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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Zur Herkunft Theophanus 3
3. Herrschaft an der Seite ihres Mannes Otto II. 4
3.1 Interventionen und urkundliche Erwähnung 5
3.2 Italienfeldzug und die Niederlage von Cotrone 6
4. Regentschaft für ihren minderjährigen Sohn Otto III. 7
4.1 Heinrich der Zänker und der Streit um den Thron 7
4.2 Adelheid und Theophanu - ein schwieriges Verhältnis 10
4.3 Europapolitik der Theophanu 13
5. Fazit 14
Anhang
Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Die im Staatsarchiv Wolfenbüttel ausgestellte Heiratsurkunde der Kaiserin Theophanu 1 ist eine der schönsten und wichtigsten Urkunden aus frühmittelalterlicher Zeit. Die in Goldschrift auf purpurfarbenen Pergament geschriebene Dotalurkunde ist Zeugnis kultureller und politischer Kontakte zwischen dem Abendland und Byzanz im ausgehenden 10. Jahrhundert. 2 Nach jahrelangen Versuchen Ottos I., eine purpurgeborene 3 Tochter des byzantinischen Kaiserhofes als Frau für seinen während des Weihnachtsfestes 967 zum Mitkaiser gekrönten Sohn Otto II. zu bekommen 4 , nehmen seine Heiratsverhandlungen 972 ein positives Ende 5 . Die Nichte des amtierenden Basileus Johannes Tzimiskes wird im Dezember 971 von Erzbischof Gero von Köln in Konstantinopel abgeholt und ins weströmische Reich begleitet. Zwar war sie nicht purpurgeboren, jedoch war es nach oströmischen Recht nicht gestattet, purpurgeborene Söhne und Töchter ausserhalb des Landes zu verheiraten. An der Reichsgrenze in Benevent nimmt sie im Frühjahr 972 Bischof Thiederich von Metz in Empfang und bringt sie nach Rom, wo sie am 14. April 972 von Papst Johannes XIII. mit Otto II. vermählt und gleichzeitig zur Mitkaiserin gekrönt wird.
Die Hochzeit bedeutete für Otto I. die diplomatische Anerkennung des weströmischen Kaisertums durch den oströmischen Kaiser, die er so lange ersehnt hatte und die es aufgrund der öströmischen Ansicht, der in Konstantinopel regierende Kaiser, sei der einzig legitime Nachfolger des antiken Römischen Reiches 6 so schwer zu erlangen war. Des Weiteren fanden nun vorerst die Streitigkeiten über die Gebiete Benevent und
1 Siehe Abbildung 1
2 vgl. hierzu D. Matthes (Hrsg): Die Heiratsurkunde der Kaiserin Theophanu. 972 April 14. Sonderveröffentlichung der Niedersächsischen Archivverwaltunganläßlich des X. Internationalen Archivkongresses in Bonn, Wolfenbüttel 1984
3 purpurgeboren wurden Kinder des amtierenden Kaisers des oströmischen Reiches genannt, die in einem purpurfarbenen Zimmer des Großen Palastes geboren wurden.
4 Zur Vorgeschichte des weströmischen Reiches und dem Verhältnis Byzanz -Abendland unter Otto I. siehe A. Hohlweg: Byzanz und der Westen in A. Hohlweg (Hrsg.): Byzanz und seine Nachbarn, München 1996 und G. Althoff: Die Ottonen: Königsherrschaft ohne Staat, Stuttgart 2000, S. 69 - 136
5 RI II - Reg. 36 Imp. 10 Ind. 15, S. 235
6 O. Engels: Theophanu - Die westliche Kaiserin aus dem Osten in Engels, Odilo; Schreiner, Peter (Hrsg.): Die Begegnung des Westens mit dem Osten, Sigmaringen 1993, S.15
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Capua ein Ende, da diese, wie Engels erklärt, der Theophanu als Mitgift mitgegeben wurden und somit in weströmischer Hand blieben 7 . Die Dotalurkunde wurde von Otto I. und Otto II. angefertigt und Theophanu zu ihrer Vermählung ausgehändigt. Sie beinhaltet nach gängigem Brauch große Schenkungen des Ehemannes an die Ehefrau, um so auch die Königinnen materiell abzusichern. Theophanu erhielt auf diese Weise umfangreiche Ländereien, unter anderem die italienische Provinz Istrien mit der Grafschaft Pescara und die deutschen Provinzen Walcheren, Wichelen und Herford in Westfalen. Somit wurde sie zur reichsten Frau des ausgehenden 10. Jahrhunderts. 8 Als bereits ein Jahr nach Theophanus Ankunft im weströmischen Reich Otto I. stirbt, übernimmt Otto II. die Herrschaft. An seiner Seite beteiligt sich Theophanu an der Regierung des weströmischen Reiches. In welchem Maße und anhand welcher Quellen man dies belegen kann, wird nach einem kurzen Überblick zu Theophanus Herkunft geschildert. Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit Theophanus Herrschaft für ihren unmündigen Sohn Otto III., die sie antrat als Otto II. frühzeitig durch eine vermutlich falsch behandelte Malariaerkrankung starb. Mit welcher Berechtigung regierte sie? Wie konnte sie in den wenigen Jahren ihrer Regentschaft das Land ohne kriegerische Konflikte sichern? Im abschließenden letzten Kapitel sollen die Phasen ihrer Lebens und Herrschaft noch einmal bewertend betrachted werden.
2. Zur Herkunft Theophanus
Über die Herkunft Theophanus und das Datum ihrer Geburt berichten die Quellen sehr wenig. Ihr Geburtsort ist leider gänzlich unbekannt. Gunther Wolf nimmt an, dass Theophanu um 959/960 geboren wurde (somit war sie circa 13 Jahre alt am Tag ihrer Hochzeit) und die Tochter des Konstantinos Skleros und der Sophia Phokaina war. 9 Dies machte sie mütterlicherseits zur Großnichte des byzantinischen Kaisers Nikephoros II.
7 ebd. S.18
8 A. Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume, Stuttgart 2000, S.67-70
9 G. Wolf: Die „große Frage“: Wer war Theophanu in Gunther Wolf (Hrsg.): Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde - des Westreichs große Kaiserin, Köln 1991 S. 225 - 226
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Phokas (regierte von 963-969) und väterlicherseits zur Nichte des byzantinischen Kaisers Johannes Tzimiskes (regierte von 969-976). 10 Darüber hinaus war sie mit dem gesamten byzantinischen Hochadel verwandt. Sie wuchs höchstwahrscheinlich am Kaiserhof des Nikephoros II. Phokas auf und muss eine ausgezeichnete Bildung genossen haben. Dies zeigt sich nicht nur an ihrem Lebenswerk, sondern auch daran, dass sie ihren Sohn Otto III. teilweise selbst unterrichtete. 11 Kaiser Nikephoros II. Phokas, um dessen purpurgeborene Tochter Anna Otto der Große vergeblich für seinen Sohn geworben hatte, wurde 969 von dem Usurpator Johannes Tzimiskes ermordet. Dieser hatte keine eigenen Kinder und schickte somit seine Nichte als Braut für Otto II. in das weströmische Reich. Otto der Große hat Ratschläge am weströmischen Hof, Theophanu wieder zurückzuschicken, da sie keine purpurgeborene sei, überhört. 12 Engels stellt heraus, dass die Braut für Otto II. aus nächster Verwandtschaft des aktuellen Kaisers stammen musste, sollte die Hochzeit zu einem Friedensschluss der beiden Reiche führen. Und dies traf nur auf Theophanu zu. 13
3. Herrschaft an der Seite ihres Mannes Otto II.
Als am 14. April 972 Theophanu in Rom Otto II. heiratete und durch Papst Johannes XIII. zur Kaiserin gekrönt wurde, werden ihr nicht nur große Gebiete an Ländereien in ihrer Dotalurkunde zu eigen gemacht, sondern auch die Teilhabe am Reich (consortium imperii). 14 Dies stellt dahingehend eine Besonderheit dar, als dass Theophanu die erste Kaiserin ist, der dies zuteil wird. Ein Grund dafür ist nach Meinung Erkens, dass es in Konstantinopel üblich war, Kaiserinnen eine mächtige
10 siehe Abbildung 2
11 G. Wolf in G. Wolf, 1991, S. 227
12 G. Althoff: Die Ottonen: Königsherrschaft ohne Staat, Stuttgart 2000, S.136
13 O. Engels in O. Engels, 1993, S.17f
14 W. Georgi: Ottonanium und Heiratsurkunde 962/972, in Euw, Anton von; Schreiner, Peter (Hrsg.): Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museum zum 1000. Todesjahr der Kaiserin. Band II, Köln 1991, S.148
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Position zuteil werden zu lassen und sich an dieser Stelle byzantinischer Einfluss geltend machte. 15
Nach Ottos I. Tod 973 ging die Herrschaft reibungslos auf Otto II. über.
3.1 Interventionen und urkundliche Erwähnung
Die Quellen geben leider nicht viel Auskunft, über Theophanus Einfluss auf die Herrschaft Ottos II., dieser lässt sich hauptsächlich aus der Erwähnung in Urkunden erschließen. Sie tritt sehr häufig als Intervenientin in Erscheinung und trägt dabei des öfteren den consors-regni-Titel, was für die damalige Zeit für eine Herrschergemahlin nichts ungewöhnliches ist. In den Jahren 974, 979 und 981 wird ihr allerdings außerdem mehrmals der coimperatrix-Titel verliehen. Fößel kommt zu dem Schluss, dass die Verleihung des coimperatrix-Titels keine besondere Rechtsstellung Theophanus hervorheben soll, sondern aus dem byzantinischen Staatsrecht entlehnt ist und ihre Herkunft dadurch besonders geehrt werden sollte.
Ab 974 geht die Erscheinung der Königsmutter Adelheid in den Urkunden als Fürbitterin stetig zurück, Theophanu übernahm gleichzeitig immer mehr Interventionstätigkeiten als regierende Königin. 16 Im Zeitraum zwischen den Jahren 972 und 983 wird ihr Name in einem Viertel aller Urkunden Ottos II. erwähnt, 972 2x, 973 4x, 974 4x, 975 8x, 976 6x, 977 5x, 978 7x, 979 10x, 980 8x, 981 8x, 982 4x, 983 7x. Daraus schließt Sotiriadis ein hohes Interesse Theophanus an den Regierungsgeschäften ihres Mannes und den Belangen ihres Reiches. 17 Die Erscheinung Theophanus in den Interventionen zugunsten der Nonnenklöster des Deutschen Reiches und Italiens während der Regierungszeit Ottos II. sieht Mathilde Uhlirz in Zusammenhang mit der Geburt ihrer Kinder. Theophanu gebar ihrem Mann fünf Kinder (Adelheid, Sophie, Mathilde, Otto II. und seine Zwillingsschwester, die allerdings kurz nach der Geburt verstarb) und hielt sich vermutlich in den Klöstern nahe
15 F. Erkens: Die Frau als Herrscherin in ottonisch-frühsalischer Zeit, in Euw, Anton von; Schreiner, Peter (Hrsg.): Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museum zum 1000. Todesjahr der Kaiserin. Band II, Köln 1991, S.252
16 A. Fößel, Stuttgart 2000, S.52ff
17 M. Sotiriadis: Theophanu, die Prinzessin aus Ostrom in Steinitz, Peter von: Theophanu. Regierende Kaiserin des Westreichs. Pantaleonsschriften, Köln 2000, S.12ff
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Lisa Gobmeier, 2011, Kaiserin Theophanu, München, GRIN Verlag GmbH
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