Geistig behinderte Menschen wünschen sich auch Kinder

Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung


Bachelorarbeit, 2012

48 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung
2.1 Vorurteile gegen eine Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung
2.2 Kinderwunschgründe und Kinderwunschmotivation
2.3 Aktuelle Studie über Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung

3 Bereiche für die Soziale Arbeit
3.1 Umgang mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung
3.2 „Mein Kind ist da… Und nun?“ – Unterstützungsmöglichkeiten
3.2.1 Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“
3.2.2 Weitere Angebote am Beispiel unterschiedlicher Wohnformen
3.3 Parameter der Sozialen Arbeit

4 Rechtsgrundlagen
4.1 Übergeordnete Gesetze
4.1.1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
4.1.2 UN-Behindertenrechtskonvention
4.1.3 UN-Kinderrechtskonvention
4.1.4 Europäische Menschenrechtskonvention
4.2 Rechtliche Betreuung
4.3 Elterliche Sorge
4.3.1 Kriterien der Aufsichts- und Erziehungspflicht
4.3.2 Haftpflicht
4.4 Aspekte der professionellen Begleitung nach SGB
4.5 Garantenpflicht

5 Darstellung des Spannungsverhältnisses

6 „Als ich Kind war…“ – Betrachtung einer Erhebung über die Situation als
Kind von Eltern mit geistiger Behinderung

7 Fazit

8 Quellenangaben

9 Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bachelorthesis

Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit

geistiger Behinderung

1 Einleitung

„Frauen mit geistiger Behinderung müssen sich oft rechtfertigen,

wenn sie sich ein Kind wünschen.“[1]

Ein gesellschaftliches Umdenken über Sexualität und Behinderung lässt sich in den letzten Jahrzehnten vermerken, dennoch wird der Aspekt der Elternschaft nicht mitgedacht und gilt so weiter als erniedrigend für Menschen mit Behinderung.[2] ‚Normale‘ Frauen müssen sich rechtfertigen, weshalb sie keine Kinder bekommen möchten – und wie schon im einleitenden Zitat aufgeführt, müssen sich Frauen mit einer Behinderung rechtfertigen, weshalb sie sich Kinder wünschen.[3]

Menschen mit geistiger Behinderung[4] orientieren sich in ihrer Lebensweise zunehmend an der Normalität. Dementsprechend äußern sie den Wunsch nach einer ‚normalen‘ Familie, die in der gegenwärtigen Gesellschaft aus Vater, Mutter und Kind beziehungsweise[5] Kindern besteht.[6] Die beiden Autorinnen Hennies und Sasse verstärken diese Aussage in ihrer Literatur und weisen zudem darauf hin, dass das Lebenskonzept vorsieht, durch eine Partnerschaft eine Familie zu gründen.[7] Weiter sehen sie das Thema „Elternschaft“ gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung als bedeutend in der Diskussion um Normalisierung und Selbstbestimmung.[8]

Durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird jedem Menschen das Recht auf Gleichheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz von Ehe und Familie zugesprochen. Die Autorin Achilles zeigt auf, dass zu der freien Entfaltung der Persönlichkeit auch Partnerschaft und Sexualität zählen.[9] Folglich darf keinem Menschen, egal ob dieser eine geistige Behinderung hat oder nicht, das Recht auf Elternschaft abgesprochen werden. Achilles erklärt weiter, es gebe „[…] eine Reihe von Beispielen, die zeigen, dass Menschen mit geistiger Behinderung durchaus in der Lage sind, ihre Kinder kompetent zu versorgen und zu erziehen […]“[10] , wenn entsprechende Hilfen in Form von einer funktionierende Anleitung und Betreuung vorhanden sind und genutzt werden.[11]

Im Jahr 1996 führten Pixa-Kettner, Bargfrede u.a. eine Forschung mit dem Titel „‘Dann waren sie sauer auf mich, daß ich das Kind haben wollte…‘ Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD“ durch. In dieser bis heute noch einzigen größeren Forschung zu der Thematik um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung wurden 969 Elternschaften mit 1366 Kindern in Deutschland vermerkt. Es sollte der aktuelle Standpunkt der Eltern mit geistiger Behinderung und ihren Kindern kennen gelernt, sowie die bereits bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung betrachtet werden.[12]

Demnach ist die letzte große Studie zum Themenspektrum um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung 16 Jahre her. Aus diesem Grund wird sich die Bachelorarbeit mit der Materie um den Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung auseinandersetzen. Es soll festgestellt und aufgezeigt werden, wie das gegenwärtige Unterstützungsangebot in Deutschland ist. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen betrachtet, unter dem Aspekt, ob geistig behinderte Personen überhaupt das Recht auf eigene Kinder haben beziehungsweise ob es rechtliche Probleme für Menschen mit einer geistigen Behinderung in Hinblick auf einen Kinderwunsch geben könnte. Weiter wird das Verhältnis zwischen diesen und den vorhandenen gegenwärtigen Maßnahmen der Sozialen Arbeit aufgefasst, benannt und beurteilt.

Die Bachelorthesis zu der Aufgabenstellung ‚Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung‘ beginnt inhaltlich mit einer Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung (Kapitel 2 dieser Arbeit). Hier wird der Wunsch nach einem eigenen Kind in Bezug zur heutigen Gesellschaft betrachtet und infolgedessen Vorurteile gegenüber einer Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung (2.1) aufgegriffen. Nachfolgend findet eine Betrachtung der Kinderwunschgründe und Kinderwunschmotive (2.2) statt. Auch soll in diesem Kapitel die vorhandene Situation anhand einer aktuellen Studie über Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung (2.3) aufgezeigt werden.

Anschließend werden die Bereiche für die Soziale Arbeit (3) beschrieben. Augenmerk wird zum einen auf den Umgang mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung (3.1) und zum anderen auf die tatsächliche Situation, wenn das Kind geboren ist, gelegt. Im Abschnitt „Mein Kind ist da… Und nun?“ – Unterstützungsmöglichkeiten (3.2) wird die Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“ (3.2.1) sowie weitere Angebote der Sozialen Arbeit am Beispiel unterschiedlicher Wohnformen (3.2.2) vorgestellt. Im Folgenden werden die Parameter der Sozialen Arbeit (3.3) benannt.

Die Rechtsgrundlagen (4) zur Thematik bilden das nächste Kapitel der Arbeit. Entsprechende Artikel der übergeordneten Gesetze (4.1), wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (4.1.1), die UN-Behindertenrechtskonvention (4.1.2), die UN-Kinderrechtskonvention (4.1.3) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (4.1.4) werden Betrachtung finden. Des Weiteren soll eine Erläuterung der rechtlichen Betreuung (4.2) und Elterlichen Sorge (4.3) stattfinden, wobei im Letztgenannten auch Kriterien der Aufsichts- und Erziehungspflicht (4.3.1) sowie Merkmale um die Haftpflicht (4.3.2) aufgegriffen werden. Gesetzliche Aspekte der Sozialgesetzbücher zur Materie um die professionelle Begleitung von geistig behinderten Eltern (4.4), ebenso eine Vorstellung der Garantenpflicht (4.5) finden anschließend Platz.

Nachdem die Bereiche der Sozialen Arbeit und die Rechtsgrundlagen vertieft wurden, wird im darauffolgenden Kapitel das Verhältnis zwischen diesen ermittelt, beurteilt und im Abschnitt Darstellung des Spannungsverhältnisses (5) vorgestellt.

Um eine inhaltliche Abrundung der Thematik zu gewährleisten, wird nachfolgend eine Erhebung vorgestellt, in der die Situation der Kinder von Menschen mit geistiger Behinderung (6) rückblickend betrachtet wird.

Ein Fazit (7) zur Thematik wird abschließend erstellt.

[...]


[1] siehe Anhang A1: 96

[2] vgl. Pixa-Kettner (o.J.): 6

[3] siehe Anhang A1: 96

[4] Weltgesundheitsorganisation (WHO) (2012) definiert geistige Behinderung wie folgt: „Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz).“ § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX definiert geistige Behinderung wie folgt: „Menschen sind behindert, wenn ihre […] geistige Fähigkeit […] mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

[5] Aufgrund der besseren Lesbarkeit des Textes wird das Wort beziehungsweise ausgeschrieben und nicht wie üblich mit bzw. abgekürzt.

[6] siehe Anhang A1: 98

[7] vgl. Hennies/ Sasse (o.J.): 74

[8] vgl. Hennies/ Sasse (o.J.): 75

[9] vgl. Achilles (2010): 75

[10] Achilles (2010): 75

[11] vgl. Achilles (2010): 78

[12] Pixa-Kettner (2008): 10

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Geistig behinderte Menschen wünschen sich auch Kinder
Untertitel
Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung
Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (Fakultät M - Management, Soziale Arbeit, Bauen)
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
48
Katalognummer
V202017
ISBN (eBook)
9783656291084
ISBN (Buch)
9783656294160
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
„Frauen mit geistiger Behinderung müssen sich oft rechtfertigen, wenn sie sich ein Kind wünschen.“ Ein gesellschaftliches Umdenken über Sexualität und Behinderung lässt sich in den letzten Jahrzehnten vermerken, dennoch wird der Aspekt der Elternschaft nicht mitgedacht und gilt so weiter als erniedrigend für Menschen mit Behinderung...
Schlagworte
Spannungsverhältnis, geistige Behinderung, Behinderung, Eltern, behinderte Eltern, Kinderwunsch, Jura, rechtliche Grundlagen, Soziale Arbeit, sozial, Kinder von Behinderten, rechtliche Betreuung, elterliche Sorge, BAG, begleitete Elternschaft, Probleme, Problematiken, Bargfrede, Pixa-Kettner, Pixa, Forschung, Studie, Elternschaft, Vorurteile gegen Elternschaft, Vorurteile gegen Kinderwunsch, Mythen
Arbeit zitieren
Carmen Schrader (Autor:in), 2012, Geistig behinderte Menschen wünschen sich auch Kinder, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202017

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