1. Die Diakonie
Im Zeitraum vom 09.02.2004 bis zum 20.03.2004 absolvierte ich mein
Orientierungspraktikum im Berufsbildungsbereich der ***************** Werkstätten in ***************, für das Grundstudium in Erziehungswissenschaften. Diese Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung ist nur eine der Einrichtungen des Diakonie - Verbunds ********* gem. GmbH. Der Diakonie - Verbund ist eine der evangelischen Kirche nahestehende Organisation und fühlt sich christlichen Grundsätzen verpflichtet. Dem gesamtdeutschen diakonischen Werk gehören als Mitglieder die Diakonischen Werke von 24 Landeskirchen, neun Freikirchen und rund 90 Fachverbände mit verschiedenen Arbeitsfeldern an. Mitgetragen wird die diakonische Arbeit von rund 18.000 Gemeinden der Landes- und Freikirchen. Der Begriff Diakonie leitet sich aus dem griechischen Wort Diakon ab und bedeutet Diener. Sie entstand bereits in der urchristlichen Gemeinde, in welcher die Diakone gewählt worden, die sich um die Versorgung einer wachsenden Zahl von Armen und Hilfsbedürftigen kümmerten mussten. Während sich die Apostel um den Dienst am Worte kümmerten, sorgten die Diakone für den „Dienst am Menschen“. Heute haben sich diakonische Einrichtungen wie damals auch den „Dienst am Menschen“ zum Grundsatz gemacht.
1.1. Selbstverständnis des Diakonie - Verbunds *********** gem. GmbH
Der Diakonie - Verbund *********** und damit auch die Unstrut - Hainich Werkstätten haben sich zum Ziel gesetzt, mit einem umfassenden Angebot von Hilfen in den Lebensbereichen Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit, Menschen mit einer Behinderung ein Leben zu ermöglichen, dass so selbstbestimmt wie möglich und so unterstützt wie nötig ist. Die notwendigen Hilfen werden dabei als Unterstützung angeboten, die sich am individuellen Bedarf des Betroffenen ausrichten. Dabei soll durch die Kombination von Wohn- , Arbeits-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen der Anspruch unterstützt werden, alle Einzelhilfen im Sinne einer ganzheitlichen Lebensbegleitung zu gestalten..
Dieses DVE - Selbstverständnis ist grundlegend, an ihm orientieren sich die methodischen Ansätze jedes Einzelfalls und dessen individueller Lebensgeschichte, dem individuellen Bedarf und den Entwicklungsmöglichkeiten. Die Arbeit in den Werkstätten soll dabei als Teil eines sinnerfüllten Lebens angesehen werden.
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Der Grundgedanke der Werkstätten ist behinderten Menschen das Recht auf eine ihnen angemessene Eingliederung in die Arbeitswelt zu sichern. Es ist hier wie bei anderen Hilfsmaßnahmen zu betonen, dass die vereinbarte Hilfe auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basiert.
1.2. Arbeit und Angebote des DVE
Folgende Angebote und Leistungen werden auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen bereitgestellt:
• Eingangsverfahren zur Durchführung von Eignungs- und Neigungstest, dazu später mehr.
• Berufsbildungsbereiche und weiterführende berufsbildende Angebote.
• Individuelle und fähigkeitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung im Arbeitsbereich.
• Förderbereich für Menschen mit schweren bis schwersten Behinderungen.
• Begleitende soziale, therapeutische und medizinische Dienste.
• Arbeitsbegleitende Maßnahmen.
Die gesetzlichen Regelungen welche die Vorgaben für diese Angebote darstellen und ihre Möglichkeiten und Grenzen abstecken sind die des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) und der Werkstättenverordnung (SchwbWV), das Bundessozialhilfegesetz (BSHG), die Eingliederungshilfeverordnung sowie das Arbeitsförderungsgesetz (AFG).
Bei der Umsetzung wird besonders Wert gelegt auf ein breites und vielgestaltetes Arbeitsangebot, Arbeitsplätze mit Aufforderungscharakter, anregende Atmosphäre sowie überschaubaren und dennoch vielfältigen Arbeitsabläufen, motivations und leistungsgemäße Bezahlung nach einem für die Beschäftigen verständlichen System und auf eine wirtschaftliche, gewinn- und wettbewerbsorientierte Betriebsführung mit einer umfassenden Mitwirkung aller Beteiligten..
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1.3. Der Berufsbildungsbereich der Unstrut - Hainich Werkstätten
Während des Praktikums war ich in den Berufsbildungsbereich der Unstrut - Hainich Werkstätten integriert. Hier findet der Großteil des sogenannten Eingangsverfahrens statt. Im Eingangsverfahren werden wie schon erwähnt Eignungs- und Neigungstests durchgeführt. Es wird dabei überprüft, ob die Werkstatt geeignete berufsbildende Maßnahmen für die/den Betroffene/n bereitstellen kann. Bei mangelnder Eignung der Werkstatt spricht ein Fachausschuss, der aus Vertretern der Werkstatt und des gesetzlichen und oder privaten Trägers der Leistungen des Betroffenen besteht, eine Empfehlung aus, welche Einrichtung oder sonstige Maßnahme alternativ in Frage kommt und trifft eine Aussage darüber, nach welcher Zeit eine eventuell Wiederholung des Eingangsverfahrens angebracht ist und welche Maßnahmen in der Zwischenzeit durchgeführt werden sollten. Weiterhin wird im Berufsbildungsbereich ein Arbeitstraining durchgeführt, wobei durch berufliche- und persönlichkeitsfördernde Bildung die Entwicklung, Erhöhung, Erhaltung oder Wiedergewinnung der Leistungsfähigkeit der Menschen mit Behinderung angestrebt wird. Das Ziel dabei ist auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Diese Maßnahmen müssen sich am individuellen Bildungsstand, Entwicklungsvermögen und berücksichtigen die Behinderungsart undauswirkung ebenso wie an allen anderen Rahmenbedingungen orientieren. Die angewandten Trainingsprogramme sind wenn möglich nach Schwierigkeitsgrad abgestuft, individuell motivierend und erfolgsorientiert gestaltet. Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten soll in gleichem Maße auch der Weiterentwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Behinderten dienen. Die berufliche Aus- und Weiterbildung erfolgt in Fach- bzw. Materialbereichen Holz, Montage, Garten- und Landschaftsgestaltung und - pflege, Verwaltung und Hauswirtschaft.
In regelmäßigen Abständen werden die Maßnahmen durch den Betreuer bzw. Gruppenleiter, die Einrichtung und den gesetzlichen bzw. privaten Träger der Leistungen für den Betroffenen überprüft und gegebenenfalls verlängert. Das Eingangsverfahren kann auf diese Weise bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
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Arbeit zitieren:
Christian Heinze, 2004, Praktikumsbericht zum Orientierungspraktikum im Grundstudium der Erziehungswissenschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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Horst Horstmann
hast du auch einen Praktikumsbericht für das Hauptstudium?
falls ja, kannst du ihn vllt auch hier veröffentlichen?
oder meld dich per mail an: mastermc1@gmx.de
danke
am Monday, September 20, 2010-