Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Daten im Internet. 2
2.1. Internet. 2
2.2. Datenübertragung. 2
2.3. Client-Server-Prinzip. 3
3. Zensur im Internet. 4
3.1. Pornographie. 4
3.1.1. Darstellungsmöglichkeiten im Internet. 5
3.1.2. Kinderpornographie. 6
3.2. Terrorismus. 8
3.2.1. Rechtsextremismus. 8
3.2.2. Neue Dimension des Terrorismus. 9
3.3. Technische Möglichkeiten. 11
3.3.1. Zensur seitens des Providers. 12
3.3.2. Zensur seitens des Benutzers. 17
4. Datenschutz. 17
4.1. Informationelle Selbstbestimmung. 20
4.2. Datenschutz und Schule. 22
5. Schlussbetrachtung. 24
6. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Zensur im Internet - was ist das überhaupt und welche Möglichkeiten gibt es, diese Zensur auszuführen? Handelt es sich dabei wirklich um Zensur oder um Einschränkungen? In welchen Gebieten ist Zensur sinnvoll und notwendig? Wer ist für illegale Inhalte haftbar zu machen? Wie wird Zensur in der Schule betrachtet und wie durchgeführt? Wird der Datenschutz dadurch beeinträchtigt? Diese Fragen sollen im Folgenden auf globaler Ebene geklärt und dann auf lokale, d.h. auf schulische Ebene übertragen werden. Dabei ist es erforderlich, zunächst einige technische Grundkenntnisse zu betrachten. Diese sollen jedoch nur kurz angerissen werden, da sie sonst den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden.
Den zweiten Abschnitt bildet das Thema Zensur im Internet, wobei auf zwei ausgewählte Themen genauer eingegangen werden soll. Dabei handelt es sich um Pornografie und insbesondere um Kinderpornografie, die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten und die Zensur von diesen im Internet. Das zweite Thema stellt der Terrorismus dar, wobei insbesondere auf die Ereignisse vom 11. September und auf die Folgen eingegangen werden soll. Dabei sticht besonders die Frage hervor, ob der Zugang zu islamischen Websites gesperrt werden soll.
Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit dem Datenschutz. Wird der Datenschutz durch die Zensur in den Hintergrund gedrängt und wie kann man diese Gegensätze miteinander vereinen? Dabei handelt es sich nicht nur um die veröffentlichten Daten wie z.B. Websites, sondern auch um persönliche Angaben der Internet-Nutzer.
Warum aber sind diese Themen für die Bildungsgesellschaft relevant? Durch den Einzug der Informationstechnik in unsere Gesellschaft und letztlich in unsere Schulen stellt es einen wichtigen Faktor dar, so dass dieses Thema nicht unbeachtet gelassen werden kann. Weiterhin wollen wir darauf hinweisen, dass unsere Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es gibt immer neuere Nachrichten und Aspekte, die wir nicht mehr aufnehmen können. Trotzdem soll ein Einblick zum Thema Zensur und Datenschutz im Internet nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 geliefert werden.
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2. Daten im Internet
2.1. Internet
„Internet das; -s (Kurzw. aus engl. international u. network „internationales Netzwerk“): weltweiter Verbund von Computersystemen, in dem verschiedene Dienste angeboten werden“ 1
Das Internet ist ein Computernetzwerk, das sich über die ganze Welt erstreckt. Die Informationen werden untereinander über Telefonleitungen ausgetauscht. Entwickelt wurde das Internet im Jahre 1972. Den Anstoß dazu lieferten die amerikanischen Militärs in Vertretung des „Advanced Research Projects Agency“ (ARPA), einer Forschungsabteilung des Verteidigungsministeriums. Sie beauftragten verschiedene Universitäten, eine Technik zu entwickeln, um Computer über große Distanzen miteinander zu verbinden. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten der Datenübertragung entwickelt, wie z.B. TCP/IP. Erläutert wird die Datenübertragung in einem gesonderten Abschnitt (vgl. 2.2.).
Ein Problem, dass sich für die Betrachtung der folgenden Arbeit herausstellt, liegt im Aufbau des Internets. Das Internet gehört niemanden, lediglich die Domains oder eingetragenen Websites sind bestimmten Personen zuzuordnen. Damit besitzt das Internet auch keine Zentrale und niemanden der für das gesamte Internet verantwortlich ist. Die Probleme dieser Dezentralität und dieser Unzugehörigkeit wirken sich auch auf das Problem der Zensur aus. Ein Rechner gehört dann zum Internet, wenn er
- mit anderen Rechnern über TCP/IP kommunizieren kann
- eine IP-Nummer (Netzadresse) besitzt
- mit anderen Rechnern kommunizieren kann, die eine Netzadresse haben.
2.2. Datenübertragung
Forscher der University of Los Angeles entwickelten eine Übermittlungstechnik, die die Daten in Pakete teilt und diese Pakete selbständig an die angegebene Adresse schickt. Diese Technik wurde „Transmission Control Protocol/Internet Protocol“ (TCP/IP) genannt und wird heute immer noch verwendet. Diese paketweise Versendung von Daten ermöglicht es, dass mehrere Benutzer gleichzeitig Daten übermitteln können, ohne dass diese sich gegenseitig behindern.
Die Systeme des ARPAnets wurden 1982 auf diese Art der Datenübermittlung umgestellt und die Universitäten und Technologiefirmen schlossen sich an das ARPAnet an. Das Netz wurde in einen öffentlichen Teil (Internet) und in einen militärischen (Milnet) aufgespalten.
Die Vergabe der IP-Nummern kann durch mehrere Möglichkeiten realisiert werden. Bei Servern oder festen Netzwerken, beispielsweise in einem Betrieb, werden die Netzadressen fest vergeben. Mit dem Rechner, mit dem wir uns in den meisten Fällen von zu Hause ins Internet einwählen, ist dies nicht der Fall. Hier wird die IP-Nummer vom Einwahlrechner dynamisch vergeben. Dieses geschieht mittels „Dynamic Host Configuration Protocol“. Das DHCP weist
1 Dudenredaktion, S.452
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den angeschlossenen PCs (Client) aus einem festgelegten Bereich von IP-Adressen automatisch IP-Adressen zu und spart so viel Konfigurationsarbeit und Zeit bei großen Netzen. Neben einer Netzadresse erhält der Rechner auch zusätzliche Informationen, etwa die Adresse des Gateways (Routers) und die Adresse des zuständigen Domain-Name-Servers. Zum DHCP ist zu sagen, dass bei jeder neuen Einwahl ins Internet der Client eine andere Adresse zugewiesen bekommt. Wir möchten nun noch einmal näher auf die packetweise Datenübertragung eingehen. Um den Sachverhalt etwas verständlicher darzustellen, versuchen wir, die Versendung der Datenpackete mit einer gewöhnlichen Briefsendung zu vergleichen.
Wenn eine Informationsübertragung - eine Briefsendung - ansteht, wird diese mit einer Adresse versehen. Diese wird dann anschließend an den nächsten Rechner im Netz (Server, Proxy-.Server) - den Briefkasten - übermittelt. Sie wird dann dort von einem übergeordneten Rechner (Server) - dem Postamteingesammelt, welcher dann entscheidet, ob aufgrund der Empfängeradresse der Brief direkt an den Empfänger (wenn dieser also im Versorgungsbereich des Postamtes wohnt) auszuliefern ist oder durch Einschalten von mehreren Zwischenstationen (Routern) übertragen wird. Doch woher wissen diese Router wohin der Brief geht? Die Zwischenstationen stehen in Verbindung mit Rechnern, die grob gesagt die Rolle von Adress- oder Telefonbüchern spielen (Domain-Name-Server, DNS). Es wird dann in der Regel ein Postamt (Server) gefunden, das die Auslieferung des Briefes an den Empfänger aufgrund der Adresse vornehmen kann. Wenn es zu Schwierigkeiten bei der Auslieferung kommt, kann der Absender aufgrund seiner Adresse benachrichtigt werden. Die IP-Nummern (Adressen) haben charakteristische Anteile, welche das Empfängerpostamt charakterisieren (Postleitzahl, Ort) und Anteile, die den Empfänger im Bereich (Netz) dieses Postamtes festlegen.
2.3. Client-Server-Prinzip
Die Verbindungen im Internet funktionieren nach dem Client-Server-Prinzip. Dabei kommunizieren zwei Rechner miteinander, wobei auf dem einen Rechner ein Client- und auf dem anderen ein Serverprozess abläuft. Der Client-Prozess wird bei Bedarf gestartet und versucht Kontakt mit dem Server aufzunehmen. Der Server wartet auf Anfragen des Clients und muss daher ständig in Betrieb sein. Für seine Aufgaben benötigt der Server größere Kapazitäten als der Client. Dies liegt auch daran, dass der Server mehrere Clients gleichzeitig bedient. Zwischen Client und Server ist oft ein Proxy-Server geschaltet, der von einem Internet-Provider betrieben wird und die häufigsten angeforderten Webseiten der Internetnutzer zwischenspeichert. Bei Anwahl einer dieser gespeicherten Webseiten sendet der Proxy-Server eine Kopie an den Client, da diese schneller als das Original übertragen werden kann. Ist die gewünschte Webseite nicht gespeichert, verbindet der Proxy-Server den Client weiter mit der gewünschten Adresse.
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3.Zensur im Internet
Um zu bestimmen, welche Inhalte im Internet der Möglichkeit einer Zensur ausgesetzt sind, müssen erst einmal die Gefahren betrachtet werden, die vom Internet ausgehen können.
Nach Matthias W. Zehnder gehen vom Internet, bzw. Cyberspace, wie er es bezeichnet, drei Gefahren aus:
1. „Die Veröffentlichung von unerwünschten oder gefährlichen Inhalten, seien sie sexueller, politischer oder krimineller Natur. 2. Die Verletzung der Privatsphäre der Benutzer. 3. Der Missbrauch des Internets zu kriminellen Zwecken.“ 2 Diese drei Gefahren werden im Verlauf dieses Kapitels auf Kinderpornografie und auf Terrorismus bezogen. Dabei steht besonders der erste Aspekt im Mittelpunkt. Indirekt wird nur der dritte Punkt beschrieben, denn kriminelle Tätigkeiten resultieren eher selten aus dem Internet. Zwar gibt es Aufrufe zur Gewalt im Internet, doch ist es dem Surfer immer noch freigestellt, auf diese Aufrufe zu reagieren. Diese Art der Internetkriminalität soll eher im Bezug zum Thema Terrorismus in den Vordergrund gestellt werden. Die Verletzung der Privatsphäre des Benutzers soll hier nicht im Rahmen einer kriminellen Handlung betrachtet werden, sondern im Zusammenhang der Zensur, der Aufspürung von kriminellen Inhalten und dem Vollzug der Internetsperrung. Die Frage ist also, wird die Privatsphäre durch die ermittelnden Behörden beeinträchtigt und gefährdet?
3.1. Pornografie
Wie bereits erwähnt, soll sich dieses Kapitel vornehmlich mit der Kinderpornografie beschäftigen. Dazu sollen erst die Möglichkeiten der Darstellung von kinderpornografischen Inhalten im Internet überprüft und die daraus resultierenden Gefahren erläutert werden, um dann die technischen Mittel der Zensur, bzw. der strafrechtlichen Verfolgung abzuleiten. Fraglich ist hierbei, ob Zensur sinnvoll ist. Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof (BGH): „Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.“ 3
„Pornographie f. erw. fach. ´obszöne Darstellungen sexueller Akte´ (< 20. Jh.). Entlehnt aus frz. Pornographie, zu frz. Pornographe m. ´Autor erotischer Schriften, (älter: Autor von Büchern über Huren)´, aus gr. pórne ´Hure´ und gr. gráphos m. ´Schreiber´, zu gr. gráphein ´schreiben´. Vielfach gekürzt als Porno.“ 4
2 Matthias W. Zehnder, S.7f.
3 BKA: Frequently Asked Questions.
4 Friedrich Kluge, S.428.
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3.1.1. Darstellungsmöglichkeiten im Internet
Das Internet kann im Zusammenhang mit Pornografie zu zwei Zwecken missbraucht werden. Die eine Möglichkeit ist die Verwendung des Internets als Hilfsmittel für Sexualverbrechen, sprich, es werden Kontakte über das Internet geknüpft (Kontaktbörsen) und sich dann persönlich getroffen, wobei der Täter sein unwissentliches Opfer missbraucht.
Die zweite Möglichkeit ist die Benutzung des Internets als Medium zur Verbreitung von anstößigen Bildern und Texten.
Hierbei unterscheidet man zwischen Websites, in denen mit Sexbildern für elektronische Läden, die Erotika und Sexfilme vertreiben, geworben wird, zwischen Bannerwerbung und zwischen Websites mit erotischen Darstellungen, weicher und harter Pornografie. Da bei diesen Websites eine Zurückverfolgung auf den Urheber möglich ist und dieser verhaftet werden kann, kann man davon ausgehen, dass Kinderpornografie nicht von solchen Websites angeboten werden. Vielmehr findet man harte Bilder in den Newsgroups des Usenets. 5 Dabei muss man jedoch beachten, dass Pornografie auch schon früher vertrieben wurde. Das Internet bietet neben Fotos, Magazinen, Texten, Videos, Disketten und CD-Roms nur eine weitere Möglichkeit der Verbreitung, wobei das Internet auch mit diesen Medien gekoppelt werden kann. Inhalte aus dem Internet werden so auf Disketten gespeichert und vertrieben.
Erotische Darstellungen:
Unter erotische Darstellungen fasst man Bilder und Texte von nackten Körpern, nicht aber von Geschlechtsteilen. Erotische Inhalte dürfen unter Minderjährigen verbreitet werden. Weiche Pornografie:
Unter weicher Pornografie versteht man die Darstellung von Geschlechtsakten oder -teilen in bildlicher und schriftlicher Form. Kinderpornografie fällt nicht unter diese Kategorie. Weiche Pornografie ist legal, so dass sie verbreitet werden darf, jedoch nicht an Minderjährige.
Die Grenzen zwischen erotischen und weichen pornografischen Darstellungen sind fließend. Harte Pornografie:
Unter harter Pornografie fallen dagegen sexuelle Darstellungen mit Kindern und Tieren, menschlichen Ausscheidungen und Gewalttätigkeiten. Der Besitz, die Verbreitung und die Herstellung solcher Inhalte ist strafbar. Werbebanner:
Werbebanner machen auf einer Website für ein anderes Angebot im Internet Werbung. Dabei sind diese als schmale Grafiken sichtbar. Mit einem Mausklick auf das Banner gelangt man zur angebotenen Seite. Werbebanner zeigen meistens eindeutig, was die Kunden auf ihrer Website erwartet. Demnach prangen auf Werbebannern von Pornoseiten nackte Frauen, die eindeutige Angebote machen.
5 Matthias W. Zehnder, S.35.
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Werbebanner können auch auf harmlosen Websites auftauchen. Daher muss hier die Frage gestellt werden, ob Werbebanner zensiert werden müssen und dürfen. Dadurch, dass die Werbebanner für jeden zugänglich sind, können auch Kinder die betreffende Website und die dazugehörige Werbung wahrnehmen. Somit stellen sie eine moralische Gefahr dar.
3.1.2. Kinderpornografie
„Kinderpornografie sind pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch), wenn sie den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 Strafgesetzbuch). Geben sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, ist zudem der Besitz bzw. die Besitzverschaffung gemäß § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Darüber hinaus ist in diesen Fällen auch die höhere Strafandrohung des § 184 Abs. 4 Strafgesetzbuch gegeben. Ein Kind ist eine Person unter vierzehn Jahren.“ 6
Kinderpornografie wird im Internet mit folgenden Möglichkeiten vertrieben:
- durch e-Mails
- durch Suchdienste und Fileserver (WWW)
- durch Diskussionsforen (Newsgroups/Usenet)
- durch Chat
- durch Dateitransfer (FTP)
Sicher gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, die aber nicht so oft in Erscheinung treten. Dabei ist zu bemerken, dass man mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auf Websites mit Kinderpornografie stößt, solange man nicht danach sucht. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass das Internet nur ein weiteres Medium zur Verbreitung von solchen Inhalten darstellt. Dabei dürfte dieses Medium die Beschaffung von Bildern für einige Kunden erleichtern oder die Hemmschwelle herabsetzen. Der Erwerb erfolgt nicht mehr an öffentlichen oder privaten Plätzen, mit der Sorge beobachtet zu werden. Im Internet fühlt man sich unbeachtet, auch wenn jeder Benutzer Cookies hinterlässt, durch die man seine Spur zurückverfolgen kann. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Kinderpornografie um harte, also um illegale Pornografie, so dass man hierzu auch keine offiziellen Websites findet. Kinderpornografische Bilder findet man in den Newsgroups und diese können nicht ohne weiteres durch Filtermechanismen gesperrt werden. Dieses Problem der Kopierung von Websites oder Newsgroups soll erst später erklärt werden. Ein anderes Problem bei den Newsgroups ist, dass sich kinderpornografische Bilder auch in Newsgroups mit zweideutigem Inhalt befinden. So kann es in Newsgroups zum Thema „Verkehr“ Inhalte mit Autoverkehr oder mit Sexualverkehr geben. Worte wie „child“ sind dagegen offensichtlicher und werden daher nicht so häufig verwendet. Dies liegt daran, dass diese Newsgroup leichter entdeckt und gesperrt werden kann. Dabei finden auch verdeckte Ermittlungen von Polizeibeamten in diesen Newsgroups statt. Die Beamten
6 BKA: Frequently Asked Questions.
Arbeit zitieren:
Frank Fraundorf, Julia Puchter, 2002, Zensur und Datenschutz im Internet, München, GRIN Verlag GmbH
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