Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 1
2. Methodik 2
2.1 Definition und Abgrenzung der Begriffe Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit 2
2.1.1 Weite Abgrenzung der Schattenwirtschaft 3
2.1.2 Enge Abgrenzung der Schattenwirtschaft 5
2.2 Ansätze zur Erfassung der Schattenwirtschaft 6
2.2.1 Direkte Ansätze 7
2.2.2 Indirekte Ansätze 8
3. Umfang und Entwicklung der Schattenwirtschaft 11
3.1 Empirische Ergebnisse aus 21 OECD-Ländern 11
3.1.1 Absolute Betrachtung 11
3.1.2 Relative Betrachtung 12
4. Schwarzarbeit 13
4.1 Auswirkungen 13
4.1.1 Primärkategorie 13
4.1.1.1 Steuerhinterziehung 13
4.1.1.2 Verringerte Einnahmen in den Sozialversicherungen 14
4.1.1.3 Verfälschung von Wirtschaftsindikatoren 15
4.1.2 Sekundärkategorie 16
4.1.2.1 Angebot- und Nachfrageauswirkungen 16
4.1.2.2 Auswirkungen auf die Konjunktur 16
4.1.2.3 Volksmoral 17
4.2 Ursachen und Ansätze zur Bekämpfung 17
4.2.1 Steuern und Sozialabgaben 18
4.2.2 Transferzahlungen 19
4.2.3 Regulierungen 19
4.2.4 Arbeitszeitvereinbarungen 20
4.2.5 Berufseinschränkungen 21
5. Zusammenfassung 22
6. Literaturverzeichnis 23
7. Anhang 24
Einleitung
1. Einleitung
Wie der MDR im Oktober 2003 berichtete, wird die Schwarzarbeit auch 2003 mit sechs Prozent Wachstum einen neuen Rekord erreichen. Laut einer Studie der Universität Köln gibt es in Deutschland etwa fünf Millionen „Vollzeitschwarzarbeiter“. Auch die Bundesan- stalt für Arbeit befürchtet eine steigende Tendenz der Schwarzarbeit. 2002 konnte die Be- hörde 315.000 Fälle von Schwarzarbeit aufdecken, wodurch den Sozialversicherungen, Steuerbehörden und Arbeitsämtern ein Schaden von 245 Milliarden Euro entstand. Nach Angaben des Schwarzarbeitforschers Friedrich Schneider von der Universität Linz soll der Schaden 2003 mehr als 370 Milliarden Euro betragen, das nahezu 17 Prozent des Bruttoin- landsproduktes ausmacht. 1 Auch ein Blick auf andere Industrienationen bringt eine ernüch- ternde Erkenntnis: Nicht überall ist dieser enorme Zuwachs zu verzeichnen. In einigen Industrienationen ist sogar ein rückläufiges Ausmaß der Schwarzarbeit zu erkennen.
Diese Arbeit soll nun dazu verhelfen, einige wichtige Aspekte, sowie einen wissenschaftli- chen Hintergrund des zur Zeit in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft intensiv und kon- trovers diskutierten Themas: Schattenwirtschaft bzw. Schwarzarbeit aufzuzeigen, um einen Einblick in die Problematik und Komplexität dieses Themas zu erlangen.
Zunächst soll in dieser Arbeit betrachtet werden, was unter Schwarzarbeit bzw. Schatten- wirtschaft überhaupt zu verstehen ist und wie sie erfasst wird bzw. welche Messmethoden existieren als auch welche Schwierigkeiten damit verbunden sind. Der dritte Abschnitt soll dann einen Einblick über den Umfang der Schattenwirtschaft in den bedeutendsten Indust- rienationen geben. Das vierte Kapitel stellt die Schwarzarbeit der Bundesrepublik Deutsch- land in den Vordergrund und erläutert neben den Auswirkungen und den Ursachen auch Ansätze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Abschließend soll im fünften Abschnitt eine kurze Zusammenfassung der Erkenntnisse aufgezeigt werden.
1
Methodik
2. Methodik
2.1 Definition und Abgrenzung der Begriffe „Schattenwirtschaft“ und
„Schwarzarbeit“
Bei der Analyse des Gegenstandes „Schattenwirtschaft“ bzw. „Schwarzarbeit“ ist die De- finition und Abgrenzung der Begriffe von besonderer Bedeutung. Die Fülle der unter- schiedlichen Begriffe und unzureichenden Definitionen fördern Missverständnisse über diese Thematik. 2 Für eine weitergehende Untersuchung und Betrachtung der Schattenwirt- schaft ist daher zu klären, was unter Schattenwirtschaft zusammengefasst wird und was unter dem in der Öffentlichkeit oft und gern benutzten Begriff „Schwarzarbeit“ zu verste- hen ist.
Für den Begriff „Schattenwirtschaft“ gibt es eine Vielzahl von Synonymen, wie z.B.: Ausweichwirtschaft, Sekundärökonomie, inoffizielle oder informelle Wirtschaft, Neben- wirtschaft, Parallelwirtschaft, Untergrundwirtschaft, Schwarzarbeit. Es wird jedoch in der Literatur deutlich, dass sich der Begriff „Schattenwirtschaft“, wel- cher auf Günter Schmölders zurückgeht, immer mehr durchsetzt. 3 Es existiert allerdings keine allgemeingültige Definition des Begriffs Schattenwirtschaft bzw. Schwarzarbeit. Die Abgrenzung richtet sich vielmehr nach dem Untersuchungsgegenstand bzw. der Messme- thoden.
Cassel und Caspers (1984) sowie Mückl (1986) versuchen eine systematische Abgrenzung des Begriffs „Schattenwirtschaft“ darzustellen, die mittlerweile in der Literatur eine breite Akzeptanz gefunden hat, bei der aber reine Finanztransaktionen ohne Wertschöpfung nicht erfasst werden. Als Abgrenzungskriterium dient hier das Konzept der Volkswirtschaftli- chen Gesamtrechnung (VGR). 4
2
Vgl. Enste (2002), S.6
3
Vgl. Mückl (1986), S.10
4
Vgl. Enste (2002), S.7
2
Methodik
Abbildung 1: Dual Economy nach dem VGR-Konzept
Die Darstellung als zweigeteilte Volkswirtschaft (Dual Economy) mit einem offiziellen (formellen) Sektor (First Economy) und einem inoffiziellen (informellen) Sektor (Second Economy) zeigt, dass eigentlich jede Wertschöpfung zu ermitteln ist. Der Bereich der Wirtschaft, der im Bruttosozialprodukt (BSP) erfasst würde, wird als offi- zieller Sektor bezeichnet. Dieser umfasst sowohl die öffentliche Wirtschaft (staatliche Ak- tivitäten der öffentlichen Haushalte und Unternehmen) als auch die Privatwirtschaft (er- werbswirtschaftliche Aktivitäten privater Haushalte und Unternehmen, soweit sie staatlich erfasst und besteuert werden).
2.1.1 Weite Abgrenzung der Schattenwirtschaft
Um den Begriff „Schattenwirtschaft“ weiter abzugrenzen, unterscheidet die VGR zwischen der „Schattenwirtschaft im weiten Sinn“ (Schattenwirtschaft i.w.S.) und der „Schattenwirt- schaft im engen Sinn“ (Schattenwirtschaft i.e.S.). Die Schattenwirtschaft i.w.S. ist mit dem inoffiziellen Sektor (informelle Wirtschaft) gleichzusetzen. Friedrich Schneider umschreibt sie wie folgt: „Unter dem Begriff Schattenwirtschaft können alle wirtschaftlichen Aktivitä- ten subsumiert werden, die nicht in die Berechnungen des BSP eingehen, obwohl sie zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen.“ 5 Diese Definition ist in ähnlicher Form, häufig in der Literatur zu finden.
5
Vgl. Schneider (2002), S.13ff
3
Methodik
Diese Definition umfasst alle Aktivitäten, die zur Wertschöpfung beitragen, aber nicht im offiziellen Bruttosozialprodukt enthalten sind. Sie können legale oder illegale Aktivitäten darstellen, mit Abgabenhinterziehung verbunden sein oder auch nicht, monetär oder nicht- monetär. Reine Finanztransaktionen tragen, wie schon erwähnt, nicht zur Wertschöpfung bei und zählen somit nicht dazu.
Dabei gibt es folgende Gründe für das Fehlen einer Leistung bei der Berechnung des Brut- tosozialproduktes:
1. Durch internationale Gepflogenheiten wird auf die Erfassung der Leistung verzich-
tet (Selbstversorgungswirtschaft), oder 2. die Leistung lässt sich auf Grund unzureichender Erfassungsmethoden nicht oder
nur teilweise von der VGR erfassen, oder 3. die Leistung kann nicht erfasst werden, da sie verheimlicht wird (Schattenwirt-
schaft i.e.S.). 6
Abbildung 2: Schattenwirtschaft im weiten Sinn
Die Schattenwirtschaft i.w.S. gliedert sich nun in den Zweig der Schattenwirtschaft i.e.S. (gleichbedeutend mit Untergrundwirtschaft) und in den Zweig der Selbstversorgungswirt- schaft. Siehe Abbildung 2.
Der Bereich der Schattenwirtschaft i.w.S. umfasst sowohl legale Tätigkeiten im Bereich der Selbstversorgungswirtschaft (z.B. Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten, Do-it-yourself, Hausarbeiten, usw.), als auch illegale Tätigkeiten in der Untergrundwirtschaft.
4
Methodik
Untergrundwirtschaft umfasst generell Marktaktivitäten, die verschleiert werden sollen. Als Motive einer Geheimhaltung ihrer Aktivitäten spielen sowohl die im Untergrund gene- rell vorliegenden Gesetzesübertretungen, als auch die mit der Ausübung einer Untergrund- tätigkeit verbundenen Abgabenhinterziehung eine wichtige Rolle.
2.1.2 Enge Abgrenzung der Schattenwirtschaft
Die Schattenwirtschaft i.e.S. grenzt nun den Begriff „Schattenwirtschaft“ weiter ab und isoliert die Selbstversorgungswirtschaft aus den weiteren Betrachtungen. Die Leistungen der Selbstversorgungswirtschaft werden entweder aufgrund von Konventionen nicht erfasst oder sind wegen unzureichender Messmethoden nicht erfassbar. Sie sind in der Regel legal und steuerfrei. Somit werden diese Tätigkeiten nicht verheimlicht bzw. „im Schatten“ aus- geführt. Dies führt zu der Konsequenz, dass im Folgenden nur noch die Untergrundwirt- schaft als Schattenwirtschaft i.e.S. betrachtet wird. 7
Schwarzarbeit
Abbildung 3: Schattenwirtschaft im engen Sinn
5
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Simon Fassbender, 2004, Schattenwirtschaft bzw. Schwarzarbeit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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