publik von 1792/93 gab es eine größere Zahl politisch aktiver Professoren, die im Jakobinerklub oder im ersten deutschen Parlament, dem rheinisch-deutschen Nationalkonvent von 1793, unter dem Vorsitz des gewählten Präsidenten und vormaligen Mainzer Professors Andreas Joseph Hofmann die Demokratie erprobten. 4 Auch an der katholischen Universität Heidelberg befanden sich in der Revolutionsdekade mehrere Professoren, die gegen obrigkeitliche Unterdrückung und orthodoxen Zwang aufbegehrten. Einer von ihnen war der Jurist Karl Ignaz Wedekind, ein bislang weitgehend unbekannter Gelehrter, der jahrelang seine naturrechtlichen Positionen gegen Widersacher an der Universität und in der Obrigkeit verteidigte, indem er - aller Zensur zum Trotz - von 1792 bis 1795 mehrere Schriften publizierte und auch die Auseinandersetzung mit der Zensur in die gelehrte Öffentlichkeit trug. Die Tatsache, daß der renitente Wedekind nicht wie andernorts vergleichbare Oppositionelle entlassen oder in die Emigration getrieben wurde, sondern daß er ausharrte und sich letztlich auch behaupten konnte, verdeutlicht den Einfluß, welchen die damalige gelehrte Öffentlichkeit und damit auch die Presse und Publizistik hatte: Sie übte direkt oder indirekt auf die Entscheidung der Obrigkeit Druck aus. Bevor wir uns nun Wedekind zuwenden, ist es hilfreich, die politischen Verhältnisse in der Pfalz und das Klima an der Universität Heidelberg näher zu betrachten. 1. Die politischen Verhältnisse in der Pfalz
Die Stadt und Universität Heidelberg gehörten Ende des 18. Jahrhunderts zum rechtsrheinischen Territorium der Pfalz. Seit 1742 regierte Karl Theodor das pfalzbayrische Kurfürstentum. In jungen Jahren galt er als aufgeklärter Fürst, der besonders in seiner Residenzstadt Mannheim eine Vielzahl kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen förderte. In den 1780er Jahren schlug Karl Theo-dor einen eher restaurativen Kurs ein und wandte sich von der Aufklärung ab. Besonders die ungewöhnlich strenge Verfolgung des Geheimbundes der Illuminaten und die harte Zensur in Bayern brachten ihm bei den aufgeklärten Zeitgenossen den Ruf eines reaktionären Fürsten ein. 5
vermeintlich liberalen Herzogtum Sachsen-Weimar wurden Studenten von der Obrigkeit überwacht, die Universitätsautonomie beschnitten und unbotmäßige Gelehrte und Professoren wie Johann Gottlieb Fichte, Johann Gottfried Herder, Gottlieb Hufeland oder Carl Christian Eberhard Schmid bespitzelt und eingeschüchtert und auf diese Weise von ihren politischen Ansichten abgebracht. Vgl. dazu Wilson, W. Daniel: Das Goethe-Tabu. Protest und Menschenrechte im klassischen Weimar. München 1999, S.173-293. Wilson kommt zum Schluß, daß auch in Jena/Weimar bei Konflikten zwischen Intellektuellen und absolutistischer Obrigkeit der Anspruch auf Menschenrechte permanent verletzt wurde und auch Sachsen-Weimar in dieser Hinsicht keine Ausnahme, sondern ein ziemlich normaler deutscher Kleinstaat des 18. Jahrhunderts gewesen sei. Vgl. ebd. S.291f.
4 Obwohl Hofmann der erste Präsident eines gewählten deutschen Parlaments war, ist er heute nur Fachleuten bekannt und findet in kaum einer populären historischen Darstellung geschweige denn in einem Schulbuch Erwähnung. Vgl. dazu auch Schweigard, Jörg: Ein Leben für die Republik. In: DIE ZEIT (Hamburg) v. 23. Mai 2002, S.86. Zur Politisierung und politischen Partizipation der Mainzer Professoren vgl. Schweigard, 2000 (wie Anm.3), S.102-138.
5 Die liberale Historiographie im 19. Jahrhundert kritisierte Karl Theodors Regierung heftig. In neuerer Zeit wird (mit Ausnahme der Arbeit von Ebersold, Günther: Rokoko, Reform und Revolution. Ein politisches Lebensbild des Kurfürsten Karl Theodor. Frankfurt/Main u.a. 1985) seine Regierungszeit positiver bewertet und vor allem auf die Bedeutung seiner frühen reformerischen Leistungen hingewiesen. Zur Rezeption der Politik und Person Karl Theodors in der Historiographie des 19. und 20. Jahrhunderts vgl. den Aufsatz von Hübner, Heike: Das Bild Karl Theodors, Kurfürst von Pfalz-Bayern, in der kurpfälzischen Geschichtsschreibung des 19. und 20. Jahrhunderts. In: Mannheimer Geschichtsblätter, N. F., Bd.4 (1997), S.325-382.
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Im Jahr 1777 erbte der Kurfürst Bayern und verlegte seine Residenz im folgenden Jahr von Mannheim nach München. Karl Theodor ernannte nach seinem Weggang aus Mannheim 1778 den Staats- und Konferenzminister, Graf Franz Albert Leopold von Oberndorff, zu seinem Stellvertreter in der Pfalz. Obern-dorff war fortan der mächtigste Beamte in der Pfalz und auch für die Belange der 1385 gegründeten Universität zuständig. Unter Oberndorffs Herrschaft wuchsen Nepotismus, Ämterkauf und Mißwirtschaft in der pfälzischen Bürokratie zum Schaden der Bevölkerung. 6 Hinzu kam ein „ausgeklügeltes System von Zöllen, Chausseegeldern und Monopolen sowie eine Vielzahl von Steuern und Abgaben, die häufig durch eigennützige Oberamtmänner oder Landvögte selbstherrlich erhöht wurden.“ 7 Der Historiker und Publizist August Ludwig Schlözer widmete in den 1780er Jahren in seinen „Staatsanzeigen“ den Pfälzer Zuständen eine Studie, in der er nachwies, wie schlecht die Pfalz unter anderem durch die Habsucht vieler Beamter regiert wurde. 8
Obwohl die Pfalz im fortschrittlichen Deutschland als rückständiges Staatsgebilde galt, wurde die Zensur nicht so streng und gründlich gehandhabt wie in Bayern. 9 So konnte beispielsweise ab 1789 in Mannheimer Buchhandlungen Literatur über die politischen Ereignisse und Veränderungen in Frankreich erworben werden. 10 Ein Zeitgenosse, der im Juni 1794 durch Mannheim kam, wunderte sich über das Sortiment der „Götz- und Schwanischen Buchhandlung“: „Zu meinem Erstaunen fand ich daselbst solche freien Schriften über Politik, die in dem liberalen Preußen verboten waren. Ich glaube, diese Toleranz verdanken sie der Unwissenheit des Pater Frank. 11 Viele preußische Offiziere traten herein und kauften revolutionäre Flugschriften, unter anderem auch die aphoristischen Vor-
6Vgl. Häusser, Ludwig: Geschichte der rheinischen Pfalz nach ihren politischen, kirchlichen und literarischen Verhältnissen. Zweiter Band. Heidelberg 1856 (2. Aufl.); hier S.964f. Zur Politik Oberndorffs vgl. neuerdings die Arbeit von Distler, Uwe: Franz Albert Leopold von Oberndorff. Die Politik Pfalzbayerns (1778-1795). Beiträge zur pfälzischen Geschichte, Bd.17) Kaiserslautern 2000.
7 Kreutz, Wilhelm: Mannheim, Heidelberg und die Kurpfalz im Zeichen der Französischen Revolution. In: Demokratisierung in der Französischen Revolution. Wirkungen auf Deutschland. Hg. v. Gunter Thiele. (Forschen - Lehren - Lernen, Bd.3) Villingen-Schwenningen 1990, S.225-238; hier S.227. Zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Pfalz vgl. auch Dumont, Franz: Die Mainzer Republik von 1792/93. Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz. (Alzeyer Geschichtsblätter, Sonderheft 9) Alzey 1982, S.19ff.
8 Vgl. Häusser, 1856 (wie Anm.6), S.964f. Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Pfalz erhielten dadurch einen gewissen Bekanntheitsgrad und wurden zum Inbegriff des „Despotismus“. Ein weiteres Problem waren die konfessionellen Differenzen, die von den kurfürstlichen Rekatholisierungsbestrebungen herrührten. Diese trugen nicht unwesentlich zum religiösen Unfrieden zwischen Katholiken und Protestanten (Reformierten und Lutheranern) bei. Vgl. Kreutz, 1990 (wie Anm.7), S.227.
9 Zu den Verhältnissen in der Pfalz vgl. Hess, Christel: Absolutismus und Aufklärung in der Kurpfalz. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 136 (1988), S.213-245; hier S.242 und Hess, Christel: Presse und Publizistik in der Kurpfalz in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Frankfurt/Main, Bern, New York 1987, S.205ff. Seit 1769 dehnte sich das in Bayern bestehende Zensurkollegium auch auf die Pfalz aus. Auf Anordnung des Kurfürsten wurde regelmäßig ein Verzeichnis verbotener Bücher bekanntgemacht. Diese Bücher wies man entweder an den Zollstellen des Landes zurück oder konfiszierte sie innerhalb des Landes.
10 Vgl. Voss, Jürgen: Mannheim und die Mannheimer im Banne der Französischen Revolution. In: Schriften der Gesellschaft der Freunde Mannheims und der ehemaligen Kurpfalz. Mannheimer Altertumsverein von 1859. Heft 22 (Mannheim 1992), S.45-86; hier S.47f.
11 Dem Exjesuiten Frank wurde großer Einfluß auf den Kurfürsten Karl Theodor und maßgeblicher Anteil an dessen restaurativem Kurs in seiner späten Regierungszeit nachgesagt. Vgl. Ebersold, 1985 (wie Anm.5), S.19.
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lesungen des Thomas Paine über Menschenrechte.“ 12 Offenbar ermöglichte die Ferne des Münchner Hofs, daß zumindest partiell in der Pfalz eine liberaler ge-handhabte Zensur möglich werden konnte. 13 Im Gegensatz zu Bayern kollabierte der Buchhandel nicht an den Folgen der Zensur. Die Zensur in der Pfalz war durchaus ambivalent. Einerseits lagen in Buchhandlungen revolutionäre Schriften aus, andererseits wurden politische französische Zeitungen wie der Pariser „Moniteur“, die „Straßburger Zeitung“ und die während der Mainzer Republik 1792/93 bestehenden Zeitungen verboten. 14 Selbst der Universität, die sonst nicht der allgemeinen Zensur unterstand, teilte man im Februar 1792 ein Verbot dieser Zeitungen mit. Bei 100 Reichstaler Strafe durften diese nun nicht mehr abonniert werden, da sie nach Ansicht der Regierung „verderbliche Grundsätze“ enthielten. 15 Allerdings ging auch hierbei die pfälzische Zensur wesentlich maßvoller zu Werk als das bayrische Zensurkollegium in München. 16 2. Das politische Klima an der Universität
Von der Suche der Regierung nach oppositionellen Kräften war seit 1789 neben den Illuminaten und der Heidelberger Lesegesellschaft auch die Universität betroffen. Man vermutete unter den Professoren Anhänger der Französischen Revolution. So stellte der Heidelberger Amtmann von Wrede im August 1791 fest: „Auch muß ich Pflichten halber bemerken, daß unter den Professoren zu Heidelberg sehr verdächtige Demokraten sind, die sich auch in Collegiis nicht zu [ver]bergen wissen; man will sie aus Bescheidenheit noch zur Zeit nicht nennen, und hoffet, daß eine scharfe Verordnung an die Universität, mit Bemerkung, daß man sie kenne und auf sie Obacht tragen werde, sie korrigiere, und andere Gesinnungen adoptieren mache.“ 17 Staatsminister von Oberndorff forderte konkretes Beweismaterial, die Namen der „Sektierer der Demokratie“ und beglaubigte Zeugenaussagen über anstößige Stellen in deren Vorlesungen, bevor er etwas unternehmen wollte. 18 Namen mochten Wredes Mittelsmänner aber zu diesem Zeitpunkt nicht angeben.
Doch manche Gelehrten in Heidelberg wurden ganz gezielt denunziert oder wegen ihrer politischen Haltung verfolgt. Gleich mehrere Professoren an der katholisch-theologischen Fakultät verließen deshalb Heidelberg in Richtung Frankreich. Über die Pfalz hinaus bekannt wurde der Fall des Jakob Koller, der als Anhänger der Kantischen Philosophie 1789/90 Schwierigkeiten bekommen hatte und 1791 nach Straßburg emigrierte. Dort wurde er konstitutioneller Priester und
12 Reminiszenzen aus dem Feldzuge am Rhein in den Jahren 1792 bis 1795. Von einem Mitgliede der damaligen preuß.[ischen] Rhein-Armee. Berlin und Leipzig 1802, S.114.
13 Vgl. Hess, 1988 (wie Anm.9), S.241.
14 Vgl. Distler, 2000 (wie Anm.6), S.297.
15 Churpfälzische Regierung, von Venningen, an die Universität Heidelberg v. 13.2.1792. Universitätsarchiv (künftig: UA) Heidelberg, IX, 2, Nr.128.
16 Das kurfürstliche Zensurkollegium in München setzte in den Jahren 1790-92 noch 64 Werke oder Werksammlungen auf den Index, darunter in ihrer Brisanz so unterschiedliche wie Kotzebues sämtliche Werke (Nr.44) und „Lieder und Gedichte des Eulogius Schneider“ (Nr.54). Unter den Titeln befand sich Literatur neben religiösen und politischen Werken. Bereits im folgenden Jahr wuchs die Zahl verbotener Werke deutlich an. Im Zensurkatalog für das Jahr 1793 befanden sich 150 Titel, dabei dominierten nun diejenigen politischen und religiösen Inhalts. Die Zensurverzeichnisse veröffentlichte der Leipziger „Allgemeine litterarische Anzeiger“, Nr.XXXIX v. 1.4.1797, Sp.409-415.
17 Brief von Wrede an Oberndorff, 12.8.1791. Generallandesarchiv (künftig: GLA) Karlsruhe 77/5082.
18 Brief von Oberndorff an Wrede, 5.9.1791. GLA Karlsruhe 77/5082.
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trat in den Jakobinerklub ein. 19 Für Theologen und Philosophen war es an einer katholischen Universität nach Ausbruch der Französischen Revolution besonders heikel, aufgeklärte oder gar politische Positionen zu vertreten. Die Juristen gerieten seltener in einen Konflikt mit der Obrigkeit und der Zensur, da sie in der Regel nicht dieselben brisanten Felder der Politik (oder Religion) streiften. Doch bei dem Heidelberger Juristen Karl Ignaz Wedekind war dies ganz anders. Seine Zensurgeschichte und Auseinandersetzung mit Andersdenkenden hielt die damalige gelehrte Welt in Atem. 3. Karl Ignaz Wedekinds naturrechtliche Schriften
Der 1769 in Heidelberg geborene Karl (Franz) Ignaz Wedekind hatte seit 1785 Rechtswissenschaften in Heidelberg, dann nach 1789 bei dem angesehenen Juristen Professor Peter Anton Frank in Mainz und bei den Professoren Georg Ludwig Böhmer und Johann Georg Heinrich Feder in Göttingen studiert. In das Hörerverzeichnis einer von Wedekind besuchten juristischen Vorlesung wurde er bereits 1790 als „Professor zu Heidelberg“ 20 eingeschrieben, da ihm die Professur seit 1789 in Nachfolge seines Vaters, des 1789 verstorbenen Georg Joseph Wedekind, zugesichert worden war. 21 Derart vorbereitet trat Wedekind 1792 in Heidelberg seine Professur in Natur- und Völkerrecht an. Es sollte allerdings nicht lange dauern, bis er mit seinen vor allem in Göttingen erworbenen naturrechtlichen Positionen und seiner rechtlichen Einordnung der Französischen Revolution in Heidelberg auf Widerstände stieß. 3. 1 Die Schrift „Einladung zu meiner Vorlesung über das Natur- und allgemeine Recht“
Wedekind veröffentlichte im Herbst 1792 als Begleitlektüre zu seiner Vorlesung die Schrift „Einladung zu meiner Vorlesung über das Natur- und allgemeine Recht“, 22 deren Inhalt an der Universität wie in Regierungskreisen für große Unruhe sorgte. Er hatte darin aufklärerische Lehrmeinungen zum Natur- und Staatsrecht vorgestellt, die in ihrer kritischen Haltung zur absolutistischen Herrschaft und Nähe zu Positionen der französischen Menschenrechtserklärung brisant genug waren, um ihm Schwierigkeiten zu bereiten. So schrieb Wedekind beispielsweise, daß gesetzlich garantierte Freiheit für den Regenten und den Staats-
19Zur katholisch-theologischen Fakultät vgl. die Arbeit von Burkard, Dominik: „Oase in einer aufklärungssüchtigen Zeit?“ Die katholisch-theologische Fakultät der Universität Heidelberg zwischen verspäteter Gegenreformation, Aufklärung und Kirchenre-form. (Contubernium. Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte, Bd.42) Sigmaringen 1995. Zum Fall Koller vgl. Schweigard, 2000 (wie Anm.3), S.251-259.
20 Staatsarchiv Darmstadt E6A, Konv.11, Fasz.2, fol.34 (Pandekten-Vorlesung, Hörer Nr.77 Karl Ignaz Wedekind, Professor zu Heidelberg).
21 Zu Karl Ignaz Wedekind vgl. Schneider, Franz: Geschichte der Universität Heidelberg im ersten Jahrzehnt nach der Reorganisation durch Karl Friedrich (1803-1813). (Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte, Heft 38) Heidelberg 1913, S.14f. und die Angaben im Heidelberger Gelehrtenlexikon von Drüll, Dagmar: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1803-1932. Berlin u.a. 1986, S.289. Zu Ge-org Joseph Wedekind vgl. Allgemeine Deutsche Biographie, Bd.41, S.396. u. Keller, Richard August: Geschichte der Universität Heidelberg im ersten Jahrzehnt nach der Reorganisation durch Karl Friedrich (1803-1813). (Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte, Heft 40) Heidelberg 1913, S.16. In Heidelberg herrschte noch vereinzelt das sogenannte „Erbprofessorentum“. In Wedekinds Fall wurde dieser Umstand aber durch die vorangegangene gute Ausbildung kompensiert.
22 Diese in Heidelberg erschienene Schrift Wedekinds existiert im Original nicht mehr, ihr Inhalt läßt sich aber aus den ausführlichen Akten des GLA Karlsruhe rekonstruieren.
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bürger gelte, und Gesetze ohne Freiheit Despotismus, und Freiheit ohne Gesetze Sitten- und Zügellosigkeit mit sich brächten. 23 Wedekinds naturrechtliche Positionen waren im Jahr 1792 sehr aktuell. Gegenüber Vorstellungen des älteren Naturrechts, nach denen das Verhältnis zwischen Herrscher und Untertan zugunsten des ersteren geregelt war, verschoben sich im jüngeren Naturrecht seit 1790 unter dem Einfluß der politischen Veränderungen in Frankreich die Akzente zugunsten des Untertanen. Nun wurden die Menschenrechte der „Declaration des droits de l’homme et du citoyen“ berücksichtigt und die dort genannten „natürlichen Rechte“ sollten für jeden Menschen gelten. 24 Nach diesem Verständnis wurde der Handlungsspielraum des Herrschers verringert, bestimmte Rechte als bindend dargestellt und damit ein Ersatz für die praktisch nicht zu erhaltende Verfassungsurkunde geschaffen. Das jüngere Naturrecht mit seiner Akzentsetzung auf die unveräußerlichen Freiheitsrechte des Menschen wurde auch an den deutschen Universitäten nach 1790 gelehrt. Die Professoren griffen in ihren Vorlesungskompendien auf Vertreter des jüngeren Naturrechts wie Gottlieb Hufeland und Immanuel Kant zurück. 25 Ebenfalls bezeichnend ist die große Zahl der in Deutschland seit 1790 erscheinenden Naturrechtslehrbücher, die sich diese neuen Vorstellungen zu eigen machten. Wedekinds Werk ist damit eine frühe Rezeption dieses unter Berücksichtigung der politischen Veränderungen in Frankreich neuakzentuierten Naturrechts.
Um die einsetzende heftige Reaktion auf seine erste Veröffentlichung abzuschwächen, ließ Wedekind noch einen relativierenden Zusatz drucken, den er zusammen mit der Schrift ausgab, was aber eine Untersuchung durch die Regierung nicht mehr aufhalten konnte.
Der Universität war eine Oberkuratel zur Aufsicht übergeordnet, die aus zwei Mitgliedern der kurpfälzischen Regierung bestand. Der erste Oberkurator, Regierungspräsident Freiherr Carl Philipp von Venningen, nahm in einem ersten Gutachten zu der Schrift am 25. März 1793 wenig Anstoß. 26 Der zweite Oberku-rator, Joseph Anton Freiherr von Geiger, verteidigte Wedekind in einem undatierten Gutachten damit, daß dieser jung an Erfahrung sei und lediglich sein an der Universität Göttingen erworbenes Wissen veröffentlicht habe, was freilich
23 GLA Karlsruhe, Abt.205, Nr.110, S.7f.
24 Vgl. Klippel, Diethelm: Naturrecht als politische Theorie. Zur politischen Bedeutung des deutschen Naturrechts im 18. und 19. Jahrhundert. In: Aufklärung als Politisierung - Politisierung der Aufklärung. Hg. v. Hans Erich Bödeker u. Ulrich Herrmann. (Studien zum 18. Jahrhundert, Bd.8) Hamburg 1987, S.267-294; hier S.273. Der Philosoph Karl Leonhard Reinhold versprach sich 1789 von der Diskussion naturrechtlicher Fragen eine Beseitigung ungerechter positiver Gesetze und die Beschränkung despotischer Herrschaft. Vgl. Schröder, Jan: „Naturrecht bricht positives Recht“ in der Rechtstheorie des 18. Jahrhundert? In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft. Festschrift für Paul Mikat zum 65. Geburtstag. Berlin 1989, S.419-433; hier S.430f. Auch durch Mainzer Jakobiner wie die Professoren Hofmann, Wedekind, Blau und Dorsch wurden die Elemente der französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärung, Grundsätze der Vernunft und naturrechtliche Positionen als Element einer auf freier Selbstbestimmung beruhender Staats- und Gesellschaftsverfassung gesehen. Vgl. Birtsch, Günter: Naturrecht und Menschenwürde. Zur vernunftrechtlichen Argumentation deutscher Jakobiner. In: Naturrecht - Spätaufklärung -Revolution. Hg. v. Otto Dann und Diethelm Klippel. (Studien zum 18. Jahrhundert, Bd.16) Hamburg 1995, S.111-120, hier S.113ff.
25 Vgl. Schröder, Jan / Pielemeier, Ines: Naturrecht als Lehrfach an den deutschen Universitäten des 18. und 19. Jahrhunderts. In: Naturrecht - Spätaufklärung - Revolution. Hg. v. Otto Dann und Diethelm Klippel. (Studien zum 18. Jahrhundert, Bd.16) Hamburg 1995, S.225-269; hier S.261f. Die Autoren kommen nach umfangreichen Auswertungen von Vorlesungsverzeichnissen verschiedener Universitäten zu diesem Schluß.
26 GLA Karlsruhe, Abt. 205, Nr. 110, S.7f.
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