentlicher Prinzipien des Staatswesens, die sie -offen oder taktisch verschleiert- zugunsten eines totalitären Staates mit einheitlichem, fundamental antidemokratischem Diktaturkonzept und geschlossener Befehlsstruktur abzuschaffen versuchten.
Bennecke kam bei seiner Erklärung für den Radikalismus 1968 zu der Ansicht, dass ein gewisser Hang zum radikalen Denken in jeder Gesellschaft bei einer
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gewissen Zahl von Individuen vorhanden ist. „Dass sich der Radikalismus (im Deutschen Reich, d.V.) aber zu solch verheerenden Formen auswachsen und schließlich zur Machtübernahme der NSDAP führen konnte, hatte seine Ursa-chen in der geschilderten furchtbaren wirtschaftlichen Not“ 8 , so Bennecke weiter. Auch in zeitgenössischen Analysen, etwa in der des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Vereins Deutscher Maschinenbau-Anstalten, Karl Lange, wird die wirtschaftliche Lage für die Radikalisierung der Massen verant-wortlich gemacht. Am 08. März 1932 schrieb Lange unter dem Betreff „Der politische Radikalismus als Folge der Arbeitslosigkeit“ an den Reichskanzler: „Dass dieser Zusammenhang (zwischen politischer Radikalisierung und Wirtschaftskrise, d.V.) aber derartig eng und unmittelbar sei, wie es die von uns angestellte […] Untersuchung beweist, war für mich selbst aufs äußerste überraschend“ 9 . In der Tat gehört es wohl zu den anerkannten Grundsätzen, dass es sich bei der wirtschaftlichen Situation eines Individuums um einen wesentlichen Faktor handelt, der das Entstehen radikaler Einstellungen beeinflussen kann. Offen bleibt, warum unter ähnlichen sozio-ökonomischen Bedingungen bestimmte Gruppen zum Radikalismus neigen, andere hingegen nicht. Udris 10 kommt hier in seiner umfassenden Studie zu überzeugenden Erkenntnissen, wovon die nächstliegende jene ist, dass für den Radikalismus multiple Faktoren verantwortlich sind. Udris betont, dass zur Erklärung des Phänomens zwei „Seiten“ zu betrachten sind, die „Angebots“- und die „Nachfrageseite“.
Die Nachfrageseite besteht demnach aus den Faktoren, die im Individuum selbst oder in dessen Umwelt begründet sind und die es empfänglich machen für Radikalismus und Extremismus. Solche Faktoren können die genannten wirtschaftlichen Umstände sein. Daneben sind nach Udris aber auch moderni-sierungstheoretische Überlegungen und damit verbunden das Konzept der „relativen Deprivation“ mit einzubeziehen. Diese Ansätze beschreiben, dass Modernisierungsschübe, wie sie in den Industriegesellschaften insbesondere des frühen 20. Jahrhunderts zu beobachten waren, zu „Modernisierungsverlierern“ führen, die sich in der plötzlich überkomplexen und arbeitsteilig hoch differenzierten Welt nicht mehr zurecht finden. Diesen „Modernisierungsverlierern“
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bietet der Radikalismus einfache Handlungs- und Erklärungsmuster an, welche die verlorene Orientierung scheinbar zurückgeben können. In diesem Zusammenhang weist die Theorie der relativen Deprivation darauf hin, dass die „Modernisierungsverlierer“ sich gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen, die aus ihrer Sicht nicht zu den Verlieren zählen, benachteiligt fühlen. Daraus kann eine radikale Ablehnung der vermeintlich privilegierten Gruppen entstehen, die zugleich identitätsstiftend auf ganze Bevölkerungsteile wirken kann.
Auch diese gemeinsame Identität ist ein Erklärungsansatz für Radikalismus und Extremismus.
Die Theorie der gesellschaftlichen Differenzierung bietet die Grundlage für die Annahme, dass mit der Differenzierung auch die Integration der Individuen in die Gesellschaft abnimmt. Diese Individualisierung zieht die Auflösung sozialer Milieus nach sich, was bei dem Individuum wiederum zu Orientierungs-und Haltlosigkeit führt. Auch hier besteht dann die Anfälligkeit für den Anschluss an insbesondere rechtsradikale Organisationen, die gerade durch die Betonung der größeren Wichtigkeit des Kollektivs gegenüber der des Individuums Attraktivität im Sinne eines „Wir“-Gefühls ausstrahlen und so ein soziales „Ersatzmilieu“ bieten.
Neben der Nachfrageseite ist für die Entwicklung des Radikalismus auch ein entsprechendes Potential auf der Angebotsseite erforderlich. Auf eine Kurz-formel gebracht ist der Erfolg radikaler Strömungen hinsichtlich der Angebotsseite davon abhängig, ob es überhaupt Gruppierungen mit für die Nachfrageseite attraktiven „Angeboten“, sprich Ideologien, gibt. Diese Gruppierungen werden von den Nachfragern dann danach beurteilt, welchen Organisationsgrad sie haben. Je höher der Organisationsgrad und je strukturierter die äußere Erscheinung der Organisation, desto größer ist die Attraktivität. Damit im Zusammenhang steht auch die Frage nach der politischen Stellung der Organisation. Eine Gruppierung, die innerhalb der politischen Landschaft weitestgehend isoliert ist, wird grundsätzlich weniger Anziehungskraft auf die Nachfrageseite ausüben, als eine im Parlament fest verankerte.
Letztlich bildet auch das Vorhandensein einer charismatischen Führungsperson einen wesentlichen Bestandteil der Angebotsseite.
Die hier ausgeführten Theorien über Ursachen und Entstehung von Radikalismus stellen keine abschließende Behandlung dar. Sie bieten jedoch die Basis für die Erklärung radikaler Strömungen und Anhaltspunkte für die Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten innerhalb einer Gesellschaft. Mithilfe dieser Basis sollen nachfolgend die extremistischen Züge der NSDAP untersucht werden können.
Ausgehend von den vorangegangenen Überlegungen soll im Folgenden der politische Extremismus, wie er unter Ziff. 2.1 für die Weimarer Republik definiert wurde, am Beispiel der NSDAP aufgezeigt werden. Hierzu ist es zunächst erforderlich, die augenfälligsten radikalen Punkte der nationalsozialistischen Ideologie zu beleuchten, um anschließend die im Sinne der Definition extremistische Teilmenge dieser Radikalismen herauszuarbeiten.
Karl Dietrich Bracher 11 beschrieb den Nationalismus als eines der Hauptmerkmale der radikalen Ideologie der NSDAP. Dieser äußerte sich in der Betonung des „Völkischen“ und damit verbunden in Überlegenheitsfantasien des deutschen Volkes gegenüber anderen Völkern. Entsprechend den Ausführungen aus Ziff. 2.2 strahlte die NSDAP damit auf jene Teile der Bevölkerung eine gewisse Anziehung aus, die aufgrund der sozio-ökonomischen Problemlagen jener Zeit nach neuem Halt in gesellschaftlichen Gruppen suchten. Angehörige jedweder sozialen Schicht konnten sich als Mitglieder oder Sympathisanten der NSDAP zu eben dieser überlegenen Gruppe zählen. Damit einher gingen die ebenfalls als Merkmale des Radikalismus der Organisation zu bezeichnenden Rassismus- und Antisemitismusprogrammatiken. Neben der Überhöhung des „Deutschtums“, die sich generell auch in dem Glauben an die Höherwertigkeit der „arischen Rasse“ gegenüber anderen Rassen wiederspiegelte, umfasste der Antisemitismus der NSDAP zusätzlich die Thesen des Judentums als Auslöser für zahlreiche Probleme, unter denen Angehörige des deutschen Volkes zu leiden hätten.
Ein weiteres radikales Element der NSDAP ist darüber hinaus in dem teils gewaltsam geführten Kampf gegen den Marxismus im Deutschen Reich zu finden, dessen deutlichste Ausprägung vor der Machtübernahme durch Hitler in
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Holger Inden, 2011, Der Begriff des Politischen Extremismus und seine Anwendbarkeit in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag GmbH
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