Die Einrichtung und Beseitigung der Sullanischen
Gesetze
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Die Machtergreifung und die Restauration Sullas 3
2.1 Die Schwächung des Volkstribunats 5
2.2 Die Neuordnung der Rechtsprechung 9
3. Das Konsulat des Pompeius und Crassus und die Beseitigung 12
der Sullanischen Gesetze
3.1 Lex Pompeia Licinia - Wiederherstellung der tribunicia potestas 15
3.2 Lex Aurelia iudicaria - Umbildung der Geschworenengerichte 17
4. Zusammenfassung Schlußbetrachtung 19
5. Bibliographie 21
1
1. Einleitung
In der folgenden Abhandlung werde ich einerseits die Machtergreifung sowie die Restauration Sullas und andererseits die Beseitigung der Sullanischen Gesetze durch Pompeius darstellen.
Zu Kapitel zwei ist zu sagen, daß ich auf dem Basiswissen des Buches „Krise und Untergang des römischen Volkes“ von Karl Christ 1 den historischen Kontext zu erläutern versuche. In den Unterkapiteln dazu gehe ich auf zwei Punkte in Sullas Verfassung der Jahre 82 - 79 v. Chr. näher ein. Erstens die Rolle des Volkstribunats und zweitens die Neuordnung der Rechtsprechung. In der Erläuterung dieser Einzelaspekte bildet das Buch „Res publica constituta - Die Verfassung des Dictators Sulla“ von Theodora Hantos 2 die Grundlage. Ergänzend dazu habe ich Quellen von Appian 3 und Cicero 4 benutzt. In Kapitel drei schildere ich zunächst wieder die geschichtliche Situation und die Bedingungen unter denen Pompeius und Crassus das Konsulat des Jahres70 v. Chr. übernehmen, wobei ich mich wieder auf die Erläuterungen Karl Christs beziehe. Für die zwei Unterkapitel habe ich hauptsächlich Matthias Gelzers Biographie „Pompeius“ 5 und seine Schrift „Das erste Konsulat des Pompeius und die Übertragung der großen Imperien“ 6 verwendet. Als Quellengrundlage dienten hier Plutarchs „Pompeius“ 7 , aus Sallusts „historia “ 8 die „oratio C. Cottae ad populum Romanum“ und die „oratio Macri trib. pleb. ad plebem“ und Ciceros „in Verrem “ 9 . Die Arbeit soll die Entwicklung des Volkstribunats und der Rechtsprechung durch die Restauration Sullas und die Revision im Konsulatsjahr des Pompeius und Crassus verdeutlichen. Um den geschichtlichen Verlauf in den Jahren 82 - 79 v. Chr. und dem Jahr 70 v. Chr. zu erläutern, habe ich jeweils an den Anfang der Kapitel einen kurzen historischen Einblick gestellt. Am Ende der Arbeit habe ich noch einmal die wichtigsten Aspekte zusammengefaßt und einen kurzen Ausblick auf die Wirkungen dieser Maßnahmen angeschlossen.
1 Christ, Karl, Krise und Untergang der römischen Republik, Darmstadt 1984.
2 Hantos, Theodora, Res publica constituta - Die Verfassung des Diktators Sulla“, Stuttgart 1988.
3 Appian, Die Bürgerkriege, Stuttgart 1989.
4 Cicero, Über die Gesetze, Paris 1959.
5 Gelzer, Matthias, Pompeius, Stuttgart 1984.
6 Gelzer, Matthias, Das erste Konsulat des Pompeius und die Übertragung der großen Imperien, 1943.
7 Plutarch, Römische Heldenleben - Pompeius, Leipzig.
8 Sallust, Heidelberg 1964.
2
2. Die Machtergreifung und die Restauration Sullas
Seit der Gracchenzeit herrschten in Italien Bürgerkriege. Marius machte aus dem Milizheer Roms eine Berufsarmee, die mehr ihrem Feldherrn gehorchte als der Republik. Marius ließ die Anhänger Sullas hinrichten, während dieser die Provinz Asia gegen Mithridates schützte. Im Frühjahr 83 v. Chr. marschierte Sulla in Italien ein und es begann ein Bürgerkrieg zwischen Sulla und den Marianern, Samniten und Lukanern. Die letzte große Schlacht dieses Krieges am 2. November 82 v. Chr. am Collinischen Tor endete mit dem Sieg Sullas. Karl Christ 10 sieht Sulla nun vor drei große Aufgabenkreise gestellt, erstens die Legalisierung seiner Macht, zweitens die Systematisierung seiner Rache und drittens die Neuordnung der Staatsverfassung.
Die Legalisierung seiner Macht erreichte er durch eine Senatssitzung, in der die Senatsmitglieder ihn als Prokonsul anerkannten und seine Maßnahmen billigten. 11 Der zum interrex 12 ernannte Valerius Flaccus (princeps senatus) ließ Sullas Anordnungen nun auch vom Volk rückwirkend bestätigen und sorgte auf Anraten Sullas dafür, daß dieser zum dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae ernannt wurde 13 . Sulla erhielt als Diktator das Recht, Gesetze ohne Mitwirkung von Volk und Senat zu erlassen, was er jedoch nicht nutzte. 14 Die zeitliche Befristung der Diktatur lag in seiner Hand.
Sulla besetzte das Konsulat und die übrigen Magistraturen für das Jahr 81 v. Chr. ordnungsgemäß. Danach erst feierte er seinen Triumph mit den vor Cinna ins Exil geflohenen Aristokraten, die dank Sulla zurückkehren konnten. 15 Eine seiner ersten Amtshandlungen jedoch galt dem zweiten großen Aufgabenkreis, nämlich der Systematisierung der Rache durch die lex Cornelia de proscriptione. Das Gesetz beinhaltete die Aufforderung an das Volk, die Geächteten anzuzeigen und ihren Aufenthaltsort bekanntzugeben. Besonders reizvoll war dies dadurch, daß Sulla Kopfgelder aussetzte. Sulla befahl, jeden zu
9 Cicero, In Verrem, Oxford 1948.
10 Christ, Karl, Krise und Untergang der römischen Republik, Darmstadt 1984.
11 App. 1,97,451.
12 App. 1,98,457.
13 App. 1,99,462; Plut. Sull. 33,2.
14 App. 1,99,462.
15 Plut. Sull. 34.
3 töten, der nach seiner Landung in Italien gegen ihn gekämpft habe. Durch diese Proskriptionen sollen insgesamt 4700 Römer umgekommen sein. 16 Der dritte und wichtigste Aufgabenkreis war die Restauration der Verwaltung und Verfassung. 17 Durch die Proskriptionen hatte er keine politischen Feinde mehr und so sollte es bleiben. Deshalb mußte er einen erneuten Vorstoß popularer Politiker verhindern, wozu es einer Beschneidung der Befugnisse des Volkstribunats bedurfte (vgl. Kap. 2.1). Ebenso wichtig erschien es ihm, das Monopol der Ritter auf die Rechtsprechung zu brechen (Kap.2.2). Diese beiden Vorhaben dienten maßgeblich auch der Stärkung des Senats und der Aristokratie. Die wichtigste Rolle in der neuen Sullanischen Verfassung sollte der Senat spielen 18 : „ the pre-eminence of the senate over all other organs of state.“ 19 Um die alte Führungsschicht aufrechtzuerhalten, nahm er ebenfalls eine Neuordnung des Senats, der Ämterlaufbahn und der Reichsverwaltung vor. 20 Durch den Bürgerkrieg und den Bundesgenossenkrieg hatte der Senat an die 200 Mitglieder eingebüßt, was z.T. erklärt, warum der Senat nicht mehr funktionsfähig war. Sulla erweiterte den Senat von 300 auf 600 Senatoren. Die neuen Mitglieder stammten wohl, wie schon bei Theodora Hantos 21 ausgeführt, aus der Reihe der Ritter. 22 Auch die zukünftige Ergänzung des Senats wurde neu geregelt. Während bisher die Zensoren darüber entschieden hatten, wer in den Senat kam, so kamen jetzt die gewesenen Quaestoren automatisch in den Senat. 23 „This reformed and rejuvenated Senate was deliberately exalted and placed above all other organs of state, which were weakened and placed in a subordinate position to it.“ 24 Eine Neuzuweisung der Aufgabenkreise, die lectio senatus 25 fand nicht mehr
16 App. 1,95; Plut. Sull. 31; Christ, Krise und Untergang, S. 216.
17 Liv. per. 89: legibus novis rei publicae statum confirmavit.
18 Hantos, Theodora, Res publica constituta, Stuttgart 1988, S. 45.
19 Keaveney, Arthur, Sulla - The last republican, S.169.
20 Christ, Krise, S. 218.
21 Meinungen dazu: Hantos, Verfassung, S. 48.
22 Liv. per. 89: senatum ex equestri ordine supplevit.
23 Christ, Krise, S. 220.
24 Keaveney, Sulla, S. 175; Badian, E., S. 23: „The senate became supreme beyond challenge, in the legislative and judical and as far as possible, even in the executive and military sphere.“; Schur, Werner, Das Zeitalter des Marius und Sulla, KLIO-Beiheft46, S. 199; Meier, Christian, Res publica amissa, S. 259 f; Last, CAH 9, S. 287; Mommsen, Theodor, RG 2, S. 346.
25 Seit der lex Ovinia fand alle 5 Jahre eine lectio der Senatsliste statt, was die Aufgabe der Censoren zur Überprüfung, ob die Größe des Senats an den bisherigen Richtwert von 300 heranreicht. Bei einer ziemlich niedrigen Zahl von Senatsmitgliedern wird der Senat aus den zugelassenen Personengruppen ergänzt. Hantos, Verfassung, S. 46.
4 statt, beraubte die Zensur seiner Daseinsberechtigung. 26 Sie hatten zwar keine Aufgaben mehr und das Amt an sich gab es weiterhin, doch wurde es nicht mehr besetzt.
Die Neuordnung der Ämterlaufbahn wurde durch die lex Cornelia de magistratibus geregelt. 27 In ihr wurden - wie schon in der lex Villia annalis des Jahres 180 v. Chr. 28 - die Reihenfolge, der zeitliche Abstand und das Mindestalter der Ämterlaufbahn festgelegt. Da allein für die Rechtsprechung mehr Praetoren benötigt wurden, hat Sulla die Zahl der Quaestoren auf 20 und die der Praetoren auf 8 erhöht. 29 Die lex Cornelia de provinciis schließlich ordnete die Verwaltung in den Provinzen. Der Senat bekam die Kontrolle über die Provinzen, denn die Erhöhung der Amtsinhaber stellte die Versorgung der Provinzialverwaltung sicher, da die Praetoren und Konsuln nach ihrem regulären Amtsjahr als Propraetoren und Prokonsuln in die Provinzen gehen sollten. 30
2.1 Die Schwächung des Volkstribunats
Die Macht des Volkstribunats entwickelte sich in den Ständekämpfen. Durch die lex sacrata waren die Volkstribunen seit 449 v. Chr. sacrosanct. 31 Sie beriefen die plebs zu Beschlüssen (plebiscita) ein, schützten die Plebejer auf Ersuchen mit dem ius auxilii und ius intercessionis gegen die Magistraturen. Mit ihrem Coercitions- und Judicationsrecht konnten sie sogar Magistrate verhaften und Einspruch gegen Gesetzesanträge (rogationes) und Senatsbeschlüsse erheben. 32 Nach ihrer Amtszeit kamen sie in den Senat.
Das Volkstribunat hatte sich nach der lex Hortensia d. Jahres 287 v. Chr. in die dem Konsulat angestammten innerpolitischen Amtsbereiche einzuordnen, d.h. entweder ergänzend oder entgegenarbeitend Fragen der allgemeinen Staatslenkung in Senat und Volksversammlung zu behandeln und durchzusetzen. 33
26 Hantos, Verfassung, S. 25.
27 App. 1,100,466.
28 Liv. 44,1.
29 Lex Cornelia de XX quaestoribus: Bruns, C.G., Fontes - Iuris Romani Antiqui, S. 88 ff.; CIL 1 587; Christ, Krise, S. 219.
30 App. 1,100,466; Keaveney, Sulla, S. 172: „In this connection it is worth pointing out that Sulla´s lex de provinciis did not, as it sometimes assumed, oblige the consuls to remain in Rome until their year of office was at an end and then go to their provinces as proconsules.“
31 Liv. 3,55,7.
32 Volkmann, Hans, s.v. Tribunus 7. (948), Kleiner Pauly Bd. 5.
33 Hantos, Verfassung, S. 86.
Quote paper:
Annett Rohde, 1997, Die Einrichtung und Beseitigung der Sullanischen Gesetze, Munich, GRIN Publishing GmbH
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