Franz Kafka begann 1914 damit, den Roman „Der Proceß“ zu verfassen, brachte sein Werk jedoch nie heraus, sondern bewahrte es in einzelne Kapitel fragmentiert in einem kleinen Heft auf und gab seinem langjährigen Freund Max Brod die Anweisung, neben anderen Werken auch dieses Werk nach seinem Tod zu vernichten. Brod jedoch hielt sich nicht daran, stellte die Kapitel sinnvoll zusammen und veröffentlichte sie als zusammenhängenden Roman. Der Proceß handelt von dem Protagonisten Josef K., der eines Tages von einer ihm unbekannten Behörde einer unbekannten Sache wegen angeklagt wird und der sich immer mehr von dieser anonymen, unerreichbaren Behörde in den Proceß verstricken lässt, bis dieser sein gesamtes berufliches und privates Leben beeinflusst.
Zur eigentlichen Thematik des Buches gibt es verschiedenste Deutungsansätze, zu denen unter anderem der psychologische Deutungsansatz (In Bezug auf Kafkas Vater-Sohn-Verhältnis) und der religiöse Deutungsansatz gehören.
Besondere Kennzeichen des Proceßes sind vor allem die Ohnmacht des Einzelnen gegenüber einer unerreichbaren, nicht definierbaren Übermacht, die Frage der Schuld K.s und die Verflechtung der Sexualität K.s mit dem Gericht.
In vorliegender Textstelle befindet Josef K. sich in einer sehr seltsamen, eigentümlichen und geradezu traumhaft anmutenden Situation.
Statt wie jeden Morgen seinen Tag mit einem Frühstück zu beginnen, erlebt K. wie ein fremder, altmodisch gekleideter Mann in sein angemietetes Zimmer eindringt und sich als Wächter Franz vorstellt.
Im angrenzenden Wohnzimmer der Mietwohnung wartet ein zweiter Wächter namens Willem, der K. erklärt, er sei gefangen und man hätte ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Zudem verhalten sich diese Wächter äußerst frech und scheinen bestechlich zu sein. K. ist schon hier vollkommen irritiert, zieht Erklärungsmöglichkeiten für ein solch komisches Ereignis heran und fragt zunächst nach dem Grund seiner Verhaftung.
Die Wächter schmettern diese Frage jedoch ab, machen K. deutlich, er kenne die Gesetzte nicht und sie wüssten sowieso nicht viel über den Proceß.
Als K. also zu dem Aufseher geführt wird, befindet er sich in einer Situation, die er mit normalen Szenarien (wie beispielsweise dem eines Geburtstagsscherzes) nicht mehr erklären kann. Er ist verwirrt und alleingelassen (Da die Wächter ihm nichts näher erläutern möchten oder können) und schon jetzt auch in seiner Wahrnehmung durch die Geschehnisse beeinflusst weiß er doch z.B. nicht, ob das Wohnzimmer an diesem Tag größer ist, als sonst, oder nicht. Viel skurriler noch wird die Situation, als der Aufseher K. in dem Zimmer des Fräulein Bürstners empfängt. Dieses für ein Verhör absolut untypische, private Umfeld nimmt den letzten Hauch Normalität von den zu einem Gericht zugehörig scheinenden Personen.
Insgesamt gerät K. hier also in eine Situation, die sich rational nicht erklären lässt, da sie in allen erdenklichen Aspekten von dem Normalen, Bekannten abweicht und K. somit in eine Lage stößt. aus welcher er alleine mit seinem Intellekt wohl nicht herausfinden kann.
Als nun der Aufseher mit K., der ihm am Anfang des Gespräches schon versucht hat deutlich zu machen, das ihn keine Schuld trifft, und er gerne Näheres zu den Umständen der Verhaftung wissen würde, spricht, verhält sich der Aufseher komplett anders, als der Leser es von einer Gerichtsperson vermuten würde.
Zunächst unterbindet der Aufseher die Forderung nach Klarheit K.s („In diesen Fragen verlange ich Klarheit(…)“ (S.12, Z.2)), indem er energisch eine Schachtel Zündhölzer auf den Tisch schlägt. (Z.1) Somit macht er sofort eine gewisse Machtstellung deutlich und vermittelt seine Ungeduld mit K.. Schon dieses Verhalten ist sehr seltsam, denn normalerweise kann ein Angeklagter bei seiner Verhaftung ja darauf hoffen, darauf setzen, dass er bei Fragen bezüglich der anklagenden Partei, bezüglich der Legitimation der Beamten, die ihn verhaften, eine zufriedenstellende Antwort erhält.
Schon hier zeigt der Aufseher dem Leser also, dass es sich bei K.s Verhaftung nicht um eine Verhaftung handeln kann, die in einem Rechtsstaat und nach den Regeln eines solchen Staates stattfindet.
Das erkennt K. ja schon auf S.5 in Z.23: („K. lebte doch in einem Rechtsstaat (…)“)
Bezeichnend für die Sonderlichkeit der Verhaftung sind nun auch die Ausführungen des Aufsehers.
Er behauptet, in den Proceß K.s nicht verwickelt zu sein und von jenem, genauso wie die Wächter, nicht zu wissen.
Er sagt sogar, dass er nicht einmal wisse, ob K. angeklagt, sondern dass er nur wisse, dass K. verhaftet sei.
(„»Sie befinden sich in einem großen Irrtum«, sagte er. »Diese Herren hier und ich sind für Ihre Angelegenheit vollständig nebensächlich, ja wir wissen sogar von ihr fast nichts. Wir könnten die regelrechtesten Uniformen tragen, und Ihre Sache würde um nichts schlechter stehen. Ich kann Ihnen auch durchaus nicht sagen, dass Sie angeklagt sind oder vielmehr, ich weiß nicht, ob Sie es sind. Sie sind verhaftet, das ist richtig, mehr weiß ich nicht. „ (Z.2-6))
Durch diese Sätze stürzt der Aufseher K. in eine vollkommene Verlorenheit, da K. ohne den Grund für seine Verhaftung zu kennen, auch nicht gegen die Verhaftung protestieren kann. Außerdem wird dem Leser jetzt schon bewusst, dass die Wächter und der Aufseher zu einem Gerichtswesen gehören müssen, das viele Ebenen besitzt und die untersten Mitglieder über das Geschehen nicht informiert.
Deutlich wird hiermit auch, dass K. sich wohl an höhere Instanzen wenden muss, um die von ihm auf S.12, Z.2 verlangte Klarheit zu erhalten.
Mit dieser Tatsache wird das gesamte Gespräch für K. eigentlich sinnlos, da er von dem Aufseher scheinbar nichts in Erfahrung bringen kann.
Der Aufseher fährt damit fort K. den Rat zu erteilen, nicht an die Wächter und ihn und an die Zukunft zu denken, sondern sich mehr um sich selber zu kümmern.
(„Wenn ich nun aber auch Ihre Fragen nicht beantworte, so kann ich Ihnen doch raten, denken Sie weniger an uns und an das, was mit Ihnen geschehen wird, denken Sie lieber mehr an sich.“(Z.8-10))
Dieser Satz ist für den gesamten Roman sehr wichtig, denn er scheint schon jetzt K.s Umgang mit dem Proceß vorauszudeuten.
Im Laufe des Proceßes nämlich beschäftigt sich K. vor allem mit der Behörde, ihren Fehlern und ihrer Undurchdringlichkeit.
Statt sich z.B, in der ersten Untersuchung mit seiner Schuld oder Unschuld, mit dem eigentlichen Aspekt der Verhaftung auseinanderzusetzen, prangert er lieber die Missstände der ihn verurteilenden Behörde an. Gleichzeitig ist der Satz auch eine Warnung an K.,
denn immer wieder wird im Buch nämlich die Vermutung geäußert, der Proceß bestünde nur, wenn K. sich mit ihm beschäftigen und ihn annehmen würde.
(z.B.:„Wäre ich gleich nach dem Erwachen, ohne mich durch das Ausbleiben der Anna beirren zu lassen, gleich aufgestanden(…), kurz, hätte ich vernünftig gehandelt, es wäre nichts weniger geschehen(…)“ (S.19/Z.18-25))
Ein weiteres Beispiel lässt sich auch auf S.36/37, Z.38/Z.1 erkennen. („Sie haben sehr Recht denn es ist ja nur ein Verfahren, wenn ich es als solches anerkenne.“) Somit schein der Aufseher K. geradezu einen Tipp zu geben, wie er dem Proceß entrinnen kann. Weiterhin bescheinigt er K. einen guten Eindruck, wodurch er sich selber die Macht zuspricht über K. urteilen zu dürfen. Er verwendet hier eine Litotes („(…)nicht gerade schlecht(…)“(Z.11)), um K. nicht allzu sehr zu loben.
Seltsamerweise erklärt der Aufseher K. dass es sich schlecht für ihn auswirke, wenn er seine Unschuld beteuern und große Reden schwingen würde.
(„Und machen Sie keinen solchen Lärm mit dem Gefühl Ihrer Unschuld, es stört den nicht gerade schlechten Eindruck, den Sie im Übrigen machen.
Auch sollten Sie überhaupt im Reden zurückhaltender sein, fast alles, was Sie vorhin gesagt haben, hätte man auch, wenn Sie nur ein paar Worte gesagt hätten, Ihrem Verhalten entnehmen können, außerdem war es nichts für Sie übermäßig Günstiges.« „(Z.10-14)) Zum einen ist dieser Ausspruch seltsam, da der Aufseher K.s Unschuldsbeteuerungen als „Lärm“ und daher als unnütz und störend ansieht.
Es scheint also für den Aufseher keine Rolle zu spielen, ob K. sich für unschuldig befindet, ja, er beschreibt diese Unschuldsbeteuerungen sogar als „Gefühl der Unschuld“(s.o.) und gibt ihnen damit den Anschein, vollkommen irrational und ohne Fundament zu sein. Zum anderen ist der Ausspruch aber auch seltsam, weil es in einem normalen Gerichtsverfahren für den Angeklagten ja nicht negativ sein kann, seine Unschuld zu beteuern und demjenigen gegenüber, der eine Anhörung durchführt, offen zu sein.
Somit wird an diesem Punkt wieder deutlich, dass dieses Verfahren nicht den Regeln eines rechtstattlichen Gerichts unterliegt.
Außerdem wird klar, dass es K. keinen Vorteil bringt, sich in irgendeiner Weise zu verteidigen. Die Sätze kündigen dies an und in der ersten Untersuchung in der K. sich durch eine flammende Rede zu verteidigen versucht, bestätigt sich das, da der Untersuchungsrichter K. am Ende der
Szene an der Tür aufhält und ihm erklärt, er habe sich durch sein Verhalten, durch seine Rede „des Vorteils beraubt(…), den ein Verhör für den verhafteten in jedem Fall bedeutet“. (S.43/Z.5-6)
An diesem Beispiel kann man unschwer erkennen, dass K. durch Verteidigungsreden, Unschuldsbeteuerungen und Vorwürfe an das Gericht nichts erreichen wird. Es drängt sich hiermit aber geradezu zwingend die Frage auf, ob K. dann nur die Chance bleibt, etwas zu gestehen, dass er nicht kennt und seine mögliche Schuld an etwas anzuerkennen, dessen er sich gar nicht bewusst ist.
Diese These, dass das Geständnis die einzige Möglichkeit ist, verfolgt auch Leni, die Pflegerin des Advokaten Huldt.
(„(…) gegen dieses Gericht kann man sich nicht wehren, man muss ein Geständnis machen.“(S.86, Z.3-4-))
Wie bereits gesagt, ist diese These jedoch sehr seltsam, da es in einem rechtsstaatlichen Verfahren ja immer gewollt und hilfreich ist, sich zu verteidigen,
Aus diesem Grund scheint auch K. sehr irritiert von den Ausführungen des Aufsehers und „starrt“ (Z.15) den Aufseher an.
In erlebter Rede zweifelt K. zunächst die Autorität des Aufsehers an, indem er es als geradezu lachhaft ansieht, sich von einem vielleicht jüngeren Menschen belehren zu lassen. („Schulmäßige Lehren bekam er hier von einem vielleicht jüngeren Menschen?“(Z.16)) K.s Reaktion ist verständlich, da er ja noch immer keine Legitimation von dem Aufseher zu sehen bekommen hat.
Deutlich wird hier, dass K. durchaus noch selbstbewusst denkt und versucht die Geschehnisse rational zu hinterfragen.
K. denkt auch insofern sehr klar, als dass er es sowohl für seltsam befindet, dass seine Unschuldsbeteuerungen und seine offenen Antworten gegenüber dem Aufseher negativ angesehen werden, als auch, dass er nichts über den Grund seiner Verhaftung und über die ihn verhaftenden Behörde erfährt.
K. ist sich also hier sehr bewusst darüber, dass seine Verhaftung nicht nach konventionellen Prinzipien abläuft und durch seine erlebte Rede vermittelt K. dem Leser Verblüffung und Erregtheit.
Leider jedoch ist es K. nicht möglich, dieses Selbstbewusstsein und diese Verblüffung nach außen zu tragen, gegenüber dem Aufseher wirkt K. nicht so selbstbewusst, wie seine Gedanken es eigentlich sind.
Gleich darauf wird auch gezeigt, wie aufgeregt K. ist. („Er geriet in eine gewisse Aufregung (…)“ (Z.19)),
was durch das hektische Herumlaufen und den Versuch, sein Äußeres in Ordnung zu bringen
(„Er (…) schob seine Manschetten zurück, befühlte die Brust, strich sein Haar zurecht(…)“ (Z.19-20)), unterstrichen wird.
Dieses Verhalten des „In-Ordnung-bringens“ wird oft von K. im Roman angewendet, um den Proceß aus seinem Bewusstsein zu verdrängen.
(z.B.:“ War aber einmal diese Ordnung hergestellt, dann war jede Spur jener Vorfälle ausgelöscht und alles nahm seinen alten Gang wieder auf.“ (S.17/Z.21-23))
Die Aufregung K.s geht einher mit seiner Bewusstseinstrübung, als er von den drei Männern sogar angesehen wird, sie jedoch nicht erkennt. Das erste Mal sagt K. an dieser Stelle, es sei „sinnlos“
(„Er geriet in eine gewisse Aufregung, (…) sagte: »Es ist ja sinnlos(…)“(Z.19-21)), womit er den gesamten Proceß charakterisiert.
Er versucht jedoch rational zu denken und wendet die Strategie an, die jeder Angeklagte in einem normalen Proceß anwenden würde. K. bittet darum, seinen Anwalt anrufen zu dürfen,
Der Aufseher erlaubt K. dies, bezeichnet den Versuch aber skurriler Weise als sinnlos und fragt nach dem Sinn dieses Vorhabens.
Umso abstruser wirkt diese Frage, da der Aufseher wohl in der Tat nicht zu wissen scheint, was K. mit dem Anrufen des Advokaten bezwecken will.
Die Frage vermittelt K. den Eindruck, selbst ein Anwalt könne ihm nicht mehr helfen und K. ist „bestürzt“.
(„»Welchen Sinn? « rief K. mehr bestürzt als geärgert.“(Z.26)) Immer wieder betitelt er den Proceß als „das Sinnloseste“ („Sie wollen einen Sinn und führen das Sinnloseste auf, das es gibt?“ (Z.27)) und fragt sarkastisch nach, welchen Sinn es denn nur hätte, einen Anwalt anzurufen, wenn man verurteilt sei, um dem Aufseher zu zeigen, dass da natürlich einen Sinn hat. Das Wort „sinnlos“ als Charakterisierung für den gesamten Proceß findet der Leser abgewandelt sowohl auf S.41 wieder, als K. die Organisation als sinnlos bezeichnet und auf S.9. Komisch ist, dass K. jedoch so beeinflussbar vom Gericht und dessen Personen ist, dass er den Anruf des Advokaten auf den Befehl des Untersuchungsrichters hin sein lässt. Schließlich bemerkt K., dass sein Proceß nun auch die Öffentlichkeit erreicht hat, als er aus dem Fenster die gaffenden Greise erblickt. („»Nein, ich will nicht mehr«, sagte K. und ging zum Fenster.
Drüben war noch die Gesellschaft beim Fenster und schien nur jetzt dadurch, dass K. ans Fenster herangetreten war, in der Ruhe des Zuschauens ein wenig gestört“ (Z.34-36))
Das gesamte erste Kapitel zeigt zunächst, dass K. sich in einer Situation befindet, die sich rational nicht erklären lässt.
Ihm begegnen schon im ersten Kapitel Kennzeichen des Gerichts, die zeigen, dass jenes nicht rechtsstaatlich sein kann.
Dadurch, dass im ersten Kapitel K. keiner erklären kann, was genau passiert, wird schon hier deutlich, dass K. sich im Einfluss einer körperlosen, nicht greifbaren, anonymen und unendlich verzweigten Macht befindet, was eine der großen Thematiken des Romans darstellt. Außerdem zeigen sich im ersten Kapitel schon die Wahrenhmungsausfälle K.s und die Sexualität, die im Roman zunehmend wichtig wird. (Vergleich weiße Bluse in Fräulein Bürstners Zimmer)
Da K. bei seiner Verhaftung nicht gesagt wird, gegen welches Gesetzt er verstieß, kann im gesamten Roman nicht geklärt werden, ob K. nun schuldig ist oder ob er es nicht ist. Dadurch wird die Schuldfrage zu einem wesentlichern Bestandteil des Buches.
Arbeit zitieren:
Mareike Jerger, 2011, Textstelleninterpretation Kafka - Der Proceß: Kapitel 1 "Verhaftung", Aufseherszene, München, GRIN Verlag GmbH
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