Governance Grundsätze in den gemeinnützigen Stiftungen Deutschlands.

Eine Bewertung der Implementation aus ökonomischer Sicht


Hausarbeit, 2011

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


I. Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die gemeinnützige Stiftung in Deutschland
2.1 Definition der Begriffe Gemeinnützigkeit und Stiftung
2.2 Rolle und Funktion der Stiftung im ertragswirtschaftlichen Sektor
2.3 Aufbau und Organe

3. Betrachtung ausgewählter Elemente der Corporate Governance
3.1 Interne Komponenten 7 3.1.1 Zur Aufsicht
3.1.2 Zum Interessenkonflikt
3.2 Externe Komponenten
3.2.1 Zur Transparenz und Rechnungslegung
3.2.2 Zur Prüfung

4. Einordnung und Bewertung der „Grundsätze guter Stiftungspraxis“
4.1 Ausführungen zur Transparenz
4.2 Rollen der Stiftungsverantwortlichen
4.3 Vermeidung von Interessenkonflikten
4.4 Effizienz des Stiftungshandels

5. Auswertung der Studie des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen „Führung, Steuerung und Kontrolle in der Stiftungspraxis“
5.1 Organisation des Stiftungsgremiums
5.2 Finanz- und Rechnungswesen
5.3 Risikomanagement
5.4 Ausführungen zur Kontrolle in Stiftungen

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Übersicht zum Stiftungsbestand

2 Übersicht größte Stiftungen nach Vermögen

3 Erklärung

II. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat den Ruf nach einer verantwortungsvollen und zielgerichteten Führung und Überwachung von Unternehmen verstärkt. In diesem Zusammenhang stehen der Begriff der Glaubwürdigkeit und die Gefahr des Verlustes nah beieinander. Gerade für die Entwicklung im deutschen Stiftungssektor ein viel diskutiertes Thema. Bürgerschaftliches Engagement in Form von Stiftungen erfährt zunehmend eine hohe Akzeptanz, da Bereiche der Gesellschaft unterstützt werden, von denen sich die staatliche Beteiligung immer weiter zurückzieht[1]. Kunst, Kultur, Bildung und Wissenschaft erhalten durch substantiell notwendige Finanzierungshilfen seitens der gemeinnützigen Vereine und Institutionen einen lebenswichtigen Beitrag zum Erhalt und Fortbestehen. Langlebig und auf die Unendlichkeit angelegt, investieren aktuell rund 18.162[2] Stiftungen in Deutschland ihr angelegtes Kapital für das Gemeinwohl, entsprechend des von ihnen festgelegten Stiftungszwecks.

In dieser Hausarbeit, hier im Kapitel 2, soll untersucht werden, welche Rolle die gemeinnützige Stiftung im Speziellen einnimmt. Aufgrund umfangreicher Gestaltungsformen gebündelten bürgerlichen Engagements soll hier ausschließlich auf deren Rolle im ertragswirtschaftlichen Sektor eingegangen sowie die Organe und internen Funktionen untersucht werden.

Die Analyse erfährt weiterhin ihren Schwerpunkt, dass ausgewählte interne und externe Elemente der in Deutschland bekannten Corporate Governance Grundsätze als Kriterien hergenommen werden, um zu schauen, inwieweit anwendbare Rückschlüsse einer möglichen Implementation dieser Grundsätze in gemeinnützigen Stiftungen gezogen werden können. Dazu werden Ausführungen im Kapitel 3 der Hausarbeit gemacht. Verantwortungsvolle Führung und vollständige Dokumentation der zweckmäßigen Verwendung der bereitgestellten finanziellen Mittel werden in angemessener Weise von Stiftern, Spendern und der Öffentlichkeit erwartet[3].

Mit den durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen herausgegebenen Grundsätzen Guter Stiftungspraxis im Jahr 2006 sollte diesen Anforderungen genüge getan werden, indem man den Stiftungen in Deutschland einen Orientierungsrahmen an die Hand geben wollte, an denen sich interne Strukturen in den Organisationen anpassen und mögliche eigene Leitlinien entwickelt werden können.

Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Frage, wie nah diese Grundsätze den Elementen der Corporate Governance kommen. In Anlehnung an die im Kapitel 3 erläuterten Standards werden die Ausführungen zur Transparenz, Rolle der Stiftungsverantwortlichen, das Thema Interessenkonflikte und die Effizienz des Stiftungshandelns untersucht.

Im letzten Kapitel gibt eine repräsentative Befragung vom Frühjahr 2010 darüber Aufschluss, inwieweit in den Stiftungen eine Umsetzung hinsichtlich der Einführung der Grundsätze Guter Stiftungspraxis stattgefunden hat. Es handelt sich hierbei um eine Bestandsaufnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, die sich mit Hilfe der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Punkten Organisation der Stiftungsgremien, Finanz- und Rechnungswesen sowie Risikomanagement und Kontrolle in Stiftungen eingehend widmen.

Schlussfolgernd soll dargestellt werden, welchen Stand die Implementation der Corporate Governance Grundsätze bei gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland erreicht hat. Eine Aussicht zu weiteren Entwicklungen schließt die Arbeit ab.

2. Die gemeinnützige Stiftung in Deutschland

2.1 Definition der Begriffe Gemeinnützigkeit und Stiftungen

Die Stiftung, aus rechtlicher Sicht, ist eine juristische Person, die keine Gesellschafter oder Mitglieder hat. Das Stiftungsrecht ist nicht umfassend bundeseinheitlich geregelt. Kernthemen behandeln die Vorschriften des BGB in den Paragrafen § 80 bis § 88. Zusätzlich darf jedes Bundesland in seinen Landesstiftungsgesetzen Bestimmungen autonom regeln[4]. Im Mittelpunkt steht der Stiftungszweck. Der Stifter legt mit der förmlichen Willensbekundung, dem Stiftungsgeschäft fest, zu welchem Zweck die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden sollen. Als Rechtsquellen sind ebenso gemäß § 85 BGB die Stiftungssatzung und das Stiftungsgeschäft zu betrachten[5]. Der Begriff der Stiftung ist in keiner gesetzlichen Bestimmung definiert. Man nutzt die charakteristischen Merkmale wie das Stiftungsvermögen, den Stiftungszweck und die Stiftungsorganisation, um eine Gemeinsamkeit und somit Definitionswürdigkeit herzuleiten. Die Stiftung als Vermögensmasse soll auf Unendlichkeit angelegt entsprechend dem Stifterwillen einen bestimmten Stiftungszweck verfolgen[6]. Möchte der Stifter die Tätigkeit seiner Stiftung darauf richten, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, bewegt er sich gemäß § 52 AO in dem festgelegten Bereich der Gemeinnützigkeit. Auch hier geht der Gesetzgeber sehr großzügig mit einer gezielten Definition um. Bereits bei Einhaltung der in der AO § 51 ff. genannten Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke, ergibt sich der Tatbestand der Gemeinnützigkeit. Dieser verpflichtet zu Tätigkeiten für das Gemeinwohl und ist somit in großem Umfang steuerbefreit[7].

2.2 Rolle und Funktion der Stiftung im ertragswirtschaftlichen Sektor

Das Fremd- und Eigenbild von Stiftungen wirft die Frage auf, welche eigene Rolle sich Stiftungen in der Gesellschaft einräumen, sie sehen sich mitunter als Partner für staatliche Institutionen und Verbände des öffentlichen Lebens. Das Bewusstsein der rückläufigen Lösungsfähigkeit des Staates bringt Stifter dazu zu erkennen, wo die gemeinnützigen Maßnahmen am wirksamsten sind. Man sieht sich als „Vorreiter gesellschaftlicher Veränderungen“[8]. Als Teilnehmer an den wirtschaftlichen Marktaktivitäten sollte der Unterschied dahingehend genannt werden, dass es für die Stiftungen und somit für die gemeinnützigen Organisationen einen eigenen Markt gibt, an denen um Vertrauenspunkte und Spendenakquisen gekämpft wird[9]. Roman Herzog umschrieb Stiftungen als „Pioniere auf dem Weg zur unmittelbaren, spontanen, dezentralen, effizienten, vielfältigen Verbindung von unternehmerischer Dynamik und Dienst am Gemeinwohl“[10].

Tritt die Stiftung als gesellschaftlicher Akteur auf, kann sie das in Form einer fördernden Stiftung oder einer operativen Stiftung tun. Dabei ist der Grad der Eigeninitiative relevant, fördern heißt reaktiv Aufträge von Dritten annehmen und bewilligen, operativ setzt eine starke Aktivität der Stiftung voraus, wenn es darum geht, eigene Projekte mitzuentwickeln[11]. Mit der Wahl der Funktion gehen bereits bei Gründung notwendige Vorüberlegungen voraus. Größe der Kapitalausstattung, interne Struktur und aus dem Stiftungsgeschäft abzuleitende Organe und Mitarbeiter sollten im Stiftungsmanagement als klare Vorgaben gesetzt werden. Mit der Definition der Gemeinnützigkeit wird das Wirkungsfeld von Stiftungen auf Gemeinwohlaktivitäten eingeschlossen. Sie sind als kleine oder mittelständige Unternehmen zu betrachten, die mit der Erbringung ihrer Dienstleistung einen Beitrag im Drei-Sektoren-Modell leisten. Funktion und somit angestrebtes ideelles Sachziel sollte es sein, die Gemeinwohlziele nachhaltig zu erreichen[12].

2.3 Aufbau und Organe

Mit ihrer Stellung als eine juristische Person, ist für Handlungs- und Rechtsfähigkeit eine gezielt dem Stiftungshandeln angepasste Struktur unabdingbar. Externe Anforderungen liegen dabei lediglich gemäß § 86 Satz 1 BGB i. V. m. § 26 Absatz 1 Satz 1 BGB seitens des Gesetzgebers vor, dass die Stiftung eine Person haben muss, die die Vertretung nach außen übernimmt[13]. Die Stiftungssatzung sollte darüber hinaus transparent festgelegt haben, welche Personen den Vorstand gemäß § 26 BGB bilden, wie viele Mitglieder er aufstellt, wie die Bestellung erfolgt, die Länge der Amtsdauer und ggf. die zu regelnde Wiederbestellung. Mögliche Kontrollstrukturen, andere prüfende Organe oder Aufsichtsgremien werden durch die gesetzliche Regelung nicht gefordert[14]. Von dem Stifter bzw. von dessen Willen ist es abhängig, welche Organe neben dem Stiftungsvorstand bestellt werden. In der Satzung muss darüber eine Regelung festgeschrieben sein[15].

[...]


[1] Bangert, K., (Spendenwesen 2011), S.9-10.

[2] Bundesverband Deutscher Stiftungen (Zahlen 2010) siehe Übersicht im Anhang.

[3] Koch, C., von Holt, T., (Überlegungen 2005), S. 2-3.

[4] Führer, I. Sassen, R., (Anforderungen 2010), S. 227.

[5] Lück, N., (Anwendbarkeit 2008), S. 83.

[6] Hoffmann-Steudner, H., (Gründung 2008) , S. 20.

[7] Wigand, K., (Allgemeines 2009), S. 36.

[8] O.V., (Resümee 1997), S. 9-11.

[9] Dittmer J., Kopf, H., (Transparent 2011), S. 49.

[10] Herzog, R., (Bedeutung 1997), S. 36.

[11] Göring, M., (Unternehmen 2010), S. 47.

[12] Fleisch, H. Prof. Dr., (Stiftungshandeln 2010), S. 11.

[13] Wigand, K., (Rechtsfähige 2009), S. 54.

[14] Göring, M., (Unternehmen 2010), S. 33 – 34.

[15] Wigand, K., (Rechtsfähige 2009), S. 60.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Governance Grundsätze in den gemeinnützigen Stiftungen Deutschlands.
Untertitel
Eine Bewertung der Implementation aus ökonomischer Sicht
Hochschule
Private Fachhochschule Göttingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
21
Katalognummer
V209751
ISBN (eBook)
9783656376491
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
governance, grundsätze, stiftungen, deutschland, eine, bewertung, implementation, sicht
Arbeit zitieren
Diana Voigt (Autor:in), 2011, Governance Grundsätze in den gemeinnützigen Stiftungen Deutschlands., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209751

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