Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Begrifferläuterung 1
1.1 Pornographie 1
1.2 Erotik 3
2. Anwendung an praktischen Beispielen 4
2.1 Robert Mapplethorpe: Marty and Veronica, 1982 4
2.2 Jeff Koons: Butt Red (Close Up), 1991 6
2.3 Helmut Newton: Frau in einem Pelzmantel (Woman in a Fur Coat), 1976 8
Schluss 10
Literaturverzeichnis 11
Abbildungsverzeichnis 11
Einleitung
Im Laufe des Seminars wurde deutlich, dass die Unterschiede zwischen Kunst, Erotik und Pornographie teilweise zu verschwimmen scheinen. Insbesondere bei der Diskussion im Anschluss an mein Referat zeigte sich, dass diese Trennung stark subjektiv ist und häufig mit persönlichen Moralvorstellungen, Einstellungen und Hintergründen verbunden ist. Diese Hausarbeit ist ein Versuch, dies theoretisch zu unterlegen. Ihr Ziel ist daher nicht eine normative Beurteilung („Ist Pornographie gut, schlecht oder gefährlich?“), sondern ein Aufzeigen von möglichen Kategorien, die Erotik und Pornographie unterscheiden können und ihre praktischen Anwendung an mehreren Beispielen, um sich der Grenze zwischen Pornographie und Erotik bewusst zu werden. Dazu habe ich drei Werke verschiedener Künstler ausgewählt, die aus dem letzten Jahrhundert stammen und möglichst realitätsgetreu dargestellt sind (zwei Fotographien bzw. eine Serigraphie).
1. Begrifferläuterung
In diesem Abschnitt sollen die beiden behandelten Begriffe „Pornographie“ und „Erotik“ definiert und voneinander abgegrenzt werden, um dann im nächsten Abschnitt mit ihnen argumentieren zu können.
1.1 Pornographie
Das Wort stammt aus den altgriechischen Begriffen πόρνη (porne „Dirne“) und γραφειν
(graphein „schreiben“) (Pape 1914: 684) und ist laut Wörterbuch definiert als „einseitig das
Sexuelle darstellend“ (Duden 2004: 759). Radikalfeministin Andrea Dworkin behauptet zur
Stellung der Dirnen im antiken Griechenland:
Porne bedeutet „Hure“, und zwar spezifisch und ausschließlich die unterste Klasse der Huren, was im antiken Griechenland die Bordellschlampe war, die allen männlichen Bürgern zur Verfügung stand. Die porne war die billigste (im wörtlichen Sinn), am wenigsten respektierte, am wenigsten beschützte aller Frauen, einschließlich der Sklavinnen (zitiert nach von Fintel 1970: 19). 1
1 Diese Sichtweise sei jedoch nicht unumstritten. So bemerkt Claudia Gehrke, dass ‚πόρνη’ ebenfalls der Beinamen Aphrodites gewesen sei und folgert, dass ‚πόρνη’ bezeichne ‚die Gesamtheit der Liebesdienerinnen und Liebesdiener’, deren Beruf „zunächst mal noch nichts schlechtes [sei]“. Daher widerspricht sie der Auffassung, dass ’Pornographie’ „vom Wortsinn her die Erniedrigung“ festlegt (zitiert nach von Fintel 1970: 19 f.).
1
Sie schließt daher, dass Pornographie „die schriftliche oder bildliche Darstellung von Frauen als wertlose Huren [ist]. Das Wort hat seine Bedeutung nicht verändert, und das Genre trägt keinen falschen Namen“ (zitiert nach ebd.: 19). Autorin Julie Peakman beschreibt Pornographie explizit als „the written or visual representation in a realistic form of any general or sexual behavior with a deliberate violation of existing and widely accepted moral and social taboos“ und grenzt dieses Genre von der Erotik ab durch „explicit depiction of sexual organs and sexual practices with the aim of arousing sexual feeling“ (Peakman 2003: 5) - die sexuelle Stimulation des Betrachters sei folglich essentiell. Dies scheint auf den ersten Blick eine genaue Definition zu sein, ist jedoch wissenschaftlich sehr ungenau, denn „what is constituted as sexually stimulating changes with different societies and varies among individuals“ (Talvacchia 1999: 103).
Betrachtet man die rechtliche Definition von Pornographie, so werden Parallelen mit gleichen Schwachstellen deutlich: Laut Definition des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform weise Pornographie „Stimulierungstendenz und Anstandsverletzung“ auf (Schroeder 1992: 17). 2 Außerdem wird auf weitere hilfreiche Kriterien hingewiesen, wie beispielsweise „die unrealistische Darstellung“ durch „verzerrte“ oder „aufdringlich vergröbernd[e]“ Schilderung (ebd.: 18); die „Isolierung der Sexualität“, bei der Sexualität „auf sich selbst reduziert“ wird und der Mensch „auf ein physiologisches Reiz-Reaktions-Wesen reduziert wird“ (ebd.: 18) - d. h. der eigentliche künstlerische, tiefer gehende Inhalt fehlt; sowie die Versachlichung von Menschen, bei der „Pornographie [...] den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert“ (ebd.: 18). Weitere Kategorien seien die „Erniedrigung eines Geschlechts“, das allerdings nicht auf die „Darstellung von Frauen beschränk“ sei (ebd.: 18) und die intensive Aufdringlichkeit (ebd.: 18).
Interessant ist auch ein Rückblick, wie in den 1970er-Jahren über Pornographie diskutiert wurde. Lothar Streblow stellte die These auf, dass „echte pornographische“ Werke anhand von elf Merkmalen identifiziert werden können (Streblow 1968: 34). Die für die weitere Analyse wichtigsten Kategorien sind Defloration mit sadistischen Elementen, d. h. die Darstellung des ersten Geschlechtsverkehrs, bei der „das Mädchen sich ausnahmslos nicht um den ihr zugefügten Schmerz kümmert“ (ebd.: 35) und häufig mit voyeuristischen
2 „Stimulierungstendenz“ bedeutet demnach, dass das Werk „ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter“ abzielt. „Anstandsverletzung“ ist definiert als „die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (Schroeder 1992: 16).
2
Arbeit zitieren:
Lennart Marx, 2011, Kunst, Erotik und die Pornographie - distinkte Kategorien?, München, GRIN Verlag GmbH
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