Credit Rating im Mittelstand. Die zukünftige finanzwirtschaftliche Situation mittelständischer Unternehmen und die Auswirkungen von Basel II


Diplomarbeit, 2001

133 Seiten, Note: 1,35


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise

2. Grundlagen
2.1 Mittelständische Unternehmen
2.1.1 Definitorische Abgrenzung
2.1.1.1 Quantitative Merkmale
2.1.1.2 Qualitative Merkmale
2.1.2 Wirtschaftliche Situation und Bedeutung
2.2 Rating
2.2.1 Begriff
2.2.2 Rating-Arten
2.2.3 Rating-Symbole und ihre Bedeutung
2.2.4 Bankinterne Ratings/Bankexterne Ratings

3. Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.1 Geschichte der Baseler Eigenkapitalanforderungen
3.2 Der „Fahrplan“ von Basel II
3.2 Ziele von Basel II
3.4 Das Rahmenwerk – Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords und dessen Implikationen für den Mittelstand
3.4.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen
3.4.1.1 Kreditrisiko
3.4.1.1.1 Standardansatz
3.4.1.1.2 IRB-Ansatz (Internal Ratings Based Approach)
3.4.1.1.3 Verbriefung von Forderungen (Asset Backed Securities)
3.4.1.1.4 Techniken zur Risikominderung (Credit Risk Mitigation Techniques)
3.4.1.2 Operationelles Risiko
3.4.2 Säule Zwei: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren – Der Supervisory Review Process (SRP)
3.4.3 Säule Drei: Marktdisziplin

4 Die Konsequenzen der Baseler Beschlüsse für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen
4.1 Aktuelle Finanzierungsbedürfnisse mittelständischer Unternehmen und deren potentielle Veränderungen durch Basel II
4.2 Rating im Mittelstand
4.2.1 Internes vs. externes Rating im Mittelstand
4.2.2 Erforderliche Informationen des internen Rating-Prozesses
4.2.3 Der externe Rating-Prozess
4.2.4 Aktueller Vorbereitungsstand der KMU auf die Transparenzanforderungen eines Ratings
4.2.5 Mögliche Auswirkungen von Basel II auf die Kunde-Bank-Beziehung und damit verbundene Nutzenpotenziale
4.3 Auswirkungen von Basel II auf Mittelständler und ihre Hausbanken – eine Musterrechnung anhand eines breit diversifizierten Mittelstandportfolios
4.4 Finanzierungsalternativen für mittelständische Unternehmen

5 Fazit und Ausblick
Anhang I: Interviews
Anhang II: Internationale Rating-Symbolik
Anhang III: Definition der Rating-Symbole
Anhang IV: Der interne Rating-Prozess
Anhang V: Exemplarischer Kriterienkatalog für die Vorbereitung eines mittelständischen Unternehmens auf ein internes Rating
Anhang VI: Wichtige Kennzahlen

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Mittelstandsabgrenzung nach quantitativen Merkmalen

Darstellung 2: Bonitätsbezogene Interpretation von Rating-Klassen

Darstellung 3: Bonitätsgewichte für Unternehmen nach dem Standardansatz (Rating-Stufen gemäß S & P)

Darstellung 4: Berechnung der EK-Hinterlegung im IRB-Ansatz für Unternehmen, Banken und Staaten

Darstellung 5: Finanzierungsstruktur der deutschen Unternehmen

Darstellung 6: Am Markt zu beobachtende Credit Spreads

Darstellung 7: Entscheidungsbaum: „Externes Rating für mittelständische Unternehmen – Ja oder Nein?“

Darstellung 8: Vor- und Nachteile des internen und externen Ratings

Darstellung 9: Der externe Rating-Vorgang

Darstellung 10: Durchschnittliche Bonitätsgewichte für das Beispiel-Mittelstandsportfolio der KfW anhand der verschiedenen Basel II-Ansätze

Darstellung A: Internationale Rating-Symbolik

Darstellung B: Definition der Rating-Symbole

Darstellung C: Der interne Rating-Prozess

Darstellung D: Exemplarischer Kriterienkatalog für die Vorbereitung eines mittelständischen Unternehmens auf ein internes Rating

Darstellung E: Allgemeine Kennzahlen

Darstellung F: Kennzahlen zur Vermögenslage

Darstellung G: Kennzahlen zur Finanzlage

Darstellung H: Kennzahlen zur Ertragslage

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Der Entwurf der neuen Baseler Eigenkapital (EK)-Vereinbarung (Basel II oder Der neue Baseler Akkord [ The New Basel Capital Accord ]; s. 3.) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht[1] ist der Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf das Kreditgewerbe und die Unternehmen.[2] In Zeiten zunehmender Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts hat sich an den Finanzmärkten in den letzten Jahren ein Prozess tiefgreifender Veränderungen vollzogen, der sich auch auf die traditionellen Bankgeschäfte auswirkt. Angesichts der angestiegenen Insolvenzentwicklung sowie der erhöhten Ausfallrisiken von Kreditengagements, werden heute vermehrt Anstrengungen unternommen, um die Stabilität der Finanzmärkte besser abzusichern.[3] Dabei steigen die Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement von Banken und Unternehmen gleichermaßen.[4]

Mit der Weiterentwicklung des bankenaufsichtlichen Regelwerkes (Basel I), welches die Mindest-EK-Unterlegung bei Banken bestimmt (s. 3.1), soll nun der zunehmenden Komplexität und dem steigenden Risikogehalt der Finanzgeschäfte Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund hat der Baseler Ausschuss den Entwurf des neuen Baseler Akkords (Basel II) vorgelegt. Im Mittelpunkt der laufenden Diskussion um Basel II steht die Frage der adäquaten EK-Unterlegung der zunehmend erhöhten Risiken im Finanzgeschäft. Zukünftig soll sich die Höhe des erforderlichen EKs, welches Banken für die von ihnen gewährten Kredite unterlegen müssen, um den Verpflichtungen ihrer eigenen Gläubiger nachkommen zu können, stärker an den individuellen Risiken der vergebenen Kredite der einzelnen Bank orientieren.[5]

Somit lässt Basel II Ratings, die zukünftig die unterschiedliche Bonität aller Kreditnehmer bestimmen sollen, zum Dreh- und Angelpunkt bei der Kreditvergabe werden. Mit Hilfe von Ratings, die bis jetzt hauptsächlich bei internationalen Finanz- und Großkonzernen Anwendung fanden, soll nunmehr auch bei kleinen und mittleren Unternehmen Transparenz geschaffen werden.[6]

Durch die in Basel II vorgesehene grundlegende Änderung der EK-Unterlegung für Kreditrisiken bei Banken, werden sich die „Spielregeln“ im Firmenkunden-Kreditgeschäft erheblich ändern. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen der EK-Unterlegung von Banken für Kreditgeschäfte und der Fremdkapital (FK)-Zinsen für Unternehmen kann diese Veränderung ganz besonders für die traditionell sehr ausgeprägte Kreditfinanzierung der mittelständischen Wirtschaft (s. 4.1) in Deutschland gravierende Auswirkungen haben. Eine intensive Auseinandersetzung mit den Folgen von Basel II für die Unternehmensfinanzierung ist daher gerade für mittelständische Unternehmen dringend erforderlich. Aufgrund der stark auf die Konsequenzen der Kreditwirtschaft fokussierten Diskussion gestaltet es sich jedoch für mittelständische Unternehmer mitunter schwer, relevante und aussagekräftige Informationen über die konkreten Auswirkungen des neuen Baseler Akkords auf ihre zukünftige Finanzierungssituation aus der Fülle von Pressemeldungen oder aus dem 500 Seiten umfassenden Regelwerk selbst herauszufiltern.[7]

1.2 Vorgehensweise

Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, den neuen Baseler Akkord hinsichtlich dessen Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen kritisch zu beleuchten. Dabei sollen zukünftige Anforderungen an den Mittelstand sowie mögliche Veränderungen der konkreten Finanzierungssituation erarbeitet werden.

Im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit sollen zunächst grundlegende Begriffe definiert, abgegrenzt und in einen wirtschaftlichen Kontext eingeordnet werden. Dabei wird auf die gesamtwirtschaftliche Definition und Bedeutung von mittelständischen Unternehmen eingegangen. Anschließend werden der Begriff Rating, dessen verschiedene Ausgestaltungsformen sowie die ausübenden Institutionen vorgestellt.

In dem darauf folgenden Kapitel sollen die Entwicklung zu Basel II sowie die Gestaltung und der Aufbau der neuen EK-Vereinbarung unter Berücksichtigung der laufenden kontroversen Diskussion dargestellt werden. In diesem Kapitel liegt der Schwerpunkt auf den Regeln und Anforderungen sowie Kritikpunkten von Basel II, bei denen eine überproportional hohe Belastung von mittelständischen Unternehmen zu befürchten ist.

Darauf aufbauend wird im vierten Kapitel der Versuch unternommen, die konkreten Auswirkungen des neuen Baseler Akkords auf die zukünftige Finanzierungssituation des Mittelstandes darzustellen. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch einige Detailfragen von Basel II ungeklärt sind, so scheinen doch bereits heute Grundtendenzen der Konsequenzen für die deutschen mittelständischen Unternehmen ableitbar zu sein. Nach einer Darstellung der gegenwärtigen Finanzierungssituation des Mittelstandes werden das interne und das externe Rating mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen für mittelständische Unternehmen sowie die für den Rating-Prozess relevanten Informationen erläutert. Darauf aufbauend werden der momentane Vorbereitungsstand der mittelständischen Unternehmen auf ein Rating sowie das Problem der unzureichenden Transparenzbereitschaft dargelegt, um eine Aussage über eine potenzielle Veränderung der Kunde-Bank-Beziehung treffen zu können. Abschließend werden anhand einer Musterrechnung mögliche Auswirkungen auf ein typisches Mittelstandsportfolio sowie Finanzierungsalternativen für den Mittelstand dargestellt.

Im letzten Kapitel erfolgt eine Schlussbetrachtung des Sachverhalts. Mit einem Ausblick soll die Arbeit abgerundet werden.

2. Grundlagen

2.1 Mittelständische Unternehmen

2.1.1 Definitorische Abgrenzung

In der Theorie ist eine einheitliche Definition des Begriffs Mittelstand nicht zu finden.[8] Da jedoch in der Wirtschaftspolitik kaum ein Schlagwort so häufig verwendet wird, ist es von besonderer Bedeutung, die jeweils zugrundeliegende Abgrenzung dieses Begriffs zu hinterfragen.[9]

Für die Wahl der jeweiligen Abgrenzung können verschiedene Zwecke relevant sein, z. B. Traditionen, die statistische Strukturierung der Wirtschaft eines Landes, der Anspruch auf Förderungen oder die Geltung von Rechtsvorschriften (bspw. [bspw.] im Handels-, Steuer- und Arbeitsrecht).[10] Insbesondere wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht, gewinnt die „Frage der Abgrenzung“[11] in der Praxis eine sehr große Bedeutung.[12] Die erforderlichen Maßstäbe zur Begriffsdefinition und -abgrenzung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der mittelständischen Unternehmen [13] von den Großunternehmen können „sowohl eindimensionaler als auch mehrdimensionaler Gestalt“ sein in dem Sinne, dass „sowohl quantitative als auch qualitative Abgrenzungsmerkmale“ herangezogen werden.[14]

2.1.1.1 Quantitative Merkmale

Weder für EU-Europa insgesamt noch für die einzelnen Länder gibt es eine „allgemein verbindliche“ quantitative Abgrenzung für mittelständische Unternehmen.[15] Jedoch ist national wie international „der Rückgriff auf die Zahl der Beschäftigten oder die Umsätze bei eindimensionalen Begriffsabgrenzungen üblich geworden“[16].[17]

Diesen Ansatz verfolgt auch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), dessen Mittelstandsabgrenzung in der folgenden Abbildung dargestellt ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 1: Mittelstandsabgrenzung nach quantitativen Merkmalen[18]

Die Zahl der mittels der Kriterien Zahl der Beschäftigten und Umsatz vorgenommenen Kategorisierungen „gleicht nahezu der Zahl ihrer Urheber“[19]. Da sich jedoch in der Praxis die Definition des IfM (s. Darstellung 1) weitgehend durchgesetzt hat, soll diese auch in der vorliegenden Arbeit zugrunde gelegt werden. Eine Vielzahl von Materialien, insbesondere statistische Daten, jedoch auch schriftliche Ausarbeitungen, Studien und Kommentare basieren auf dieser Mittelstandsdefinition, durch deren Verwendung somit eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Materialien erleichtert wird.[20]

2.1.1.2 Qualitative Merkmale

Die qualitativen Abgrenzungsmerkmale beschreiben Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen, die sie vom „Wesen“ her von anderen Unternehmensgrößen differenzieren sollen.[21] Dabei stellt die qualitative Abgrenzung mittelständischer Unternehmen nicht auf eine quantitative Betriebsgröße (wie die Abgrenzung in 2.1.1.1), sondern auf „den ganz besonderen Betriebstyp“[22] des mittelständischen Unternehmens ab.

In der Literatur werden im Sinne einer mehrdimensionalen Abgrenzung mit Hilfe von Merkmalskatalogen insbesondere folgende Merkmale der mittelständischen Unternehmen angeführt:

- Selbständigkeit der Unternehmung, das heißt weitgehende Konzernunabhängigkeit
- Einheit von Eigentum, Leitung und Haftung
- Dominanz der persönlichen Kontakte zu Kunden, Lieferanten und der für das mittelständische Unternehmen relevanten Öffentlichkeit
- geringer Formalisierungsgrad
- Erbringung einer individualisierten und differenzierten Leistung
- Besitz eines nur geringen Marktanteils
- besonderes Engagement für die regionale Wirtschaft
- eingeschränkte Möglichkeiten der externen Kapitalbeschaffung.[23]

Obwohl der oben genannte Merkmalskatalog dazu beitragen soll, Abgrenzungen zwischen großen und mittleren Unternehmen vorzunehmen, wird in der Literatur keine eindeutige Aussage darüber getroffen, wie viele Kriterien letztendlich zutreffen müssen, um ein Unternehmen dem Mittelstand zuordnen zu können.[24] Bei der qualitativen Mittelstandsabgrenzung stellt sich somit vor allem das Problem der „Erfassung und Operationalisierung“ der angesprochenen qualitativen Definitionsbedingungen in der Unternehmensrealität.[25]

2.1.2 Wirtschaftliche Situation und Bedeutung

In Deutschland liegt unumstritten eine „besondere Unternehmenskultur“[26] vor. Hierzulande ist der weitaus größte Teil aller Unternehmen als Personen- oder Einzelunternehmen organisiert und fast ausnahmslos zum Mittelstand zu zählen. Auch der Großteil der Kapitalgesellschaften ist dem Mittelstand zuzuordnen.[27] Diese Ausführungen unterstreichen die These, „der Mittelstand sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“[28].

Nach der Definiton des IfM Bonn existierten in Deutschland im Jahre 1999 rund 3,2 Millionen mittelständische Unternehmen mit gut 20 Millionen Beschäftigten.[29] Unter diese Definition fallen gut 99 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die knapp 45 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze tätigen. Diese mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen erwirtschaften fast 60 Prozent der Bruttowertschöpfung, tätigen fast 50 Prozent der Bruttoinvestitionen und stellen knapp 70 Prozent aller Arbeits- und knapp 80 Prozent aller Ausbildungsplätze in Deutschland zur Verfügung.[30] Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass „Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland [...] existenziell auf diese Untnehmen angewiesen“[31] sind und man daher von einer „eher mittelständisch geprägten Wirtschaft“[32] sprechen kann.

2.2 Rating

2.2.1 Begriff

Der Begriff Rating [33] findet im Sinne einer Leistungsbeurteilung, so z. B. für die Bewertung von Hotel- und Restaurantdienstleistungen, Immobilienobjekten oder Wertpapieranlagen, vielfältige Anwendung.[34] Das Rating im hier verwandten Sinne bezieht sich jedoch ausschließlich auf das englische Credit Rating [35] und umfasst die Beurteilung von Kreditrisiken.[36]

„Ratings stellen Aussagen über die Fähigkeit eines Schuldners dar, finanzielle Verpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können. Dabei geht es insbesondere um die Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten über den Eintritt von Leistungs- und Zahlungsstörungen während der Kreditlaufzeit.“[37]

Ein Rating im weiteren Sinne versucht somit, „die relative Wahrscheinlichkeit, dass den Gläubigern alle aus dem Erwerb einer Forderung resultierenden Ansprüche und Rechte fristgerecht zukommen, zu messen“[38]. Im engeren Sinne haben Ratings eine „ganzheitliche Beurteilung des künftigen Schuldners zur Grundlage und geben somit ein qualifiziertes, dennoch leicht einsichtiges Urteil über die Fähigkeit“ des Schuldners ab, „seinen Zahlungsverpflichtungen, die er mit dem Kapitalerwerb eingeht, in der Zukunft nachzukommen“[39].

Ratings reflektieren die Meinung des Analysten, der das Rating erstellt hat und sollen somit nicht mit dem Testat eines Wirtschaftsprüfers zu vergleichen sein. Es werden sowohl das Bewertungsverfahren (Rating-Prozess) als auch das Bewertungsergebnis (Rating-Ergebnis) durch den Begriff Rating bezeichnet. Die komplexen Zusammenhänge der Bonitätsbeurteilung werden in Form einer einzigen Kennzahl, dem Rating-Urteil bzw. Rating-Symbol (s. 2.2.3), verdichtet.[40]

2.2.2 Rating-Arten

Es wurde bereits beschrieben, dass der Begriff Rating als Ergebnis für viele unterschiedliche Bewertungsvorgänge genutzt wird. Für diese Arbeit ist insbesondere die Einordnung des Mittelstands-Ratings in einen Kontext der verschiedenen Ausgestaltungsformen des Ratings von Bedeutung.

Zunächst ist für die Abgrenzung von Rating-Arten die klassische Unterscheidung in Emissions-Ratings (Issue Ratings; Finanztitel wie z. B. Anleihen) und Emittenten-Ratings (Issuer Ratings) wichtig. „Ein Emissions-Rating gibt die Fähigkeit und rechtliche Bindung eines Schuldners wieder, Zins und Tilgung einer bestimmten Schuldverschreibung zu bedienen.“[41] „Issue credit ratings also take into account the protection afforded by, and relative position of, the obligation in the event of bankruptcy, reorganization, or other arrangement under the laws of bankruptcy and other laws affecting creditors‘ rights.“[42] Daher kann eine andere Schuldverschreibung desselben Emittenten durchaus von diesem Rating abweichen.[43] Dagegen lösen sich Emittenten-Ratings von den Besonderheiten der von dem Emittenten ausgegebenen Wertpapiere und repräsentieren ein „allgemeines Urteil über die Fähigkeit eines Emittenten, die mit den von ihm ausgegebenen Finanztiteln verbundenen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang zu erfüllen“[44].

Des Weiteren werden Ratings in Solicited und Unsolicited Ratings unterschieden. Um ein Solicited Rating handelt es sich, wenn das zu bewertende Unternehmen „Initiator“ des Ratings ist und der Rating-Agentur einen Auftrag zur Durchführung des Ratings erteilt.[45] Dagegen spricht man von einem Unsolicited Rating, wenn die Initiative direkt von der Rating-Agentur bzw. einem Investor ausgeht, der die Agentur um ein Rating bittet, wobei das zu bewertende Unternehmen in dem Fall nicht in den Rating-Prozess eingebunden ist.[46] Da dieses Rating allein auf publizierten Informationen des Unternehmens und dem Kenntnisstand der Agentur basiert, ist dessen Informationsqualität in der Regel geringer.[47]

Neben den bereits genannten Rating-Arten wird in der Finanzwirtschaft zwischen Debt- und Equity-Ratings unterschieden. Unter einem Debt-Rating versteht man „die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der zeitgerechten und vollständigen Bezahlung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen“[48]. Das Equity-Rating stellt eine „Beurteilung des Unternehmens, langfristig Wert zu generieren“[49] dar. Debt-Ratings sind folglich auf FK-Instrumente ausgerichtet, während Equity-Ratings auf die Bewertung von EK- Titeln abzielen.

Die Begriffe Unternehmens-Rating, Rating für den Mittelstand und Mittelstands-Rating [50] sind im Zusammenhang mit der Neugründung von Rating-Agenturen in Deutschland Ende der 90er-Jahre bekannt geworden. Es liegt eine Überleitung des Begriffs Mittelstands-Rating in den Begriff Emittenten-Rating (s. S. 8) nahe, da sich der Rating-Prozess auf das gesamte Unternehmen bezieht und die Abschätzung der Bonität des Unternehmens zum Ziel hat. Allerdings dürfte eine genaue und abschließende Definiton des Begriffs Mittelstands-Rating genauso schwer sein wie die Definiton von Mittelstand (s. 2.1).[51] Zunächst erscheint die häufig anzutreffende, ausschließlich am Umsatz orientierte Definition von Mittelstands-Rating plausibel, sie ist jedoch unter praktischen Gesichtspunkten-vor allem unter der Berücksichtigung verschiedener Branchen wie z. B. Einzelhandel, Großhandel, verarbeitende Industrie und Dienstleistungsunternehmen-wenig hilfreich.[52]

Neben der Beachtung der mittelstandsspezifischen Gegebenheiten, wie z. B. der oft anzutreffenden „Integration von Management und Gesellschafterkreis“ sowie der häufig starken „Einbindung in bestehende Wertschöpfungsketten“ haben Mittelstands-Ratings, wie letztendlich jedes Rating, das Ziel, „zuverlässige und statistisch valide Ausfallwahrscheinlichkeiten zu begründen“. Nur dann werden vergleichbare Rating-Ergebnisse erzielt, die von den Kapitalgebern interpretiert und akzeptiert werden können.[53]

2.2.3 Rating-Symbole und ihre Bedeutung

Aus der oben vorgenommenen Definition von Ratings (s. 2.2.1) lässt sich ein „Universalisierungsanspruch“ der Rating-Urteile ableiten. In einem Rating-Urteil steht dem Kreditgeber bzw. Investor sowohl ein „qualitätsreiches Merkmal“ zur Verfügung, in dem alle Bonitätsaspekte konzentriert sind, als auch eine „Kategorisierung, die ihm [...] die gegenwärtige und zukünftige Marktbeurteilung transparent macht“. Nicht zufällig hat sich aus diesem „Universalisierungsanspruch“ auch ein „weitgehend einheitliches quasi alphanumerisches Kategorisierungssystem“ der Rating-Urteile entwickelt.[54]

In der Regel werden diese Kategorisierungen, also die einzelnen Rating-Klassen, durch Buchstabensysteme repräsentiert. Das System reicht generell von AAA (Triple A) für als absolut solide erachtete Unternehmen bis zu D für Unternehmen, die zahlungsunfähig sind. Eine differenzierte Abstufung innerhalb der einzelnen Rating-Klassen erfolgt durch Modifikatoren mit Hilfe von +/- Symbolen oder Zahlen.[55] In der Praxis haben sich die Rating-Skalen von Moody’s, S & P und Fitch, den Big Three [56] unter den Rating-Agenturen, durchgesetzt.[57]

Durch die nach der im US-Amerikanischen gebräuchlichen und in deutschen Fachkreisen übernommenen Rating-Unterteilung in Investment Grade (AAA bis einschließlich BBB-) und Speculative Grade (schlechter als BBB-) wird deutlich, dass mit diesen Ratings vor allem Investoren angesprochen werden, die Anleihen oder andere Finanztitel erwerben möchten.[58]

Am Beispiel der nachfolgend abgebildeten Rating-Skala der Creditreform Rating AG kann eine Übertragung der Aussagen von Rating-Klassen für Anlageempfehlungen auf Aussagen der Bonität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens dargestellt werden.[59]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 2: Bonitätsbezogene Interpretation von Rating-Klassen[60]

2.2.4 Bankinterne Ratings/Bankexterne Ratings

Es werden in der Unternehmenspraxis zwei Arten von Ratings unterschieden, das interne Rating und das externe Rating.[61] Bankinterne Ratings stellen das „Ergebnis der internen Risikomessung einer Bank in ihrem Kreditportfolio“[62] dar. Der Kunde wird somit von

einem Kreditinstitut mit Hilfe eines hausinternen Verfahrens „geratet“, aus dem dann eine Aussage über die Kreditwürdigkeit bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet wird.[63] Interne Rating-Systeme dienen der „Klassifizierung von Kreditengagements hinsichtlich ihres Ausfall- oder Kreditrisikogehalts“. Nach seinem Potenzial, der Bank durch Zahlungsausfall oder Verschlechterung der Bonität Verluste zu bescheren, bestimmt sich der Risikogehalt eines Engagements. Somit können interne Rating-Systeme[64] eine konsistente Abbildung des gesamten Kreditportfolios in Risikokategorien gewährleisten.[65]

Ein externes Rating wird dagegen von privaten Rating-Agenturen, die keinem staatlichen Einfluss unterliegen, durchgeführt.[66] Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den großen, international anerkannten und den neu gegründeten, vorwiegend national tätigen Rating-Agenturen. Die sogenannten global players unter den Rating-Agenturen stellen Moody’s,

S & P und Fitch dar.[67] Von diesen Agenturen vergebene Credit Ratings sind auf den internationalen Finanzmärkten schon seit einigen Jahrzehnten üblich. Das Verfügen über eine sehr breite statistische Basis ermöglicht es den internationalen Agenturen, Ausfallwahrscheinlichkeiten mit einer sehr hohen Präzision zu bemessen und lässt ihre Ratings somit als „Gütesiegel“ erscheinen, das Transparenz und Vergleichbarkeit bietet.[68]

Nach dem Vorbild der internationalen Agenturen haben sich Ende der 90er-Jahre mehrere Rating-Agenturen[69] in Deutschland aufgebaut, die sich allesamt das Ziel gesetzt haben, Rating-Dienstleistungen für den Mittelstand zu erbringen, der sich durch den Rückzug vieler Banken aus dem traditionellen Kreditgeschäft mit Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung (s. 4.1) konfrontiert sieht. Im Gegensatz zu den internationalen Agenturen verfügen die neuen Agenturen noch nicht über einen langen, erfolgreichen „track record[70] und über ein dementsprechendes „standing“ im Markt. Somit wirkt eine mangelnde Reputation teilweise als starke Markteintrittsbarriere.[71] Die neuen Rating-Agenturen haben sich unter anderem so zahlreich gebildet mit der Erwartung, dass sich, gerade durch die Baseler Beschlüsse der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die avisierte Fassung Basel II (s. 3), eine second opinion, sprich externes Rating als Ergänzung zum internen, durch Mittelstands-Rating-Agenturen durchzusetzen beginnt.[72]

3. Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung

3.1 Geschichte der Baseler Eigenkapitalanforderungen

Die Eigenmittelempfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht von 1988 stellt einen Meilenstein in der internationalen Harmonisierung der bankenaufsichtlichen EK-Anforderungen dar. Es wurde mit diesem Regelwerk (Baseler Akkord oder Basel I) die Mindest-EK-Ausstattung auf acht Prozent, bezogen auf die standardisiert risikogewichteten Kreditpositionen[73] einer Bank, festgelegt. Das so gemessene EK sollte dabei auch andere, nicht in diese Rechnung einbezogene Risiken abdecken.[74]

Obwohl sich der Baseler Akkord, der die Kreditrisiken [75] der Banken erstmals im Verhältnis zu einem einheitlich definierten haftenden EK begrenzte, zunächst nur an die international tätigen Banken der Mitgliedsstaaten des Baseler Ausschusses richtete, hat er sich zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt. Die Harmonisierung des Bankrechts im EU-Raum wurde ebenfalls maßgeblich von den Baseler Vorgaben geprägt.[76]

In den letzten Jahren geriet jedoch das bisher vorhandene Regelwerk zur EK-Unterlegung aus verschiedenen Gründen unter Druck. Es wurde insbesondere den technologischen Entwicklungen und den neuen Instrumenten des Marktes nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund entwickelt der Baseler Ausschuss derzeit neue Empfehlungen zur Behandlung von Kredit- und betrieblichen Risiken bei den Banken (Basel II).[77]

3.2 Der „Fahrplan“ von Basel II

Um die grundlegenden Änderungen des Bankgeschäftes, der Risikomanagementpraktiken, der Aufsichtsansätze und der Finanzmärkte zu erfassen, veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Juni 1999 einen neuen Vorschlag (erstes Konsultationspapier), der das Regelwerk von 1988 durch eine risikogerechtere Regelung (Basel II) ersetzen soll. Am 16. Januar 2001 wurde ein weiterer konkreter Vorschlag (zweites Konsultationspapier) vorgelegt, in dem die zahlreichen hierzu eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Am 31.05.2001 ist eine erneute Stellungnahmefrist abgelaufen.[78]

Der Baseler Ausschuss hat seit Anfang dieses Jahres rund 250 Stellungnahmen von Banken, Verbänden und Rating-Agenturen zu dem zweiten Konsultationspapier erhalten. Aufgrund der „hohen Qualität der Stellungnahmen“ und der damit einhergehenden längeren Bearbeitung muss der ursprüngliche Zeitplan von Basel II verschoben werden.[79] Nach dem bisherigen Zeitplan sollten die neuen Baseler Grundsätze bis Ende 2001 vom Baseler Ausschuss verabschiedet und parallel in einen Entwurf für eine EU-Richtlinie übertragen werden. Anschließend sollte die Richtlinie von den europäischen und nationalen Gesetzgebungskörperschaften beschlossen werden und Anfang 2004 in Kraft treten.[80] Der Baseler Ausschuss sieht nun vor, Anfang 2002 eine dritte Konsultationsrunde mit der Kreditwirtschaft und anderen Interessierten zu Basel II durchzuführen. Das Inkrafttreten der neuen Regeln wird sich voraussichtlich auf 2005 verschieben.[81]

Vor allem das deutsche Kreditgewerbe hatte in den vergangenen Wochen und Monaten massiv kritisiert, dass das gesamte Regelwerk wegen der zahlreichen „unzulänglichen“ und „widersinnigen“ Baseler Reformvorschläge nochmals überarbeitet werden müsse und daher auch die Konsultationsfristen zu verlängern seien. Die größte Befürchtung der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Verbände besteht darin, dass Basel II die EK-Anforderungen für Unternehmenskredite im Durchschnitt erhöht und somit die Kreditkonditionen verschlechtert, wodurch vor allem der Mittelstand unangemessen belastet würde. Daher begrüßten die involvierten Institutionen und Verbände – wie die Bundesregierung, das deutsche Kreditgewerbe, der DSGV, der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e. V. Berlin (VöB), der Bundesverband deutscher Banken e. V. Berlin (BdB), der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Bonn (BVR) sowie die Europäische Kommission – einstimmig die Entscheidung des Baseler Ausschusses.[82]

Die deutsche Kreditwirtschaft sieht in der Entscheidung des Baseler Ausschusses, eine weitere Beratungsphase vorzusehen, ein wichtiges Signal. Der Ankündigung, das Konsultationspapier stärker an den Belangen mittelständischer Unternehmen auszurichten, folgen somit erste bedeutsame Schritte.[83]

3.2 Ziele von Basel II

Bei der Entwicklung eines neuen, umfassenden Ansatzes als Empfehlung für die EK-Ausstattung hat sich der Baseler Ausschuss zunächst das Ziel gesetzt, die Sicherheit und Solidität des Finanzsystems zu fördern. Dabei soll die EK-Ausstattung im Bankensystem insgesamt mindestens auf dem derzeitigen Stand bleiben. Ein weiteres Ziel von Basel II stellt die Beachtung des Grundsatzes „level playing field (same business, same risks, same rules)“[84] dar, womit eine Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit bzw. -harmonisierung erreicht werden soll. Durch eine umfassendere Behandlung der Risiken wird eine dem Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank angemessene Ermittlung der EK-Ausstattung angestrebt. Zunächst soll der Schwerpunkt der neuen EK-Vereinbarung auf international tätigen Banken liegen, ihre Grundsätze sollen sich jedoch auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen.[85]

In dem Bemühen, die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit der Praxis besser in Übereinstimmung zu bringen und damit vor allem „regulatorisches und ökonomisches Kapital anzugleichen“, stellen die Reformvorschläge einen großen Fortschritt dar. Ziel der Reform ist es, eine Verbesserung des bankinternen Risikomanagements durch eine risikoadäquate Unterlegung der Bankaktiva mit EK zu erreichen. Die Einsicht, dass die grundlegende Intention des neuen Baseler Akkords durchaus korrekt ist, geht angesichts der größtenteils heftigen Kritik an dem Papier bisweilen verloren. Der status quo hat Verzerrungen in der Allokation von Kapital auf verschiedene Kapitalnehmer zur Folge und setzt somit nur wenige Anreize zum Aufbau einer hochentwickelten Risikomanagementkultur. Mit Basel II sollen derartige „Fehlanreize“, wenn nicht vermieden, so doch deutlich reduziert werden.[86]

3.4 Das Rahmenwerk – Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords und dessen Implikationen für den Mittelstand

Die anvisierte neue Regelung, die nach Ansicht der Experten viel umfassender, risikosensitiver und zukunftsgerichteter ist als die alte, besteht aus drei tragenden Elementen (Säulen bzw. Pillars): den Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken – ergänzt um eine neue EK-Anforderung für operationelle Risiken (Pillar I), dem Supervisory Review Process (SRP), das heißt einem Verfahren der bankindividuellen Risikoüberprüfung durch die Bankenaufsicht (Pillar II) sowie den unter dem Stichwort Marktdisziplin zusammengefassten erweiterten Publizitätsanforderungen (Pillar III).[87] Im Folgenden wird vor allem auf jene Regelungsvorschläge des Baseler Ausschusses ausführlich eingegangen, an denen eine überproportionale Belastung mittelständischer Firmenkunden festzumachen ist.

3.4.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen

Die Mindestkapitalanforderungen an Banken setzen sich wie bisher aus drei grundlegenden Elementen zusammen. Diese bestehen aus der aufsichtsrechtlichen EK-Definition, risikogewichteten Aktiva (RWA, s. Fußnote 73) sowie der Mindest-EK-Quote[88].

Zur Berechnung der EK-Quote, die den Prozentsatz für die EK-Unterlegungspflicht der jeweiligen Bank angibt, ermittelt man den Nenner (die Summe aller risikogewichteten Aktiva), indem die EK-Anforderungen für Marktrisiken und operationelle Risiken mit 12,5 (dem Kehrwert der Mindest-EK-Quote von acht Prozent) multipliziert werden und zur Summe der risikogewichteten Aktiva, die für das Kreditrisiko zusammengestellt wurden, addiert werden. Die Quote wird ermittelt, indem zu diesem Nenner das aufsichtsrechtliche EK als Zähler ins Verhältnis gesetzt wird.[89]

Die folgende Abbildung soll die Berechnung der EK-Quote verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 3: Bemessung der EK-Ausstattung einer Bank[90]

Die Definition des verfügbaren aufsichtsrechtlichen EKs bleibt dieselbe wie in der EK-Vereinbarung von 1988. Die Quote für das Gesamtkapital darf acht Prozent nicht unterschreiten. Das Ergänzungskapital ist weiterhin auf 100 Prozent des Kernkapitals begrenzt. Die Neuerungen von Basel II betreffen hingegen die Messverfahren für das Kreditrisiko und das operationelle Risiko.[91]

3.4.1.1 Kreditrisiko

Das Kreditrisiko kann entweder über einen Standardansatz auf der Grundlage externer Ratings oder aber über einen Ansatz auf der Basis interner Ratings (Internal Ratings Based Approach; IRB-Ansatz) bestimmt werden. Mit der wohl wichtigsten Neuerung des zweiten Konsultationspapiers, der Anerkennung der Bemessung des Kreditrisikos über bankinterne Rating-Verfahren, sind „die Weichen gestellt worden, die einen Gleichlauf von interner Risikoerfassung[92], -messung und -steuerung und aufsichtsrechtlichen Risikomesszahlen zum Ziel haben und bei entsprechender Akzeptanz durch die jeweilige Aufsichtsbehörde eine Anerkennung der in der Praxis von den Instituten eingesetzten Risikomanagementverfahren ermöglichen“.[93]

3.4.1.1.1 Standardansatz

Die Standardmethode basiert auf externen Ratings und bestimmt das Kreditrisiko durch von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Risikogewichte (Risk Weights, RW), die von null Prozent bis 150 Prozent reichen. Diese gelten in Abhängigkeit einer externen Bonitätsbeurteilung (s. 2.2.4)[94] für Staaten, Banken und Unternehmen. Es wurden keine speziellen Mindestanforderungen formuliert, somit ist die Nutzung des Standardansatzes „ohne Genehmigung der Aufsicht“ möglich. Da dieser Ansatz jedoch als der einfachste gilt, soll er tendenziell, im Vergleich zu den IRB-Ansätzen, zu höheren EK-Anforderungen bei Banken führen, die sich auf dieses Verfahren zur Bemessung des erforderlichen EKs konzentrieren.[95]

Die anzusetzenden risikogewichteten Aktiva (RWA)[96] ergeben sich – wie schon in Basel I –

als Produkt von ausstehendem Kreditbetrag und Risikogewicht (Risk Weight, RW), dessen Höhe, wie oben erwähnt, nunmehr von bestimmten Kreditbeurteilungen (Ratings) externer Bonitätsbeurteilungsinstitute (External Credit Assessment Institutions, ECAI) abhängt.[97]

Die folgende Abbildung zeigt die Bonitätseinstufung für Unternehmen nach dem Standardansatz.[98]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 3: Bonitätsgewichte für Unternehmen nach dem Standardansatz (Rating-Stufen gemäß S & P)[99]

Erste Schätzungen von Instituten haben gezeigt, dass die EK-Belastung im internen Rating-Ansatz – nach der aktuellen Fassung – fast durchgängig erheblich über der des Standardansatzes liegt. Hier ist momentan noch ein grundlegender Fehler des Systems zu sehen, da diese Anreize zur Beibehaltung des Standardansatzes im Widerspruch zu der evolutionären Grundkonzeption von Basel II stehen, nach der es sich für die Institute auch unter Kapitalgesichtspunkten lohnen soll, auf komplexere Verfahren überzugehen.[100] Ein weiterer zentraler Kritikpunkt des Standardansatzes besteht in dem scheinbaren Widerspruch, dass nicht „geratete“ Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 Prozent versehen werden, wohingegen „schlecht geratete“ Unternehmen mit einem Rating unterhalb von B ein Risikogewicht von 150 Prozent erfahren.[101] Dies würde dazu führen, dass bei Unternehmen, deren Bonität als eher schlecht einzustufen ist, ein vorhandenes Rating zu einer höheren EK-Unterlegungspflicht bei Banken führt, als wenn überhaupt kein Rating vorgenommen würde.

3.4.1.1.2 IRB-Ansatz (Internal Ratings Based Approach)

Der IRB-Ansatz des neuen Baseler Akkords gliedert sich in drei Bereiche. Diese bestehen aus den relevanten Risikokomponenten, der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) sowie den Mindestanforderungen, die Banken erfüllen müssen[102], wenn sie sich für den IRB-Ansatz qualifizieren möchten.[103]

Es werden in Basel II zunächst sechs grundlegende Exposureklassen[104] unterschieden: Kredite an Unternehmen, an Banken, an Staaten, an Privatkunden sowie Projektfinanzierungen und Unternehmensanteile, wobei Kredite an kleinere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen den Privatkunden zugeordnet werden können. Nach Ansicht des Ausschusses kann bei dem Privatkundenportfolio (Retail-Portfolio) auf eine explizite Berücksichtigung der institutsspezifischen Granularität [105] verzichtet werden, da diese Exposureklasse als naturgemäß gut diversifiziert angesehen wird.[106]

Die Höhe der Risikogewichte im internen Rating-Ansatz soll nach den Baseler Vorschlägen von insgesamt vier Risikokomponenten abhängen.[107] Die wichtigste Risikokomponente stellt die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) dar. Diese gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass „ein Unternehmen innerhalb des nächsten Jahres im Sinne bestimmter Kriterien[108] ausfällt“[109]. Diese Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit wird vorgenommen, nachdem die Bonität des Kreditnehmers durch die Zuweisung zu einer bankinternen Rating-Klasse eingeschätzt wurde.[110] Für den Fall, dass der Kreditnehmer ausfällt, ist der mögliche Verlust von weiteren Risikoparametern abhängig. Ein tatsächlicher Verlust, dessen Erwartungswert als erwarteter Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls (Loss Given Default, LGD) bezeichnet wird, tritt ein, wenn die Erlöse aus den geleisteten Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Verwertung der Sicherheiten und Garantien nicht ausreichen, um den Kredit der Bank abzudecken. Üblicherweise wird diese Größe als Prozentsatz der erwarteten ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default, EAD) ausgedrückt. Außerdem spielt im IRB-Ansatz die Restlaufzeit eines Kredits (Effective Maturity, M)[111] als Risikokomponente eine Rolle.[112]

Von den Banken wird für die Zwecke des IRB-Ansatzes gefordert, die Kredite an Privatkunden in intern definierte Segmente übereinstimmend mit einer Anzahl von Mindestanforderungen einzuteilen. Die Schätzung der Risikokomponenten geschieht eher auf der Ebene der Segmente, weniger auf der Ebene der Rating-Klasse, wie es für Kredite an Unternehmen der Fall ist, da in der Bankenpraxis der Gebrauch einer festen Rating-Skala und die Zuweisung von Kreditnehmer-Ratings in Retail-Portfolios sehr viel weniger gebräuchlich ist. Gewöhnlich teilen die Banken das Portfolio vielmehr auf der Basis von Kreditnehmer-, Transaktions- , Produkteigenschaften oder anderen Kriterien in Segmente ein, die aus Krediten mit ähnlichen Risikoeigenschaften bestehen.[113]

In den neuen Baseler Regelungen sind zwei alternative Ansätze des internen Ratings vorgesehen, um einer möglichst großen Anzahl von Banken den Zugang zum IRB-Ansatz zu ermöglichen. Die Banken haben die Möglichkeit, zwischen dem einfacheren IRB-Basisansatz (Foundation Approach) sowie dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Approach), der auf einer breiteren Nutzung bankinterner Schätzungen von Risikokomponenten basiert, zu wählen.[114]

Im Basisverfahren schätzt das Institut lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit[115] und benutzt bei den anderen drei Parametern die Vorgaben der Bankenaufsicht. Im fortgeschrittenen Ansatz kann ein Institut neben der Ausfallwahrscheinlichkeit auch die anderen drei Risikokomponenten intern schätzen[116], wobei die Schätzungen der Banken konservativ und langfristig orientiert sein müssen.[117]

Die Unterlegungsvorschrift für jede Klasse im IRB-Ansatz ergibt sich grundsätzlich aus den oben beschriebenen verschiedenen Risikokomponenten (PD, LGD, EAD, M), einer stetigen Risikogewichtungsfunktion und den daraus resultierenden Risikogewichten.[118] Das unterlegungspflichtige risikogewichtete Aktivum (RWA; s. Fußnote 73) berechnet sich durch Multiplikation der Risikogewichte (RW) mit dem Exposure bei Ausfall (EAD). Der Basisbetrag des aufsichtsrechtlichen EKs ergibt sich aus der Multiplikation des RWA mit dem Solvabilitätskoeffizienten[119] von acht Prozent. Mit Ausnahme des Bereichs Privatkunden wird die Summe der risikogewichteten Aktiva um den oben erwähnten positiven oder negativen Granularitätsanpassungsbetrag (Granularity Adjustment, s. Fußnote 105) adjustiert[120], wodurch das Ausmaß von Klumpenrisiken (s. Fußnote 105) auf aggregierter Ebene im Vergleich zu einem Durchschnittsportfolio einbezogen wird.[121]

Um das Ziel einer unveränderten EK-Unterlegung von durchschnittlich acht Prozent zu erreichen und damit die explizite Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken (s. 3.4.1.2) bei der Kalibrierung der RW im internen Rating-Ansatz zu berücksichtigen, wird das Kreditrisiko im Sinne eines Top-down-Ansatzes[122] auf 6,4 Prozent und das operationelle Risiko auf 1,6 Prozent kalibriert. Dabei kommt der Ermittlung des oben erwähnten Durchschnittsportfolios eine zentrale Rolle zu. Dieses Durchschnittsportfolio soll zum einen die Gewichtung der verschiedenen Risikoaktivaklassen im IRB-Ansatz, zum anderen die Verteilung der Risikoaktiva auf die verschiedenen Rating-Klassen – wobei den Kreditnehmern

in Abhängigkeit ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit Benchmarkrisikogewichte (Benchmark Risk Weights, BWR)[123] zugeordnet werden – widerspiegeln.[124]

Die folgende Abbildung soll die Berechnung der EK-Unterlegung im IRB-Ansatz verdeutlichen.

[...]


[1] Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (nachfolgend: Baseler Ausschuss) ist ein Ausschuss von Bankenaufsichtsbehörden, der von den Präsidenten der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe 1975 ins Leben gerufen wurde. Er setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA, dem Vereinigten Königreich und seit Anfang diesen Jahres Spanien. Der Ausschuss tritt in der Regel bei der BIZ in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet. Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 1.

[2] Vgl. Kayser, Susanne (2001): [Rating], S. 1.

[3] Vgl. Meister, E. (2000 a): [Neue Entwicklungen], S. 2; Meister, E. (2000 b): [Rede], S. 5.

[4] Vgl. Munsch, M/Weiß, B. (2001): [Rating], S. 7.

[5] Vgl. Krupp, H.- J. (2000): [Die Bedeutung des Unternehmensratings], S. 4.

[6] Vgl. Füser, K. (2001 b): [Rating], S. 1.

[7] Vgl. Winkeljohann, N./Kütter, G./Brebeck, F. (2001): [Fit für Rating?], S. 3; Institut für Wirtschaftsanalyse und Kommunikation (iwk) (2001): [Rating als Herausforderung], S. 1.

[8] Vgl. Betriebswirtschaftliches Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e. V. an der Universität Bayreuth (BF/M-Bayreuth) (2001): [Abschlussbericht], S. 6.

[9] Vgl. Handelskammer (HK) Hamburg (2001): [Mittelstand], S. 1.

[10] Vgl. Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 19.

[11] HK Hamburg (2001): [Mittelstand], S. 1.

[12] Da nur eine bestimmte Menge an Fördermitteln zu verteilen ist, wird der Mittelstand in der Regel relativ klein definiert. Vgl. Elektra: [Mittelstand], S. 1.

[13] Im Folgenden werden die Begriffe Klein- und Mittelunternehmen und mittelständische Unternehmen synonym verwendet. Für eine Differenzierung der Begriffe Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen vgl. Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 31. Im Kontext dieser Arbeit wird ebenfalls auf eine Unterscheidung zwischen Unternehmen, Unternehmung und Betrieb verzichtet.

[14] Vgl. Theile, K. (1996): [Management], S. 16.

[15] Vgl. Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 30.

[16] Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre (1993): [Handwörterbuch], S. 2893.

[17] Zwar lassen sich auch andere Kriterien, z. B. die Höhe der Wertschöpfung, Art und Umfang der Produktionsfaktoren, die Kapitalintensität oder die verschiedenen Risikogrößen zur quantitativen Abgrenzung heranziehen, jedoch stellen diese lediglich Teilaspekte des Unternehmens dar. Vgl. Theile, K. (1996): [Management], S. 16.

[18] Vgl. IfM Bonn (2000 b): [Definition], S. 1. Zur Berechnung der Anteilswerte des Mittelstands an den wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Aggregaten benutzt das IfM Bonn zusätzlich eine wirtschaftsbereichsbezogene Definition nach Umsatzgrößenklassen.

[19] Theile, K. (1996): [Management], S. 17. So definiert bspw. die Europäische Kommission in einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von max. sieben Mio. European Currency Unit (ECU) oder einer Jahresbilanzsumme von max. 27 Mio. ECU. Zudem muss das Unternehmen unabhängig sein, es dürfen sich demnach nicht 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Großunternehmen gemeinsam befinden. Vgl. Europäische Kommission (1996): [Definition], S. 1. Vor allem Ministerien modifizieren die Beschäftigten- beziehungsweise (bzw.) Jahresumsatzgrenze z. B. für Fördermaßnahmen nach Branchen, Jahresumsätzen der Sektoren oder einzelner Wirtschaftszweige. Vgl. Hamer, E. (1990): [Unternehmen], S. 32.

[20] Dieselbe Mittelstandsabgrenzung wird bspw. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), vom BF/M und von der Industrie- und Handelskammer (IHK)-Organisation vorgenommen.

[21] Vgl. Held, H. (2000): [Außenwirtschaftsförderung], S. 8.

[22] Fell, M. (1994): [Kreditwürdigkeitsprüfung], S. 10.

[23] Vgl. z. B. Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre (1993): [Handwörterbuch], S. 2890; Fell, M. (1994): [Kreditwürdigkeitsprüfung], S. 10; Held, H. (2000): [Außenwirtschaftsförderung], S. 7f.; Mugler, J. (1998): [Betriebswirtschaftslehre], S. 20, 23; Theile, K. (1996): [Management], S. 18f.

[24] Die hier angesprochenen Merkmale können, wie alle Merkmalskataloge, nur eine eingeschränkte Gültigkeit für die Charakteristik von mittelständischen Unternehmen beanspruchen, da sie besonders für den Familien- und Gewerbebetrieb im Sinne der Rencontres de St. Gall typisch sind. Vgl. ebd, S. 20.

[25] Vgl Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre (1993): [Handwörterbuch], S. 2891.

[26] Schoser, F. (2000): [Mittelstand], S. 2.

[27] Vgl. ebd.

[28] Ebd., S. 4. Laut Schoser, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT), entspricht diese These nicht nur „einem Lippenbekenntnis in Sonntagsreden, sondern [...] der Realität“.

[29] Vgl. IfM Bonn (2000 b): [Definition], S. 1 f.

[30] Vgl. Berndt, H. (2001): [Statement], S. 2; IfM Bonn (2000 a): [Daten], S. 1; auch Hoppenstedt, D. (2001): [Deutscher Mittelstand], S. 3.

[31] Berndt, H. (2001): [Statement], S. 2.

[32] Eggert, R. (2001): Landeszentralbank [LZB], S. 17; zu einer weitergehenden Erläuterung des Begriffs Mittelstand und dessen wirtschaftlicher Bedeutung vgl. IfM Bonn (1998): [Unternehmensgrößenstatistik], S. 15 ff.

[33] Das englische Verb to rate kann übersetzt werden mit bewerten bzw. abschätzen. Das englische Nomen rate steht für Verhältniszahl oder Quote.

[34] Vgl. Sönnichsen, C. (1996): [Ratingsysteme], S. 430 f.

[35] Im Folgenden schlicht Rating genannt; zur näheren Erläuterung der Abgrenzung des Credit Ratings vom Bilanzbonitäts-Rating und dessen Funktionsweise vgl. Baetge, J./Sieringhaus, I. (1996): [Bilanzbonitäts-Rating], S. 223-248.

[36] Zur historischen Entwicklung des Ratings vgl. z. B. Berblinger, J. (1996): [Marktakzeptanz], S. 25-31; Kniese, W. (1996): [Rating-Analyse], S. 11-13; Hoffmann, P. (1991): [Credit Rating], S. 24-27.

[37] Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 12; Vgl. auch Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating],

S. 11.

[38] Hoffmann, P. (1991): [Credit Rating], S. 18.

[39] Claussen, R./Klein, J. (2001): [Größtmögliche Transparenz], S. 7.

[40] Vgl. z. B. Everling, O. (1991): [Credit Rating], S. 30; Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 11; Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 12.

[41] Berblinger, J. (1996): [Marktakzeptanz], S. 34.

[42] Standard & Poor’s (S & P) (2001): [Corporate Ratings Criteria], S. 7.

[43] Vgl. Berblinger, J. (1996): [Marktakzeptanz], S. 34; auch Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating],

S. 13.

[44] Everling, O. (1991): [Credit Rating], S. 31.

[45] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 25; auch Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 13.

[46] Vgl. Leffers, B. (1996): [Rating], S. 356.

[47] Vgl. Schmidt, M. (1996): [Zweck, Ziel und Ablauf des Ratings], S. 268.

[48] Müller, D. (2001 b): [Finanzierung des Mittelstandes], S. 28.

[49] Ebd.

[50] Im Folgenden wird einheitlich der Begriff Mittelstands-Rating verwendet.

[51] Vgl. Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 14.

[52] Vgl. ebd. Geht man als Ansatzpunkt von dieser Definition aus, können nach Ansicht der Rating-Agenturen Ratings schon ab einem Unternehmensumsatz von einer Mio. DM sinnvoll sein.

[53] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 27.

[54] Vgl. Claussen, R./Klein, J. (2001): [Größtmögliche Transparenz], S. 7 f.

[55] Vgl. Speyer, B. (2000 a): [Rating für den Mittelstand], S. 7.

[56] Vgl. Claussen, R./Klein, J. (2001): [Größtmögliche Transparenz], S. 9.

[57] Zu einer Darstellung dieser Rating-Symbole sowie zu deren Bedeutung s. Anhang S. 105 und S. 106.

[58] Vgl. Serfling, K./Badack, E./Jeiter, V. (1996): [Credit Rating], S. 645.

[59] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001): [Rating], S. 17.

[60] Vgl. ebd., S. 18.

[61] Vgl. Braak, H. ter (2001): [Basel II], S. 12; zu einer ausführlichen Erläuterung des internen sowie externen Rating-Prozesses s. 4.2.2 und 4.2.3.

[62] Kayser, S. (2001): [Rating], S. 1.

[63] Vgl. Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 19.

[64] Zur näheren Erläuterung der Vorgehensweise der Banken bei der Bonitätsprüfung von Unternehmen vgl.

z. B. Jezoreck, S. (2001): [Rating], S. 22-27 (Das Rating der Deutschen Bank); Wambach, M./Wunderlich, D. (2001): [Rating], S. 20 f. (Beispiel des Commerzbank Debitoren Expertensystems CODEX); Zugenbühler, B. (2001): [Kreditvergabeprozess], S. 2-18 (Rating-Systematiken der Dresdner Bank, z. B. DRESCOR).

[65] Vgl. Sultze, H.-G. (2000): [Interne und externe Ratings], S. 3.

[66] Vgl. Speyer, B. (2000 a): [Rating für den Mittelstand], S. 6.

[67] Vgl. Jezoreck, S. (2001): [Rating], S. 20.

[68] Vgl. Kayser, S. (2001): [Rating], S. 4 .

[69] Hier seien beispielhaft für die zahlreichen, neuen Rating-Agenturen die URA Unternehmens Rating-Agentur Aktiengesellschaft (AG), die EuroRatings AG, die RS Rating Services AG, die GDUR Mittelstands Rating-

agentur sowie die Creditreform Rating AG zu nennen.

[70] Der track record stellt das Rückgrat der Glaubwürdigkeit gegenüber den Kapitalgebern dar. Vgl. Mestre, G. del (2001): [Rating-Leitfaden], S. 52.

[71] Vgl. Kley, C./Everling, O. (2001 a) [Pflichten von Ratingagenturen (I)], S. 172.

[72] Vgl. Probst, M. (2001 a): [Marktentwicklung], S. 6.

[73] Unter risikogewichteten Kreditpositionen bzw. Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA) sind die Aktivposten einer Bank anzusehen, für die die Bank Risiken übernimmt. Diese Risiken sind implizit oder explizit in den Positionen enthalten und müssen entsprechend dem Risikogehalt der jeweiligen Kreditnehmerklasse bzw. der Risikogruppe – Staaten, Banken, Nichtbanken – (daher risikogewichtet) mit EK unterlegt werden. Zur Berechnung der RWA s. S. 21. Vgl. hierzu Deutsche Bundesbank (DB) (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 18.

[74] Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 16.

[75] Unter Kreditrisiko versteht man das Risiko von Verlusten infolge des Ausfalls eines Gläubigers oder einer Gegenpartei. Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 10.

[76] Vgl. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 2 f.

[77] Vgl. Thelen-Pischke, H. (2001 c): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 2.

[78] Vgl. Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) (2001): [Stellungnahmen], S. 214.

[79] Vgl. o. V. (2001 b): [Basel II], S. 14.

[80] Vgl. o. V. (2001 d): [Fahrplan für Basel II], S. 1.

[81] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Berlin (DSGV) (2001 a): [DSGV begrüßt erneute Konsultationen], S. 1 f.

[82] Vgl. o. V. (2001 b): [Basel II], S. 14.

[83] Vgl. ebd.

[84] Kütter, G./Loch, F./Thelen-Pischke, H. (2001): [Überarbeitung der Basler Eigenkapitalübereinkunft],

S. 34.

[85] Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 6 f.; zur näheren Erläuterung der Ziele der neuen Baseler EK-Vereinbarung vgl. ebd., S. 6-10.

[86] Vgl. Speyer, B. (2000 b): [Kapitaladäquanz], S. 881 f.

[87] Vgl. z. B. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 4 f.; Füser, K. (2001 c): [Scoring und Rating], S. 3; Thelen-Pischke (2001 c): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 2.

[88] Da in der öffentlichen Diskussion die Kritik an den Modifikationen der Mindest-EK-Anforderungen

(Pillar I), insbesondere im Hinblick auf das Kreditrisiko und die erwarteten Auswirkungen auf den Mittelstand, am stärksten vernehmbar ist, wird im Folgenden auf Pillar I und hier vor allem auf das Kreditrisiko ausführlicher eingegangen als auf die anderen Modifikationen von Basel II. Vgl. o. V. (2001 f): [Kritische Konsultation], S. 2.

[89] Vgl. BIZ (2001 a): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 6.

[90] Vgl. BIZ (2001 b): [Erläuternde Angaben], S. 3; DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 17.

[91] Vgl. Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 37.

[92] Zur Definition des Kreditrisikos s. Fußnote 75.

[93] Vgl. Thelen-Pischke, H. (2001 b): [Das zweite Konsultationspapier], S. 1.

[94] Externe Rating-Agenturen müssen durch die Bankenaufsicht zugelassen werden. Zur Erläuterung der Kriterien für die Zulassung vgl. z. B. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 21; Kley, C./Everling, O. (2001 b): [Pflichten von Ratingagenturen (II)], S. 247-253; Rolfes, B. (2001 a): [Chancen und Risiken], S. 13.

[95] Vgl. Füser, K. (2001 c): [Scoring und Rating], S. 6.

[96] Zur Definition der RWA s. Fußnote 73.

[97] Vgl. Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 37.; zu einer Beispielrechnung der EK-Anforderungen im Standardansatz vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 35 f.

[98] Zur Unterscheidung der Risikogewichte (RW) in den verschiedenen Kreditnehmergruppen vgl. z. B. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 6-8; DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 18-20.

[99] Thelen-Pischke, H. (2001 a): [Basel II], S. 1 f.

[100] Vgl. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 8.

[101] Vgl. Füser, K. (2001 c): [Scoring und Rating], S. 6 f.; zur näheren Erläuterung des modifizierten Standardverfahrens und zu dessen Kritikpunkten vgl. z. B. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 6-8; Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001 b): [Externes und internes Rating], S. 347 f.; Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 37-39.

[102] Da in der laufenden kontroversen Diskussion um Basel II und die Auswirkungen auf den Mittelstand der Ausgestaltung des IRB-Ansatzes ein besonderer Stellenwert zukommt, wird in dieser Arbeit ausführlich hierauf eingegangen.

[103] Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 24.

[104] Zur Klassifizierung und Definition der unterschiedlichen Kredite vgl. BIZ (2001 a): [Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 34-36.

[105] Im Rahmen des IRB-Ansatzes ist das Granularity Adjustment anzuwenden. Vereinfacht ausgedrückt soll mit dem Granularity Adjustment die Grobkörnigkeit eines Kreditportfolios und damit der Umfang institutsspezifischer Klumpenrisiken (Größe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Portfolios) erfasst und aufsichtsrechtlich berücksichtigt werden. Zur näheren Erläuterung des Granularity Adjustments vgl. Wilkens, M./Baule, R./Entrop, O. (2001): [Granularity Adjustment], S. 20-26.

[106] Vgl. ebd., S. 20.

[107] Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Bereiche Unternehmen, Banken und Staaten. Die künftige Behandlung von Projektfinanzierungen und Unternehmensanteilen im Rahmen von Basel II ist noch vage und konkretisierungsbedürftig. Tendenziell deutet es sich jedoch an, dass Projektfinanzierungen als besonders risikoreich angesehen werden. Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (2001 b): [Stellungnahme], S. 21.

[108] Zur Referenz-Ausfall-Definition vgl. Traber, U. (2001): [Kreditvergabepraxis der Banken], S. 15.

[109] Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 9.

[110] Zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit weisen die Banken jeden Kreditnehmer zunächst anhand bestimmter qualitativer und quantitativer Kriterien einer internen Rating-Klasse zu. In einem zweiten Schritt wird auf der Grundlage historischer Ausfalldaten für jede interne Rating-Klasse die Ausfallwahrscheinlichkeit geschätzt. Diese wird dann in eine komplexe mathematische Funktion eingesetzt, so dass man als Ergebnis das individuelle Risikogewicht des einzelnen Kreditnehmers erhält. Zur weiteren Erläuterung der Ermittlung des individuellen Risikogewichts (RW) vgl. Arnold, W. (2001 a): [Aktuelle Überlegungen], S. 11 f.

[111] Je nach Wahl der Modellklasse, Default-Mode oder Mark-to-Market, ergeben sich zur Zeit deutlich unterschiedliche Ergebnisse für den Laufzeiteffekt. Vgl. hierzu Wilkens, M./Entrop, O./Völker, J. (2001): [Strukturen und Methoden], S. 40.

[112] Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 24 f.

[113] Vgl. BIZ (2001 c): [Überblick], S. 23 f.; zur näheren Erläuterung der unterschiedlichen Behandlung von Unternehmens- und Privatkundenkrediten vgl. ebd., S. 23-25.

[114] Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 24 f.

[115] Vgl. Fußnote 110.

[116] Zur näheren Erläuterung der Schätzung der einzelnen Parameter sowie deren Mindestanforderungen im Advanced Approach vgl. BIZ (2001 a): [Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung], S. 64-75.

[117] Vgl. Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001 b): [Externes und internes Rating], S. 350.

[118] Zur Berechnung der RW im IRB-Ansatz vgl. BIZ (2001 a), S. 39; zur Definition der RW s. Fußnote 110.

[119] Der Solvabilitätskoeffizient definiert das (Mindest-) Verhältnis Risikovolumen zu Risikopuffer, wobei mit Risikovolumen die Summe der risikogewichteten Aktiva (RWA) und mit Risikopuffer die Eigenmittel gemeint sind. Vgl. Traber, U. (2001): [Kreditvergabepraxis der Banken], S. 3.

[120] Zur Berechnung des Granularity Adjustments und des adjustierten aufsichtsrechtlichen EKs vgl. Wilkens, M./Baule, R./Entrop, O. (2001): [Granularity Adjustment], S. 22; zu einer Beispielrechnung der EK-Anforderungen im IRB-Ansatz vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 38-44.

[121] Vgl. BIZ (2001 a), S. 39.

[122] Zur Erläuterung des Top-down - Ansatzes vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 30.

[123] Die BRW für Unternehmenskredite im IRB-Approach sind wesentlich stärker gespreizt (14 bis 625 Prozent) als im Standardansatz (20 bis 150 Prozent bei Vorhandensein externer Ratings, ansonsten einheitlich 100 Prozent). Vgl. hierzu Taistra, G./Tiskens, C./Schmidtchen, M. (2001): [Basel II], S. 515.

[124] Vgl. DB (2001): [Baseler Eigenkapitalvereinbarung], S. 30.

Ende der Leseprobe aus 133 Seiten

Details

Titel
Credit Rating im Mittelstand. Die zukünftige finanzwirtschaftliche Situation mittelständischer Unternehmen und die Auswirkungen von Basel II
Hochschule
International School of Management, Standort Dortmund
Note
1,35
Autor
Jahr
2001
Seiten
133
Katalognummer
V2314
ISBN (eBook)
9783638114165
Dateigröße
993 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Credit, Rating, Mittelstand, Eine, Betrachtung, Situation, Unternehmen, Berücksichtigung, Auswirkungen, Basel
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Miriam Brockhaus (Autor:in), 2001, Credit Rating im Mittelstand. Die zukünftige finanzwirtschaftliche Situation mittelständischer Unternehmen und die Auswirkungen von Basel II, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2314

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Titel: Credit Rating im Mittelstand. Die zukünftige finanzwirtschaftliche Situation mittelständischer Unternehmen und die Auswirkungen von Basel II



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