Fachhochschule Hildesheim/Holzminden Göttingen Fachbereich Sozialwesen Prüfungsleistung L4/6 René Brandt
Suggestive Einflussnahme kindlicher
Zeugenaussagen bei Verdacht auf
sexuellen Missbrauch
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Gliederung
1. Vorwort Vorwort
2. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
2.1. Das öffentliche Interesse
3. Kognitive Entwicklung beim Kinde nach Jean Piaget
3.1. Biographie
3.2. Wissenschaftliche Ausrichtung
3.3. Kognitive Entwicklung in der Kindheit
3.3.1. Funktion
3.3.1.1. Piaget s Auffassung der kognitiven Entwicklung
3.3.1.2. Adaption
3.4. Stufen kognitiver Entwicklung
3.4.1. Die sensomotorische Stufe
3.4.2. Die präoperationale Stufe
3.4.3. Die konkret-operable Stufe
3.4.4. Die formal-operable Stufe
4. Das Gedächtnis
4.1. Der Informationsverarbeitungsansatz
4.2. Gedächtnisprozesse
4.3. Grundbegriffe zum Gedächtnis
4.4. Gedächtnispsychologie
5. Suggestibilität und der Einfluss irreführender Informationen
5.1. Die Arbeiten von Alfred BINET und William STERN
5.2. Neuere Arbeiten zur Suggestibilität
5.2.1. Verwendung anatomischer Puppen
5.3. Untersuchungen zur Suggestibilität bei Kindern
6. Kinder sagen immer die Wahrheit
7. Suggestive Aufdeckungsarbeit bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
8. Fazit
9. Quellenverzeichnis
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„Die Grenzen der Seele wirst du nicht finden, auch wenn du alle Wege durchwanderst.
So tiefen Grund hat sie.“ Heraklit
1. Vorwort
Kinder sind das größte Gut unserer Gesellschaft, es gilt sie an der Hand zu nehmen und auf ihren holprigen Weg ins Erwachsenwerden zu begleiten, sie zu führen, ihnen aber auch Freiräume zu gestatten sich auszuprobieren und eigene Erfahrungen zu sammeln, gleichzeitig jedoch auch die Wärme und Sicherheit eines Nestes zu geben, es gilt sie zu behüten und zu schützen.
Kinder entdecken ihren Lebensraum mit einer oft unerschöpflichen Neugier. Sie zeigen spontanes Interesse für nahezu alles, was um sie herum und mit ihnen geschieht und lernen so Schritt für Schritt, sich in der Welt zurechtzufinden. Sie sind darauf angewiesen, dass Erwachsene sie in ihrer Entwicklung anregen, unterstützen, begleiten und ihre Bedürfnisse nach Liebe, Zärtlichkeit und Schutz erfüllen. Kinder und Jugendliche müssen darauf vertrauen können, dass Erwachsene dieser Aufgabe gerecht werden. (Enders 20)
Doch nicht alle Kinder und Jugendlichen haben dieses Glück.
Sexueller Missbrauch ist, so grausam dies auch klingen mag, Alltag für eine beträchtliche Zahl von Kindern und Jugendlichen, Mädchen wie Jungen, auch in unserem Land. Sexueller Missbrauch von Kindern ist keine Erscheinung dieses Jahrhunderts. Er wurde immer wieder, auch in vorigen Jahrhunderten, allerdings, und dies gilt bis in heutige Zeiten, mit nicht allzu großem Erfolg, zu bekämpfen versucht. (Gallwitz/Paulus 15)
Kinder und Jugendliche, Mädchen und Jungen die bedroht sind Opfer von sexuellem und damit emotionalem Missbrauch zu werden oder es bereits sind und in diesem bedeutenden Lebensabschnitt eine Ausbeutung erfahren müssen die sich wesentlich auf eine „gesunde“ Weiterentwicklung in das Erwachsenenalter, mit Auswirkungen die das gesamte Leben bestimmen können, auswirken kann, gilt es primär zu schützen!
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Opfer können jedoch auch diejenigen sein, von denen man behauptet sexuellen Missbrauch begangen zu haben oder zu begehen! Insbesondere haben, durch suggestive Befragungen von Kindern eines übertriebenen Aufklärungsgebaren einer sich in den achtziger Jahren zunehmend etablierenden Frauenbewegung, aber auch von Erzieherinnen in Kindertagesstätten oder sogar Mitarbeiterinnen von mittlerweile namhaften Selbsthilfeinitiativen ein entsprechend negatives stigmatisierendes Bild von Männern – Vätern, Lehrern, Erziehern, Sporttrainern gezeichnet.
Auch beim Auseinandersetzungen von geschiedenen Eltern wurden und werden mittlerweile derartige Vorwürfe von beiden Elternteilen eingebraucht um das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen.
Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugenaussagen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Kinder, will sich dieser Thematik annehmen. Es soll dabei nur am Rande mit dem Missbrauch an sich auseinandergesetzt werden, als vielmehr mit kindlichen Entwicklungsprozessen um sich der Klärung der Frage zu nähern, warum es auch zu kindlichen Fehlinformationen bei entsprechenden Befragungen kommen kann.
2. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Sexueller Missbrauch ist immer dann gegeben, wenn Mädchen oder Jungen von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt werden. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Erkenntnisse nicht in der Lage sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen wissentlich zuzustimmen.
Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen fängt bei heimlichen, vorsichtigen Berührungen, verletzenden Redensarten und Blicken an und reicht über Kinderpornografie bis hin zu oralen, vaginalen oder analen Vergewaltigung. (Enders 21)
2.1. Das öffentliche Interesse
Vor einigen Jahren noch ein Tabuthema, ist die sexuelle Kindesmisshandlung heute zunehmend mehr in den Blickpunkt öffentlichen Interesses gerückt. Obwohl erste Beschreibungen dieses heute als sehr komplex angesehenen Problems schon in den Schriften des Alten Testaments zu finden sind, blieb es zunächst Sigmund FREUD vorbehalten, auf die
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Zusammenhänge zwischen sexueller Kindesmisshandlung und der Ursache gewisser Störungen aufmerksam zu machen. (Gründer/Kleiner/Nagel 10) In diesem Zusammenhang sind speziell die Bemühungen der Frauenbewegung und weniger wissenschaftliche Publikationen, wie Berichterstattungen in den Medien zu erwähnen, welche wesentlich dazu beigetragen haben, dass das Interesse der Öffentlichkeit und auch speziell in Fachkreisen der Psychologie zum Thema des sexuellen Missbrauchs gestiegen ist. Dieser Umstand wirkt sich bezüglich der Konzeption beispielsweise präventiver und therapeutischer Maßnahmen im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit diesbezüglich zweifelsohne positiv aus.
Andererseits darf nicht außer Acht bleiben, dass das Bild, welches die Massenmedien durch Berichterstattungen über vorwiegend seltenere Erscheinungsformen wie Kinderpornographie oder Kinderprostitution beziehungsweise spektakuläre Fälle von Sexualmorden vermitteln, die kriminelle Alltagswirklichkeit verzerrt widerspiegelt. (Schneider) Die moderne empirisch-kriminologische und -viktimologische Forschung, welche in ihren Arbeiten das oftmals nicht beachtete Dunkelfeld mitberücksichtigt, zeigt in diesem Zusammenhang auf, wie das Erscheinungsbild des sexuellen Missbrauchs an Kindern heute wirklich aussieht. Da die laienpsychologische beziehungsweise die traditionell kriminologische Sichtweise diesbezüglich von falschen Annahmen ausgeht, soll dieser Aspekt im Rahmen der vorliegenden Arbeit speziell gewürdigt werden.
Andererseits darf nicht übersehen werden, dass es nicht selten zu Überinterpretationen und der fälschlichen Annahme eines sexuellen Missbrauchs im Verlaufe der sogenannten Aufdeckungsarbeit oder allgemein von Ermittlungen kommen kann, wobei diese Problematik speziell in den USA zu beobachten ist. (CECI und BRUCK 1995)
Der Spiegel „Missbrauch der Strafjustiz – Blind die Blinden geführt“
Freispruch für Rainer Möllers im Montessori-Kinderschänder-Prozess Münster nach
26 Monaten U-Haft, 121 Sitzungstagen, Haftentschädigung: unter 15.000 DM. Die
Anklage: im Verlauf von acht Jahren 750 Missbrauchshandlungen an 63 Kindern. Vorverurteilung durch die Medien, allen voran BILD: „Deutschlands schlimmster Kinderschänder“.
Es begann mit der beiläufigen Bemerkung eines Kindes: „Rainer hat mir den Finger in den Po gesteckt“, beiläufig aufgeschnappt von einer Zartbitter-Mitarbeiterin, die aber nie nach den näheren Umständen gefragt hat. Obwohl das Kind bestritt, es hätte
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je die Hose ausziehen müssen, erklärt eine andere Zartbitter-Mitarbeiterin, die selbst nicht dabei gewesen war, die Bemerkung im Fernsehen als ganz klare Benennung und Aufdeckung von sexueller Gewalt. Überzeugt, dass Möllers noch weitere Kinder missbraucht haben muss, organisiert Zartbitter in einem Strudel von Informationsveranstaltungen Elterninitiativen und bindet die frühere Arbeitsstelle Möllers mit ein, ohne Möllers zu informieren.
Die in Panik geratenen Eltern ermitteln auf eigene Faust entgegen der Unschuldsvermutung einerseits zwecks Bestätigung vorgefasster Überzeugung, betreibt Aufdeckung statt Aufklärung, dringt mit immer bohrenderen Fragen in die Kinder ein, teilweise monatelang, belehrt von Prof. Tilman Fürness (der dies später bestreitet, dennoch einen immer werdenden engagierten Personenkreis in Wochenendseminaren im Umgang mit sexuellem Missbrauch unterweist, so als könne man nach zehn Wochenendvorträgen über Chirurgie operieren), man bringe Kinder zum sprechen indem man sie zum Beispiel frage, was Rainer getan haben „könnte“, bis die erwünschten Antworten endlich kommen. Die suggerierten Vorstellungen setzen sich fest wie echte Erinnerungen. Das Kind erlernt die Opferrolle und die Geschichte, wie sie sich ereignet haben soll.
Es entstehen Geschichten wie: Geschlechtsverkehr auf dem Altar, Mord an zwei Frauen, unterirdische Gänge unter dem Kindergarten, Auftritt von Außerirdischen, ( ) Folter, Inzest, Tier- und Menschenopfer, Kannibalismus, Nekrophilie. Die Staatsanwältin macht dies nicht stutzig. Sie klagt alles an, was sie auf den Tisch kriegt.
Aus diesem Prozess seien unter anderem folgende Lehren zu ziehen: in der Regel glaubhaft seien kindliche Missbrauchserfahrungen nur wenn sie aktiv und spontan vom Kind ausgehen oder Ergebnis fachgerechter Befragung seien. Erst Aufklärung, dann Aufdeckung. Qualifikation und Ausbildung von Erstbefragern, regelmäßig überprüft durch Supervision, Videoeinsatz von der ersten Befragung an. Bewusste Parteilichkeit und Verzicht auf Neutralität statt Aufklärung gefährdet Feststellung und Verfolgung von Missbrauch. Keine unkritische Jagt auf Symptome mittels Puppenspiele und Zeichnungen. (Friedrichsen(Mauz)
Welche Chancen hat ein Mensch, der derartig vorverurteilt wurde? Fühlt man sich nicht eher in das Mittelalter des 13. Jahrhunderts versetzt als jener studierte Bernhardy Guidonis, Prior der katholischen Kirche und gefürchteter Inquisitor der Heiligen römischen Inquisition
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Tausende, mit der damalig gängigen Methode der Hochnotpeinlichen Befragung geständig machte und hernach dem Scheiterhaufen übereignete! Die diesbezüglich bedeutsame Frage ist, wie können Jurisprudenz und Psychowissenschaften besser zusammenarbeiten um zu klären, ob in bestimmten Fällen sexueller Missbrauch vorliegt oder nicht und dies insbesondere auch deshalb, weil es nicht allein unschuldige Opfer auf Seiten fälschlich beschuldigter Missbraucher geben kann, sondern gerade auch betreffs der Tatsache, dass die Konsequenz einer ungerechtfertigten Verurteilung von beschuldigten Erwachsenen und den betroffenen Kindern getragen werden müssen und beispielsweise zur Zerstörung einer Familie führen kann. Der heutige Kenntnisstand auf den Gebieten der allgemeinen, forensischen, forensisch – psychiatrischen oder der Sozialpsychologie erlaubt es einen ganzen Katalog an Kriterien aufzulisten welche das Risiko eines falschen Entscheides wesentlich verringern.
3. Kognitive Entwicklung beim Kinde nach Jean Piaget
3.1 Biographie
Jean PIAGET wurde 1896 in Neuchatel in der Schweiz geboren und war neben Siegmund
FREUD einer der bedeutendsten und am häufigsten zitierten Psychologen. Er hat bedeutende
Erkenntnisse auf dem Gebiet der kognitiven
Aspekte und weniger für die quantitativen Aspekte der kindlichen Intelligenz. Nach einiger Zeit kehrte er jedoch in sein Heimatland zurück und übernahm die Leitung eines großen Stabes am psychologischen Institut in Genf. Er arbeitete in der Forschung bis zu seinem Tode im Jahre 1970.
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Quote paper:
René Brandt, 2003, Suggestive Einflussnahme kindlicher Zeugenaussagen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Munich, GRIN Publishing GmbH
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