Universität Hamburg Institut für Ethnologie WiSe 2002/ 2003 Seminar: Aktuelle Themen der Ethnologie
Die Problematik der Vereinbarkeit der universalen
Menschenrechte mit dem Islam
Friederike Haumann
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung S 3
2. Menschenrechte S 4
2.1. Entstehungsgeschichte der Menschenrechte S 4
2.2. Universalismustheorie S 6
2.3. Relativismustheorie S 8
3. Die Menschenrechte im Islam S 9
3.1. Die Rolle des Individuums im Islam S 10
3.2. Die Sharia S 11
3.2.1. Gleichstellung der Menschen S 13
3.2.2. Religionsfreiheit S 14
3.3. Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung (AIME) S 15
4. Ausblick S 17
5. Schlussbetrachtung S 18
6. Literaturliste S 20
2
1. Einleitung
Diese Hausarbeit entsteht im Rahmen des Seminars „Aktuelle Themen der Ethnologie“, in dem wir auch das Thema Menschenrechte und deren Universalitätsanspruch diskutierten. Gegenstand dieser Hausarbeit soll das Thema Menschenrechte im Islam sein. Insbesondere werde ich hierbei die Schwierigkeiten der Vereinbarkeit des Islam mit den universalen Menschenrechten herausstellen und an herausgegriffenen Beispielen erörtern.
Zu Anfang der Arbeit werde ich als Einstieg in das Thema die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte in groben Zügen darlegen, um deren Verankerung in die europäisch- westliche Philosophie und Geschichte zu verdeutlichen. Danach werde ich die Universalismus- und Relativismustheorie vorstellen, die als theoretische Grundlage der Arbeit dienen sollen. Außerdem soll dieser Theorieteil dem Verständnis des Lesers dienen, indem er die Begrifflichkeiten klärt und Definitionen vorgibt.
Im Hauptteil der Arbeit werde ich auf die Menschenrechte im Islam eingehen. Zunächst werde ich hierbei die Rolle des Individuums im Islam erörtern, da das Individuum im westlichen Menschenrechtskonzept grundlegend ist. Des Weiteren werde ich die Sharia, das islamische Recht, behandeln und dabei besonders auf die beiden Beispiele der Gleichstellung und der Religionsfreiheit eingehen, da an diesen Fallbeispielen die Problematik der Unvereinbarkeit der universalen Menschenrechte mit der islamischen Religion erkennbar ist. Im danach folgenden Punkt werde ich die islamische Menschenrechtserklärung, den Gegenentwurf zu den westlichen Deklarationen vorstellen, aber auch auf Schwierigkeiten und Kritik zu dieser islamischen Deklaration eingehen.
Abschließend werde ich einen Ausblick auf künftige Zusammenarbeit und Vereinbarkeit der internationalen Menschenrechte mit dem Islam geben, sowie kurz Konfliktlösungsansätze vorstellen.
Auf die einzelnen Unterpunkte des Hauptteils, wie z.B. die Religionsfreiheit, werde ich nur begrenzt eingehen können, da mir anstatt ein Einzelbeispiel herauszugreifen, an einem Gesamtüberblick der Problematik gelegen ist. Auch den Theorieteil der Hausarbeit werde ich lediglich in groben Zügen darstellen, da er zwar zum Verständnis der Begriffe wie „Universalität“ nützlich ist, mir für die Hausarbeit jedoch nur begrenzt als theoretisches Gerüst dient. So ist er für die Darstellung der Problematik im Hauptteil weniger relevant.
3
Im Literaturverzeichnis werde ich die bearbeitete und zitierte Literatur zum Thema auflisten.
Neben den allgemeinen Texten zum Thema Menschenrechte und zur Universalismus- und Relativismustheorie habe ich mich auf Literatur gestützt, die speziell auf die Menschenrechte
im Islam eingeht.
2. Menschenrechte
Als Annäherung an das komplexe Thema der Menschenrechte im Islam werde ich im
Folgenden zunächst die Entstehung und Geschichte der Menschenrechte darstellen. Ich will damit zeigen, dass die Menschenrechte einen sehr langen Entwicklungsprozess durchlaufen haben und in der westlich-europäischen Geschichte sehr verankert sind, was es, wie ich im Laufe dieser Hausarbeit darstellen werde, schwer macht sie auf nicht-westliche Gesellschaften zu übertragen.
Ich werde jedoch nicht auf die gesamte Entstehungsgeschichte der Menschenrechtsidee
eingehen, da dies den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen würde, sondern lediglich besonders prägnante Entwicklungen darlegen.
Anschließend werde ich die Universalismus- und Relativismustheorie in Bezug auf die Menschenrechte in groben Zügen vorstellen und Kritikpunkte zu der jeweiligen Theorie aufzeigen.
2.1. Entstehungsgeschichte der Menschenrechte
Nach Axel Herrmann hat die Idee der Menschenrechte bei Aristoteles und Platon ihren Ursprung, die den Menschen als „vernunftbegabtes Wesen, das seine Erfüllung in der
Teilhabe am Staat finde“ 1 beschreiben. Sie gehen in Ansätzen von einem natürlichen Recht der Menschen aus, das sich durch ihr Menschsein ergibt. Zu erwähnen bleibt, dass Frauen und Sklaven von diesem Recht ausgeschlossen blieben.
Die Stoiker griffen diese Ansätze der Menschenrechtsidee auf und lehrten die Freiheit und Gleichheit aller Menschen auf Grund ihrer Natur. Jedoch blieben auch in dieser philosophischen Phase Sklaven und Frauen außen vor.
1 Herrmann 1998: 4
4
Erst mit der Naturrechtslehre und der Aufklärung kam die Idee der Menschenrechte durch die philosophische Auseinandersetzung einiger Gelehrter wie John Locke, Jean-Jaques Rousseau und Immanuel Kant, weit voran.
Das Naturrecht ging von der Annahme aus, „dass die Menschen im Naturzustand gleichermaßen frei waren, dann aber bei der Gründung eines Gemeinwesens ihre Rechte ganz
oder teilweise einem Herrscher oder der Gesellschaft übertragen haben“ 2 . Man verwendete das Naturrecht ab der Neuzeit zur Begründung des Gleichheitsbegriffs. Jedoch kam es erst durch die Philosophie der Aufklärung zu dem nahezu revolutionären
Schritt von der Denkungsart des Naturrechts zur Menschenrechtslehre. 3 Immanuel Kant wollte die Menschen im kategorischen Imperativ aus ihrer „selbstverschuldeten
Unmündigkeit“ 4 befreien.
John Locke und J.-J. Rousseau (mit seinem 1762 erschienenen „Gesellschaftsvertrag“: „Der
Mensch ist frei geboren und überall liegt er in Ketten“ 5 ) setzten vor den Herrschaftsvertrag den Gesellschaftsvertrag. Dieser sollte die Grundrechte der Menschen auch dann bewahren, wenn sie sich einer Herrschaft unterwarfen. Das Volk besaß somit das Recht den Herrschaftsvertrag aufzukündigen, wenn der Staat die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum der Bürger beschneiden wollte. Mit diesen philosophischen Gedanken von Locke
und Rousseau wurde die Lehre der „Volkssouveränität“ begründet. 6 Die Aufklärung schuf mit dieser Dreiheit von Leben, Freiheit und Vermögen eine Basis von fundamentalen Rechten der Menschen; und mit ihren Lehren von der Volkssouveränität und Gewaltenteilung
bestimmten die Aufklärer tragende Säulen zum Schutz der bürgerlichen Rechte. 7 Nach den ersten Menschenrechtsdokumenten, wie die Virginia Bill of Rights (1776) oder die
französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) 8 und einigen anderen, meist regionalen oder nationalen, Erklärungen kam es Mitte des 20.Jahrhunderts auf der Grundlage von Entwürfen Franklin D. Roosevelts zu der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“
(AEMR), die am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen festgesetzt wurde. 9 Es bleibt festzuhalten, dass bereits bei der Ausarbeitung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung einige, unter anderem islamische Länder wie Saudi-Arabien, Syrien
2 Herrmann 1998: 6
3 Gadamer 1992: 288 4 Herrmann 1998: 6 5 Poppe 1985: 16 6 Herrmann 1998: 6 7 Herrmann 1998: 7 8 Poppe 1985: 12 9 Herrmann 1998: 11
5
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Friederike Haumann, 2003, Die Problematik der Vereinbarkeit der universalen Menschenrechte mit dem Islam, Munich, GRIN Publishing GmbH
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