1. Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Polizei in der späten Weimarer Republik: Entstehung und Zusammensetzung, Aufgabenverteilung und rechtliche Verankerung 3. Politische Veränderungen: Einflussnahme durch die NSDAP und Auswirkungen auf die Polizei 4. Neuordnung und Strukturierung der Polizei 5. Die Gestapo und der Sicherheitsdienst 6. Die Verschmelzung von SS und Polizei 7. Abschlussbetrachtung 8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Nach wirtschaftlich und politisch unruhigen Zeiten für das Deutsche Reich wurde Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 zum Kanzler des Deutschen Reiches ernannt und eine Etablierung eines totalitären System einer neuen Herrschaft, geprägt von Terror, Kontrolle und Unterdrückung folgte.
Nachdem er am 05. März 1933 durch den Wahlsieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, NSDAP, zur absoluten Staatskontrolle durch das Ermächtigungsgesetz gelangte, folgte eine Umstrukturierung des Deutschen Reiches und dessen Institutionen, zu denen auch die Polizei, die zuvor Ländersache war, gehörte.
In dieser Arbeit geht es um die Polizei, die ursprünglich selbstständig und mehr oder weniger fair länderintern agierte, dann aber durch die Machtergreifung Hitlers und die folgende Gleichschaltung zu einem Instrument des Diktators wurde. Dabei gingen die Nationalsozialisten bei der Umgestaltung des Polizeiorgans nach Etappen vor: Nachdem Hitler zum Reichskanzler gewählt wurde, wurde veranlasst, dass die Polizei nunmehr rücksichtlislos gegen politische Gegner der NS vorgeht. Zudem wurde die preußische Innenverwaltung, auch die der Polizei selbst, von politisch unzuverlässigen Beamten „gesäubert. Durch Himmlers Ernennung zum Chef der Deutschen Polizei kam es zu einer allgemeinen organisatorischen Straffung und enormen Stärkung sowie Verstärkung der Geheimen Staatspolizei. Desweiteren wurde eine sturkturelle und personelle Verschmelzung der Polizei mit der SS veranlasst. Am 27.September 1939 wurde dann, als letzte Etappe der Veränderung des Polizeiapparates, ein Reichssicherheitshauptamt durch Himmler errichtet. Somit wurde eine Zentrale des NS-Vernichtungsapparates durch diese geschaffen. 1 Im Folgenden werde ich auf diese drei Etappen eingehen, aber auch grundlegend veranschaulichen wie sich die Polizei im Laufe des Nationalsozialismus gewandelt hat.
2. Die Polizei in der Weimarer Republik: Entstehung und Zusammensetzung, Aufgabenverteilung und rechtliche Verankerung
Die erste deutsche Republik wurde nicht von einer breiten Bevölkerungsschicht von außen erkämpft oder langfristig geplant; sie wurde als eine Art improvisierte Notlösung geschaffen, sie war eine Folge des verlorenen ersten Weltkrieges.
1 Lichtenstein, S. 12.
Bis zum 17. Jahrhundert verstand man in Deutschland unter Polizei bzw. Polizen „jegliche Form der Staatstätigkeit, also unterschiedslos Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung.“ 2 Erst danach erfolgte eine Abgrenzung der auswärtigen Angelegenheiten wie zum Beispiel des Heer- und Finanzwesens und der Justiz sowie im 19. Jahrhundert weitere Eingrenzungen auf „die Summe aller Verwaltungstätigkeit, die der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entfaltet.“ 3 In der Weimarer Republik stand die Polizeihoheit den Ländern zu: diese hatten dann Organisation, Aufgaben und Dienstrecht in eigener Zuständigkeit zu bestimmen und konnten entsprechend über die Polizeikräfte verfügen. Die Polizei hatte bis zur Weimarer Republik gefahrenabwehrende Aufgaben inne, die von unterschiedlichen Polizeizweigen, Strafpolizei, Verwaltungspolizei, Schutzpolizei sowie Kriminal- und politische Polizei ausging. Die gerichtliche Polizei oder auch Strafpolizei sollte als „Gehilfin der Justiz“ 4 tätig sein und so Strafverfolgung betrieben, wohingegen die Verwaltungspolizei die eigentlichen polizeilichen Tätigkeiten zu denen man die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mit Einschluss der vorbeugenden Tätigkeit zur Verhütung strafbarer Handlungen zählt. Auch wenn die gerichtliche Polizei stellte einen separaten Zweig darstellte, wurden deren Angelegenheiten von der allgemeinen Polizei in Form der Kriminalpolizei wahrgenommen. Die Verwaltungspolizei gliedert sich dann auf in die allgemeine Polizei oder aber Sicherheitspolizei und die besondere Polizei.
Nach Ende des ersten Weltkrieges wurde die Polizei neu organisiert und stand unter dem bekannten Slogan „Die Polizei- dein Freund und Helfer“.
Die Entwicklung der Polizei während der Weimarer Republik lässt sich nur als ein recht ambivalenter Vorgang beschreiben. 5 So zog sich die militärische Tradition des Kaiserreiches durch die Polizei der Republik fort. Manche sahen in ihr die legitime Nachfolgerin der alten preußischen Armee und trotz einiger Versuche der Zivilisierung, blieb sie bis zum Ende der Republik in großen Teilen einem militärischen Selbstverständnis treu.
Die Polizei übernahm erstmals im Laufe ihrer Geschichte in den zwanziger Jahren, in der Weimarer Republik, einen noch nie da gewesenen Umfang an Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung und wurde somit zu einem bedeutenden
2 Schaeffer, E. , Albrecht, Wilhelm: Grundriß des privaten und öffentlichen Rechts sowie der
Volkswirtschaftslehre, Leipzig 1929, S.1.
3 Schaeffer, E., Albrecht, W., S. 2.
4 Schaeffer, E., Albrecht, W., S. 25.
5 Bessel, R., Militarisierung und Modernisierung: Polizeiliches Handeln in der Weimarer Republik, in: Lüdtke,
A. (Hg.), Sicherheit und Wohlfahrt, , Frankfurt/M 1992, S. 323 - 343.
Symbol der Staatsgewalt und zum Instrument zur Bekämpfung gegen Verbrechen und Gesetzlosigkeit. 6
Augrund des Reichsgesetzes über die Schutzpolizeien der Länder vom 17. Juli 1922 7 , hatte auch Preußen eine uniformierte Schutzpolizei, Schupo, eingerichtet, die in den staatlichen Ordnungspolizeibehörden Dienst versah. In der Schupo Preußens gab es ca. 25000 Beamte im Einzeldienst, 25000 in der Bereitschaftspolizei und 5000 Beamte in Sonderdiensten wie etwa dem Fernmelde- oder Sanitätswesen.
In der Weimarer Republik unterstanden die Aufgaben der Polizei und deren Verteilung den Weisungen der jeweiligen Länderinnenminister und ihren nachgeordneten Dienststellen und grundsätzlich war es so, dass sich „Das Recht der Polizei vorwiegend auf Landesrecht gründet, aber auch zu einem erheblichen Teile auf Reichsrecht beruht.“ 8 Artikel 9 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung erlaubte dem Reich, bei Vorliegen eines Bedürfnisses für eine einheitliche Regelung das Polizeiwesen zu verreichlichen und somit auf Bundesebene zu heben. Dies geschah auch, allerdings erst im Dritten Reich selbst.
3. Politische Veränderungen: Einflussnahme durch die NSDAP und Auswirkungen auf die Polizei
Schon vor dem Aufkommen der Weltwirtschaftskrise zur Jahreswende 1929/30 hatte in der Deutschland der Konjunkturabschwung eingesetzt, der sich durch eine enorme Arbeitslosenanzahl manifestierte und Parteien wie der NSDAP und KPD zugunsten kamen. 9 In der Weimarer Republik trat am 27. März 1930 die sozialdemokratisch geführte Reichsregierung unter Reichkanzler Müller zurück und Reichspräsident Hindenburg beauftragte Heinrich Brüning mit der Bildung einer neuen Regierung. Die dramatische Monopolisierung der politischen Macht durch den Nationalsozialismus innerhalb eines halben Jahres erfolgte durch die nicht geplante, aber mit großem Machtinstinkt betriebene Doppelstrategie von Gewalt und Legalität, von revolutionärem Druck von unten und administrativem Nachvollzug von oben, begleitet von Terror und Propaganda. Dieser Prozess vollzog sich stufenförmig unter entschlossener Ausnutzung aller durch das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten gegebenen legalen Mittel bei gleichzeitiger
6 Lessmann, Peter: Streifendienst und Straßenkampf. Die preußische Schutzpolizei in der Weimarer Republik,
Bochum 1987, S. 65.
7 Lessmann, Peter, S. 135.
8 Schaeffer, Albrecht: Grundriss des privaten und öffentlichen Rechts, Bd. 28, 1-7. Auflage, 1929, S.2.
9 Wilhelm, Friedrich: Die Polizei im NS- Staat. Paderborn 1971, S. 30.
gewaltsamer Ausschaltung der Gegner, zunächst der politischen Linken, dann aber auch der übrigen Parteien. Begleitet wurde dieser Vorgang, der seither zum Modell einer totalitären Machteroberung wurde, durch weitere Fehleinschätzungen und eine zunehmende Welle der Anpassung, Selbstgleichschaltung und Massenbegeisterung.
Die wichtigsten Etappen auf dem Weg zur Eroberung und Monopolisierung der Macht waren die Ausschreibung von erneuten Reichstagswahlen, mit der das propagandistische und terroristische Potential der NSDAP nun unter Ausnutzung des staatlichen Schutzes und Apparates freigesetzt wurde. Ferner die Instrumentalisierung des Reichstagsbrandes zur Verkündung des permanenten Ausnahmezustandes mit Hilfe der präsidialen Notverordnung vom 28.2. 1933 "Zum Schutz von Volk und Reich", die zur formellen Grundlage für großangelegte Verfolgungsmaßnahmen und zur eigentlichen "Verfassungsurkunde" des Dritten Reichs wurde. Alle bürgerlichen Grundrechte wurden außer Kraft gesetzt, zugleich bot sie unter dem Mantel der scheinbaren Legalität auch die Möglichkeit, in die inneren Verhältnisse der Länder einzugreifen. Bis zum 30. Januar 1933 gab es viele politische, blutige Unruhen, die durch Unstimmigkeiten und unbefriedigende Wahlen hervorgerufen wurden. Dann aber wurde eine neue Regierung unter Adolf Hitler als Reichskanzler gebildet. Am 3. Februar 1933 hielt Hitler vor den Befehlshabern der Reichswehr eine Rede, in der er seine politischen Ziele offen legte. Er verkündete unter anderem die Ausschaltung der "Marxisten" und bezog das auf die Wiedergewinnung der Macht für das Deutsche Reich. Den Hintergrund dafür bot die Dolchstoßlegende, in welcher verbreitet wurde, dass die Deutschen den Krieg 1918 nur verloren hätten, weil die "Marxisten die Heimatfront zum Verrat an der im Felde ungeschlagenen Armee" verleitet hätten. Die Ausschaltung der politischen Gegner bildete die Voraussetzung für die reibungslose Kriegsvorbereitung 1 . Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelten die Nationalsozialisten Instrumente zur Überwachung und Terrorisierung der politischen Gegner, um sie von politischer Tätigkeit gegen den NS-Staat, wenn nötig mit Gewalt, auszuschalten. Die Entstehung und Organisation des Terror- und Überwachungssystems wird hier am Beispiel der Gestapo beschrieben, deren Arbeitsweisen und Methoden am Beispiel der KPD, die der NSDAP von Anfang an als erklärter Gegner gegenüberstand. Die KPD gehörte seit der "Machtergreifung" zu den profiliertesten und aktivsten Gegnern der neuen Regierung, so dass sich die Arbeit der Gestapo an der Widerstandstaktik und der Arbeit der KPD orientierte. Nach der Ernennung des Kabinetts Hitler im Januar und der Landtagswahl vom 24. April 1932 hatte nun die
Arbeit zitieren:
Janina Bolz, 2009, Die Polizei und deren Veränderung im Dritten Reich - Die Verschmelzung mit der SS zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, München, GRIN Verlag GmbH
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