Beratung eines Profisportlers am Beispiel Fußball

Rechtliche Grundlagen und Erläuterung von Vor- und Nachteilen


Seminararbeit, 2011

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Intro

II. Rechtliche Grundlagen der Beratung von Spitzensportlern
1. Welche Personen besitzen die uneingeschränkte Befugnis Sportler beraten zu dürfen?
1.1 Die Beratung eines Sportlers ohne juristische Zulassung ist nach deutschem Gesetz kritisch zu betrachten
2. Einschneidende rechtliche Urteile nehmen Einfluss auf die Vermittlerbranche
2.1 Der Rechtsspruch des OLG Hamm vom
2.2 Rechtsspruch des LG Kleve vom
2.3 Verbandsrecht gegen deutsches Recht
2.4 Beispiel aus der Praxis

III. Das Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Sportler und Berater
1. Anforderungen zwischen Berater und Sportler
1.1 Forderungen eines Beraters an den Sportler
1.2 Forderungen eines Sportlers an seinen Berater
1.3 Aufgaben eines Beraters und Sportmanagers
2. Lösungsmöglichkeiten für eine Karriereplanung
3.Schlusswort

IV. Quellenverzeichnis

I. Intro

Kaum ein Fußball-Profi kommt heutzutage noch ohne einen Spielerberater aus. Das Geschäftsfeld der Spielerberater ist stetig am wachsen, was auch die großen Verbände wie FIFA oder DFB nicht verhindern können. Mittlerweile musste der DFB sogar seine Prüfung für die nächsten Generationen an Spielervermittlern in das Congress Center am Frankfurter Messegelände verlegen, da die hauseigenen Tagungsräume zu klein geworden sind. Mittlerweile gibt es in Deutschland circa 320 lizenzierte Spielervermittler, denen etwa 600 nicht lizenzierte Vermittler, die sich den Prüfungen entziehen, gegenüberstehen.

"Selbst gegenüber der VdV geben sich Personen als Spielerberater aus, die weder eine Spielervermittler-Lizenz noch eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen"[1], sagt Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler, der deutschen Spielergewerkschaft. Rechtsanwälte und Familienangehörige dürfen Spieler auch ohne DFB-Prüfung vermitteln. Was aber nicht für Autohändler, IT-Berater, Studenten oder Ex-Profis gilt, die allerdings ebenfalls auf üppige Provisionen hoffen.

Mit Hilfe der Lizenzierung von Spielerberatern wird versucht Ordnung in das bestehende Chaos zu bringen. Dies wird allerdings schwierig, da lizenzlosen Berater oft die offiziellen Teile eines Transfers pro forma mit einem Anwalt erledigen, während die entscheidenden Verhandlungen schon längst ohne juristische Hilfe durchgeführt wurden. Lizenzlose Berater stehen in keiner Rechtsbeziehung zum Verband, welcher nur Verein und Spieler mit Sanktionen belangen kann.

Zum Handwerk eines seriösen Beraters gehört eine sorgfältige Karriereplanung, wie auch Verhandlungsgeschick. In den vom DFB und FIFA erhobenen Lizenzierungstests geht es jedoch hauptsächlich um Bestimmung aus den jeweiligen Verbandsstatuten. Somit wird nur ein geringer Teil des Berufsfeld geprüft. Gregor Reiter von der Deutschen Fußballvermittler Vereinigung fordert zum Beispiel praxisrelevantere Inhalte.

Nur wenige der Teilnehmer bestehen die Prüfung und werden lizenzierte Spielervermittler. Die Durchfallquote liegt bei 75 bis 85 Prozent augrund des fast 1000-seitigen trockenen Lernstoffes, welcher im Vorfeld zu bewältigen ist.

Mittlerweile wird in FIFA-Kreisen darüber diskutiert, das Lizenzierungsverfahren ab dem Jahr 2012 wegfallen zu lassen. "Diskussionsprozesse über Anpassungen des Vermittlerreglements werden bei der Fifa seit Jahren geführt. Uns liegen derzeit aber keine Erkenntnisse über einen neuen Sachstand vor"[2], sagt DFB-Direktor Sandrock.

Gregor Reiter geht davon aus, dass sich der Weltverband 2012 aus der Lizenzierung zurückzieht und somit ein ohnehin schon offener Markt weiter geöffnet wird. "Der falsche Schritt in die falsche Richtung" sei dies, mahnt der DFVV-Geschäftsführer.

Doch auch die Vereinigung der Deutschen Fußballvermittler wird von vielen kritisiert. „Da wird der Eindruck erweckt, eine lose Gruppe von Leuten ohne Sachkenntnis und rechtliche Legitimation sei qualifiziert, die Interessen der Spieler wahrzunehmen“[3], formulierte es Dr. Michael Becker im 'Stern'. Ein Problem in den Kreisen der Spielervermittler ist, dass viele schwarze Schafe unter ihnen sind, welche das schnelle Geld machen möchten. Laut Berater Jörg Neubauer „kennen die Klubs diese Leute“, sagte er der Berliner Zeit, „und trotzdem setzen sie sich mit den Schlimmsten der Branche regelmäßig an einen Tisch“[4]. Vorfälle dieser Art gibt es genug. So wurde zum Beispiel der damalige Nationaltorwart Timo Hildebrand von seinem Berater Dusan Bokovac gegen eine stattliche Summe an den FC Valencia vermittelt, obwohl dessen Trainer den Spieler nicht wollte. Aufgrund mangelnder Statuten und juristischen Unklarheiten stehen stehen DFB und DFL diesen Machenschaften größtenteils hilflos gegenüber, außer es wird von Vereinen und Beratern auf die Spitze getrieben wie beispielsweise im Falle der TuS Koblenz. Die TuS Koblenz verpflichtete über den nicht lizensierten Berater Abdilgafar Ramadani die Serben Branimir Bajic und Marko Lomic von Partizan Belgrad, zahlte dafür überhöhte Provisionen und verschwieg der DFL die wahre Höhe der Ablösesumme. Die Folge: acht Punkte Abzug für die vergangene und drei Punkte Abzug für die darauffolgende Saison. In der folgenden Arbeit soll nun auf die derzeitige

deutsche Rechtslage in Hinblick auf das Berufsfeld der Spielerberatung eingegangen werden und eine mögliche Karriereplanung unter den derzeitigen Umständen dargelegt werden.

II. Rechtliche Grundlagen der Beratung von Spitzensportlern

1. Welche Personen besitzen die uneingeschränkte Befugnis Sportler beraten zu dürfen?

Bei der Beratung von Sportlern ist das Rechtsberatungsgesetz zu beachten. Nach diesem Gesetz ist zu prüfen ob und wann ein Spielerberater ohne juristische Ausbildung rechtsberatend handelt und wann einer der im Rechtsberatungsgesetz enthaltenen Ausnahmefälle greift und zu Gunsten des Beraters eine Rechtswidrigkeit ausgeschlossen werden kann.

Damit das Rechtsberatungsgesetz angewendet werden kann, muss eine Bearbeitung fremder Rechtsangelegeneheiten (Art.1 § 1 Abs. 1 RBerG)[5] bei der Beratung eines Sportlers vorliegen.

Werden Arbeits-, Sponsoren- Wettkampfverträge abgeschlossen oder führt der Berater die Verhandlungen und bereitet den Abschluss eines Vertrages vor, welcher vom Spieler unterschrieben wird, so liegt eine Rechtsangelegenheit vor. Das Rechtsberatungsgesetz kann ausgeschlossen werden, wenn die Handlungen des Beraters nur auf Wirtschaftsangelegenheiten abzielen. Aus dem Rechtsberatungsgesetz sind nur solche Anwendungen herauszunehmen“ bei denen sich die mit ihr notwendig verbundene rechtliche Betätigung in jedermann geläufigen Formen abspielt und daher ihrer Art nach – wie etwa alltägliche Barkaufgeschäfte – nicht mehr als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden wird.

Sportlerberater, die neben der Kontaktherstellung zwischen Sportler, Sponsor und Veranstalter Vertragsverhandlungen führen, steht das Tätigkeitsverbot des Art. 1 § 1Abs. 1[6] RBerG entgegen. Die Sportlerberatung bei Vertragsabschlüssen und der nötigen Vorbereitung ist hauptsächlich Rechtsanwälten vorbehalten. Auch der Erwerb einer staatlichen Arbeitsvermittlungserlaubnis oder der Besitz einer durch die Verbände DFB oder FIFA vergebenen Spielervermitllerlizenzen berechtigen nach deutschem Recht nicht zur vertraglichen Beratung.

Eine Ausnahmeregelung liegt bei der Beratung von Sportlern nach Art. 1 § 5 Nr.1 RBerG[7] vor. Dieser besagt, dass rechtliche Angelegenheiten für den Kunden bzw. Klienten erledigt werden, wenn diese in unmittlebarem Zusammenhang mit einem Geschäft des beteiligten Gewerbebetriebes stehen. Dabei wird die Auffassung vertreten, dass zum Tätigkeitsfeld eines Vermittlungsmaklers neben der Kontaktaufnahme mit Interessenten auch die Einwirkung auf diese gehört. Unter Vermitteln versteht man in diesem Falle die aktive Einwirkung auf die Willensentschließung des Vertragspartners des Auftraggebers. Hinzu kommt, dass es sich bei der Erledigung der rechtlichen Angelegenheiten um eine der eigentlichen Berufstätigkeit zugeordnete, sie nur ergänzende Nebentätigkeit handelt. Die Rechtsbesorgung darf kein wesentlicher Teil der Berufstätigkeit sein.

Verbotene Rechtsberatung liegt vor, wenn durch den Berater ein neuer verlängernder Arbeistvertrag abgeschlossen werden soll, oder auch Sponsorenverträge verlängert werden sollen. Vertragsverhandlungen im Auftrag des Sportlers sind ebenfalls untersagt, wenn die Gegenseite zuerst den Sportler kontaktiert hat.

Es bleibt also immer zu prüfen, ob die Rechtsberatung bei der Führung von Vertragsverhandlungen, bei vorgeschalteter Vermittlungstätigkeit, nur als Hilfegeschäft vorliegt. Dabei wird jeder Fall einzeln geprüft und kann zu einschneidenden Konsequenzen für den Sportlerberater führen. Einen Rechtsbruch durch Zwischenschaltung eines Rechtsanwalts, lässt sich für den Vermittler nur vermeiden, wenn sein Klient eigenverantwortlich einen Rechtsanwalt auswählt um diesem Entscheidungskompetenzen bei Vertragsverhandlungen zukommen zu lassen. Diese Entscheidungen dürfen nicht von dem Berater beeinflusst oder gesteuert werden.

1.1 Die Beratung eines Sportlers ohne juristische Zulassung ist nach deutschem Gesetz kritisch zu betrachten

Arbeiten Vermittler ohne Anwaltszulassung, begeben sie sich auf eine rechtlich unsichere Grundlage, wenn sie mehr als nur die Vermittlerrolle übernehmen. Beruft sich ein Vermittler auf einen Ausnahmezustand des Rechtsberatungsgesetz, so liegt die Beweislast bei ihm. Auch die bloße Einbindung eines Rechtsanwalts löst dieses Problem nicht, wenn dieser nicht eigenständig vom Klienten ausgewählt und von diesem Verantwortlichkeiten, wie auch Vergütungsansprüche übertragen bekommt. Die Inanspruchnahme eines Anwalts hat generelle Vorteile für einen Sportler. Neben den fachlichen und sachlichen Kenntnissen beim Aushandeln von Verträgen ist er auch zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, welche einen Schutz des Sportlers darstellt, falls dieser falsch beraten wird. Zusätzlich obliegt dem Anwalt die Pflicht zu Verschwiegenheit. Um erfolgreich arbeiten zu können, sollte der Vermittler über gute Kontakte, wie auch das nötige Fachwissen in der Branche verfügen. Ein Vermittler ohne juristische Ausbildung über gute Kontakte muss einen Rechtsanwalt zu den Verhandlungen hinzuziehen. Dabei müssen allerdings die Vorraussetzungen für die Einhaltung des Rechtsberatungsgesetzes beachtet werden. Da die Zahl der zugelassenen Anwälte steigt, ist anzunehmen, dass auch die Zahl der juristisch ausgebildeten Berater zukünftig steigen wird.[8]

2. Einschneidende rechtliche Urteile nehmen Einfluss auf die Vermittlerbranche

Im ersten Halbjahr des Jahres 2010 wurden im Oberlandesgericht Hamm, sowie im Landgericht Kleve zwei Urteile ausgesprochen, welche die Zusammenarbeit zwischen Berater und Sportler nachhaltig beeinflussen werden.

2.1 Der Rechtsspruch des OLG Hamm vom 08.01.2010

Am 8.01.2010 hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt, dass eine Exklusivbindung eines Fußballprofis an einen Spielervermittler durch den Verstoß gegen § 297 Nr.4 SGB III i.V.m. § 134 BGB unwirksam ist. § 297 Nr. 4 SGB III verbietet es Arbeitsvermittlern, mit Arbeitssuchenden Ausschließlichkeitsverträge abzuschließen.[9] Das OLG Hamm (Urteil vom 8.1.2010, Az.: 12 U 124/09) hat entschieden, das ein Berater/Vermittler-Vertrag

im Profi-Fußball mit dem Inhalt einer exklusiven Bindung an den Berater/Vermittler unwirksam ist. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass der Agent den Spieler in allen seine Tätigkeit als Berufsfußballspieler betreffenden Angelegenheiten, insbesondere beim Abschluss von Arbeitsverträgen beraten sollte. ferner wurde ausgeführt, dass der Spieler sich ausschließlich von dem Agenten beraten und unterstützen lassen sollte. Diese Vereinbarung verstößt gegen § 297 Nr.4 SGB III und ist unwirksam. Hintergrund des Rechtstreit war, dass der Spieler beim Abschluss eines neues Arbeitsvertrag mit einem anderen Agenten zusammengearbeitet hat und der übergangene Agent Schadensersatz wegen entgangenen Gewinn gegenüber dem Spieler geltend gemacht hatte. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel wurde die Klage abgewiesen.[10]

[...]


[1] http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1619,719345,00.html

[2] http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1619,719345,00.html

[3] http://wap.stern.de/op/stern/de/ct/-X/detail/digital/Spielerberater-Die-Schatten-Stars/612647/

[4] http://www.zeit.de/2007/33/Spielerberater

[5] http://elearning-ss11.fham.de/moodle/file.php/156/LE_IV/Was_duerfen_Spielervermittler_u._Sportmanager.pdf

[6] http://elearning-ss11.fham.de/moodle/file.php/156/LE_IV/Was_duerfen_Spielervermittler_u._Sportmanager.pdf

[7] http://elearning-ss11.fham.de/moodle/file.php/156/LE_IV/Was_duerfen_Spielervermittler_u._Sportmanager.pdf

[8] http://www.reno-lb.de/aktuelles/details/unwirksame-exklusivbindung-an-spielervermittler/2259139a5a4c4d3d93c6d7b6a98b32f0.html?tx_ttnews[backPid]=60

[10] http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/08-01-2010-olg-hamm-12-u-124-09.html

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Beratung eines Profisportlers am Beispiel Fußball
Untertitel
Rechtliche Grundlagen und Erläuterung von Vor- und Nachteilen
Hochschule
Hochschule für angewandtes Management GmbH
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
18
Katalognummer
V229399
ISBN (eBook)
9783656452058
ISBN (Buch)
9783656452775
Dateigröße
466 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Beratung eines Profisportlers, erläutert Vor- und Nachteile beider Parteien und bietet einen groben Überblick über die derzeitige Situation des Spielerberatermarktes im Bereich Fußball.
Schlagworte
Spielerberatung, Karriereplanung, Beratungsverträge
Arbeit zitieren
Markus Reiter (Autor:in), 2011, Beratung eines Profisportlers am Beispiel Fußball , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229399

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