Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Begrifflichkeit Kompetenz 2
2.1 Definition 2
2.2 Dimensionen von Kompetenzen 5
3. Kompetenzerfassung 7
3.1 Allgemeines 7
3.2 Verfahren 8
4. Qualitätssicherung 11
Literatur - und Quellenverzeichnis 14
1. Einleitung
Bis in die 90er Jahre fehlte in Deutschland die systematische Überprüfung von Erträgen schulischer Bildungsprozesse. Der Konstanzer Beschluss vom Oktober 1997 führte dazu, dass das deutsche Schulsystem in einer der umfassendsten wissenschaftlichen Untersuchungen international verglichen werden sollte. Die Ergebnisse der Studien TIMSS, PISA und IGLU zeigten, „[…] dass die in Deutschland vorrangige Inputsteuerung im Schulbereich allein nicht zu den erwünschten Ergebnissen im Bildungsbereich führt.“ (IQB). Deutsche Schülerinnen und Schüler liegen demnach im bzw. teilweise sogar unter dem Durchschnitt, weshalb hierauf bundesweit gültige Bildungsstandards erarbeitet wurden, die zu einer Verbesserung von Unterricht beitragen sollen (vgl. Braun, 2). Lerninhalte stehen nicht mehr im Zentrum schulischer Bildung, sondern vielmehr Grundfähigkeiten, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen. Zusammengefasst bewirkte die Bildungsreform eine Paradigmenverschiebung von der Input- hin zur Output-Orientierung. Als Folge dessen sind der Unterricht, die Leistungsmessung sowie die Aufgaben so zu gestalten, dass sie kompetenzorientiert sind (vgl. Hamburg macht Schule, 3 ff.). Fraglich ist indes, was unter der Begrifflichkeit „Kompetenz“ zu verstehen ist und wie diese festgestellt werden kann. Aus diesem Grund möchte ich mit meiner Arbeit darstellen, was unter „Kompetenzen“ verstanden werden kann und auf welche Art und Weise Kompetenzen festgestellt werden können. Hierzu ist es notwendig, dass im zweiten Kapitel der Arbeit zunächst die Begrifflichkeit „Kompetenz“ näher erläutert und von häufig synonym verwendeten Begriffen abgegrenzt wird. Abgeschlossen wird das Kapitel durch eine Darstellung von unterschiedlichen Kompetenzkategorien. Im nächsten Kapitel wird ausführlich auf die Möglichkeiten und Formen einer Kompetenzerfassung eingegangen sowie deren Vor- und Nachteile diskutiert. Das Kapitel vier enthält wesentliche Aspekte, die bei der Messung von Kompetenzen unabdingbar sind und dabei deswegen auch unbedingt berücksichtigt werden sollten.
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2. Begrifflichkeit Kompetenz
2.1 Definition
Der Begriff „Kompetenz“ ist in der deutschen Alltagssprache ein weitverbreitetes Wort und findet sich nach Zählung des Projekts „Deutscher Wortschatz“ im Jahr 2006 unter den 5.000 am häufigsten verwendeten deutschen Wörtern (vgl. Hartig 2008, 15). Nicht nur im Alltag, sondern beispielsweise auch im aktuellen Hamburger Rahmenplan Mathematik taucht der Kompetenzbegriff 28-mal auf und wird durch den Rahmenplan Englisch für den HR-Bereich mit 75 Treffern noch übertroffen. Heutzutage will jeder kompetent sein und anderen zu kompetenten Verhalten verhelfen (vgl. Hamburg macht Schule, 13). Erhöhte Kompetenzanforderungen jedes Einzelnen sind heutzutage notwendig, um im persönlichen und sozialen Alltag bestehen zu können, was allein durch den Begriff der Wissens- und Informationsgesellschaft deutlich gemacht wird. So enthält beispielsweise das heutige Stellenprofil eines Facharbeiters fachübergreifende Fähigkeiten, die früher nur in Stellenausschreibungen von Hochschulabsolventen zu lesen waren (vgl. Schmerr 1993, 7). Niemand kann - im Wandel der Zeit - davon ausgehen, „aus“gebildet zu sein, vielmehr muss man lebenslang dazulernen (vgl. Lippegaus 2007, 26). Trotz der Tatsache, dass der Kompetenzbegriff den privaten und betrieblichen Alltag erfasst hat, gibt es für diesen keine allgemein gültig verwendete Definition. Diese „kompetenzorientierte Wende“ (vgl. Arnold 1998,496) ist eine Reaktion auf die Veränderung von Arbeitsprozessen sowie der sich daraus ergebenden Konsequenzen für Berufsbildung (vgl. Ertl 2005, 23). Es ist evident, dass die Notwendigkeit besteht, „Kompetenz“ - ein Begriff, der sich durch eine große Spannweite hinsichtlich seines Bedeutungsinhaltes auszeichnet und in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen in der Umgangssprache Verwendung findet (vgl. Hutter 2007, 10.) - zunächst zu erklären, um zu verstehen, was die Bedeutung des Kompetenzbegriffs ist und woher dieser abstammt. „Kompetenz“ stammt von dem lateinischen Wort „competentia“ ab und lässt sich in der deutschen Sprache bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen, wo Kompetenz als Lehnwort mit der Bedeutung von Recht auf Abgaben, Einkünften und Lebensunterhalt versehen war. Er findet in unterschiedlichen wissenschaftlichen
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Disziplinen sowie in der Umgangssprache Verwendung (vgl. Hutter 2007, 10). Im 19. Jahrhundert hingegen hat der Begriff die Bedeutung „Zuständigkeit, Fähigkeit und Sachverstand“ in der Rechtssprache als Abstraktum des Adjektivs „kompetent“ angenommen (vgl. Pfeifer 1993). Ein entscheidender Perspektivenwechsel vom Qualifikations- zum Kompetenzbegriff hat sich just in der jüngsten Vergangenheit vollzogen. So werden in der heutigen Zeit zur Zielerreichung Kompetenzen benötigt, die viel komplexer geworden sind und weitaus mehr als nur die Beherrschung einiger eng definierter Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erfordern (vgl. OECD/DeSeCo-Projekt 2002, 6). Dieser Perspektivenwechsel bzw. die „kompetenzorientierte Wende“ (vgl. Arnold 1998, 496) kann somit als eine Reaktion auf die Veränderung von Arbeitsprozessen sowie der sich daraus ergebenden Konsequenzen für Berufsbildung verstanden werden (vgl. Ertl 2005, 23). Nicht nur im geschichtlichen Kontext, sondern auch je nach Anwendungsgebiet hat der Kompetenzbegriff eine unterschiedliche Bedeutung. Vor allem im Bildungs- und Beschäftigungsbereich ist der Begriff in den letzten Jahren inflationär verwendet worden, wodurch ein Pluralismus an Definitionen entstanden ist, der die Möglichkeit einer einheitlichen Begriffsbestimmung erschwert hat. Folge der unscharfen Begriffsbestimmung ist, dass sich diese auch auf andere Termini erweitert hat und diese von vielen Wissenschaftlern und Praktikern synonym verwendet werden (vgl. Enggruber/Bleck 2005, 6). Aus diesem Grund werden im Folgenden mehrere Quellen zur Begriffsbestimmung herangezogen sowie eine Abgrenzung zwischen den Begriffen „Kompetenz“ und „Qualifikation“ vorgenommen, da der Kompetenzbegriff in vielerlei Hinsicht an den Qualifikationsbegriff anknüpft (vgl. Erpenbeck/Heyse 1999, 164).
Bei Betrachtung der Etymologie des Wortes Kompetenz wird deutlich, dass - wie bereits erwähnt - der Ursprung im lateinischen Substantiv „competentia“ zu finden ist, welches im Deutschen so viel wie „ Zusammentreffen“ bedeutet. Ergänzt man diese Betrachtung mit der Bedeutung des Adjektivs „competens“, welches sich im Deutschen mit „angemessen“ übertragen lässt, so kann festgehalten werden, dass Kompetenz sichtbar wird, „[…] wenn beim Zusammentreffen situativer Erfordernisse und dem individuell zur Verfügung stehenden Potenzial an Kenntnissen, Fertigkeiten etc. angemessen gehandelt werden kann“ (Gnahs 2007, 20). Kompetenz bezeichnet also eine Eigenschaft eines Menschen, die ihn in die
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Lage versetzt, in gegebenen Situationen ein Handlungsziel aufgrund von Erfahrung, Können und Wissen zu erreichen. Kompetent sein heißt, Situationen angemessen zu meistern.
Hinsichtlich seiner Bedeutung im Alltagsgebrauch stellt man bei der Untersuchung des Begriffs „Kompetenz“ fest, dass das Augenmerk vornehmlich auf dem Individuum und der Institution liegt. Während Kompetenz in Bezug auf das Individuum berufliche und/oder lebensweltliche Qualifikationen beschreibt, wird Kompetenz im institutionellen Kontext mit Befugnissen und Zuständigkeiten von Funktionsträgern oder Institutionen verwendet (vgl. Müller-Ruckwitt 2008, 109-112).In dem Modell von Noam Chomsky, einen Sprachwissenschaftler, der weitere Anhaltspunkte für den Kompetenzbegriff liefert, bezeichnet Kompetenz nur die Möglichkeit der Sprachanwendung, wohingegen die tatsächliche Realisierung der Fähigkeit bzw. des Potenzials - welches von personalen und situativen Faktoren beeinflusst werden kann - zu effektivem sprachlichen Handeln durch die Performanz beschrieben wird und auch nur diese beobachtbar ist (vgl. Müller-Ruckwitt 2008, 149-154). Daraus lässt sich schließen, dass der Mensch mehr Möglichkeiten in sich trägt, als er erlernt hat und dass die gezeigten nicht identisch mit den vorhandenen Kompetenzen sein müssen (vgl. INBAS 2007, 27). Wendet man sich der Motivationspsychologie zu, wird Kompetenz dort durch Robert W. White als grundlegende Fähigkeiten verstanden, „[…] die weder genetisch angeboren noch das Produkt von Reifungsprozessen sind, sondern vom Individuum selbstorganisiert hervorgebracht wurden“ (Erpenbeck/von Rosenstiel 2007, XVIII). Für ihn ist Kompetenz eine „[…] effective interaction with the environment […]“, durch die sich menschliche Verhaltensmotive erklären lassen (White 1959, 317). Die Gemeinsamkeit der beiden Modelle liegt darin, dass Kompetenzen offenbar nur anhand der tatsächlichen Performanz, d.h. der Anwendung und dem Gebrauch von Kompetenz, aufzeigbar sind (vgl. Erpenbeck/von Rosenstiehl 2007 XVIII). Kompetenzen können somit als individuelles Vermögen verstanden werden, um Kontrolle über Lebenszusammenhänge zu erlangen bzw. als Befähigung, spezifische Probleme zu lösen sowie sich selbst und seine Umwelt zu verändern (vgl. Corsini 1999, 194). In der berufspädagogischen Fachwelt wird gegenwärtig die Kompetenzdefinition von Erpenbeck und Rosenstiel genutzt (vgl. INBAS 2007, 27), welche Kompetenzen als „[…] Fähigkeiten oder Dispositionen, die ein sinnvolles und fruchtbares Handeln in offenen, komplexen, manchmal auch chaotischen
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Arbeit zitieren:
Christian Wunschik, 2012, Kompetenzerfassung von Schülerinnen und Schülern, München, GRIN Verlag GmbH
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