Lernbehinderung als Stigma
von: Angelika Hülsdunk
INHALTSVERZEICHNIS
1. DIE DEFINITION VON LERNBEHINDERUNG 4
2. STUFEN DES STIGMATISIERUNGSPROZESSES 6
2.1. Das Bild vom Lernbehinderten 7
2.2. Zur beruflichen Stellung Lernbehinderter 9
2.3. Die Folgen institutioneller Identifizierung 10
3. LERNBEHINDERUNG UND IDENTITÄT 13
4. ANMERKUNGEN 18
5. LITERATUR 20
1. Die Definition von Lernbehinderung
In der Bundesrepublik besuchen rund 250.000 Schüler die Sonderschule für Lernbehinderte (im folgenden Sonderschule), das sind über 3 % der schulpflichtigen Kinder im Alter von 6-15 Jahren. Seit 1961 wurde (zunächst in Hessen) in der amtlichen Sprache die Bezeichnung "Hilfsschüler" durch "Lernbehinderte" ersetzt. In der Fachliteratur finden sich aber weiterhin nebeneinander die Begriffe "Hilfsschüler", "Lernbehinderte", "Intelligenzgeminderte", "Schwachbegabte" und seit etwa 1970 (Begemann) "soziokulturell Benachteiligte" und signalisieren, dass hier grundsätzliche Schwierigkeiten der Klassifikation einer Minusvariante von "Schüler" vorliegen, der Klassifikation einer Abweichung von schulischen Standards, die sich weder in einem eindeutigen, einheitlichen Merkmal angeben noch monokausal auf einen Verursachungsfaktor zurückführen lässt.
Die heutige Schule für Lernbehinderte (stellt) sowohl im Hinblick auf die Verursachung der Lernbehinderung als auch bezogen auf das Lern- und Leistungsverhalten der Schüler keine einheitliche Gruppe (dar) (Konter 1973, S. 280). Schüler einer Lernbehindertenschule zu sein, ist ein institutionell zugewiesener Status: "Die Schule für Lernbehinderte nimmt Kinder und Jugendliche auf, die wegen ihrer Lern- und Leistungsbehinderungen in Grund- und Hauptschule nicht hinreichend gefördert werden können" (Empfehlung 1972, S. 31). In der Regel tritt in der Praxis ein eingetretener zweijähriger Leistungsrückstand (eine Zurückstellung plus einmal Sitzen bleiben bzw. zweimal Sitzen bleiben in der Grundschule) oder die "gesicherte" Prognose eines solchen Rückstandes als Einweisungskriterium in die Sonderschule auf. Der Tatbestand zweijähriger Rückstand (Grundschulversagen bzw. voraussichtliches Versagen) wird mit einem Intelligenztest überprüft und somit - im Falle eines unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten - als Intelligenzschwäche diagnostiziert. In vielen Fällen ist aber das Schulversagen nicht in einen unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten zu überführen. Die Angaben über den Anteil der Schüler mit einem durchschnittlichen bis überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten in der Sonderschule schwanken zwischen 10 % (Ferdinand/Uhr 1973) und rund 30 % (Klein 1973). Bei diesen in die Sonderschule überwiesenen Schülern kann die Einweisungsentscheidung also nicht mit dem wissenschaftlichen Kriterium niedriges Intelligenzniveau abgedeckt werden.
Angesichts dieses Tatbestandes stellt Probst (1973) zurecht die Frage nach anderen, ökonomischeren, mindestens ebenso zuverlässigen Entscheidungskriterien für die Überweisung in die Sonderschule. Sie liegen in der Tat vor:
1. Das Urteil der Grundschule über die Sonderschulbedürftigkeit garantiert zu 90 % eine tatsächliche Überweisung.
2. Eine Auswahl der künftigen Sonderschüler anhand von Zeugnisnoten (Funke 1972) durch Festsetzung einer Steuergröße (Schulleistungsminimum oder Quote der jährlich zu überweisenden Schüler; Probst 1973, S. 133) garantiert ebenso zuverlässige Entscheidungen wie die derzeit geübte Praxis.
3. Schließlich ließe sich angesichts des in der Lernbehindertenpädagogik zur Kenntnis genommenen Tatbestandes, dass sich die Population der Lernbehinderten zu 80-90 % aus den unteren Sozialschichten zusammenstellt, ein soziokultureller Index als Prognoseinstrument konstruieren. Probst findet bei einem empirischen Vergleich von je 30 altersgleichen Haupt- und Sonderschülern eine Reihe von Indikatoren, die signifikante Korrelationen mit der Schulzugehörigkeit aufweisen (z. B. Zahl der Kinderzimmer pro Kind; Ferienverhalten der Familie; Ausbildungsniveau der Eltern) (Probst 1973, S. 136 ff.).
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Arbeit zitieren:
Angelika Hülsdunk, 2000, Lernbehinderung als Stigma, München, GRIN Verlag GmbH
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