Obwohl der erste Vertrag zur Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland mit Italien bereits Mitte der 1950er Jahre geschlossen wurde, wird dies erst in den 1960ern zum Thema. Während der 1950er Jahre wird auch im AdG eher von „Flüchtlingen aus den Ostgebieten“ (AdG, 16.2.50, S. 1461) gesprochen. Zu dieser Zeit reisten viele in die Bundesrepublik einetwa sogenannte „Heimatvertriebene“ (AdG, 62.3.51, S. 2852) - die nach dem Konstrukt des ius sanguinis alle Rechte als Staatsbürger erhielten. Zwar mussten diese Zugezogenen ebenso Diskriminierungserfahrungen im Alltag machen, 1 doch die Politik bemühte sich in besonderem Maße um die „Vorsorge für Vertriebene, Flüchtlinge, Heimkehrer“ (AdG, 20.1.53, 6033). 1960er Jahre: „Gastarbeiter“
Ab den 1960ern wird die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland zunehmend zum Thema:
„Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gab ... bekannt daß im Jahre 1960 von ihr etwa 120.000 Ausländer als Arbeitskräfte angeworben wurden, und daß im September 1960 die höchste Zahl der beschäftigten Ausländer mit 326.000 erreicht wurde.“ (AdG, 21.01.61, S. 15111)
Mit politischen Vertretern von Entsendeländern wie etwa Italien wurde fortan wiederholt über Fragen diskutiert, „die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter betreffen“ (AdG, 28.1.64, S. 18823) 2 , besonders unter „Berücksichtigung des Wohnungsproblems, der Familienzusammenführung und der Freizeitgestaltung“ (ebd.); zudem bestehe ein „Schulproblem für die Familien dieser Arbeiter.“ (AdG, 3.4.71, S. 28917) In neuen gesetzlichen Regelungen wurden Mitte der 1960er Jahre die Spielräume für in der BRD lebende Menschen ohne deutschen Pass neu festgelegt: „Der Bundestag verabschiedete am 12. Februar ... ein neues Ausländergesetz“ (AdG, 21.2.65, S. 19994). Es beinhaltete die Feststellung, dass einige Grundrechte „den Deutschen vorbehalten sind“ (ebd.) und die „politische Betätigung von Ausländern ... eingeschränkt werden“ (ebd.) kann. Außerdem wurde mit dem Aufenthaltsstatus eine besondere gesellschaftliche Stellung zugewiesen. Demnach war für ausländische StaatsbürgerInnen zunächst eine „Aufenthaltserlaubnis“ (ebd., S. 19995) nötig. Nur „Ausländern, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im
1 vgl. Terkessidis 2000, S. 17
2 vgl. auch AdG, 4.9.69, S. 26090
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Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und sich in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland eingefügt haben, kann die ... Aufenthaltsberechtigung erteilt werden.“ (ebd.) Zudem regelte das Gesetz unter anderem, welche „Gründe für die Ausweisung eines Ausländers“ (ebd.) und die „Anerkennung als Asylberechtigter“ (ebd., S. 19997) ausschlaggebend sein sollten.
Die Möglichkeiten politischer Betätigung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der BRD wurden im Folgenden weiter reglementiert. Im „Gesetz über die politischen Parteien“ (AdG, 28.6.67, S. 23296) heißt es: „Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn 1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstands in der Mehrheit Ausländer sind oder 2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes befindet“ (ebd., S. 23297).
Die 1970er: Menschen ohne deutschen Pass werden zum Problem erhoben Die Anwesenheit der angeworbenen Arbeitskräfte wurde im folgenden Jahrzehnt zunehmend problematisiert. „Bundespräsident Heinemann … erklärte ..., daß er mit ... Schweizer Partnern vor allem die politischen Aspekte des Fremdarbeiterproblems diskutiert habe“ (AdG, 6.10.72, S. 31031f). Er brachte zum Ausdruck, dass die Anwesenheit verschiedener Herkunftsgruppen je nach vermeintlichem Fremdheitsgrad unterschiedlich zu bewerten seien: So „werde die Situation in seinem Lande dadurch erschwert, daß die größte Gruppe aus der Türkei stamme, während in der Schweiz die etwas weniger fremden Italiener und Spanier vorherrschten.“ (ebd.)
Der damalige Bundeskanzler, Willy Brandt (SPD), meinte, man müsse sich „jenes Minderheitenproblems bewußt werden, das sich unter dem Kennwort Gastarbeiter verbirgt.“ (AdG, 14.4.73, S. 31933) Er „hatte verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht, daß die BRD Gastarbeiter nicht in unbeschränktem Maße aufnehmen könne (AdG, 19.4.73, S. 31999).
Auf internationaler Ebene bereiteten Frankreich und Deutschland unter anderem eine stärkere Zusammenarbeit „zur Bekämpfung illegaler Einwanderung“ (AdG, 23.7.76, S. 35129) vor. 1973 kam es zur „Aussetzung der Anwerbung von Gastarbeitern“ (AdG 23.11.73, S. 32709), um „eine weitere starke Zunahme der Gastarbeiter“ (ebd., S. 32711) zu verhindern. Als Belastung erschien die Thematik aber weiterhin: Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) sprach 1976 in einer Regierungserklärung von den „ausländischen Arbeitnehmern und ihren
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Familien, deren Lage vielfach unbefriedigend ist.“ (AdG, 17.12.76, 35573) Er äußerte zwar Verständnis dafür, „daß viele Ausländer ... ihre Familien nachkommen lassen. Aber daraus ergeben sich schwere Probleme, besonders für die Bildung, für die Ausbildung, für die Beschäftigung der ausländischen Jugendlichen.“ (ebd.)
Im Folgenden wurde die „Frage der schulischen Betreutung der Kinder griechischer Gastarbeiter“ (AdG, 20.8.77, S. 36158) und „der italienischen Gastarbeiter ... (von ca. 570.000 Italienern in der BR Deutschland sind etwa 130.000 Kinder unter 16 Jahren)“ (AdG, 30.9.79, S. 38507) mit politischen Vertretern der Herkunftsländer erörtert.
Die 1980er Jahre: arbeitslose „Gastarbeiter“ - strömende „Asylanten“ „Laut FAZ war in der spanischen Presse ... der Bundesrepublik Deutschland eine schlechte Behandlung der spanischen Gastarbeiter vorgeworfen“ (AdG, 25.1.80, S. 38839) worden. Hierzulande wurde zunehmend die Arbeitslosigkeit thematisiert. Kanzler Schmidt wies am Anfang des Jahrzehnts darauf hin, dass unter Menschen ohne deutschen Pass „der Anteil der Arbeitnehmer zurückgegangen“ (AdG, 30.11.80, S. 39351) sei und bekräftigte: „Wir werden am Anwerbestopp festhalten. Wir achten darauf, daß nur tatsächlich Verfolgte Asyl erhalten.“ (ebd.) Außerdem wird in dieser Regierungserklärung betont, dass es bezüglich der „4,5 Mill. Ausländer“ in der BRD um „deren Eingliederung, deren Integration“ (ebd.) gehe. „Die Arbeitslosenquote für Ausländer“ (AdG, 7.1.81, S. 39424) blieb von Interesse. Sie „belief sich 1980 auf 5,0 %, nach 4,7 % im Jahr 1979.“ (ebd.) Die Höhe des Bevölkerungsanteils von Menschen aus anderen Ländern interessierte ebenso: „Der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung betrug rund 7 %. (Einen höheren Ausländeranteil haben die Schweiz, Belgien und Frankreich aufzuweisen, wo 14,9 und 8 % der Bevölkerung »Zugewanderte« sind.)“ (AdG, 23.2.81, S. 39515) Dramatisiert wurde der Anstieg des Zuzugs einer bestimmten Herkunftsgruppe: „seit 1974 kamen ... 93 % mehr Asiaten ins Bundesgebiet - eine Auswirkung des Asylantenstroms und der Aufnahme von Flüchtlingen aus Fernost.“ (ebd., S. 39515f)
Zunehmend versuchten rechtsextreme Parteien „Vorbehalte gegen Ausländer zu aktivieren.“ (AdG, 7.8.1981, S. 39836) Der Verfassungsschutz berichtete von einer „Zunahme des Rechtsextremismus“ (ebd. S. 39835) und nahm auch Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit unter die Lupe: „Mehr als 2/3 extremistischer Ausländer seien der Linken
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zuzurechnen ..., etwa 1/3 gehöre zum rechtsextremistischnationalistischen Flügel.“ (ebd., S. 39839)
Beim Thema Asyl wurde zunehmend ein strenger Kurs populär: „Asylsuchende Ausländer sollen bis zum rechtskräftigen Abschluß des Asylverfahrens grundsätzlich nur Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Die Hilfe wird grundsätzlich in Form von Sachleistungen gewährt.“ (AdG, 12.2.82, S. 40298)
Mit der Migrationsthematik versuchten auch weiterhin rassistische Gruppierungen zu punkten, wie etwa in Hamburg eine von Ex-Mitgliedern der rechtsextremen NPD gegründete Liste 3 : „Die HLA warb mit ausländerfeindlichen und rechtsextremen Parolen in der Hansestadt, wo 10 % der Bewohner Ausländer sind.“ (AdG, 6.6.82, S. 40608) Otto Graf Lambsdorff (FDP) verkündete derweil als „Wirtschaftsminister, daß die Gastarbeiterfrage angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit eines der »aktuellsten und schwierigsten Probleme« sei.“ (AdG, 16.7.82, S. 40706) Zuzugsbegrenzung, Hetze und Gewalt
Die Ausländerpolitik von rechts wurde nicht nur mittels der Kandidatur zu Wahlen, sondern zunehmend auch gewalttätig betrieben: In einer „Urteilsbegründung hieß es, grenzenloser Fremdenhaß, Rassismus und antisemitisches Gedankengut trieben die Gruppe unter der Hetzparole »Ausländer raus« zu immer neuen Gewaltaktionen.“ (AdG, 28.6.82, S. 40666) Ein weiterer Fall: Ein mordender „Rechtsextremist ... sei zielgerichtet gegen Ausländer vorgegangen; von einer Affekthandlung könne somit nicht die Rede sein.“ (AdG, 28.6.82, S. 40670)
Währenddessen wurde die migrantische Bevölkerung weiterhin gesondert staatlich überwacht: Während der „Verfassungsschutzbericht für 1981“ (AdG, 29.9.82, S. 40873) einen Anstieg der „Zahl der Ausländer, die sich in extremistischen Gruppen organisierten“ (ebd., S. 40874f) verzeichnet, ist sie ein Jahr später „geringfügig ... gesunken.“ (AdG, 6.3.83, S. 41223).
3 Hamburger Liste für Ausländerstopp (HLA), vgl. antifaschistisches pressearchiv und bildungszentrum e. v.
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Im Weiteren wurden Beschlüsse gefasst, welche die Einreise in die BRD erschweren sollten. Ausgeweitet wurde
„die Sichtvermerkspflicht (Visum) auf diejenigen Nicht-EG-Ausländer ..., die sich nicht zu einer Erwerbstätigkeit (z.B. wegen Studiums) länger als 3 Monate in der Bundesrepublik aufhalten und bisher frei einreisen konnten. ... Die Verordnung sieht ferner vor, für äthiopische Staatsangehörige das sogenannte einmalige Zwischenlandungsprivileg aufzuheben, da es häufig dazu benutzt wurde, um ... zum dauernden Aufenthalt in die Bundesrepublik einzureisen.“ (AdG, 6.3.83, S. 41215)
Neben der verstärkten Abwehr weiteren Zuzugs verfestigte sich das Integrationsparadigma für bereits hier lebende Menschen aus dem Ausland - auch institutionell: „Das Bundeskabinett bestätigt Liselotte Funcke (FDP) in ihrem Amt als Beauftragte der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ (ebd.). Beide Strategien, Integrationsmaßgabe und Zuzugsverhinderung, bekräftigte der „Bericht der im Herbst 1982 gebildeten Ausländerkommission“ (ebd., S. 41227) und fügte eine weitere hinzu: „die »Förderung der Rückkehrbereitschaft«“ (ebd.). Des Weiteren „müßten Maßnahmen gegen die illegale Anwesenheit und Beschäftigung von Ausländern getroffen“ (ebd.) und zudem „ein besonderer Aufenthaltstitel geschaffen werden, der von vornherein die spätere Erlangung eines Daueraufenthalts ausschließe“ (ebd.), also nur zu einem kurzen Aufenthalt berechtigt.
Dass Menschen ohne deutschen Pass in der BRD eine besondere Stellung in der Gesellschaft zukommt, wird in öffentlichen Diskursen wiederholt deutlich: So wurde im Zuge der Debatte um die Volkszählung offenbar, dass Menschen je nach Staatsangehörigkeit mitunter unterschiedlicher Wert beigemessen wird. Die Sozialdemokratie kritisierte nämlich, „daß in München Belohnungen für das Aufspüren nicht gemeldeter deutscher Staatsbürger (2,50 DM) und Ausländer (5 DM) in Aussicht gestellt würden.“ (AdG, 13.4.83, S. 41317) In der politischen Debatte um die wirtschaftliche Situation wurden laut Marieluise Beck-Oberdorf (Grüne) „die Ausländer ... fix zum Sündenbock der Krise gemacht ..., weil sie angeblich Arbeit wegnehmen.“ (AdG, 4.5.83, S. 41401)
Weiterhin fielen ausnehmend rechte, gewalttätige Gruppierungen auf, die „eine rassistische, äußerst aggressive Gegnerschaft gegen nichteuropäische Ausländer“ (AdG, 12.3.84, S. 42014) propagierten. Es kam auch zu Verboten derartiger Gruppen.
Dass die Anzahl der ansässigen Menschen ohne deutschen Pass nicht zu groß werden dürfe, bestätigte die offizielle Staatspolitik. So meinte Bundespräsident von Weizsäcker (CDU) zum
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Thema Zusammenleben: „Gelingen kann es nur, wenn die Zahl der Ausländer nicht weiter wächst.“ (AdG, 1.7.84, S. 42276) Ebenso hat es - mitunter unbeholfene - Kritik an der ausländerpolitischen Linie der BRD gegeben: „Einem jungen Abiturienten, der Analogien zog zwischen der Behandlung der Juden unter der Nazi-Herrschaft und der Ausländer in der Bundesrepublik, rückte von Weizsäcker ruhig, aber bestimmt die Maßstäbe zurecht“ (1.6.1985, S. 42961f).
Laut Bundeskanzler Kohl blieb es dabei, dass „die Bundesrepublik kein Einwanderungsland“ (AdG, 1.10.85, S. 43265) sei. Von der „Asylantenfrage“ zum „Asylantenproblem“
Ein Beispiel aus dem Jahr 1986 macht die Einschränkung politischer Betätigung von Nichtdeutschen in der BRD deutlich. Damals wurde eine Einreiseverweigerung auf folgende Weise begründet: „Kein Ausländer habe das Recht, in die Bundesrepublik einzureisen, um hier zu demonstrieren. ... Das Souveränitätsprinzip besage, daß jeder Staat Ausländern die Einmischung in seine inneren Angelegenheiten untersagen könne.“ (AdG, 26.7.86, S. 43787f) In der zweiten Hälfte des Jahrzehnts rückte die „Asylantenfrage“ (AdG, 14.3.86, S. 43540) weiter in den Vordergrund. Dabei bat die „Bundesregierung ... des öfteren um ein Vorgehen der DDR gegen alle illegalen Einwanderer“ (ebd., S. 43542). Der Diskurs um das „Asylantenproblem“ (AdG, 13.8.86, S. 43828) spitzte sich immer weiter zu: „Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann legte ... einen ausführlichen »Bericht zur Asylproblematik« vor. Darin heißt es: »Der Zustrom von Asylsuchenden ... hat besorgniserregende Ausmaße angenommen. Er ist zu einem dringenden und zugleich brisanten Problem ... geworden.«“ (ebd., S. 43828)
Gegenmaßnahmen wurden gleich mitgeliefert: „Erweiterung des Arbeitsverbots auf fünf Jahre ... Außerdem sollten die Möglichkeiten der Grenzbehörden erweitert werden, Ausländer zurückzuweisen“ (ebd., S. 43832). Bundeskanzler Helmut Kohl „nannte es einen rasch abzustellenden »unerträglichen Zustand«, daß Wirtschaftsasylanten über Ostberlin in den Westteil der Stadt kämen.“ (ebd., S. 43836)
Eine Beschneidung des Asylrechts war durchaus umstritten. Dennoch sollte dies die Lösung sein:
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Arbeit zitieren:
Daniel Josten, 2011, 50 Jahre „Ausländerpolitik" - Die Migrationspolitik der BRD im Spiegel des „Archivs der Gegenwart: Deutschland 1949 bis 1999 (AdG)“, München, GRIN Verlag GmbH
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