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1. Zu Thema und Aufgabenstellung der Arbeit
Die Relevanz der Shoa für die Erziehung definierte Theodor W. Adorno in seiner Rundfunkrede »Erziehung nach Auschwitz« (1966) auf folgende Weise: „Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung. Sie geht so sehr jeglicher anderen voran, dass ich weder glaube, sie begründen zu müssen noch zu sollen. (…) Sie zu begründen hätte etwas Ungeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug.“ 1 Eine »Erziehung nach Auschwitz« ist bis heute richtungsweisend für die Bildung und meint gewiss nicht „Aneignung von Wissen über Auschwitz“ 2 . Adorno verstand darunter vielmehr eine „Erziehung zur Mündigkeit“ 3 . Deshalb ist gerade die Institution Schule dazu angehalten, einen entscheidenden Beitrag zu Aufklärungs- und Erinnerungsarbeit zu leisten.
Für die Herangehensweise an die Thematik existieren vielfältige didaktische Methoden in unterschiedlichen Schulfächern. Eine ist die der Projektarbeit. Auf der Grundlage des im Sommer 2008 durchgeführten Projekts, »Erinnerung - Ein Denk-Mal entsteht«, wird sich in dieser Arbeit der Methode des Projektunterrichts als Realisierung der politischen Urteilsbildung im Politikunterricht gewidmet werden.
Dabei erfolgt zunächst die Definition des Begriffs der politischen Urteilsbildung. Es wird nachzufragen sein, was unter einem politischen Urteil zu verstehen ist und inwieweit es von anderen Urteilen differenziert werden kann. Im Anschluss daran sollen die Kategorien des politischen Urteils erläutert und schließlich die Bedeutung der politischen Urteilsbildung für den Politikunterricht in den Fokus der Betrachtung genommen werden. In Kapitel 3 erfolgt eine Beschreibung des Projekts, »Erinnerung - Ein Denk-Mal entsteht«. Dabei werden zunächst methodisch-didaktische Vorüberlegungen angestellt. In diesen wird sich der Problematisierung der Shoa im Politikunterricht gewidmet. Daran schließt sich die Planung und Vorgehensweise der Projektphasen an. Die Analyse des Unterrichtsgegenstands sowie die Auswahl bzw. Begründung der Lernziele und Methoden wird direkt anknüpfen. 4 Der tatsächliche Projektablauf, der in tabellarischer Form dargestellt ist, bildet den Abschluss der Ausführungen. 5
1 Zitiert nach BpB (Hrsg.) Erinnern und Verschweigen, S. 1.
2 Ehmann, Annegret/Rathenow, Hans-Fred, Nationalsozialismus und Holocaust in der Historisch-politischen Bildung, in: Brinkmann, Annette (Hrsg.), Lernen aus der Geschichte. Projekte zu Nationalsozialismus und Holocaust in Schule und Jugendarbeit, Bonn 2000, S. 26.
3 Ebd., S. 26.
4 Bei der Diskussion der Methoden ist darauf hinzuweisen, dass sich im Rahmen dieser Arbeit nur auf drei ausgewählte Methoden beschränkt werden kann.
5 Der Projektablauf kann, wenn es gewünscht wird, zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den Arbeitser- gebnissen digital nachgereicht werden.
3
2. Theoretische Vorbetrachtung zur politischen Urteilsbildung
2.1 Was ist unter einem politischen Urteil zu verstehen?
Bevor politische Urteile in den Fokus der Betrachtung genommen werden, erscheint es notwendig, den Begriff Urteil zunächst zu erläutern. Peter Weinbrenner gibt in seinem Aufsatz »Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts« 6 eine gelungene Basisdefinition. Demnach sind „Urteile im weitesten Sinne […] alle Aussagen eines Individuums über Menschen und Sachen, die konstatierenden und/oder qualifizierenden Charakter haben.“ 7 Ausgehend von dieser Definition urteilen Schülerinnen und Schüler offenbar in ihrer Alltagswelt zunächst auf ähnliche Weise implizit oder explizit, nämlich in Form von Urteilen beispielsweise über Hobbys, Mode, Musik oder Trends. 8 Folglich ist ein Urteil immer eine „subjektive Situationsbestimmung und Weltdeutung“ 9 , mit der das Individuum sein Verhältnis zur Lebenswelt ausdrückt und Position zu dieser bezieht. 10
Die Differenz zu einem politischen Urteil besteht darin, dass diesem ferner ein Werturteil inhärent ist 11 . „Wenn wir politisch urteilen, dann beiziehen wir eine Position, dann müssen wir uns für oder gegen etwas oder gegen jemanden entscheiden, d. h., notwendigerweise Partei ergreifen.“ 12 Offensichtlich beruht ein politisches Urteil auf einer „Abwägungsüberlegung […] zwischen Positionen, Individuen, Gruppen im Hinblick auf normative Ansprüche, in der Regel Gerechtigkeitsansprüche.“ 13
Dabei lassen sich Kriterien des politischen Urteilens ausmachen, die das Urteil des Individuums beeinflussen. Hierzu zählen individuelle Interessen des / der Urteilenden, induktive Wertvorstellungen, ideologische Substitute, Disposition und Vertrauen in eine politische Person sowie die subjektive Betroffenheit von der Thematik. 14
6 Vgl. Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing, Peter/Weißeno, Georg (Hrsg.), Politische Urteilsbildung. Zentrale Aufgabe für den Politikunterricht (=Reihe Politik und Bildung, Bd. 12), Schwalbach 1997, S. 73.
7 Ebd., S. 74.
8 Vgl. Kuhn; Hans-Werner, Problemskizze. Politische Urteilsbildung in der fachdidaktischen Diskussion, in: Kuhn, Hans-Werner (Hrsg.), Urteilsbildung im Politikunterricht. Ein multimediales Projekt (=Reihe Politik und Bildung, Bd. 21), Schwalbach/Ts. 2003, S. 12.
9 Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S.74.
10 Vgl. Ebd., S. 74.
11 Vgl Ebd., S. 74.
12 Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S.74.
13 Ebd., S.74.
14 Vgl. Kuhn; Hans-Werner, Problemskizze, in: Kuhn (Hrsg.), Urteilsbildung im Politikunterricht, S. 12.
4
Die politischen Urteile können aufgrund dieser Kriterien jedoch nur schwer von moralischen Urteilen differenziert werden, 15 schließlich sind Letztere ebenso „präskriptive Urteile und deren Rechtfertigung.“ 16 Diesen liegen stets bestimmte Wert- und Normvorstellungen zu-grunde, die allgemeingültig sind. 17 D. h., diese nehmen eine zeitliche- und räumliche Geltung in Anspruch, sodass dem moralischen Urteil „in der Regel eine implizite oder explizite Verpflichtung zum Handeln [entspricht].“ 18 Daher kann das moralische Urteil als eine Sonder-form bzw. Untergruppe des politischen Urteils definiert werden, das sich durch die „vier Merkmale Präskriptivität, Universalisierbarkeit, Rechtfertigungszwang und Verpflichtung zum Handeln qualifiziert.“ 19
Politische Urteile bedürfen jedoch eines Motivationsanstoßes. Hiefür fungiert der Konflikt meist als Motor. Diese Funktion des Konflikts kann sich auch im politischen Unterricht zunutze gemacht werden. Immerhin kann dieser in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten, 20 sodass er sich hervorragend für die politische Urteilsbildung innerhalb des politischen Lernens eignet. 21
2.2 Kategorien der politischen Urteilsbildung
Die Realisierung und die Qualität des politischen Urteils sind von sechs Kategorien abhängig. Deren Signifikanz lässt sich aus folgender Maxime ableiten: „Je mehr die [folgenden Kategorien] im individuellen Prozeß der politischen Urteilsbildung berücksichtigt, d. h. reflektiert und integriert werden, desto qualifizierter, komplexer und differenzierter ist das politische Urteil.“ 22 Signifikanz und Qualität des Urteils hängen also von der Anzahl der in den Urteilsprozess einfließenden Kategorien und deren Beschaffenheit ab.
Die erste Kategorie ist die des Wissens um Fakten. Schließlich ist ein politisches Urteil nur mit entsprechendem Wissen und Kenntnissen über einen Sachverhalt, ein Ereignis oder eine Person möglich. 23 Wissen steht allerdings nicht isoliert als lexikalisches Wissen zur Verfü-
15 Vgl. Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S.75.
16 Ebd., S. 75.
17 Vgl. Ebd., S. 75.
18 Ebd., S. 75.
19 Ebd., S. 75.
20 Denkbar wäre ein Dilemma, Paradoxon oder einfach als Konflikt hinsichtlich von Prinzipien. Vgl. hierzu auch Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 74.
21 Vgl. Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S.74.
22 Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 76.
23 Vgl. Ebd., S. 76.
5
gung, sondern dieses ist in mannigfach differenzierten Formen und Wissensstrukturen integriert und im mentalen Gedächtnis gespeichert. 24 Kurzum, Wissen ist „kontextgebunden“ 25 und muss in „übergreifende Strukturen und Sinnzusammenhänge eingebettet werden.“ 26 Nur auf diese Weise ist es dem Individuum zugänglich. 27 Korrektes Wissen allein genügt jedoch nicht für eine politische Urteilsbildung, da politischen Urteilen, wie bereits ausgeführt wurde, stets auch Wertentscheidungen inhärent sind. 28
„Die subjektiven Wertsetzungen sind im Grunde Gefühlsregungen mit dem Anspruch auf allgemeine Geltung.“ 29 Deshalb versucht das Individuum mit moralischen Urteilen seine persönlichen Werte zu abstrahieren, aber auch anderen aufzuerlegen und dabei parallel zu fundieren. 30 Auch wenn Werte „nicht verifizierbar oder falsifizierbar [sind], [haben sie] als metaphysische Aussagen […] nichts mit wissenschaftlicher Wahrheit zu tun, sie sind einfach psychische Gegebenheiten.“ 31 Dabei sind Werte dennoch entscheidend für die Qualität des politischen Urteils hinsichtlich der Frage nach „apodiktische[r] oder […] konsensuelle[r] Wertvorstellung [in dem Urteil].“ 32 Apodiktisch meint, dass diese Wertvorstellungen als absolut, bindend und allgemeingültig angesehen werden. 33 Konsensuell verweist darauf, dass diese Wert-vorstellungen „kommunikativ vermittelt, argumentativ begründet und als Ergebnis eines Konsensbildungsprozesses aller Beteiligten und Betroffenen freiwillig anerkannt werden.“ 34 So lässt sich durchaus konstatieren, dass die vorhandene Einstellungs- bzw. Wertevariable des Individuums für das politische Urteil essenzieller ist, als die des Wissens. 35
Diese Wissens- und Wertvariablen erfordern allerdings einer Integration in eine übergeordnete Sinnrelation. 36 Diese Sinnrelation muss dem Individuum mittels einer entsprechenden „Ka-tegorien- und Theorien[variable] als Deutungsmuster“ 37 vermittelt werden. Deshalb bedarf das Individuum für die Konfrontation mit seiner Umwelt „insofern einer organisierten Vorstellung und Strukturierung.“ 38 Diesem Prozess liegt eine Sozialtheorie zugrunde, die es dem
24 Vgl. Ebd., S. 77.
25 Ebd., S. 77.
26 Ebd., S. 77.
27 Vgl. Ebd., S. 77.
28 Vgl. Ebd., S. 77.
29 Ebd., S. 77.
30 Vgl. Ebd., S. 77.
31 Ebd., S. 77.
32 Ebd., S. 78.
33 Vgl. Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 78.
34 Ebd., S. 78.
35 Vgl. Ebd., S. 77.
36 Vgl. Ebd., S. 78-79.
37 Ebd., S. 79.
38 Ebd., S. 79.
6
Individuum ermöglicht, „eine Konzeptualisierung der jeweiligen Situation, also die ‘Bildung von Interpretationsschemata für die inneren Zusammenhänge zwischen individuellem Handeln und sozialem System’“ 39 herzustellen. Derartige „sinnstiftende[…] Kategorien [können] Interesse, Ideologie, Verantwortung, Menschenwürde, Zumutbarkeit, Legitimität, Gemeinwohl, Wirksamkeit, Folgen [sowie] Verantwortlichkeit [sein]“ 40 .
Doch dies allein genügt für eine Urteilsbildung nicht. So muss nach der Theorie Sutors der Urteilsbildung stets eine Situations- und Möglichkeitserörterung vorausgehen. 41 Gemäß dessen Ansicht basiert ein Urteil auf notwendigen Grundlagen. Zum einen zählt er hierzu die individuellen Interessen und Bedürfnisse des Einzelnen aber auch das Gemeinwohl im Hinblick auf den Konflikt. 42 Zum anderen haben die Bürger natürlich gewisse Grenzen ihrer Belastbarkeit hinsichtlich dem, was ihnen zugemutet werden kann. 43 Weitere Variablen nach Sutor sind die „Lösbarkeit des Konflikts innerhalb des dafür vorgesehenen gesetzlichen Rahmens“ 44 und abschließend die Evolution eigener Lösungsanregungen bzw. Positionen hinsichtlich des Konflikts. Hierzu zählt auch das Abwägen möglicher Konsequenzen von getroffenen Entscheidungen. 45 Der Konflikt fungiert auch in der Theorie Sutors als die „zentrale Urteilskategorie“ 46 des politischen Urteils. Demnach vollzieht sich „politische Urteilsbildung [stets] im Spannungsfeld von Konflikt und Konsens.“ 47
Im Prozess der Urteilsentwicklung spielt auch die Variable der Disposition eine entscheidende Rolle, denn „die subjektiven Verarbeitungsmuster der Schülerinnen und Schüler [sind] von den bereits ausgebildeten Verhaltensdispositionen, insbesondere den psychischen Voraussetzungen abhäng[ig].“ 48 Die Schülerinnen und Schüler sind eben keine tabula rasa, 49 sondern ihr Urteil verändert sich, hinsichtlich der Entwicklungsstruktur, in dem Sinne, dass alte Strukturen durch neue erweitert werden, indem „jeweils die neuen Elemente der einzelnen Variablen integriert bzw. ausgesondert werden.“ 50
39 Ebd., S. 79.
40 Ebd., S. 79.
41 Vgl. Ebd., S. 79.
42 Vgl. Ebd., S. 79.
43 Vgl. Ebd., S. 79.
44 Ebd., S. 79.
45 Vgl. Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 79.
46 Ebd., S. 79.
47 Ebd., S. 79.
48 Ebd., S. 79.
49 Vgl. Ebd., S. 79
50 Ebd., S. 79.
7
Wie neue Urteile integriert werden, hängt von den bereits ausgebildeten Verhaltensdispositionen und Grundqualifikationen ab. Auch die Qualität des politischen Urteils wird von diesen Dispositionen bedingt, sodass das Urteil einen entsprechend „hohen Grad an Integration, Differenzierung und Komplexität aufweist.“ 51
Die Bedeutung der Variable der „Konsequenzen und Folgenabschätzung“ 52 liegt in der Evaluation von Folgen der Entscheidungen, die insbesondere in Industrie, Technik und Politik für die Gesellschaft getroffen werden. 53 Politische Urteile haben zwar Entscheidungscharakter, aber Politik ist stets ein endloser Prozess der Problemfindung und Benennung, der Diskussion des Problems und dessen Lösung. 54 Deshalb sind das Bewusstmachen und die Abschätzung der Folgen von enormer Relevanz. 55
Die Kategorie der subjektiven Erfahrung und individuellen Biografie des Einzelnen ist insofern von Wichtigkeit, da Individuen immer subjektive Erfahrungen, Erlebnisse und Vorstellungen in den Prozess der Urteilsbildung einfließen lassen. 56 „Im Grunde [erscheint dies als] Banalität, aber [es ist] doch der Hinweis darauf, daß einem singulären politischen Urteil viele andere politische Urteile bereits vorausgegangen sind, in die die subjektiven Erfahrungen und Erlebnisse des Individuums integriert wurden.“ 57 Schließlich sind jegliche Urteile zunächst subjektiv und singulär. 58 Ihre Qualifizierung erhalten sie, indem diese sich von ihrer Subjektivität und Singularität entfernen und sich „an verallgemeinerbaren Vorstellungen und Normen orientieren.“ 59
Anhand der Ausführungen zu den Kategorien des politischen Urteils kann politische Urteilsbildung als ein „individueller, sozialisationsbedingter, höchst differenzierter und komplexer Prozeß der Verknüpfung vieler Variablen“ 60 definiert werden.
Die Kategorien finden auch im politischen Unterricht ihre Legitimation und Anwendung, da sie den Schülerinnen und Schülern einen „Zugang zu Politik, der bei ihnen ein vertieftes Ver-
51 Ebd., S. 80.
52 Ebd., S. 80.
53 Vgl., S. 80-81.
54 Vgl. Ebd., S. 81.
55 Vgl. Ebd., S. 81.
56 Vgl. Ebd., S. 81.
57 Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 81.
58 Vgl. Ebd., S. 81.
59 Ebd., S. 81.
60 Ebd., S. 81.
8
ständnis für Politik sowie Einsichten in wesentliche politische Zusammenhänge ermöglicht.“ 61
2.3 Relevanz der politischen Urteilsbildung für den Politikunterricht Generell werden im Unterricht neue Informationen, Erkenntnisse und Erfahrungen mit den erläuterten Kategorien aufgenommen, in einen Sinnzusammenhang eingeordnet und sogar beurteilt. 62 Die Basisfunktion von Kategorien wird innerhalb der Didaktik daher als die Verbindung von Themen, Gegenständen und Sachverhalten im Unterricht sowie den fundamentalen Maximen der Politik gesehen. 63 Die Aufgabe des Politikunterrichts liegt nun darin, die beschriebenen Urteilskategorien den Schülerinnen und Schüler vor Augen zu halten, diese zu strukturieren und schließlich auszudifferenzieren und andere Kategorien vorzustellen. 64 Urteile sind nämlich, „wie auch immer begründet, [stets] Eingriffe in die politische Wirklichkeit, sie reduzieren gesellschaftliche und politische Komplexität, machen sie geistig hantierbar und entlasten von der Notwendigkeit ständiger Reflexion, in dem sie Denkprozesse abschließen oder scheinbar gar nicht erst erforderlich machen.“ 65
Für den Politikunterricht ergeben sich daher zwei Konsequenzen. Aufgrund dessen, dass der Prozess der politischen Urteilsbildung Teil des „individuellen Entwicklungs- und Sozialisationsprozesses“ 66 der Schülerinnen und Schüler ist, kann er „aufgrund seiner introspektivischen Natur nur heuristisch und modelltheoretisch rekonstruiert und damit zur Grundlage unterrichtlicher Prozesse gemacht werden.“ 67 Zudem ist von Bedeutung, dass der Urteilsprozess ein reziproker Prozess ist, mit anderen ebenfalls urteilenden und handelnden Individuen innerhalb einer gemeinsamen Lebenswelt. 68 Somit ist dieser auch Teil eines Kommunikationsprozesses „der Rationalitätsentwicklung“ 69 . Die Aufgabe des Politikunterrichts besteht daher darin, mithilfe „geeignete[r] inhaltliche[r] Vorgaben (Dilemma, Probleme, Konflikte) und methodische[n] Arrangements (Fallanalyse, Zukunftswerkstatt, Szenario-Technik) politische Urteile
61 Massing, Peter, Kategorien des politischen Urteilens und Wege zur politischen Urteilsbildung, in: Massing, Peter/Weißeno, Georg (Hrsg.), Politische Urteilsbildung. Zentrale Aufgabe für den Politikunterricht (=Reihe Politik und Bildung, Bd. 12), Schwalbach 1997, S. 118-119.
62 Vgl. Ebd., S. 116.
63 Vgl. Ebd., S. 119.
64 Vgl. Ebd., S. 119.
65 Massing, Peter, Kategorien des politischen Urteilens und Wege zur politischen Urteilsbildung, in: Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 116.
66 Weinbrenner, Peter, Politische Urteilsbildung als Ziel und Inhalt des Politikunterrichts, in:Massing/Weißeno (Hrsg.), Politische Urteilsbildung, S. 86.
67 Ebd., S. 86.
68 Vgl. Ebd., S. 86.
69 Ebd., S. 86.
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Jennifer Koch, 2009, Politische Urteilsbidlung im Sozialkundeunterricht, München, GRIN Verlag GmbH
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