Die urkundliche Ersterwähnung der Stadt Göttingen und ihr historisches Umfeld
Inhalt:
Seite
1. Einleitung 3
2. Die urkundliche Ersterwähnung der Stadt Göttingen und ihr
historisches Umfeld
2.1 Beschreibung der Urkunde 4
2.1.1 Äußeres 4
2.1.2 Urkundentext 4
2.2 Interpretation 5
2.2.1 Die Tauschgeschäfte Billings mit Otto I. 5
2.2.2 Die Bedeutung Gutingis für das Moritzkloster zu Magdeburg 6
2.2.3 Das Moritzkloster zu Magdeburg 7
2.2.4 Magdeburg zur Zeit Ottos I. 9
3. Ausblick - Die nächste urkundliche Erwähnung Göttingens 10
4. Literaturverzeichnis 12
2
1. Einleitung
Die älteste erhaltene Erwähnung der Stadt Göttingen findet sich in einer Schenkungsurkunde Ottos I. (des Großen) aus dem Jahre 953. Darin wird neben anderen Orten, die der Ritter Billing zuvor mit Otto gegen Güter in Thüringen und im Slawenland eingetauscht hatte, dem Kloster des Heiligen Mauritius zu Magdeburg auch das Dorf „Gutingi“ geschenkt. Die Ersterwähnung befindet sich, wie im folgenden gezeigt werden soll, im historischen Kontext mit der großen Politik des ausgehenden
10. Jahrhunderts.
Der Name Gutingi geht auf das altsächsische „guta“ für Wasserrinne zurück und kann demnach etwa mit „Dorf am Wasserlauf“ übersetzt werden 1 . Außer Göttingen werden noch sieben weitere Ortschaften dem Moritzkloster vermacht: Hiddeshusi (Hiddesen, nordwestlich von Kassel 2 ), Helisungun (Elsungen, nordwestlich von Kassel), Heristi (Ehrsten, bei Hofgeismar), Dasingarod (Desingerode), Gelithi (Gittelde), Vuillienhusun (Willensen, südwestlicher Harzrand) und Agestorp (Eisdorf bei Osterode, südwestlicher Harzrand). Auch für die Mehrzahl dieser Orte handelt es sich um die urkundliche Ersterwähnung.
Diese Arbeit beschäftigt sich neben äußeren und inhaltlichen Aspekten der im Original erhaltenen Schenkungsurkunde auch m it ihrem historischen Kontext, insbesondere mit dem 937 gegründeten Moritzkloster zu Magdeburg, das aus den Göttinger Besitzungen aller Wahrscheinlichkeit nach landwirtschaftliche Erzeugnisse geliefert bekam. Stifter des Klosters und Aussteller der Schenkungsurkunde von 953 war Otto I., König von Sachsen und ab 962 deutscher Kaiser, der es zu einer Hauptaufgabe seiner Regentschaft gemacht hatte, sie Slawen in den Gebieten östlich der Elbe zu missionieren. Zu diesem Zweck gründete er 937 das Moritzkloster zu Magdeburg und erhob die Stadt im Jahre 968 zum Erzbistum. Ottos Werdegang wird in dieser Arbeit jedoch nicht gesondert, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit dem Moritzkloster und dem Aufblühen der Stadt Magdeburg behandelt werden. Außerdem ergeben sich Fragen nach der Person Billings, aus dessen Besitz das Dorf
1 vgl. W. Nissen, Göttingen gestern und heute, Göttingen 1972, S. 11 Ältere Veröffentlichungen (z.B. bei Saathoff 1937, s.u.) nennen als Übersetzung fälschlicherweise „Platz der Gottesverehrung“ oder „Stadt der Götter“.
2 vgl. MGH diplomata Nr. 165, editorische Vorbemerkung (Th. Sickel geht von „Hiddeshusi“ als Ildehausen im Kr. Gandersheim aus. Nach neueren Erkenntnissen handelt es sich jedoch wie oben gennant um Hiddesen)
3
Gutingi an Otto vertauscht wurde, und an dessen Frau sie wenige Jahre später zurückfielen.
Als Grundlage für diese Arbeit dienen die von Th. Sickel herausgegebene kritische Edition der Quelle 3 und eine Fotographie des Faksimile des Originals.
2. Die urkundliche Ersterwähnung der Stadt Göttingen und ihr historisches Umfeld
2.1 Beschreibung der Urkunde
2.1.1 Äußeres
Die Schenkungsurkunde ist im Original erhalten und befindet sich heute im Staatsarchiv von Magdeburg. Das Dokument ist im für seine Zeit typischen mehrfach gefalteten Querformat verfasst und zeichnet sich durch die erste und vorletzte Zeile verschönernde literae elongatae aus, die der Urkunde einen graphischen Rahmen geben. 4 Der restliche Text steht in der herlömmlichen Urkundenmenuskel. Das ursprünglich beidseitig an der Urkunde befestigte Siegel ist verlorengegangen. Das Loch, das zu seiner Befestigung diente, ist sichtbar, und an seinen Rändern sind die Spuren des Siegelmaterials deutlich erkennbar, wie auch ein runder Abdruck, den das Siegelmaterial auf der gegenüber liegenden Faltseite hinterließ.
2.1.2 Urkundentext
Der mittellateinische Urkundentext beginnt mit dem charakteristischen Chrismon, der symbolischen Anrufung Christi. Es folgen die Invocatio, die Intitulatio (mit Devotionsformel „divina favente gratia“) und die Inscriptio mit der Nennung der Empfänger („omnes fideles presentes [...] et futuri“). Dann wird in der Promulgatio die eigentliche rechtsgültige Abmachung verkündet, nämlich die Schenkung von acht Orten (u.a. „Gutingi“, s.o.) an das Kloster der heiligen Mauritius und Innozenz zu Magdeburg. Narrative Teile, die den Hintergrund der Schenkung darlegen, sind im selben Satz eingeflochten: das Tauschgeschäft Billings mit Otto I. („predium quod Billingus quidam noster miles nobis tradidit proproprietate nostra quam illi donavimus in
3 MGH Diplomata, Die Urkunden Ottos I. hg. von Th. Sickel 1879-84
4 Sickel illustriert die Veränderung des Schriftbildes im Original mittels drei übereinander angeordneter „x“, die den Teil mit graphisch abweichendem Schriftbild einrahmen.
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Christian Spieß, 2002, Die urkundliche Ersterwähnung der Stadt Göttingen und ihr historisches Umfeld, Munich, GRIN Publishing GmbH
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