Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 4
2. Biologische Grundlagen der Klonierung 6
2.1 Therapeutisches Klonen 6
2.1.1 Anwendungsmöglichkeiten 9
2.1.2 Risiken 10
2.2 Reproduktives Klonen 11
2.2.1 Anwendungsmöglichkeiten 13
2.2.2 Risiken und Schwierigkeiten 15
3. Rechtliche Grundlagen. 17
3.1 Gesetze und Konventionen auf nationaler und EU-Ebene 17
3.2 Die politische Diskussion 19
4. Therapeutisches Klonen. 25
4.1 Ontologische Argumente 25
4.1.1 Entwicklungsstadium des Embryos 28
4.1.2 Kontinuitäts-Argument 30
4.1.3 Potenzialität und Aktualität 31
4.2 Menschenwürde. 32
4.2.1 Spezies-Argument 34
4.2.2 Identitäts-Argument 36
4.2.3 Instrumentalisierung 36
4.2.4 Feministische Argumentation 39
4.3 Utilitaristische Argumentation 39
4.3.1 Singers Interessenethik 40
4.3.2 Person und Mensch 42
4.4 Pragmatische Argumente 46
4.4.1 Ökonomische Argumente 46
4.4.2 Forschungsfreiheit 47
4.4.3 Ausbeutung der Frau 49
4.5 Argumentationsprobleme und -kritik 50
4.5.1 Unvereinbarkeit von Werteethik und utilitaristischer Interessenethik 50
4.5.2 Slippery-slope-Argumentation 51
4.5.3 Kritik an bioethischer Argumentation allgemein 52
5. Reproduktives Klonen. 53
5.1 Menschenwürde. 54
5.1.1 Künstliche Zeugung 54
5.1.2 Individualität und Integrität 55
5.1.3 Instrumentalisierung 57
5.1.4 Universalistische Argumentation 59
5.2 Utilitaristische Argumentation 61
5.2.1 Menschenrecht auf Kinder 62
5.2.2 Biologistische Argumente 63
5.3 Pragmatische Argumente 64
5.3.1 Das psychische Wohl des Klons 64
5.3.2 Auswirkungen auf die Gesellschaft 67
5.4 Verantwortliches Handeln in der Gesellschaft. 69
5.4.1 Selektionskriterien. 69
5.4.2 Voraussetzung für verantwortliches Handeln 69
5.4.3 Folgen für das ethische Selbstverständnis des Menschen 70
6. Schlussbemerkung. 73
Literaturverzeichnis. 75
Anhang I: Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) 82
Anhang II: Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (Bioethik-Konvention) des
Europarates 87
Anhang III: Zusatzprotokoll zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin über das
Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen 99
3
1. Einleitung
Aufgrund des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Biomedizin sind Fragen aufgeworfen worden, die in der Menschheitsgeschichte völlig neu sind und denen nicht mit althergebrachten moralischen Bewertungsrezepten begegnet werden kann. Die neuen Möglichkeiten der Reproduktionstechnologie ermöglichen neue Handlungsspielräume und Handlungsoptionen. Neue Handlungsmöglichkeiten implizieren neue Entscheidungszwänge, wodurch wiederum neue Verantwortung geschaffen wird. Es ist sowohl von einer Revision der bestehenden Normen und Werte als auch von deren neuer Erzeugung die Rede.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich thematisch mit dem Klonen von Menschen und mit den daraus entstehenden ethischen Fragen und Problemen. Dabei wird zwischen der Klonierung zur Stammzellengewinnung - dem therapeutischen Klonen - und dem reproduktiven Klonen, der Herstellung einer genetisch identischen Kopie eines Me nschen, unterschieden. Der Begriff „Klon“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich soviel wie „Zweig“. In der Wissenschaft versteht man darunter Individuen oder Zellen, deren Erbgut identisch ist. Neue Fragen, die gestellt werden, sind:
• Wann beginnt das Leben?
• Würde die Klonierung von Menschen gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen?
• Welche Medizin wollen wir?
• Was ist der Mensch?
• Droht der Verlust der Einmaligkeit eines einzelnen Menschen, droht eine Objektivierung des Menschen?
• Was bedeutet die Möglichkeit der Klonierung von Menschen und Tieren für die Art und Weise unseres Naturbezuges und für unser menschliches Selbstverständnis?
• Reichen die herkömmlichen ethischen Prinzipien und die eingespielten Muster der ethischen Urteilsbildung für eine moralische Bewertung des Klonens aus oder muss man dafür eine neue Ethik erfinden, um das Verfahren der Klonierung angemessen in den Blick nehmen und bewerten zu können?
Die Schnelligkeit des wissenschaftlichen Fortschritts, der die Gesellschaft in einem Tempo verändert, mit dem die ethische Reflexion nicht mehr mithalten zu können scheint, löst Verunsicherung aus, die der ernsthaften Debatte über die ethische Bewer-
4}
tung der Klonierung nicht zuträglich ist. Oft beherrschen spontane und intuitive Abwehrreaktionen oder euphorische Zustimmung die Diskussion, manchmal auch hervorgerufen durch mangelnde Sachkenntnis und undifferenzierte Betrachtungsweise. In der neuentstandenen Diskussion wird unterstellt, dass der Mensch nun die Option hat, seine eigene menschliche Evolution in die eigene Hand zu nehmen und vollständig zu isolieren. Dabei werden die tatsächlichen Möglichkeiten der Gentechnik jedoch verzerrt dargestellt und überschätzt. Es wird dabei ein Determinismus unterstellt, der nicht dem Stand der Forschung entspricht. So wird etwa von der „Entschlüsselung des Genoms“ gesprochen, obwohl man noch nicht weiß, was die einzelnen Gensequenzen bewirken und vor allem wie sie miteinander wechselwirken. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass durch die Identifikation der Gene Erkenntnisse über Krankheitsursachen und Behandlungsmöglichkeiten gefunden werden. Dies käme jedoch nur einem kleinen Teil der Menschheit zugute, deren Erkrankung auf einen Defekt auf einem einzigen Gen zurückzuführen ist.
Sowohl um sich in diese Diskussion einschalten zu können, als auch um diese Diskussion auf ihre Argumentationsstrukturen hin untersuchen und analysieren zu können, ist es notwendig, sich mit den elementaren Sachinformationen vertraut zu machen. Aus diesem Grunde werden im zweiten Kapitel die Verfahren der Klonierung, die Anwendungsgebiete und deren Chancen und Risiken dargestellt.
Das dritte Kapitel führt in die rechtlichen Grundlagen ein, die zur Zeit für diese Thematik in Deutschland bzw. in der EU maßgeblich sind. Hier sind vor allem das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG), das „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin“ (auch „Bioethik-Konvention“ genannt) und das „Zusatzprotokoll zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen“ des Europarates zu nennen. 1 Im Anschluss daran wird die politische Diskussion, die sich um diese Texte entzündet hat, kurz angerissen. Im vierten Kapitel werden die ethischen Argumentationsstrukturen in der Diskussion um das therapeutische Klonen herausgearbeitet und untersucht. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit den Argumentationsstrukturen im Bereich des reproduktiven Klonens.
1 Siehe Anhang
5}
2. Biologische Grundlagen der Klonierung
2.1 Therapeutisches Klonen
Beim therapeutischen Klonen spielen embryonale Stammzellen eine Schlüsselrolle, denn diese sind sogenannte pluripotente Zellen, d.h. sie können sich noch in viele verschiedene Gewebetypen entwickeln, aber nicht mehr in einen Embryo, was bedeutet, dass sie nach momentanem Gesetzesstand nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Möglicherweise sind embryonale Stammzellen auch totipotent, d.h. es könnte sich noch ein Mensch daraus entwickeln. Es ist jedoch umstritten, ab welchem Zeitpunkt die embryonalen Stammzellen nicht mehr totipotent sind. Die Wirkungsweise bzw. das Verhalten der Stammzellen in embryonalen Stadium kann folgendermaßen erklärt werden. Da alle Gene in allen Zellen vorkommen, kommt die Verschiedenheit der Zellen während der Entwicklung dadurch zustande, dass ihre Aktivität sorgfältig in Raum und Zeit kontrolliert wird. Dadurch werden schließlich in jeder Zelle nur die für das Stadium, den Ort und den Typ der Zelle charakteristischen Proteine gebildet. In der Petrischale können sich die embryonalen Stammzellen differenzieren, dabei bilden sich alle möglichen Zelltypen in einer ungeordneten Mischung. Embryonale Stammzellen können sich beliebig oft vermehren. Deshalb kann man sie im Labor kultivieren und theoretisch beliebig oft vermehren, ohne jedes Mal neue Embryonen dafür herstellen zu müssen. Diese sind dann die sogenannten Stammzelllinien. Biologisch gesehen beginnt menschliches Leben mit der Verschmelzung von weiblichem und männlichem Zellkern. Der so entstandene Embryo besitzt - anders als Ei-oder Samenzelle alleine - das Potenzial, zum Menschen werden zu können. Im genetischen Sinn ist damit auch seine Identität mit dem späteren Menschen gegeben, ohne dass sich Individualität und Identität auf die genetische Ausstattung reduzieren lassen.
2 sueddeutsche.de (2001a)
Die weitere Entwicklung des Embryos verläuft kontinuierlich. Medizinisch gesehen gibt es in der menschlichen Entwicklung aufeinander aufbauende Stufen, die mit verschiedenen Begriffen belegt sind: 3
Zygote: befruchtete Eizelle, d.h. frisch verschmolzene Zelle aus Ei
Morula: Zellhaufen, der nach mehreren Zellteilungen aus der befruchteten Eizelle entsteht
Blastula oder Blastozyste: befruchtete Eizelle nach einigen Dutzend Zellteilungen.
Nidation: Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut ca. zwei Wochen nach der Befruchtung Empfindungsfähigkeit: ca. ab der 22. Schwangerschaftswoche
Es gibt unterschiedliche Methoden der Gewinnung von Stammzellen. Hierbei sind in Deutschland die Methoden der Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus künstlicher Befruchtung und durch therapeutisches Klonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Der Import embryonaler Stammzellen ist dagegen zur Zeit nicht untersagt, der Nationale Ethikrat hat in seiner Stellungnahme von 29. November 2001 den Import zu Forschungszwecken, jedoch unter strengen Auflagen, befürwortet.
Therapeutisches Klonen / Zellkerntransfer
Um ein Gewebe oder Organ eines Menschen zu klonen, muss sein Erbgut in Form eines Zellkerns in eine zuvor entkernte Eizelle übertragen werden. Mit Hilfe chemischer oder elektrischer Impulse soll diese Eizelle zum Wachsen angeregt werden, so dass sich dieser künstliche Embryo wie eine normal befruchtete Eizelle verhält und die Zellteilung beginnt. Nach etwa vier Tagen hat sich eine Blastozyste, auch Keimbläschen genannt, gebildet. In dieser kleinen Hohlkugel befinden sich nun die embryonalen Stammzellen - einige hundert an der Zahl, die nach Meinung der meisten Wissenschaftler nicht mehr totipotent sind - die nun entnommen werden, wobei der Embryo stirbt.
Allein um zu prüfen, ob das Verfahren jemals in der Praxis anwendbar sein wird, benötigt die Wissenschaft wahrscheinlich noch mehrere Jahre. Voraussetzung ist jedoch,
3 Vgl. Pschyrembel (1997)
7}
dass die Regierungen das Klonen für medizinische Zwecke gesetzlich erlauben. Mit dieser Methode soll gesundes Gewebe für einen kranken Patienten mit dessen eigenem Erbgut gezüchtet werden. Auch zu Forschungszwecken können Stammzelllinien durch therapeutisches Klonen hergestellt werden.
Ethische Bedenken richten sich vor allem auf die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, die eigens dafür hergestellt wurden. Daher ist, wenn in dieser Arbeit von Stammzellenforschung die Rede ist, immer die embryonenverbrauchende Stammzel-lenforschung gemeint.
Adulte Stammzellen
Adulte Stammzellen können unter anderem aus dem menschlichen Nabelschnurblut oder aus dem Rückenmark gewonnen werden. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zufolge wurden solche Stammzellen bislang in 20 Organen des Körpers und im Nabelschnurblut von Neugeborenen gefunden.
Es ist umstritten, ob adulte Stammzellen das gleiche Potenzial wie embryonale Stammzellen besitzen. Daher kann es sein, dass die Stammzellengewinnung aus Embryonen an Bedeutung verliert, wenn adulte Stammzellen ähnliche Fähigkeiten wie embryonale Stammzellen besitzen.
Jedoch wird meist die Meinung vertreten, dass embryonale Stammzellen mehr Möglichkeiten als adulte Stammzellen, die sich eventuell nur noch in wenige unterschiedliche gewebespezifische Stammzellentypen entwickeln und sich nur begrenzt vermehren können, besitzen.
Künstliche Befruchtung
Embryonale Stammzellen können aus überzähligen Embryonen gewonnen werden, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, jedoch der Frau nicht eingesetzt wurden. Diese in Befruchtungskliniken lagernden Embryonen werden aufgetaut und wachsen im Labor einige Tage. Aus dem dann entstandenen sogenannten Blastozysten-Stadium entnehmen die Wissenschaftler dann einige Zellen. Der Embryo stirbt dabei. Aus diesen lassen sich Zelllinien züchten, die sich im Labor weiter teilen, ohne zu einem Baby heranzuwachsen. Adulte Stammzellen können unter anderem aus dem menschlichen Nabelschnurblut oder aus dem Rückenmark gewonnen werden. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zufolge wurden solche Stammzellen bislang in 20 Organen des Körpers und im Nabelschnurblut von Neugeborenen gefunden. Es ist umstritten, ob adulte Stammzellen das gleiche Potenzial wie embryonale Stammzellen besitzen. Daher kann es sein, dass die Stammzellengewinnung aus Embryonen an Bedeutung verliert, wenn adulte Stammzellen ähnliche Fähigkeiten wie embryonale Stammzellen besitzen.
8}
Jedoch wird meist die Meinung vertreten, dass embryonale Stammzellen mehr Möglichkeiten als adulte Stammzellen, die sich eventuell nur noch in wenige unterschiedliche gewebespezifische Stammzellentypen entwickeln und sich nur begrenzt vermehren können, besitzen.
2.1.1 Anwendungsmöglichkeiten
Aus Embryonen in sehr frühem Stadium gewonnen, sind embryonale Stammzellen noch gänzlich undifferenziert und lassen sich, so lauten die Versprechungen, zu beliebigem Gewebe, so etwa zu Blut-, Knochen-, Nieren-, Herzmuskel-, Haut-, Nervengewebe usw., insgesamt zu über 200 bekannten Typen menschlicher Körperzellen, heranzüchten. Viele Krankheiten lassen sich nur dadurch bekämpfen, dass man das kranke Gewebe durch gesundes Gewebe ersetzt. Weil der Körper fremde Zellen abstößt, setzen Wissenschaftler auf das therapeutische Klonen. Mit dieser Methode soll im La-bor gesundes Gewebe gezüchtet werden, das mit dem Erbgut des Patienten identisch ist und - so die Hoffnung - nach der Transplantation nicht vom Immunsystem abgestoßen wird. Mit dieser Perspektive könnten verschiedene schwere Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson, Herzinfarkt usw. geheilt werden. Bei der Gewinnung von embryonalen Stammzellen wird jedoch der Embryo getötet, aus dem diese Stammzellen entnommen werden.
Nach einem komplizierten Verfahren können die gewonnenen Stammzellen in einer Kultur angelegt und zur Weiterverarbeitung konserviert werden. Diese könnten möglicherweise entweder in das betreffende Gewebe injiziert oder transplantiert werden, wo sie benötigt werden, um dort das Zellwachstum anz uregen oder zu initiieren. Die Forscher suchen nach Wegen, Stammzellen so zu beeinflussen, dass aus ihnen nur das Gewebe wächst, das ein Patient benötigt. Mit chemischen Starthilfen, die zum großen Teil noch bestimmt werden müssen, lassen sich dann unter Umständen aus den Stammzellen beliebige Gewebearten und ganze Organe züchten, oder zumindest gewebespezifische Vorläuferzellen.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen der Maus besteht nun schon seit ca. 20 Jahren. Dabei hat man herausgefunden, dass sich durch Zugabe bestimmter Stoffe die Bildung bestimmter Zelltypen stimulieren und die Bildung anderer unterdrücken lässt. Bei Mäusen hat man solche differenzierten Zellen wieder in einen erwachsenen Organismus implantiert, und diese Zellen haben sich offensichtlich in das Gewebe integriert. 4 Im Tierversuch mit embryonalen Stammzellen von Mäusen gelang es Forschern
4 Vgl. Nüsslein-Volhard, Christine (2001)
9}
durch therapeutisches Klonen, Nervenzellen und Zellen der Bauchspeicheldrüse zu züchten. 5
2.1.2 Risiken
Es ist noch immer ungewiss, ob man aus embryonalen Stammzellen tatsächlich Ersatz für erkrankte Organe oder Gewebe gewinnen kann oder ob die Stammzelltechnologie, d.h. das therapeutische Klonen, nicht unerwartete Folgeschäden, vielleicht auch erst in zweiter oder dritter Generation verursachen würde. Ebenfalls könnte die Gefahr des unregulierten Wachstums und der Bildung von Tumoren bestehen. Ob die Erkenntnisse aus den Tierversuchen ohne weiteres auf den Menschen übertragen werden können, ist jedoch ungewiss. So hoch die Möglichkeiten zur Heilung von schweren Krankheiten mittels Züchtung von Organen und Gewebe aus therapeutisch geklonten Stammzellen auch eingeschätzt werden, so wenig kann dies aus den bisherigen Erkenntnissen vorausgesagt werden.
Dies machte der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates in einem Interview deutlich: „Alle Experten, die sich bis jetzt geäußert haben, sagen aber, dass solche Hoffnungen keinen Bestand haben vor dem Hintergrund der heutigen Erfahrungen und Erkenntnisse. Als Experte ist man es sich schuldig, dies klar zu sagen und sich auf diese Weise abzuheben von denjenigen, die mit Rücksicht auf ihre kommerziellen Interessen etwas vorspiegeln, was der Realität nicht entspricht.“ 6
5 Vgl. o.V. (2002)
6 Simitis, Spiros (2001)
10}
2.2 Reproduktives Klonen
Unter reproduktivem Klonen versteht man die Herstellung erbgleicher Individuen aus Körperzellen eines bereits existierenden Individuums. Beim reproduktiven Klonen wird das gleiche technische Verfahren angewendet wie beim therapeutischen Klonen, der Zellkerntransfer. Dies geschieht jedoch nicht, um Ersatzgewebe zu produzieren, sondern um ein genetisch komplett identisches Lebewesen zu schaffen. Dazu pflanzt man den sich herausbildenden Embryo in eine Gebärmutter ein. Britische Wissenschaftler schufen so aus einer Euterzelle und einer Eizelle das Klon-Schaf Dolly. Es ist zu beachten, dass beim Klonen nicht das komplette Erbgut in den neuen Zellkern übergeht, denn nicht nur der transferierte Zellkern, sondern auch die Mitochondrien im Zellplasma der Eizelle enthalten Erbgut. Deren Funktion ist jedoch nicht bis ins letzte Detail bekannt.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es schwierig ist, aus einer Körperzelle, die in eine entkernte Eizelle transferiert wird, wieder einen Organismus werden zu lassen, denn in diesen Zellen können schon Mutationen stattgefunden haben, die dies unmöglich machen. Für die natürliche Fortpflanzung hingegen werden besondere Zellen schon früh in der Entwicklung abgesondert. Diese entwickeln sich als sogenannte Keimbahn geschützt und getrennt von den Körperzellen und bilden später die Geschlechtszellen, Eier oder Spermien. Deshalb haben Veränderungen im übrigen Körper keinen Einfluss auf das Erbgut. 8
Oft beruhen die Visionen des Klonens auf einem verkürzten Verständnis der Funktion und Wirkungsweise von Genen, das als genetischer Determinismus bezeichnet wird. Die Beziehungen zwischen der genetischen Information und dem sich schließlich her-
7 sueddeutsche.de (2001b)
8 Vgl. Nüsslein-Volhard, Christine (2001)
11}
ausbildenden Organismus sind außerordentlich komplex. Dies gilt auch insbesondere für das menschliche Gehirn. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, dass der geistige Inhalt dieses Organs sowie seine anatomisch-physiologische Struktur nicht auf die Wirkung von Genen reduziert werden können, sondern als das Resultat eines komplexen Wechselspiels zwischen genetischer Information, epigenetischen Faktoren und Umwelteinflüssen zu betrachten ist. Die Zunahme an Eigenschaften und Strukturen im Laufe der Evolution ist nicht nur durch eine Zunahme der Anzahl an Genen geschehen. Das bedeutet, dass es viel weniger Gene als Eigenschaften gibt und jedes Gen mehrere Funktionen übernehmen muss. Auch werden bestimmte Eigenschaften in der Regel von vielen Genen beeinflusst. Beim Menschen, der über eine verhältnismäßig geringe Zahl von Genen verfügt, ist die komplexe Beziehung zwischen Genen und Eigenschaften besonders offensichtlich. Sie weicht eindrucksvoll von der naiven Vorstellung ab, jede Eigenschaft hätte ein Gen. Es gibt also nicht ein Gen für Musikalität und weitere für Mathematikbegabung oder Fleiß. Viele Gene bedingen diese Eigenschaften, und jedes Gen wiederum beeinflusst verschiedene Merkmale. Daher meint Christine Nüsslein-Volhard:
„Auf die Spitze getrieben bedeutet das, dass man vielleicht von keinem Gen jemals wirklich genau wissen kann, was es alles beeinflusst.“ 9
Daher ist es eine Illusion, den Genen genau ansehen zu können, wie ein Mensch einmal werden wird, und es ist eine Utopie, ihn durch Zugabe oder Manipulation von ausgewählten Genen verbessern zu können.
Bei der Klon-Diskussion wird oft übergangen, dass der Klon nicht identisch mit seiner DNA-Vorlage ist, denn nur seine Gene stimmen mit dieser weitgehend überein. Darüber hinaus wird das Leben und die Persönlichkeit nicht nur durch die Gene bestimmt, auch Umwelt und Lebenssituation spielen eine Rolle. Die Vorstellung, man könne durch die Vervielfältigung des Genoms von Wolfgang Amadeus Mozart oder Albert Einstein den Komponisten oder den Physiker in beliebig vielen Exemplaren herstellen, erweist sich vor dem Hintergrund der realen biologischen Verhältnisse als naiv.
Mit der reproduktiven Form des Klonens wurde an Nicht-Säugern schon seit den fünfziger Jahren experimentiert; die ersten so geklonten Tiere waren Frösche (1952). Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre klonte man auf ähnliche Weise andere Amphibien sowie Fische, Mäuse, Kaninchen, Schafe, Schweine und Rinder. Im Jahre
9 Nüsslein-Volhard, Christine (2001)
12}
1997 gelang es schottischen Wissenschaftlern erstmals, aus einer Körperzelle (Euterzelle) eines erwachsenen Säugetiers Nachwuchs zu zeugen, das Klon-Schaf Dolly. Vor diesem Experiment galten Zellen ausgewachsener Säugetiere als zu spezialisiert, als dass s ich daraus ein Lebewesen klonen ließe. 10
2.2.1 Anwendungsmöglichkeiten
Das reproduktive Klonen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, so zum Beispiel die Produktion eines lebensfähigen Menschen aus der Körperzelle eines schon existierenden Menschen. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit der Vervielfältigung eines Embryos, der in einem ganz frühen Stadium (evtl. mehrmals) geteilt wird, worauf eineiige Zwillinge oder Mehrlinge entstehen.
Die Debatte um das reproduktive Klonen von Menschen wurde auch im Zusammenhang mit der Möglichkeit geführt, dass ein Klon ausschließlich zum Zweck der Organentnahme geschaffen werden könnte. Noch vor einigen Jahren wurde die Meinung vertreten, das Klonen von Menschen habe den Vorteil, dass Klone als Spender genidentischer Organe als individuelle Ersatzteillager genutzt werden könnten. Dies erklärte Werner Gehring, Direktor der Deutschen Klinik für Fortpflanzungsmedizin in Bad Münster im Jahre 1997. 11 Jedoch dürften diese Gründe durch das wahrscheinlich bald mögliche therapeutische Klonen obsolet werden.
Unter medizinischer und biotechnischer Perspektive können, abgeleitet aus dem gegenwärtigen Stand der Forschung, folgende Anwendungsziele für das Klonen von Menschen genannt werden: Eine Verbesserung der Behandlung von Unfruchtbarkeit, die Vermeidung von genetischen Krankheiten, die Replizierung eines verstorbenen Menschen, dessen Existenz als vorbildlich empfunden wird und die Möglichkeit einer Organ- und Gewebespende durch klonierte Menschen. Bei Kinderwünschen wären jedoch in vielen Fällen auch die herkömmlichen Methoden der künstlichen Befruchtung und/oder der Leihmutterschaft ausreichend. Homosexuellen Paaren wäre durch die Möglichkeit des Klonens die Tür zu Nachwuchs ohne „genetische Mithilfe“ einer dritten Person geöffnet. Singles könnten auf diese Art und Weise ihren Wunsch nach Fortpflanzung ohne einen Partner befriedigen. Jedoch wäre hier der männliche Teil auf eine Leihmutter angewiesen. Es stellt sich bei diesen Anwendungsmöglichkeiten die Frage, warum es ausgerechnet Nachwuchs mit identischen Genen zu einem anderen Me nschen sein sollte.
10 Vgl. Stiegler, Gabor (1997), 50ff.
11 Vgl. Braun, Kathrin (2000), S.104
13}
Die Klonierungstechnik ist deshalb so brisant, weil sie in Kombination mit anderen Biotechniken (Gendiagnose, Gentechnik, In-vitro-Fertilisation) eine sehr weitgreifende Einflussmöglichkeit auf Mensch und Natur eröffnet.
Bisher wurde das Verfahren der Klonierung erst bei Tieren angewendet. Wenn es beim Menschen angewendet wird, würde das bedeuten, dass nicht nur ein Mensch überhaupt produziert wird, sondern ein Mensch, dessen Merkmale zumindest in einigen Punkten festgelegt sind. Dies können rein körperliche Merkmale sein oder geistige oder beides. Mit dem Klonen können auch dann bestimmte Zwecke verfolgt werden, wenn nicht davon ausgegangen wird, dass Menschen durch ihre Gene in ihren Fähigkeiten und Verhaltensweisen vollständig determiniert sind.
Jerry Hall, der 1993 Klonexperimente durchführte, nannte folgende Funktionen, die das Klonen von Menschen einmal haben könnte: 12
• Die Sicherheitskopie: Ein genetisch identischer Zwilling könnte eingefroren und aufgetaut werden, wenn das Kind stirbt.
• Das Testmodell: Ein geklonter Embryo könnte als Modell für eine Präimplantationsdiagnostik im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation benutzt werden. Bisher musste einem Embryo zu diesem Zwecke eine Zelle entnommen werden, was häufig dazu führte, dass der Embryo getötet wurde.
• Das Ersatzteillager: Produktion eines genetisch identischen Spenders für Knochenmark und Organe. Das Risiko einer Abstoßungsreaktion wird so erheblich gesenkt.
• Die Risikostreuung: Mehrere Embryonen könnten der Frau nach einer In-vitro-Fertilisation eingepflanzt werden, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass sich einer von ihnen einnistet.
Als weitere Anwendungsmodelle für das Klonen wurden genannt 13 :
• Das Klonen könnte genutzt werden, um den eineiigen Zwilling aufzutauen und einzupflanzen, sollten die Eltern am ersten Kind Gefallen finden.
• Es kann einem Erwachsenen die Möglichkeit geben, sich selber auszutragen, bzw. austragen zu lassen.
• Das Klonen kann angewendet werden, um im Rahmen einer kommerziellen Vermittlung von Embryonen ein Kind als „Prototyp“ anzubieten.
12 Vgl. Bräutigam, Hans Harald / Weymayr, Christian (1993)
13 Vgl. Schneider, Ingrid (1995), S.147f.. Diese Gründe wurden im National Advisory Board on Ethics in Reproduction (NABER-Komitee) in den USA genannt, das im Anschluß an Halls Experimente beauf-tragt wurde, einen politikberatenden Bericht zum Klonen von Menschen abzugeben.
14}
Denkbar als Möglichkeit des reproduktiven Klonens ist ebenfalls eine institutionalisierte Anwendung, bei der eine Gruppe von Klonen bestimmter genetischer Ausstattung gezielt zu einem festzulegenden Zweck hergestellt wird. Diese Möglichkeit wird meist in Verbindung mit Keimbahnmanipulationen gesehen. Die genetische Veränderung des Menschen durch Keimbahnmanipulation wird zum einen zur Heilung von Erbkrankheiten und zum anderen für die Modulierung von Kindern nach Wunsch diskutiert. Die Keimbahntherapie bedeutet, dass in einen genetisch „defekten“ Menschen das „korrekte“ Gen so eingebracht wird, dass es ihn und seine Nachkommen von der Krankheit befreit. Das klingt zwar attraktiv, jedoch gibt es derzeit noch kein Verfahren, welches erlaubt, in einen Organismus genau eine Kopie eines Gens so einzubringen, dass keine unliebsamen Nebeneffekte entstehen. 14
2.2.2 Risiken und Schwierigkeiten
Bei Klonversuchen mit Säugetieren hat man schon Erfahrungen mit der Technik der Klonierung und mit den Risiken gesammelt. In fast allen Fällen, bei denen eine durch Zellkern-Transplantation gewonnene Klon-Eizelle in die Gebärmutter eines Säugetieres gesetzt wurde, starb der Klon. Häufig geriet dabei auch das Leben des Muttertieres in Gefahr. Mark Westhusin von der Texas A&M University erklärte, dass es nicht nur zu „einfachen Fehlgeburten, nachdem Feten abgestoßen wurden“ gekommen ist. Es musste zum Beispiel ein Klon-Kalb abgetrieben werden, da die Mutter extrem stark mit Flüssigkeit angeschwollen war. Andere Fälle wurden bei Mäusen und Kühen beobachtet: Riesen-Klone, die durch eine Kaiserschnitt entbunden werden mussten. Von anderen Forschern wird von Kühen mit missgebildeten Köpfen, Fettlebern, Immunsystem -Schwächen, Diabetes, fehlerhaften Blutgefäßen, Herzproblemen und unterentwickelten Lungen berichtet. 15
Nach dem momentanen Forschungsstand ist die Gefahr von Fehlbildungen beim reproduktiven Klonen sehr groß. Nur wenige Prozent der Versuche führten zu lebensfähigen Klonen. Die Erfolgsrate liegt hier nur zwischen ungefähr einem Prozent bei einer Maus und 15 oder 20 Prozent bei einem Rind. 16 Bei Klonversuchen von Tieren gibt es eine ziemlich hohe Rate von Anomalitäten, Organversagen und Sterblichkeit. Es ist ziemlich ausgeschlossen, spätere Missbildungen und Organversagen schon beim Embryo oder Fötus zu erkennen und sie noch rechtzeitig abzutreiben (in diesem Zusammenhang „therapeutische Abtreibung“ genannt). Dies meinten Forscher bei einer An-
14 Vgl.Nüsslein-Volhard, Christine (2001)
15 Vgl. o.V. (2001c)
16 Vgl. Wolf, Eckhard (2001)
15}
hörung vor der US-amerikanischen Akademie der Wissenschaften in Washington im August 2001. 17
Laut einer Studie japanischer Forscher über die Lebenserwartung von Klon-Mäusen, werden diese eher krank und sterben weitaus früher als ihre normal gezeugten Artgenossen. Viele Säugetier-Klone sterben früh an Krankheiten, die für ihre Art untypisch sind. 18 Selbst das Klon-Schaf Dolly, das sich bislang normal zu entwickeln schien, leidet an Arthritis - ein Leiden, das bei Schafen üblicherweise erst in höherem Alter auftritt.
Die Schöpfer des Klon-Schafs Dolly, Ian Wilmut und Lorraine Young vom Edinburgher Rosslin-Forschungsinstitut, warnen vor schweren Fehlbildungen des Herzens, der Lunge oder des Immunsystems. Ursache der Krankheiten sind vermutlich Fehler während der „Reprogrammierung“ der geklonten Zellen. Um einen Menschen erfolgreich zu klonen, müssten, so schätzt Davor Solter vom Max-Planck-Institut für Immunbiologie in Freiburg, für einen Klon mindestens 200 Eizellen gespendet werden, von denen zwei bis drei in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden müssten. Von den zwei Kindern, die dann das Licht der Welt erblicken könnten, wäre eines wahrscheinlich deformiert. 19
Die außerordentlich niedrige Erfolgsrate lässt sich offenbar nicht verbessern. Der Grund dafür ist wohl, dass die Kerne von Körperzellen bereits unwiederbringlich entscheidendes Entwicklungspotenzial verloren haben. Möglicherweise haben sich auch Mutationen in den Körperzellen angehäuft, die zwar dort keinen Schaden anrichten, aber Gene verändert haben, die für die Entwicklung eines gesunden Individuums notwendig sind. Denn die natürliche Fortpflanzung geschieht über ganz besondere Zellen - die Keimbahn -, die durch besondere Mechanismen vor Schäden am Erbmaterial geschützt ist. 20
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bislang ist noch nicht restlos verstanden ist, was genau beim Klonierungs-Prozess wirklich passiert und es nicht geklärt ist, warum fast alle Versuche fehlschlugen, aber einzelne Klone dann wiederum zur Welt kamen und tatsächlich überlebten. Bei diesen Argumenten ist jedoch die technische Entwicklung abzuwarten.
17 Vgl. o.V. (2001b)
18 Vgl. o.V. (2002)
19 Vgl. Wolf, Eckhard (2001)
20 Vgl. Nüsslein-Volhard, Christine (2001)
16}
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Gesetze und Konventionen auf nationaler und EU-Ebene
Das therapeutische Klonen ist europaweit nur in Großbritannien erlaubt. Premierminister Tony Blair begründete diesen jüngsten Gesetzesbeschluss damit, dass es wichtig ist „zu erfahren, was die Wissenschaft zu leisten vermag, bevor man ihr Grenzen zieht“. 21
Das reproduktive Klonen ist, soweit es schon gesetzlich geregelt ist, europaweit verboten.
Die rechtlichen Grundlagen - vor allem im Bezug auf den Beginn des Lebens und die damit verbundene Schutzwürdigkeit des Embryos - sind von Land zu Land unterschiedlich. Nach der britischen Rechtsauffassung z.B. beginnt das Leben nicht mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, sondern erst nach 14 Tagen, wenn sich der Embryo in die Gebärmutter eingenistet hat.
Nach deutschem Verfassungsrecht beginnt das Leben schon früher, jedoch ist die genaue Interpretation der Vorgaben des Grundgesetzes umstritten. 1974/1975 formulierte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zum Schwangerschaftsabbruch, dass das sich entwickelnde Leben an dem Schutz teilnimmt, den Artikel 1 gewährt und dass die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. 22 Jedoch erlaubten die Verfassungsrichter im Jahre 1990 in bestimmten Fällen eine Güterabwägung: Droht einer Frau durch die Geburt eines Kindes physischer oder psychischer Schaden, ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar verboten, aber dennoch straffrei. Mit anderen Worten: schon einem Embryo kommt zwar die Menschenwürde und Schutz zu, aber man kann ihn unter bestimmten Voraussetzungen straffrei töten. Hier trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass ungeborenes Leben nicht gegen den Willen der Mutter wirksam geschützt werden kann. Dass die Gesetzeslage derzeit das ungeborene Leben bei Schwangerschaft weniger schützt als anderes, ist jedoch kein Widerspruch, so Ernst Benda, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. 23
21 Blair, Toni (2001)
22 Vgl. Merkel, Reinhard (2001b)
23 Vgl. Benda, Ernst (2001)
Das deutsche Embryonenschutzgesetz 24
Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 trifft eine klare Aussage, derzufolge der Beginn des menschlichen Lebens der Abschluss der Befruchtung der Eizelle ist. Als Embryo im Sinne des ESchG gilt die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, also ab dem Zusammentreten der beiden Chromosomensätze aus Ei- und Samenzelle. Als Embryo darüber hinaus gilt jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, d.h. jede Zelle, die sich bei Vorliegen der entsprechenden weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem kompletten Individuum zu entwickeln vermag. Das Entwicklungspotenzial der Zellen nimmt allerdings im Verlauf der Zellteilungen immer mehr ab, so dass über das 8-Zell-Stadium hinaus nach heutigem Erkenntnisstand wahrscheinlich keine totipotenten Zellen mehr, sondern nur noch pluripotente Zellen in dem wachsenden Zellverband vorhanden sind. Da aber der Zellverband insgesamt das Potenzial zur Ganzheitsbildung hat, ist er seinerseits in seiner ungetrennten Gesamtheit als Embryo geschützt. Umgekehrt sind isolierte pluripotente Zellen vom ESchG nicht erfasst. Sie können zwar zu unterschiedlichen Zell- und Gewebetypen heranreifen und können dazu, so lassen Forschungsergebnisse erwarten, auch gezielt angeregt werden. Sie haben aber nicht die Fähigkeit, sich zu einem kompletten Individuum zu entwickeln und werden deshalb nicht anders behandelt als Körperzellen (somatische Zellen) eines bereits geborenen Menschen.
Das ESchG schützt den Embryo nur bis zur Einnistung in den Uterus. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Schutz allerdings absolut. Das heißt, dass mit dem Embryo nichts geschehen darf, was nicht seiner Erhaltung dient. Diese Grundaussage ist in den verschiedenen Einzelbestimmungen des Gesetzes näher ausdifferenziert. Nach dem ESchG dürfen in Deutschland keine Eizellen gespendet werden, die Samenspende hingegen ist erlaubt. Ebenso verboten sind die „Spende“ oder der Handel mit Embryonen sowie die Herstellung von Embryonen durch künstliche Befruchtung, ohne eine Schwangerschaft bei derjenigen Frau herbeiführen zu wollen, von der die Eizellen stammen. Ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) durch das ESchG erlaubt ist, wird noch diskutiert.
Das deutsche ESchG gilt neben dem österreichischen als das strengste der Welt. Ihm liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Embryo etwas prinzipiell Unverfügbares ist. Es wurde damit ein Manipulations- und Instrumentalisierungsverbot konzipiert, das nicht zur Disposition wissenschaftlicher Entwicklungen steht, sondern diesen wissenschaftlichen Entwicklungen Schranken setzen will. Trotzdem das ESchG als streng gilt, sind
24 Zum Text des Embryonenschutzgesetzes siehe Anhang I
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dennoch die besonderen Formen der Fortpflanzung und der Umgang mit Ei- und Samenzellen nicht vollständig geregelt. Es bestehen außerdem Interpretationskontroversen, die sich aus den neuen technischen Möglichkeiten, die sich nach der Verabschiedung des ESchG im Jahre 1990 entwickelt haben, ergeben. So ist im ESchG nicht ausdrücklich geregelt, ob auch eine Eizelle, die mit der Erbinformation aus irgendeiner menschlichen Zelle künstlich bestückt wird, als Embryo zu gelten hat und damit unter den Schutz des Gesetzes fällt. Es ist außerdem denkbar, dass z.B. ein gentechnisch derart manipulierter Embryo oder Organismus, dass er ohne Kopf zur Welt kommen würde, möglicherweise nicht mehr als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt.
Das ‚Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin‘ und das ‚Zusatzprotokoll zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin über das Verbot des Klonens von me nschlichen Lebewesen‘ des Europarates 25
Die sog. Bioethik-Konvention ist seit April 1997 für die Zeichnung geöffnet, wurde jedoch von Deutschland noch nicht ratifiziert. Gemäß Artikel 1 des Zusatzprotokolls der Bioethik-Konvention gilt in der Europäischen Union und in weiteren Ländern Europas, die die Konvention unterzeichnet haben, ein Verbot des Klonens: „Verboten ist jede Intention, die darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist.“
Die Bioethik-Konvention eröffnet jedoch die Möglichkeit, Versuche an Menschen ohne deren informierte Zustimmung zuzulassen, auch solche Versuche, die den Betroffenen selbst nicht zugute kommen würden.
Der Menschenrechtsschutz ist nicht auf die menschlichen Existenzphasen vor der Geburt aber außerhalb des Leibes der Frau ausgedehnt. Insofern wird die verbrauchenden Embryonenforschung zugelassen.
3.2 Die politische Diskussion
Deutschland erlebt gerade, wie die Diskussion um die neuen gentechnischen Möglichkeiten rhetorisch zur grundsätzlichen Zukunftsdiskussion hochstilisiert wird. Denn bei diesem Thema geht es um alle zivilisatorischen Grundfragen: um den Beginn des schutzbefohlenen Lebens, um die unantastbare Würde, um die Abwägung von Gütern
25 Zum Text des „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin“ siehe Anhang II; zum Text des „Zusatzprotokoll zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin über das Verbot des Klonens von
menschlichen Lebewesen“ siehe Anhang III
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und um die generelle Moral. All das wird oft mit drastischen Bildern von Leid, von möglicher Erlösung und verbrecherischem Missbrauch illustriert. Der Vorwurf der Enttabuisierungsstrategie wird von den Kritikern gegen die diversen Institutionen des Bundes erhoben und oft wird den Bioethikern eine bestenfalls apologetische Haltung den technologischen Entwicklungen gegenüber unterstellt. Jedoch darf bei der politischen Diskussion um die gesetzlichen Entscheidungen nicht vergessen werden, dass legislative Entscheidungen moralischer Streitfragen niemals nur moralische Entscheidungen sind, denn stets kommen Gesichtspunkte der machtpolitischen Durchsetzbarkeit und des Rechtssystems hinzu. Daher lohnt es sich, darauf zu achten, was bei den Gesetzen und Konventionen zum Themenkomplex Bioethik nicht geregelt ist. Denn diese „Lücken“ weisen auf die umstrittenen Punkte hin, die nicht reglementiert wurden, weil über sie kein Konsens erzielt werden konnte. Zur Zeit wird überlegt, ob das deutsche Embryonenschutzgesetz liberalisiert werden sollte. Es wird daher hierzulande über ein Fortpflanzungsmedizingesetz diskutiert, in dem die Herstellung und der Verbrauch von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken nicht länger verboten sein sollen, ähnlich dem Vorbild der Entscheidung des britischen Parlaments, Embryonen in den ersten 14 Tagen für das therapeutische Klonen freizugeben.
Empörung an der Bioethik-Konvention entzündet sich vor allem an der Möglichkeit, Versuche an Menschen ohne deren informierte Zustimmung zuzulassen. Die Einteilung der Menschen in Kategorien von abgestuftem moralischen Status, die vorgesehenen Regeln zum Embryonenschutz, zur Keimbahnmanipulation, zur Präimplantationsdiagnostik und zum Umgang mit genetischen Testergebnissen (z.B. die Weitergabe an Versicherungen und Arbeitgeber) wird ebenso kritisiert. Es wird außerdem kritisiert, dass der Menschenrechtsschutz nicht auf die menschlichen Existenzphasen vor der Geburt außerhalb des Leibes der Frau ausgedehnt ist, denn dadurch ist die verbrauchenden Embryonenforschung nicht verboten.
Beim Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention besteht ein Gesetzesvorbehalt, in dem das Klonierungsverbot festgeschrieben steht, in Bezug auf die Definition des Me nschen. Dadurch bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, zu definieren, was sie unter einem „menschlichen Lebewesen“ verstehen. Dieser nicht reglementierte Sachverhalt ermöglicht es den Befürwortern des Klonens folgendermaßen zu argumentieren: Der Zellkern, der beim Klonen vervielfältigt wird und nur ca.99% der Erbinformationen eines Menschen enthält - der Rest stammt aus den Mitochondrien, die sich in der Eizelle befinden - ist kein vollständiges Lebewesen und fällt dadurch nicht unter das Klonierungsverbot.
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Arbeit zitieren:
Michaela Sorgatz, 2002, Bioethik - Argumentationsmodelle am Beispiel des Klonens, München, GRIN Verlag GmbH
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