„Am Mut hängt der Erfolg“
Theodor Fontane (1819 - 1898)
2
Gliederung:
I. Einleitung 1
II. Die öffentliche Diskussion 2
III. Das Recht und der Unrechtsstaat
1. Rechtauffassungen der Geschichte 4
2. Funktion des Rechts 4
3. Der Unrechtsstaat 6
IV. Die DDR - ein moderne sozialistische Diktatur
1. Die DDR - ein sozialistischer Staat 7
2. Die DDR - eine moderne Diktatur 8
V. Der Zerfall der Deutschen Demokratischen Republik
1. Die ökonomische Krise 11
2. Die politische Krise 13
VI. Die Verhandlungen zum zweiten Staatsvertrag - Dem Einigungsvertrag
1. Die Verhandlungen zum Einigungsvertrag 14
2. Der Einigungsvertrag 16
3. Gründe für die Klassifizierung Unrechtsstaat 17
3.1. Politische Haft 17
3.2. Die vertuschte Todesstrafe 18
3.3. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) 19
VII. Fazit 20
3
I. Einleitung
In Art. 17 des Einigungsvertrages (EinigVtr) wird die DDR 1 als „SED-Unrechts-Regime“ bezeichnet und sichert allen Opfern einer politisch motivierten Strafverfolgung durch dieses Regime eine Rehabilitierung zu.
Die Gesetzgebungsverfahren in der DDR sind an ideologischen Vorgaben orientiert gewesen und hatten den politischen Zwecken der Partei gedient. Diese politischen Zwecke führten zielbewusst zur Instrumentalisierung der Justiz und hatten den Justizapparat geschaffen, der nach dem Willen der Staatspartei beliebig manipulierbar gewesen ist. 2 Die theoretischen Grundlagen der Rechtsordnung der DDR sind mit dem Kampf um die kommunistische Klassengesellschaft nach Karl Marx eng verbunden. Der Mensch ist nicht mehr ein niedriges, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen, sondern zum ersten Mal unabhängig von seiner sozialen Herkunft, von seinem religiösen Bekenntnis, von Geschlecht und Rasse. Der Mensch kann in dieser Rechtsordnung wirklich Mensch sein und wahrhaftig große Errungenschaften erzielen und diese durch die Rechtsordnung schützen und weiter entwickeln lassen. 3 Der Staat ist Träger dieser Rechtsordnung, eine souveräne politische Machtorganisation und der Eigentümer der wesentlichen Produktionsmittel, der dem Schutz ihrer gemeinsamen Interessen dient.
Das Recht ist demnach eine Einbeziehung allgemeiner Kriterien bei der Normgeltung und der Staatswille der herrschenden Klasse, dessen Inhalt letztlich von deren materiellen Lebensbedingungen beeinflusst wird. 4 Auch die Arbeiterklasse, unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei, übt im Sozialismus die Macht aus.
In der Verfassung der DDR war die „führende Rolle der Partei“ seit 1968 in Artikel 1 niedergeschrieben. Die SED als staatliche Einheits- und Führungspartei der DDR bildet mit dem Zentralkomitee (ZK) sein Führungsregime. Das ZK wiederum bildet ein Sekretariat, dem im Gegensatz zu den Sekretariaten der übrigen Stufen nur gewählte Sekretäre und damit keine weiteren Mitglieder angehörten. Neben dem Sekretariat wählt das ZK als einziges weiteres Leitungsorgan gemäß Punkt 42 des SED-Status zwei weiter Organe, und zwar den Generalsekretär des Zentralkomitees und das Politikbüro (15 bis 25 Mitglieder). 5
1 Mit der Vermeidung der Abkürzung BRD wollte sich die bundesdeutsche Seite vom Sprachgebrauch in der DDR abgrenzen und verhindern, dass west- und ostdeutscher Staat durch analoge Abkürzungen auf eine Stufe gestellt werden. Vgl. dazu Berschin, Helmut, Deutschland - ein Name im Wandel. Die deutsche Frage im Spiegel der Sprache, München, 1979, Seite 25 ff.
2 Heuer-Riege, Der Rechtsstaat - eine Legende?, 1992, Seite 98.
3 Melzer, Staats- und Rechtsgeschichte der DDR, Grundriss, Seite 87 und 206.
4 Kraut, Gerald, Rechtsbeugung - Die Justiz der DDR auf dem Prüfstand des Rechtsstaates, in: Münchener Universitätsschriften, Band 130, 1997, Seite 11.
5 Alt, Helmut, Die Stellung des Zentralkomitees der SED im politischen System der DDR, Köln, 1987, Seite 56.
4
Die SED-Herrschaft in der DDR beruht auf der Zerschlagung des als bürgerlich angesehenen apostrophierten Rechtsstaats und war - auch nach seinem Selbstverständnis - der Gegenbegriff zum Rechtsstaat. Unrecht geschah in der DDR systematisch im Zeichen des Klassenkampfes, in dem der Staat und sein Recht Instrumente der SED waren, um die Bourgeoisie zu liquidieren und den Sozialismus aufzubauen, zu festigen und weiterzuentwickeln.
Die Forschungsfrage meiner Abschlussarbeit soll sich mit der Klassifizierung der DDR als Unrechtsstaat im Art. 17 des Einigungsvertrages von 1990 befassen. Welche Gründe haben die damaligen politischen Akteure gehabt, um die DDR als „Unrechtsstaat“ im Einigungsvertrag zu klassifizieren?
II. Die öffentliche Diskussion
Im Jahre 2009 trat eine heftige politische Debatte auf, in der diskutiert wurde, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei. Die unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage sind sehr kontrovers diskutiert worden. Für den Fraktionsvorsitzender der Linken im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, war die DDR zwar eine Diktatur ohne demokratische Kontrolle und kein Rechtsstaat. Wohl gab es in ihr auch Unrecht, trotzdem ist die DDR aber für Gysi kein Unrechtsstaat. 6 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterstützte die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für die DDR ebenso wie der damalige Bundesverkehrsminister Tiefensee (SPD), der gleichzeitig zuständiger Minister für die Fragen der neuen Bundesländer war. 7 Merkel betonte in ihrer Erklärung aus dem Jahr 2009, dass die DDR bereits auf „Unrecht“ im Jahre 1949 gegründet worden sei. Ohne Angst und Lüge hätte die DDR wohl nicht überleben können. 8
Entgegen der Meinung Angela Merkels verwahrte sich der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), die DDR als Unrechtsstaat zu verdammen, in dem es nicht „das kleinste bisschen Gutes gab“. 9
Andere SPD-Politiker unterscheiden zwischen dem politischem System der DDR und den Menschen, die in der DDR lebten. So äußerte sich der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Peter Struck (SPD), zur Thematik mit der umgangssprachlichen Behauptung, dass die allermeisten Menschen in der DDR „keinen Dreck am Stecken“ gehabt haben. 10
6 Artikel in: Mitteldeutsche Zeitung (MZ) vom 21.04.2009.
7 Artikel in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), „DDR auf Unrecht gegründet“ vom 11.05.2009.
8 Artikel in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), „Merkel rügt Sellering“ vom 12.05.2009.
9 Ebenda, Artikel vom 12.05.2009.
10 Artikel in: Süddeutsche Zeitung, „DDR war ein Unrechtsstaat“ vom 11.04.2009.
5
Doch die begriffliche Definition eines Unrechtsstaates ist zwischen politisch und juristisch zu trennen. Dieser Ansicht ist auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, der die DDR als Unrechtsstaat bezeichnet, welcher nicht verharmlost werden dürfe. 11 Weitere Vertreter dieser Ansicht sind Friedrich Schorlemmer (SPD) und Joachim Gauck (SPD). Joachim Gauck hat als ehemaliger Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen einen ganz besonderen Bezug zur DDR. Gauck betonte öffentlich, dass der Begriff des Unrechtsstaats auf die DDR zutrifft, da es keine unabhängige Justiz und Gewaltenteilung gegeben hat. Die Herrschaft des Rechts war in der DDR nicht vorhanden, da die führende Partei (SED) in den Bereich des Rechts eingreifen konnte. Staatliches Handeln konnte nicht vor Verwaltungsgerichten angegriffen werden. Zum einen, weil es in der DDR keine Verwaltungsgerichte gab, zum anderen, da die Betroffenen nur die Möglichkeit einer Eingabe an den Herrschenden (ähnlich wie im Feudalismus) hatten. 12
Bei einer Befragung zur Thematik „Hatte die DDR mehr gute als schlechte Seiten?“ aus dem Jahre 2009 waren 49 % der Befragten aus Ostdeutschland der Ansicht, dass die DDR mehr schlechte als gute Seiten hatte. Jedoch stimmten dieser Ansicht nur 13 % der Westdeutschen zu. 13 Woher kommt dieser Unterschied im Meinungsbild? Jürgen Scharf, damaliger CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Sachsen-Anhalt, nannte das subjektive Gewissen der DDR-Bürger als Grund. Ihr Denken, dass das eigene Leben in der DDR durchaus gelungen gewesen ist, kann nur subjektiv sein. Bürger, die in der DDR unter schwierigen äußeren Bedingungen gelebt haben, lassen sich ihre eigene Lebensleistung nicht rückwirkend schlecht reden. Die persönliche Lebensgeschichte, das gesellschaftliche Leben und die Staatlichkeit schieben sich in der heutigen Wahrnehmung vieler Ostdeutscher übereinander. Die DDR dann einen Unrechtsstaat zu nennen hieße folglich, zugleich individuelle Lebensläufe zu entwerten. 14
Der ehemalige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Horst Sendler, schrieb bereits 1991, dass die DDR im Kern ein Unrechtsstaat gewesen ist. Die DDR war, wie jeder Staat darauf angewiesen, die gesellschaftliche Ordnung durch generell wirkende Normen herzustellen und zu wahren. Für die Gestaltung des alltäglichen Lebens mögen diese Gesetze als weitgehend „normale“ Rechtsordnung empfunden worden sein. Das geschriebene Recht stand aber unter dem Vorbehalt des Politischen, in Gestalt des Parteiwillens und wurde nach Willkür ausgelegt oder suspendiert. 15
11 Ebenda, Artikel vom 11.04.2009.
12 Artikel in: Mitteldeutsche Zeitung (MZ) vom 18.04.2009.
13 TNS Emnid, Repräsentative Befragung vom 20.04 bis 23.04.2009.
14 Fürnberg/Holtmann/Jaeck, in: Sachsen-Anhalt-Monitor 2007.
15 Sendler, Horst, Über Rechtsstaat, Unrechtsstaat und anderes, in: Neue Justiz, 45. Jahrgang, Heft 9, 1991, Seite 379 (382).
6
Der ehemalige DDR-Ministerpräsident Lothar de Maiziere (CDU) betonte jedoch in einem Zeitungsinterview vom 23.10.2010, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei, denn dann hätte im Einigungsvertrag nicht vereinbart werden können, dass Urteile aus DDR-Zeiten weiter vollstreckt werden können. Auch in der DDR war Mord gleich Mord und Diebstahl gleich Diebstahl. Das eigentliche Problem waren das politische Strafrecht und die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit. 16 Die Diskussion in der Öffentlichkeit ist kontrovers diskutiert worden. Nicht nur innerhalb der Zeitungen, sondern auch mit Rückblick auf die vergangenen 20 Jahre nach dem Mauerfall 1989.
III. Das Recht und der Unrechtsstaat
1. Rechtauffassungen der Geschichte
Die Rechtstheoretiker der letzten Jahrhunderte definieren einen gerechten Staat entsprechend unterschiedlich. Für Thomas Hobbes ist der Hauptzweck des Staates die Sicherung des Friedens, für John Locke stellt der Hauptzweck des Staates den Schutz von Freiheit, Eigentum und Leben dar. 17 Jean-Jacques Rousseau sieht im Staat die Bildung eines vernünftigen Gemeinwillens. 18 John Rawls, Grundidee zur Folge, werden sich die Menschen bei der Gründung eines Gemeinwesens, ohne zu wissen welchen Platz sie darin einnehmen, auf gleiche Grundfreiheiten und das sogenannte Unterschiedsprinzip einigen. Dieses besagt, dass eine ungleiche Verteilung der Güter nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie die Lage aller, auch der am wenigstens Begünstigten, verbessert. 19
2. Funktion des Rechts
Die vollziehende Gewalt sowie die rechtssprechende Gewalt sind nach dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden. Damit wird das Recht allem Handeln überge-ordnet. Es hat einen eigenständigen Stellenwert, der zur Berechenbarkeit aller, auch der politischen Prozesse sowie zu einer Rechtssicherheit auf allen Gebieten führen soll. Die DDR-Verfassung enthält zunächst die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und erst in einem zweiten Teil die Grundrecht und Grundpflichten der Bürger. So ergibt sich bereits aus der Systematik der Verfassung die Priorität der Gesellschaft und des Staates. Die Rechte des einzelnen Menschen sind denen des gesellschaftlichen und staatlichen Kollektivs
16 Artikel in: Die Welt - Die DDR war kein Unrechtsstaat, Artikel vom 23.08.2010.
17 Hobbes, Thomas, Leviathan, 17. Kapitel, 1984, Seite 134; Locke, John,, Über die Regierung, 1983, Seite 65 und 95 f.
18 Rousseau, John-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag, 1977, Seite 18, 27 und 30.
19 Rawls, John, Die Theorie der Gerechtigkeit, 1971, Seite 159, 166 ff und 175 ff.
7
untergeordnet. Kurz gesagt steht die „Gleichheit“ des Kollektivs über der „Freiheit“ des einzelnen Menschen. 20
Es findet nach marxistisch-leninistischem Verständnis seine Grundlage in den materiellen Lebensbedingungen, die durch die Produktionsverhältnisse und das Eigentum an den Produktionsmitteln bestimmt werden. Das bedingt, dass jede Änderung der Produktionsverhältnisse und jede gesellschaftliche Entwicklungsstufe ein eigenes Recht und eine eigene Rechtsanschauung hervorrufen, die als der „zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse und aller Werktätigen“ bezeichnet wird. 21 Die Werktätigen sind nach der sozialistischen Ideologie Inhaber der Produktionsmittel und damit als „herrschende Klasse“ definiert.
Das Recht der DDR hat keinem dem Handeln übergeordneten Stellenwert, wie es in der BRD manifestiert ist. Es wird vielmehr bewusst zur Durchsetzung ideologischer Ziele eingesetzt. Dies verdeutlicht um so mehr bei der Beantwortung der Frage, wer letztlich den Willen der herrschenden Klasse bestimmt und sich damit des Rechts als Instrument bedient. Alle Macht wird von den Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, der SED, ausgeübt. 22 Diese ist im Statut der „bewusste und organisierte Vortrupp des Volkes“ 23 und hat damit das alleinige Erkenntnis- und Entscheidungsmonopol hinsichtlich der Gesetzesmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Recht innerhalb der DDR wird damit zum bewusst eingesetzten Instrument der Politik und hat damit keinen unabhängigen Wert, an dem die Rechtmäßigkeit politischen Handelns gemessen werden kann, wie dies am Grundgesetz in der BRD gemacht wird. Eine Vielzahl von Gesetzen innerhalb der DDR dient zur Formierung des Bürgers zu einem aktiven Mitglied der Gemeinschaft, das heißt zu einem Kollektivmenschen, der sich mit den Interessen der Gemeinschaft identifiziert. Mit dem erzieherischen Inhalt der Gesetze soll die „sozialistische Persönlichkeit“ des Kollektivmenschen geformt werden. 24
Auch die Gerichte in der DDR müssen im Sinne der sozialistischen Gesetzlichkeit urteilen, was eine „Parteilichkeit“ in den Urteilen zur Folge hat. Sie haben zur Lösung der Aufgabe der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen. 25 Hinzu kommt, dass die Richter nicht auf Lebenszeit ernannt werden, sondern gewählt werden und jederzeit durch die Wähler, die hierbei durch das Politbüro vertreten werden, auch wieder abberufen
20 Lieser-Triebnigg, Erika, Recht in der DDR - Einführung und Dokumentation, 1985, Seite 7 und 23.
21 Sozialistisches Recht, Lehrbuch für das Grundlagenfach, Berlin 1983, Seite 11.
22 Art. 1 und Art. 2 der DDR-Verfassung von 1974.
23 Protokoll vom 22.05.1976, in: Protokoll der Verhandlungen des IX. Parteitages der SED, Berlin 1976, Band 2, Seite 145 und 267 ff.
24 Lieser-Triebnigg, Erika, Recht in der DDR, Seite 8 ff.
25 Vgl. § 3 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR vom 27.09.1974, in: GBl. I, Seite 457.
8
Arbeit zitieren:
Ludwig Späte, 2011, Die Klassifizierung der DDR als Unrechtsstaat im Einigungsvertrag von 1990, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte: Die Klassifizierung der DDR als Unrechtsstaat im Einigungsvertrag von 1990 ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte: neuer Titel erschienen: Die Klassifizierung der DDR als Unrechtsstaat im Einigungsvertrag von 1990
Ludwig Späte hat einen neuen Text hochgeladen
Die Überleitung der DDR-Justiz in rechtsstaatliche Strukturen
Der Aufbau in der streitigen Z...
Martin Scheugenpflug
Die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR 1970 - 1990
Zur Geschichte einer Wissensch...
Andreas Malycha
0 Kommentare