Enquete- Kommissionen sind Beratungsgremien des Deutschen Bundestags. Ihre Aufgabe besteht darin, dem Deutschen Bundestags möglichst konkrete Handlungsempfehlungen für gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbreiten. Enquete- Kommissionen werden einmalig eingesetzt um über umfangreiche Themen jenseits der Tagespolitik zu recherchieren. Um die kulturelle Situation in Deutschland zu beschreiben, Defizite und Probleme der Kulturlandschaft zu analysieren und Perspektiven für die kulturpolitischen Handlungsfelder aufzuzeigen, beschloss der Deutsche Bundestag am 1. Juli 2003 die Einsetzung der Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“. Verschiedene Sachverständige aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen, elf Sachverständige, Mitglieder aus der Landespolitik, Wissenschaft und der künstlerischen Praxis waren in der Kommission vertreten.
Die Kommission wurde aufgrund der damals vorgezogenen Neuwahlen 2005 aufgelöst und im Februar 2006 neu berufen. Im Dezember 2007 legte die Enquete- Kommission ihren Schlussbericht vor.
Der Kulturbegriff ist auch innerhalb der Kulturpolitik nicht eindeutig definiert. Daher ist es vorab wichtig, dass sich die Enquete - Kommission auf den weiten Kulturbegriff der UNESCO von 1982 1 bezog. Der Rest des Berichtes handelt dann allerdings fast ausschließlich vom „Handlungsfeld Kultur“ und dabei im Wesentlichen vom Kulturbetrieb. „Dies ist natürlich sinnvoll, denn trotz Mexiko sind es überwiegend die Künste, sind es die Künstlerinnen und Künstler sowie die Kultureinrichtungen, die die Kulturpolitik beschäftigen und die die öffentlichen Kulturetats weitgehend aufbrauchen. Geht es aber um Kunst, dann wird die Frage nach Steuerung, die zugleich eine Frage nach Macht und Kontrolle ist, noch spannungsvoller.“ (Fuchs.2008:11). Das Ziel der Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ sollte eine umfassende Beschreibung des Kulturlebens in Deutschland sein und folgende übergeordnete Frage beantworten:
1 Die Unesco- Erklärung von Mexiko- City über Kulturpolitik: „Deshalb stimmt die Konferenz im
Vertrauen auf die letztendliche Übereinstimmung der kulturellen und geistigen Ziele der
Menschen darin überein:
• dass die Kultur in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen, geistigen,
materiellen, interkulturellen und emotionalen Aspekte angesehen werden kann, die eine
Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. (vgl.Scheytt.2006:119.)
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• Was macht heute Kultur in Deutschland aus? Was müssen wir schützen, was weiterentwickeln?
Die Enquete-Kommission sollte zunächst eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation von Kunst und Kultur in Deutschland geben. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme sollten dann Vorschläge für
gesetzgeberisches und administratives Handeln des Bundes zum Schutz und zur Ausgestaltung der deutschen Kulturlandschaft sowie zur Verbesserung der Situation der Kulturschaffenden erarbeitet werden. Schwerpunkte der Bestandsaufnahme sollten unter anderem sein:
• die öffentliche und private Förderung von Kunst und Kultur und dem damit verbundenen Strukturwandel,
• die Kulturlandschaft und der Kulturstandort Deutschland und die damit verbundene kulturelle Grundversorgung.
Die Kernfragen ergaben sich aus den öffentlichen Verteilungskämpfen um die Finanzierung.
• Was gehört zum notwenigen kulturellen Fundament einer Nation, denn „Kultur ist eine freiwillige Aufgabe, keine Pflichtaufgabe“. (Conemann.2004:66)
Ergeben sich daraus stärkere Verpflichtungen für die Gesellschaft als den Nutzern und Konsumenten?
• Wie viel Kultur muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden?
• Welche Möglichkeiten bieten Public- Private- Partnership und Kulturmanagement?
• Wie kann in diesem Bereich bürgerliches Engagement gestärkt werden?
• Bedarf es anderer Regelungen im Bereich des Steuerrechts, eine Fortschreibung des Stiftungsrechts?
• Welche weiteren Möglichkeiten gibt es wie zum Beispiel das Sponsoring?
Erkannt wurde, dass Kultur zunehmend ein wirtschaftliches Potenzial enthält. „Dies ist gerade in Zeiten von Verteilungskämpfen ein wichtiges Argument in der Diskussion mit Fiskalisten. Kultur sichert als Standortfaktor auch Erträge,
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schafft Arbeitsplätze und trägt zum regionalen Wirtschaftswachstum entschieden bei.“ (Conemann.2007:67f.).
• Welche ökonomischen Chancen bietet also Kultur?
• Besteht ein Verbesserungsbedarf, etwa im Bereich der Künstlersozialversicherung?
Nur wenige Abgeordnete der Kommission gehörten auch dem Ausschuss für Kultur und Medien an, war doch die Enquete- Kommission kein Pendant zum Kulturausschuss. Beide standen nicht im Wettbewerb zueinander. Die Kommission musste mit Widerständen kämpfen. Zum einem war es der Vorwurf der Länder, der Bund wolle sich Länderhoheiten aneignen: „Dieser ließ sich leicht entkräften, denn der Bund ist als Gesetzgeber für viele Rechtsgebiete zuständig, die unmittelbar Kunst und Kulturschaffende betreffen.“ (Conemann.2007:4). Zum anderen wurde Unverständnis geäußert, ob es denn für Politik keine wichtigeren Aufgaben als Kultur gäbe. Gerechtfertigt wurde die Einsetzung mit der Bedeutung der Kultur für die Zivilgesellschaft, „Was rechtfertigt also die Einsetzung einer Enquete „Kultur“? Es ist die Bedeutung, die eine vielfältige und lebendige Kultur für unsere Gesellschaft hat. Sie ist nicht nur das, sondern das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut“ (Conemann.2007:4). Im Abschlussbericht widmete sich die Enquete - Kommission zudem auch den traditionellen Themen der Kulturpolitik, dem Kooperativen Kulturföderalismus und dem Staatsziel Kultur.
Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht der Enquete- Kommission Der Abschluss- Bericht der Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ widmet allen aktuell wichtigen Kulturbereichen Aufmerksamkeit. Für die Enquete - Kommission ist die Kulturpolitik eine gesellschaftliche sowie öffentliche Aufgabe. Zwecks der Analyse dieser Beziehung unterscheidet die Kommission zwischen dem Wirkungsfeld Kultur und dem Handlungsfeld Kultur. Das Wirkungsfeld Kultur ist dabei die Dimension des Kulturbegriffes bei dem es um gesellschaftliche und individuelle Wirkungen geht. Dies reicht von der Förderung der Kreativität einzelner bis über alle staatlichen Ebenen hin zum
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Bund insgesamt. Das „Handlungsfeld Kultur“ ist angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel, Institutionen und Ressourcen letztlich begrenzt, zumal Staat und Kommunen ihrerseits nur für einen Ausschnitt des kulturellen Lebens insgesamt verantwortlich sind. „Diese beziehen sich vor allem auf die Ausrichtung der Einrichtung, der Kulturförderung und der
Kulturveranstaltungen. Einfluss kann auf die inhaltliche Programmatik genommen werden, es können Ziele und Leitlinien festgelegt und Aufgaben zugewiesen werden und schließlich entstehen auch entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auswahl von Führungspersonal.“ (BT- Drs.16/7000.2007:51). ZumHandlungsfeld Kultur gehören darüber hinaus auch die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Kultureinrichtungen, Kulturwirtschaft, Medien und Künstler. „Auch insoweit gibt es Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Prozessen, die bei kulturpolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen sind.“ (BT- Drs.16/7000.2007:51). Umdiese wechselseitigen Prozesse im Kulturbereich zu untersuchen widmete sich die Enquete - Kommission intensiv mit den einzelnen Bereichen dieses Politikfeldes. Die Aufgaben der Kulturpolitik
Die Enquete - Kommission definiert die Aufgaben der Kulturpolitik zusammenfassend wie folgt:
• die Errichtung und den Erhalt von Einrichtungen,
• die Förderung der Kunst, Kultur und kultureller Bildung,
• die Initiierung und Finanzierung kultureller Veranstaltungen,
• die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Künstler, Kulturberufe, bürgerschaftliches Engagement, Freie Kultur und die Kulturwirtschaft. (vlg. BT-Drs.16/7000.2007:84).
Diese Aufgaben müssen mit kulturpolitischen Zielen und Kriterien verknüpft werden, denn ohne entsprechende Ziele lassen sich die Aufgaben nicht konkretisieren und in ein Verhältnis zu anderen Politikbereichen setzen. Der kooperativen Kulturföderalismus
Zum kooperativen Kulturföderalismus äußerte sich die Enquete - Kommission ebenfalls: In Abgrenzung zum Nationalsozialismus wurde der Staatskultur der Kulturstaat gegenüber gestellt. „Die Schöpfer des Grundgesetzes übertrugen
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im neu entstandenen Bundesstaat die Kulturpolitik den Ländern, die diesemit Ausnahme der Schulpolitik - ihrerseits weitgehend an die Städte und Gemeinden delegierten.“ (Schrallhammer.2006:85) Der Bund selbst zog sich weitgehend auf die Kulturverwaltung zurück. „Der Kulturföderalismus sucht die Monopolisierung von Zuständigkeiten im kulturellen Bereich
auszuschließen“ (Glaser/Stahl.1983:17) und verspricht sich davon eine höhere kulturelle Dichte an Kulturinstitutionen. Tatsächlich war entscheidend, dass der Aufbau des neuen Staates von den Ländern seinen Ausgang nahm und von einer intensiven Föderalismusdebatte begleitet war, die an die jahrhundertelange Traditionslinie anknüpfen konnte. Die Enquete -Kommission betonte die Unbestrittenheit der Kulturhoheit der Länder. „Sie ist integraler Bestandteil der föderalen Staatsordnung und zugleich rechtliche Basis für die Vielfalt der nationalen Kultur. Darüber hinaus ist sie Ausdruck des kulturellen Trägerpluralismus im staatlichen Bereich und wird oft als die „Seele des deutschen Föderalismus“ bezeichnet.“ (BT-Drs.16/7000.2007:54) Das Staatsziel Kultur
Die Förderung der Kultur explizit in das Grundgesetz aufzunehmen, wie es seit einigen Jahrzehnten von Künstlern und Kulturschaffenden gefordert wird, wurde von der Enquete - Kommission ebenfalls untersucht: In nahezu allen Bundesländen ist der Schutz von Kunst und Kultur eine staatliche Aufgabe von Verfassungsrang. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Landesverfassungen. Zwischen einzelnen knappen Formulierungen zur Kulturförderung bis hin zu Umschreibungen einzelner Schutzpflichten reicht die Palette. Im Abschluss -Bericht werden zusätzlich auch andere Staaten wie England oder Polen zum verfassungsrechtlichen Kulturschutz untersucht. Zudem ist vor allem das Spannungsverhältnis zur Kulturhoheit der Länder und das Einklage- Recht auf Kultur untersucht worden. Verfassungsrechtlich ergeben sich aus einer Kulturstaatsbestimmung weder auf Bundes- noch auf Landesebene individuell einklagbare Rechte auf Kulturförderung noch Ansprüche auf Erhaltung oder Einrichtung einer bestimmten kulturellen Einrichtung. Sie verpflichtet aber Bund und Länder sowie die kommunalen Gebietskörperschaften die Belange der Kultur zu berücksichtigen. Nach Abwägung aller Argumente kam die
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Kommission schließlich zu dem Entschluss, dass eine kulturelle
Staatszielbestimmung im Grundgesetz durchaus zu befürworten ist. Einig waren Befürworter wie Gegner der Staatszielbestimmung Kultur, „dass keine „harten“ juristischen Wirkungen von einer solchen Klausel ausgehen, dass heißt, sie kann nicht Grundlage konkreter subjektiv- öffentlicher Ansprüche sein, auf die sich der Bürger berufen kann.“ (BT-Drs.16/7000.2007:77) Lediglich eine verstärkte Appellierung zur Zusetzung von kulturellen Zielsetzungen komme ihr zu. „Das Staatsziel Kultur unterstreicht die Verantwortung des Staates, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln. Es ist damit dem Sozialstaatsprinzip und dem Staatsziel der natürlichen Lebensgrundlagen gleichgestellt. Eine kulturelle Staatszielbestimmung verdeutlicht, dass Kultur, etwa aus haushaltsrechtlicher Sicht, nicht zu den nachrangigen Politikzielen gehört.“ (BT-Drs.16/7000.2007:77)
Die Kommission empfahl schon in ihrem Zwischenbericht vom 1. Juni 2005 die, „Kultur als Staatsziel im GG zu verankern und das GG um den Artikel 20 b GG mit folgender Formulierung zu ergänzen: ,Der Staat schützt und fördert die Kultur’.“ (BT- Drs.15/5560.2005:2)
Kulturwirtschaft im Bericht der Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ Die Kommission widmete sich ausführlich der wirtschaftlichen Seite der Kultur, die Kulturwirtschaft. Wichtig zum Verständnis der Kulturwirtschaft vorab ist, dass der Begriff der „Kulturwirtschaft“ noch nicht abschließend definiert ist. Nach der aktuellen Abgrenzung umfasst die Kulturwirtschaft alle Unternehmen und Selbstständigen, die erwerbsmäßig also mit Gewinnerzielungsabsicht kulturelle Güter und Dienstleistungen schaffen, produzieren, vermarkten und verteilen sowie medial verbreiten. Auch gewerbliche Betriebsteile öffentlich finanzierter Kulturinstitutionen wie Museumsläden und -cafés sind Teilsektoren der Kulturwirtschaft. Nicht erfasst sind die übrigen beiden Teilsektoren des Kulturlebens, der öffentlich- staatliche und intermediäre- zivilgesellschaftliche Bereich, die alle Einrichtungen und Aktivitäten umfassen, die nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtet sind, sondern primär gesellschaftsbildende
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Julia Klee, 2009, Neue Impulse für die Kulturpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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