INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 1
2. Grundlagen 3
2.1. Räume 3
2.1.1. Öffentlicher Raum 3
2.1.2. Privater und halböffentlicher Raum 4
2.2. Überwachung im theoretischen Kontext 5
2.2.1. Die Disziplinargesellschaft - Michael Foucault 5
2.2.1.1. Benthams Panopticon 6
2.2.2. Die Kontrollgesellschaft - Gilles Deleuze 8
2.3. CCTV-Systeme 8
3. Situation der Videoüberwachung in Großbritannien 10
3.1. Zur Gesetzeslage in Großbritannien 10
3.1.1. Data Protection Act und Code of Practice 10
3.1.2. Criminal Justice and Public Order Act 11
3.1.3. Europäisches Gesetz und Human Right 12
3.2. Vergleich mit Deutschland 13
3.3. Historische Entwicklung in Großbritannien 15
4. Videoüberwachung als Raumkontrolle 16
4.1. Praxis von CCTV im Raum 16
4.1.1. Technische Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung 21
4.1.2. Einsatzgebiete von CCTV 24
4.1.3. Faktor Mensch 25
4.1.4. Videoüberwachung im Kosten-Nutzen Vergleich 27
4.1.5. Macht des Staates 29
5. Gesellschaftliche Auswirkungen durch Videoüberwachung 31
5.1. Gefährdung demokratischer Rechte des Einzelnen 31
5.2. Zur Akzeptanz der Videoüberwachung 34
5.3. Videoüberwachung als Angstszenario 35
5.4. Räumliche Verlagerungseffekte und Exklusion 37
6. Fazit und Ausblick 39
7. Literaturverzeichnis 41
8. Abbildungsverzeichnis 46
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz ACPO Association of Chief Police Officers ANPR Automatic Number Plate Recognition Art. Artikel BDSG Bundesdatenschutzgesetz BVerfG Bundesverfassungsgesetz CCD Charge-coupled Device C3I Command, Control, Communication and Intelligence CCTV Closed Circuit Television DPA Data Protection Act Ebd. Ebenda EMRK Europäische Menschenrechtskonvention GG Grundgesetz KunstUrhG Kunsturhebergesetz PolG NRW Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen PTZ Pan Tilt Zoom SächsPolG Sächsisches Polizeigesetz Sec. Section Uk United Kingdom
III
1. Einleitung
In seinem Roman „1984“ entwirft George Orwell die Utopie eines totalitären Staates, der seine Bürger einer absoluten Überwachung aussetzt. Die Gesellschaft entwickelt sich darunter zu einer passiven, gehorchenden, gleichförmigen Masse, in der jeglicher Individualismus beseitigt wird. Eine Schreckensvorstellung, die sich der Schriftsteller bereits 1948 erdachte.
Die technologischen Vorstellungen Orwells sind durch die Entwicklungen im Medienbereich bereits überholt worden. Großbritannien, eine Nation, in der lange Zeit die Privatsphäre oberste Priorität besaß, trat in den letzten Jahren besonders im Bereich der Entwicklung und des Einsatzes von Videoüberwachungssystemen hervor. Nicht umsonst wird es daher als das „Mutterland der Videoüberwachung“ (Töpfer 2007: 202) bezeichnet. Potential genug also, um sich mit der Videoüberwachung als Mittel der Raumkontrolle näher zu beschäftigen.
In dieser Arbeit wird daher untersucht, wie Kameras in Großbritannien zur Raumaneignung verwendet werden und welche gesellschaftlichen Auswirkungen sich aus ihrem Einsatz ergeben. Werden sie dabei einer von der Regierung optimistisch angepriesenen Wirkung, die mit dieser Technologie einher gehen soll, wirklich gerecht? Tragen die Kameras tatsächlich dazu bei, dass die Kriminalitätsraten sinken und Verbrechen sowie Verstöße effektiver aufgeklärt werden? Und mit welcher Argumentation konnten die vielen Kameras überhaupt eingeführt werden? Interessant ist auch der Aspekt, welche Rolle private Kameras in der staatlichen Videoüberwachung einnehmen, und wie es um die Privatsphäre des Bürgers bestellt ist, wenn die Räume zunehmend von Kameras erfasst werden.
Im Folgenden wird es nun darum gehen, Antworten auf diese Fragestellungen zu finden und die Potentiale und Probleme der Videoüberwachung möglichst differenziert darzustellen.
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Der Grundlagenteil (2.) fungiert dabei als Basis zum Verständnis der weiteren Ausführungen. Zunächst wird eine Definition des öffentlichen (2.1.1.), privaten sowie halböffentlichen Raumes (2.1.2.) vorgenommen, um im weiteren Verlauf den Einfluss des Staates mittels Videoüberwachung in den genannten Räumen näher erläutern zu können. Den theoretischen Kontext (2.2.) bilden die Überlegungen Michael Foucaults (2.2.1.) und Gilles Deleuzes (2.2.2.) zum Zusammenhang von Überwachung und Gesellschaft. Im Anschluss wird die Funktionsweise von Videoüberwachungssystemen (2.3.) vorgestellt.
Im Abschnitt „Situation der Überwachung in Großbritannien“ (3.) wird zunächst die gesetzliche Lage in Großbritannien (3.1.) bezogen auf die Videoüberwachung erläutert und geschaut, wie deren Installation legitimiert wird. Ein Vergleich zu Deutschland (3.2.) soll dazu verhelfen, die Unterschiede der gesetzlichen Richtlinien deutlich zu machen und die damit verbundenen Auswirkungen im Hinblick auf die Installation von Videoüberwachungskameras zu erkennen. Darauf folgt ein Abriss der historischen Entwicklung von Videoüberwachungssystemen (3.3.) in Großbritannien. Im Abschnitt zur Raumkontrolle mittels Videoüberwachung (4.) wird zunächst allgemein auf die Praxis von Videoüberwachung im Raum (4.1.) eingegangen, bevor konkret die technischen Möglichkeiten und Potentiale der Videoüberwachung (4.1.1.) erläutert und ihre Einsatzgebiete (4.1.2.) aufgezeigt werden. Da die Videoüberwachung keine rein technische Angelegenheit ist, sondern immer menschliche Kontrolle erfordert, wird auch dieser Faktor betrachtet (4.1.3.). Aus ökonomischer Perspektive erfolgt anschließend eine Kosten-Nutzen-Analyse (4.1.4.). Inwieweit dem Staat durch die Videoüberwachung zusätzliche Macht verliehen wird, wird in dem letzten Punkt dieses Kapitels untersucht (4.1.5.).
Unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Auswirkungen der Videoüberwachung (5.) stehen zunächst die Gefährdungen der demokratischen Rechte des Einzelnen (5.1.) im Vordergrund. Inwieweit die Videoüberwachung in der britischen Gesellschaft akzeptiert ist, wird im nächsten Punkt aufgezeigt (5.2.). Zwei Szenarien sollen im Anschluss zeigen, welche Empfindungen die Kameras beim Menschen hervorrufen können (5.3.). Die gesamtgesellschaftlichen Folgen von Videoüberwachung werden im abschließenden Punkt „Räumliche Verlagerungseffekte und Exklusion“ (5.4.) betrachtet. Im Fazit werden die Probleme der Videoüberwachung noch einmal zusammengefasst und Lösungswege vorgeschlagen. Ein anschließender Ausblick soll mögliche Entwicklungslinien hinsichtlich der Thematik aufwerfen (6.).
2
2. Grundlagen
2.1. Räume
Für den Begriff des Raumes stellen verschiedene Wissenschaften unterschiedliche Definitionen bereit. In der Physik wird der Raum durch seine dreidimensionale Eigenschaft Höhe, Breite, Tiefe bestimmt. Die Ausmaße eines Raums lassen sich präzise mittels kartesischer Koordinaten determinieren, was zur Abgrenzung von territorialen und geographischen Räumen notwendig ist.
Der französische Soziologe Michael de Certeau bezeichnet den Raum als einen Ort, „mit dem man etwas macht“ (Certeau 2006: 345). Räume können laut dieser Definition dementsprechend nicht ausschließlich in ihrer territorialen Abgrenzung vorliegen, sondern werden erst durch ihre gesellschaftliche Ausrichtung geformt. Pierre Bourdieu prägt dafür den Begriff des sozialen Raums, der „sich mehr oder weniger strikt im phy- sischenRaum in Form einer bestimmten distributionellen Anordnung von Akteuren und Eigenschaften“ (Bourdieu 1991: 25) offenbart. Der soziale Raum, der folglich davon geprägt ist, dass Menschen ihn nutzen und bewohnen, transformiert sich dadurch zum „angeeigneten Raum“ (ebd.: 26).
Um sich der Thematik der Raumkontrolle durch staatliche Videoüberwachung zu nähern, ist zunächst jedoch eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Räumen essentiell.
2.1.1. Öffentlicher Raum
Um öffentliche Räume als solche zu klassifizieren, müssen zunächst die Kriterien ihrer Bestimmung erläutert werden. Habermas nennt in diesem Zusammenhang die Offenheit des Zugangs als Voraussetzung. Gebäude, Straßen oder Plätze gelten demnach als öffentliche Räume, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind (vgl. Habermas 1990: 54).
Glasze, Pütz und Rolfes erweitern die freie Zugänglichkeit öffentlicher Räume um die Charakteristika des Eigentumsrechts, der Regulierung bzw. Organisation sowie der Nutzung. Der öffentliche Raum befindet sich laut ihrer Definition als „administrativ abgegrenzter Raum im staatlichen Eigentum“ (Glasze et al. 2005: 25). Henri Lefebvre schreibt dem öffentlichen Raum ebenso wenig neutrale Eigenschaften zu, vielmehr kennzeichnet er ihn als einen von Machtbeziehungen durchzogenen Raum.
3
Gebäude, Denkmäler und Kunstwerke stellen für ihn dabei die Repräsentanten der Macht dar (Lefebvre 2006: 332f.):
Als Ausgangspunkt zahlreicher aktueller Beiträge zur Raumdiskussion wird […] eine Problematisierung des Raumes, basierend auf dessen reziproken, durch Macht charakterisierbaren Beziehungen zur Gesellschaft, begründet (Klauser 2005: 191).
2.1.2. Privater und halböffentlicher Raum
Im Gegensatz zum öffentlichen Raum ist der private Raum durch eine stärkere Abgeschlossenheit charakterisiert. Rössler bezeichnet den privaten Raum in seiner markan- testenForm als „Heim und Herd" (Rössler 2001: 257), der sich durch die Kontrolle des Zugangs auszeichnet, so dass unerwünschten Personen der Zutritt verweigert werden kann (vgl. ebd.: 136).
Neben der lokalen Privatheit, die sich vor allem auf die Privatsphäre im Wohnraum bezieht, wird zwischen dezisionaler und informationeller Privatheit unterschieden. Dezisionale Privatheit meint die Autonomie des Individuums hinsichtlich seiner „Handlungs-, Verhaltens- und Lebensweisen“ (ebd.: 144), frei entscheiden zu können. Die informationelle Privatheit umfasst dagegen die Kontrolle über die Weitergabe persönlicher Informationen an dritte Personen oder Institutionen (ebd.: 201). Der private Raum ist durch die dort gegebene Möglichkeit zu freier Entfaltung und Selbstverwirklichung für das menschliche Individuum von großer Relevanz und gilt daher als besonders schutzbedürftig.
Der Lebensraum des Individuums konstituiert sich demnach sowohl aus dem privaten als auch dem öffentlichen Raum:
Was als öffentlich und was als privat zu gelten hat, unterliegt historischen Veränderungen und ist offensichtlich Sache politischer Prozesse und Entscheidungen (ebd.: 43).
Räume endgültig als öffentlich oder privat zu deklarieren, ist folglich unzulässig, da diese durch politische Entscheidungsmacht in ihrer Form bzw. ihren Eigenschaften verändert werden können. Darüber hinaus können Verflechtungen zwischen den Räumen auftreten. Räume, die privatem Besitz unterstehen, allerdings als öffentlich zugänglich gekennzeichnet sind, wie zum Beispiel Supermärkte, Parkhäuser oder städtische Verkehrsbetriebe, bieten ein Beispiel für die Schnittstellen zwischen öffentlichen und
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privaten Räumen. Es besteht demnach auch eine sehr enge territoriale Nähe zwischen diesen Räumen, deren Trennung oftmals z.B. nur durch eine Straße kenntlich gemacht wird. Diese Räume werden häufig als halböffentliche Räume bezeichnet. Die Schnittstellen zwischen den Räumen spielen in den weiteren Ausführungen unter dem Aspekt der Videoüberwachung eine entscheidende Rolle.
2.2. Überwachung im theoretischen Kontext
Um sich mit der Videoüberwachung gezielt auseinandersetzen zu können, bedarf es zunächst einer Definition des Überwachungsbegriffs.
Nach Christopher Dandeker findet eine Überwachung dann statt, wenn eine oder mehrere der folgenden drei Handlungen erfüllt sind:
(1) the collection and storage of information (presumed to be useful) about people or objects; (2) the supervision of the activities of people or objects through the issuing of instructions or the physical design of the natural and built environments. In this context, architecture is of significance for the supervision of people - as for instance in prison and urban design; (3) the application of information gathering activities to the business of monitoring the behaviour of those under supervision, and, in the case of subject persons, their compliance with instructions (Dandeker 1990, 37).
Der Überwachungsbegriff wird oftmals mit dem der (sozialen) Kontrolle gleichgesetzt. Während sowohl die Überwachung als auch die Kontrolle die asymmetrische Beziehung zwischen Wächtern und Überwachten hervorhebt, unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten in ihrer Zeitkomponente. Die Kontrolle bezeichnet einen konkreten Vorgang des Abgleichens zwischen dem Soll- und dem Istwert, bei dem gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden können. Die Überwachung umfasst hingegen einen zeitlichen Verlauf, in dem die einzelnen Kontrollmaßnahmen inbegriffen sind (vgl. Nogala 2001: 151f.).
Die Begriffe der Überwachung und der Kontrolle wurden von Michael Foucault und Gilles Deleuze aufgegriffen und auf die westlich-liberalen Gesellschaften angewendet.
2.2.1. Die Disziplinargesellschaft - Michael Foucault
Der französische Philosoph Michael Foucault beschäftigt sich in seinem Buch „Überwachen und Strafen - Die Geburt des Gefängnisses“ mit der Bestrafung des Men- schen.Dabei stellt er die Entwicklung der körperlichen Bestrafungen des 17. und 18.
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Jahrhunderts bis hin zu den gewaltfreien Strafmechanismen des 20. Jahrhunderts an-hand von historischen Quellen vor.
Anstatt die Menschen mit schmerzhaften Züchtigungen zu belangen, nehmen die Strafverfahren des 20. Jahrhunderts Einfluss auf die Psyche des Menschen, indem sie ihn durch permanente Überwachung (z.B. durch geschlossene Vollzugsanstalten) versuchen zu disziplinieren. Für Foucault ist die „Ausweitung der Disziplinarsysteme […] ihrer Vervielfältigung durch den gesamten Gesellschaftskörper hindurch“ (Foucault 269: 2001) Ausdruck einer modernen Gesellschaft, welche er als Disziplinargesellschaft bezeichnet: „Die Analyse des Panopticons bildet [dabei] das Herzstück von Foucaults Überwachen und Strafen“ (Kammerer 2008: 112).
2.2.1.1. Benthams Panopticon
Jeremy Bentham schreibt im Jahr 1787 einundzwanzig Briefe an einen Freund, die unter dem Titel „Panopticon; or the Inspection-House“ als Briefsammlung zusammengefasst sind. In den Briefen beschreibt er seine Vision eines Gefängnisses, welches eine Überwachungssituation schafft, in der sich niemand unbeobachtet fühlen kann. Das Panopticon, wie Bentham diese Gefängniskonstruktion nennt, ist ein kreisförmiges, mehrstöckiges Gebäude, in dessen Mitte sich ein Turm befindet. Dieser dient den Wächtern als Überwachungszentrale, von der sie die umgebenen Zellen der Insassen durch ein Fenster einsehen können. Der Überwachungsturm der Wächter ist dabei in völlige Dunkelheit getaucht, um zu vermeiden, dass die Gefangenen die Silhouette des Wärters erkennen können. Große Fenster an der Außenwand sollen die Zellen einerseits für die Gefangenen hell erleuchten, andererseits soll das einfallende Licht jeden Winkel der Zelle für die Wächter sichtbar machen. Jedes Handeln, jeder kleinste Verstoß der Gefangenen würde den Beobachtern sofort auffallen, so dass umgehend Disziplinierungsmaßnahmen eingeleitet werden könnten. Die Zellen der Gefangenen sind durch Wände voneinander getrennt, wodurch eine Kommunikation untereinander verhindert wird. Dadurch soll ihnen die Möglichkeit genommen werden, gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich gegen die Wärter zu verbünden (vgl. Bentham 1995: 1ff.).
Der Grundgedanke des benthamschen Panopticons liegt vor allem in der Zentralität des Wärters, “combined with the well-known and most effectual contrivances for seeing without being seen” (ebd.: 12). Die Bauweise des Panopticons verleiht dem Wärter den Status des „all-seeing, all knowing ‘God‘“ (Staples 2000: 29).
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Allerdings beruht der Erfolg von Benthams Modell nicht auf einem scheinbar all- wissenden„großen Bruder“ wie bei Orwell, sondern es ist die Konstruktion an sich, die den Erfolg versprechen soll. Die ständige Unsicherheit, dem Blick eines Wärters ausgesetzt sein zu können, soll nach Bentham bei den Gefangenen zu einer Selbstdisziplinierung und zu einer Verbesserung des Verhaltens führen. Für Michel Foucault dient das Panopticon von Bentham „als Metapher für die Diszipli- nierungenmoderner Gesellschaften“ (Rössler 2001: 219). Foucault beschäftigt sich daher mehr mit der Idee des Panopticons als Disziplinierungsinstrument als mit der Architektur dieses Bauwerkes und hält deutlich daran fest, es nicht als „Traumgebäude“ (Foucault 1994: 264) zu verstehen:
Es ist das Diagramm eines auf seine ideale Form reduzierten Machtmechanismus; sein Funktionieren, das von jedem Hemmnis, von jedem Widerstand und jeder Reibung abstrahiert, kann zwar als ein rein architektonisches und optisches System vorgestellt werden: tatsächlich ist es eine Gestalt politischer Technologie, die man von ihrer spezifischen Verwendung ablösen kann und muß (ebd.: 264).
Das panoptische Verfahren, so Foucault, kann als ein wirksames Disziplinierungsinstrument moderner Gesellschaften eingesetzt werden, um Individuen ein bestimmtes einheitliches Handeln und Verhalten aufzuzwingen (vgl. ebd.: 264):
Derjenige, welcher der Sichtbarkeit unterworfen ist und dies weiß, übernimmt die Zwangsmittel der Macht und spielt sie gegen sich selber aus; er internalisiert das Machtverhältnis, in welchem er gleichzeitig beide Rollen spielt; er wird zum Prinzip seiner eigenen Unterwerfung (ebd.: 260).
Die Gefahr, dass die panoptische Apparatur in eine „Tyrannei“ (ebd.: 266) ausarten könnte, wendet Foucault allerdings ab. Wie der Überwachungsturm bei Bentham, soll in der Disziplinargesellschaft jeder, und nicht nur eine bestimmte Person, die Überwachungsfunktion ausüben können (vgl. ebd.: 266).
Clive Norris, Professor für Soziologie und einer der führenden Experten im Bereich der Videoüberwachung in Großbritannien, bezeichnet das Bild des Panopticons als „eine der wirkmächtigsten Metaphern zur Verortung der theoretischen und sozialen Bedeutung der Videoüberwachung in der heutigen Gesellschaft“ (Norris 2005: 360).
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Arbeit zitieren:
Julian Gilbert, 2010, Staatliche Videoüberwachung als Mittel der Raumkontrolle am Beispiel von Großbritannien , München, GRIN Verlag GmbH
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