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Hausarbeit Kurt Schulz
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG. 4
2. DARSTELLUNG DES DUALEN SYSTEMS DER BERUFLICHEN
AUSBILDUNG IN DEUTSCHLAND. 5
2.1. DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES DUALE N SYSTEMS 6
2.1.1. Die Gründungphase 1870 - 1920 6
2.1.2. Die Konsolidierungsphase 1920 - 1970. 7
2.1.3. Die Ausbauphase ab 1970 8
2.2. FUNKTIONSELEMENTE 9
2.2.1. Der Ausbildungsmarkt 9
2.2.2. Das Berufsbildungsrecht. 11
2.3. LERNORTE IM DUALEN SYSTEM. 14
2.3.1. Lernort Betrieb 14
2.3.2. Lernort Überbetriebliche Beurfsbildungsstätte (ÜBS) 16
2.3.3. Lernort Berufsschule 17
3. Neun Schwerpunkte der Kritik am dualen System 19
3.1. FRAGWÜRDIGKEIT DES BERUFSPRINZIPS. 19
3.2. Gesamtwirtschaftlicher Qualifizierungsbedarf 19
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1. Einführung
In der internationalen berufspädagogischen Diskussion, welches das anstrebenswerteste Berufsausbildungssystem sei, steht das duale System der beruflichen Ausbildung in Deutschland immer wieder im Mittelpunkt des Interesses.
Die bisher favorisierte Form des vollzeitschulischen Systems der beruflichen Ausbildung rücken dabei wegen der hohen Kosten immer weiter in den Hinte rgrund. Ein weiterer Aspekt der dabei immer wieder anzutreffen ist, ist der das bei einer solchen beruflichen Ausbildung die Erlangung von praktischen Fertigkeiten als sehr in den Hi ntergrund rückt.
Als erstrebenswert gilt jedoch eine Beteiligung von (privaten) Betrieben an der beruflichen Ausbildung, um die zu meist geforderten praktischen Fertigkeiten zu vermitteln und dem Schüler einen Eindruck von der beruflichen Praxis zu geben.
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2. Darstellung des Dualen Systems der beruflichen Ausbildung in Deutschland.
Die gesetzliche Grundlage für eine duale Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung .
Eine duale Berufsausbildung findet an zwei Lernorten, im Betrieb und in der Berufsschule, statt. Die praktische Ausbildung findet überwiegend im Betrieb statt. Fachtheorie und Allgemeinwissen werden in der Berufsschule unterrichtet.
Grundlage für die Ausbildung im dualen System der Berufsausbildung sind die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan. Die Ausbildungsordnung regelt die betriebliche Ausbildung, der Rahmenplan bestimmt die Unterrichtsinhalte in der Berufsschule.
Derzeit gibt es in Deutschland rund 3 45 (Stand 2001) anerkannte Ausbildungsberufe. Für jeden dieser Ausbildungsberufe ist eine
Ausbildungsordnung erlassen worden. Diese A nordnungen sind für das gesamte Bundesgebiet festgelegt und sollen eine einheitliche Ausbildung gewährleisten. Die Ausbildungsordnung enthält die fo lgenden Angaben:
Zusätzlich gibt es für jeden Ausbildungsberuf noch einen Rahmenlehrplan, welcher die Inhalte der schulischen Ausbildung festlegt. Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen werden vom zuständigen Kultusministerium herausgegeben.
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Während der Ausbildung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstands eine Zwische nprüfung durchgeführt. Inhalt und Zeitpunkt der Zwischenprüfung sind in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben.
Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) abgelegt. In der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Auszubildenden die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse für den gewählten Beruf besitzen. Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegt.
2.1. Die historische Entwicklung des dualen Systems
2.1.1. Die Gründungphase 1870 - 1920
In der Literatur findet sich verbreitet die Ansicht, dass das duale System der Berufsausbildung bereits um die Jahrhundertwende entstanden sei 1 . Allerdings ist dieses nur in sofern richtig, das erstmals um 1900 die Elemente der dualen Ausbildung eine gewisse Gestalt gewannen. Ein Systemcharakter war allerdings noch nicht zu erkennen. Als Grund für die Einführung des dualen Systems gelten nicht die Bedürfnisse des sich entwickelnden Industriestaates, sondern viel mehr die sozialen und ökonomischen Auflösungserscheinungen der Gesellschaft. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde versucht, das alte ständische Ausbildungsmodell des Handwerkes per Gewerbegesetzgebung wieder zu beleben. Daraus wurde ein Vorbild der n icht akademischen Ausbildung. Als wichtige Novelle in diesem Zusammenhang wird das so genannte „Handwerkerschutzgesetz“ bezeichnet. Es ermöglichte die gemeinsame Wahrnehmung von Interessen der Handwerker in
Handwerkskammern. Darüber hi naus wurde in den Paragraphen 126 - 132 die Ausbildung von Lehrlingen im Handwerk gesetzlich geregelt.
Vgl. beispielsweise Lipsmeier, A: Organisation und Lernorte der Berufsausbildung, München 1978, S.103
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Die Gewerberechtsrolle von 1897 war das wichtigste Gesetz im Hinblick auf die Neuformierung des Handwerks. Beide Gesetze bilden das Fundament für das heutige duale System der beruflichen Ausbildung.
2.1.2. Die Konsolidierungsphase 1920 - 1970
In diesem Entwicklungshasen des dualen Systems wurde versucht, den vori ndustriell geprägten und noch weitgehend uneinheitlichen
Ausbildungssektor einer Struktur zu verleihen. Diese wurde nötig um der Beziehungslosigkeit der betrieblichen und schulischen Ausbildung entgegen zu wirken. Diese Bemühungen behalten praktisch selbst in den drei folgenden Epochen ihren Charakter. Wenn auch in der Weimarer Republik, verstärkt durch den N ationalsozialismus (1933 - 1945), der i deologische Einfluss zunahm. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurden diese Bemühungen -entideologisiert - wieder aufgenommen.
Im Jahre 1934 wurde das Reichministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volkbildung mit der Zentralisierung der Schulverwaltung betraut. Dieses war die Basis für eine Vereinheitlichung des Berufsschulwesens, allerdings auch für eine ideologische Steuerung durch die Nationalsozialisten. 1937 wurden die einheitliche Benennung der Berufsschulen und die einheitlichen Lehrpläne eingeführt. Im Jahr darauf ist die Berufsschulpflicht eingeführt worden. 1940 wurde in Erlass geschaffen, der den zeitlichen Umfang der Ausbildung in der Berufschule regelte. Im gleichen Jahr wurden die Trägerschaft und die Finanzierung der Berufschulen vereinheitlicht. Mit der Handwerkordnung (1953) gelang es umfassende Berufsbildungsreglungen durchzusetzen. Ab 1959 wurde die Diskussion über die berufliche Bildung durch die Initiative der Gewerkschaften wieder aufgenommen. Erst am Ende der 60er Jahre konnten sich die beiden großen Parteien SPD und CDU/CSU auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative einigen. Aus dieser Initiative heraus wurde am 14. August 1969 das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verabschiedet. Mit diesem Datum ging eine Epoche in der deutschen Berufsausbildung zu Ende.
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Nach der Aussage von zahlreichen Berufsbildungsexperten kann erst mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes vom dualen System der beruflichen Ausbildung in Deutschland gesprochen werden.
2.1.3. Die Ausbauphase ab 1970
Nach der Meinung von zahlreichen Berufsbildungsexperten kann vom dualen System der Berufsausbildung erst seit dem Inkrafttreten des
Berufsbildungsgesetzes sprechen.
Es sollte zu einer Reform im Berufsausbildungswesen kommen. Ausgelöst durch die schlechte Weltwirtschaftlage begann die Reform jedoch schleppend. Der dadurch bewirkte allgemeine Andrang zu Gymnasium und Universität sorgte zusätzlich für eine Verlangsamung der Reform. Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) galt den Reformen jedoch eher hinderlich und wurde im Laufe der Zeit zweimal das Ziel von Novellierungsversuchen. Seit 1973 ist der Bundesminister für Bildung und Wissen (heute: für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF)) federführend in Bereich der beruflichen Ausbildung und der Berufsbildungsgesetzgebung. Die Anerkennung der Ausbildungsberufe liegt j edoch bei den jeweiligen Fachministern. D as BMBF ist unmittelbar zuständig für den Erlass von Verordnungen über die berufliche Weiterbildung und die pädagogische Qualifizierung der Ausbilder.
Seit 1977 hat sich die Transparenz des Ausbildungsmarktes in entscheidendem Maße erhöht. Der jährlich erscheinende „Berufsausbildungsbericht“ beschreibt die regionalen und sektoralen Entwicklungen des Angebots an Ausbildungsplätzen sowie auch deren Nachfrage.
Für Forschung- und Entwicklungsaufgaben im Bereich der Berufsausbildung wurde dem BBIG ein Bundesinstitut für Berufsausbildungsforschung eingerichtet. Die erweiterte Aufgabenstellung der Nachfolgeinstitution, des Bundesinstituts für Berufsbildung, ist in einem Ergänzungsgesetz zum BBiG, dem Berufsförderungsgesetz (BerBiFG §§ 6-18) von 1981 definiert. Mit Hilfe
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Kurt Schulz, 2004, Das duale System der beruflichen Bildung in Deutschland - Darstellung und Kritik, München, GRIN Verlag GmbH
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