2
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung 3
II Definitorische Eingrenzung des Begriffs „Korporatis- 4
mus“ und Systematisierung der korporatistischen Gre-
mien der BRD
2.1 Definition des Begriffs „Korporatismus“ 4
2.2 Eine systematische Aufgliederung der korporatistischen Gremien in 6
der Bundesrepublik Deutschland
2.3 Einordnung des Bündnisses für Arbeit in die Systematik 12
III Das „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbs- 13
fähigkeit“ im Überblick
3.1 Was kann vom Bündnis für Arbeit erwartet werden? Welche Ziele 13
können bestimmt werden?
3.2 Hierarchische Organisationsstruktur des Bündnisses 15
3.2.1 Entscheidungsebene - Die Spitzengespräche 16
3.2.2 Koordinierungsebene - Steuerungs- und Benchmarkinggruppe 17
3.2.3 Arbeitsebene - Arbeitsgruppen, Fach- und Themendialoge 18
IV Hindernisse auf institutioneller Ebene, die einer ergebnis- 20
orientierteren Aufgabenwahrnehmung im „Bündnis für
Arbeit“ entgegenstellten
4.1 Institutionelle Segmentierung und handwerkliche Fehler als he m- 20
mende Faktoren
4.2 Hemmnisse aufgrund des Parteiensystems der Bundesrepublik 23
V Schlussbetrachtung 24
VI Abbildungsverzeichnis 26
VII Eidesstattliche Erklärung 27
VIII Literaturverzeichnis 28
3
I. Einleitung
Im ZDF-heute journal äußerte Bundeskanzler Gerhard Schröder am 03.03.2003, nach einem vorangegangenen Spitzengespräch mit den im „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ 1 vertretenden Spitzenverbänden aus der Wirtscha ft und von den Gewerkschaften, sein Bedauern darüber, dass die Inkompatibilitäten in den Zielkatalogen der Teilnehmer nicht zu überwinden sein. Er sagte dazu wörtlich: „,Erst wenn man genügend Schnittmengen für Themen hat, kann man sich wieder zusammensetzen’“ 2 .
In dieser Proseminararbeit sollen die gegebenen institutionellen Probleme erörtert werden, die zum letztendlichen „auf Eis legen“ des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ geführt haben. Dazu wird einleitend der politikwissenschaftliche Begriff des „Korporatismus“ geklärt. Darauf folgt die grafische Aufbereitung einer von Alexandra Unkelbach mitentwickelten Gliederungsmatrix zur Einordnung von Expertengremien der Bundesrepublik Deutschland. Anschließend wird das Bündnis für Arbeit in diese Gliederung eingeordnet. Danach sollen die organisatorischen und funktionalen Strukturen innerhalb des i nformellen Verhandlungsgremiums „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ herausgearbeitet werden. Es ist funktional in drei arbeitsteilige Ebenen gegliedert. Es sollen hierbei die Aufgabenverteilung und die Zusammensetzung der Ebenen aufgelistet werden sowie dargestellt werden, wo und welche Wechselbeziehungen zwischen den Hierarchieebenen bestehen.
Die Frage, welche Hindernisse letztendlich zum Scheitern des Bündnisses führten, soll beantwortet werden. Sie lagen auf Seiten des politischen Systems in der Bundesrepublik, auf Seiten der organisierten Interessen und beim Aufeinandertreffen beider Arenen.
1 Organisation, Aufgaben und personelle Besetzung, auf: http://www.bundesregierung. de/Themen-A-Z/Arbeit-,8714/Organisation-und-Partner.htm (am 11.06.2003)
2 Schröder, Gerhard: Das Interesse des Gemeinwohls definie ren, auf: http://www.bundesregie- rung.de/Themen-A-Z/Arbeit-,679/Buendnis -fuer-Arbeit.htm (am 11.06.2003)
4
II. Definitorische Eingrenzung des Begriffs „Korporatismus“ und Systematisierung der korporatisti-
schen Gremien der BRD Als Grundlage soll zunächst in den politikwissenschaftlichen Terminus „Korporatismus“ eingeführt werden. Die informellen Verhandlungen in korporatistischen Gremien stellen einen hohen Anforderungskatalog an die beteiligten Gruppen, insbesondere an die Kommunikationsbereitschaft und die Entwicklung eines gegenseit igen Vertrauensverhältnisses. Die Frage, welche verhandlungslogischen Voraussetzungen die Gruppen mitbringen müssen, ergänzt die definitorische Einführung.
2.1 Definition des Begriffs „Korporatismus“
Der Begriff Korporatismus leitet sich v om lateinischen Wort corporativus: einen Körper bildend ab. Für Klaus Schubert kennzeichnet die Begrifflichkeit Korporatismus „unterschiedliche[...] Formen der Beteiligung gesellschaftl. Gruppen an polit. Entscheidungsprozesse[...].“
3
Das Politik-Lexikon v on Prof. Dr. Holtmann, b eschreibt Korporatismus als eine „häufig ,symbiotische’ Verbindung von Staatsorganen und Interessengruppen [, die] politische Entscheidungen nur als gemeinsame möglich macht.“
4
, eine Zusammenarbeit zwischen den politischen Entscheid ungsträgern und den Spitzen der betroffenen Interessenverbänden, um einen für alle Seiten möglichst hohen Gewinn aus dieser Zusammenarbeit ziehen zu können. Der Gewinn muss für alle Seiten durch die Zusammenarbeit, gemeinsame Entscheidungsfindung und der Konsenslösung absehbar höher sein, als er ohne eine entsprechende Zusammenarbeit gewesen wäre. Beide Seiten müssen absehen können, ob ihr selbstgesteckter Zielkatalog in den Verhandlungen so weit wie möglich durchgesetzt werden kann und wo mö glicherweise Zugeständnisse gemacht werden können, wo Veto-Positionen gesetzt sind und wo Spielräume liegen. Die in verhandelnden Gruppen verfügen über exklusives Fachwissen sowohl bezüglich der eigenen Verhandlungsposition als auch über eventuelle Zugeständnis-
3 Schubert, 2001, S. 265, 266
4 Holtmann, Everhard: Politik-Lexikon, München, Wien 2000, S. 326
5
massen der Verhandlungspartner. Um diese Verhandlungsmassen den Verhandlungspartnern eröffnen zu können, ist das Reifen eines sämtliche Gruppen umgreifenden Vertrauensverhältnisses innerhalb des Verhandlungsgremiums notwendig. 5 Innerhalb des Gremiums erfolgt ein reger Austausch von Informationen, was eine große Transparenz nach innen, aber eine ebenso große Verschwiegenheit nach außen impliziert. Bei Verstößen gegen das Verschwiegenheitsgebot nach außen würde die Vertrauensbasis empfindlich beschädigt werden und dem Verhandlungspartner die Verhandlungskompetenz abgesprochen. Alle Seiten zeigen weitere Eigenschaften, wie „ein hohes Maß an Rationalität, Überzeugungskraft [...] und Bereitschaft zum Konsens“. 6
Die Verhandlungsgremien in demokratischen Systemen sind neokorporatistische Gremien. Im Neokorporatismus nehmen die I nteressenverbände eine „, intermediäre Stellung’“ 7 ein. Sie erfüllen eine doppelte Repräsentationsfunktion: Einerseits vertreten sie „die Interessen ihrer Mitglieder [ihrer Klientel] gege nüber dem Staat“ 8 . Sie repräsentieren damit den gesellschaftlichen Willen auf Ebene der staatlichen Akteure und geben diesem unterstützende (supports) und fordernde (demands) Inputimpulse. Andererseits vertreten die Interessengruppen die Teilbereiche der Regierungspolitik gegenüber ihrer Klientel, in denen sie aktiv an der Beratung sowie am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitgewirkt haben und repräsentieren dadurch den Staatswillen gegenüber ihren Mitgliedern. 9 Als Be ispiel für neokorporatistische Gremien sind sämtliche tripartistische Verhandlungsrunden zwischen Vertretern des Staates, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu nennen, so auch das „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“. Von der von Freiwilligkeit und gegenseitigen Gewinnerwartungen geleiteten Kooperation zwischen Staat und Interessenverbänden im Neokorporatismus ist der „autoritäre“ 10 Korporatismus oder „faschistische[]“ 11 Korporatismus zu unterscheiden. Hier werden die vom autoritären Regime „,gleichgeschalteten’“ Interessengrup-
5 vgl. öffentliche Verwaltung SS 2002/2003, Dokument: Vorlesung_-_Die_oeffentliche_Verwaltung_Teil810.pdf, auf: http://politikon.politik.uni-halle.de/ilias/gruppe.php?act=grp_form &g_id=127&grp_view _res=&back=/ilias/grupe.php?act=&SID=307e69f1d772ca60d3 089f783fd 185c0 (am 23.08.2003)
6 Schubert, Klaus: a.a.O. (Anm. 3), S. 266
7 Schreyer, Bernhard; Schwarzmeyer, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft: Studium der politischen Systeme. Eine studienorientierte Einführung, Wiesbaden 2000, S. 109
8 ebd., S. 109
9 vgl. ebd., S. 109
10 Schubert, Klaus: a.a.O. (Anm. 3), S. 266
11 Holtmann, Everhard: a.a.O. (Anm. 4), S. 326
6
pen und Verbände von Staatswegen gezwungen an politische Entscheidungsprozesse mitzuwirken. 12
Philippe C. Schmitter und Gerhard Lehmbruch haben theoretische Konzepte korporatistischer Systeme entwickelt.
Lehmbruch nennt dabei Bedingungen, die für ein Funktionieren korporatistischer Systeme Voraussetzung sind: Die Interessen der verschiedenen Klientel sind in Dach- oder Spitzenverbänden gebündelt. Es gibt eine enge Verflechtung zwischen Parteien und Interessengruppen. Beziehungen zwischen der gestaltenden Exekutive und den Verbänden sind dabei im hohen Maße institutionalisiert. Für die in tripartistischen Verhandlungsrunden und Gremien mit den Verbänden ausgehandelten Outputs übernimmt allein die Regierung die politische Haftung. 13 Schmitter konzentriert sich in seinem Konzept auf die Strukturen der Interessengruppen und die Beziehungen zwischen Staat und den Interessengruppen. Er nennt als Merkmal der Interessengruppen die Limitierung der Zahl der Verbände, die an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Verbände treten nicht einen gegenseitigen Wettbewerb. Die Klientel, die durch den Verband vertreten wird, muss zwingend Mitglied des Verbandes sein, d.h. ohne die förmliche Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Vertretung der Interessen. Verbände besitzen intern eine arbeitsteilige, hierarchische Struktur, in der die Mitglieder organisiert und integriert sind. Ferner sind die Verbände intern „funktional [aus]differenziert“. Die Interessengruppen sind in verschiedene, hierarchisch strukturierte Fachreferate aufgeteilt, die die in den Verbänden gebündelten Interessen bearbeiten. Im Verhältnis Staat zu den Verbänden ist die Anerkennung der Interessengruppen von Staatsseite zu nennen. Sie besitzen, ein „Repräsentationsmonopol“. Dieses wird vo n Staatsseite verknüpft mit staatlichen Einspruchsmöglichkeiten, etwa bei Personalangelegenheiten oder der „Interessenartikulation“ der Interessenverbände. 14
2.2 Eine systematische Aufgliederung der korporatistischen Gremien in
der Bundesrepublik Deutschland
Im Rahmen des Forschungsprojekts „,Die Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien’“ wurden verschiedene
12 vgl. ebd., S. 326
13 vgl. Schubert, Klaus: a.a.O. (Anm. 3), S. 266
14 Czada, Roland: Konjunkturen des Korporatismus. Zur Geschichte eines Paradigmenwechsels in der Verbändeforschung, auf: http://www.fernuni-hagen.de/ POLAD/download/1995-5.pdf, (am 10.08.2003)
7
Typologisierungsansätze des „Gremienwesens auf Bundesebene“ geformt. In der Studie wurden 130 „plural zusammengesetzte staatlich-institutionalisierte Gremien auf Bundesebene“ herausgefiltert und typologisiert. 15 Ausdrücklich ausgenommen sind Gremien auf der Ebene der Bundesländer, Kommunen oder des privatrechtlichen Sektors.
Zunächst sollten die Begrifflichkeiten plural zusammengesetzte Gremien und staatlich institutionalisierte Gremien definiert werden.
Unter plural zusammengesetzte Gremien fallen „Kollegien [...], die nicht ausschließlich mit hauptamtlichen Vertretern der Exekutive und Legislative [auf der hier betrachteten Ebene des Bundes], sondern zumindest auch mit Privaten besetzt sind.“ 16 Hierbei sind unter dem Term „Private“ fachkundige Sachverständige zu verstehen, die exklusive Informationen in den Verhandlungsprozess mit einbringen, aber auch das in den Interessengruppen „gebündelte gesellschaftliche Interesse und die gesellschaftlichen Anschauungen“ 17 .
Staatlich institutionalisierte Gremien „[wurden] entweder aufgrund staatlicher Initiative gebildet [...] oder aber der Staat [hat] sich bestehend er Kollegialstrukturen, welche auf privater Initiative beruhen, durch Rechtsakt bedient.“ 18
Zunächst wurden die Gremien auf Bundesebene nach ihrer Hauptaufgabe unterschieden. Grob wurde die Einteilung nach Entscheidungs- und Beratungsgremien durchgeführt. Es wurde unterschieden zwischen Gremien, deren Ergebnis eine rechtlich bindende Wirkung für die politischen Entscheidungsträger impliziert und Gremien, in denen die Verhandlungspartner zwar über die sachlichen Aspekte diskutieren und ergebnisorientiert beraten, aber das Beratungsergebnis von den politischen Entsche idungsträgern verändert oder verworfen werden kann. Aufgrund von meist sowohl vorhandenen beratenden als auch entscheidenden Aufgaben entschieden die Forscher, die Gremien nach ihrer Hauptaufgabe zu typologisieren. (Abbildung 1) 19
15 vgl. Unkelbach, Alexandra: Die Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien. Bericht über ein laufendes Forschungsprojekt, in: So mmermann, Karl-Peter (Hrsg.): Gremien und Gemeinwohlverantwortung, Berlin 2001, S. 57
16 ebd., S. 55
17 ebd., S. 59-60
18 ebd., S. 55
19 vgl. ebd, S. 57-58
8
Abbildung 1
Quelle: eigene Grafik auf Basis: Unkelbach, Alexandra, Die Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch
plural zusammengesetzte Gremien: Bericht über ein laufendes Forschungsprojekt, in: Sommermann, Karl-Peter (Hrsg.), Gre- und Gemeinwohlverantwortung, Berlin 2001, S. 57-58 Innerhalb dieser ersten Typologisierung erfolgt nun eine Unterscheidung nach der Zusammensetzung der Beratungs- und Entscheidungsgremien. (Abbildung 2). Abbildung 2
Quelle: eigene Grafik auf Basis: Ebd., S. 57-60
Zu den einzelnen Typen sollen noch charakteristische Merkmale benannt werden: „Gerichtsähnliche Gremien“ sind meist ein Trio, zusammengesetzt aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende bekleidet ein höheres Amt in der öffentlichen Verwaltung oder ist Richter. Werden von den gerichtsähnlichen Gremien Entscheidungen getroffen, dann sind dies Einzelfallentscheidungen und damit in ihrer Rechtswirkung für die Beteiligten gleichbedeutend mit einem förmlichen Verwaltungsakt. Als Beispiel werden die Kriegsdienstverweigerungsausschüsse genannt. 20 In „,echte[n]’ pluralistische Gremien“ können alle gesellschaftlichen Gruppen ihre Mitglieder als Vertreter delegieren. Dadurch kann die Gesamtgesellschaft in diesen Gremien wiedergespiegelt werden. Als Beispiel wird der Fernsehrat des ZDF genannt. In „(teil)pluralistische[n] Gremien“ werden im Gegensatz dazu Vertreter der Interessengruppen delegiert, die vom schlussendlichen Beratungsergebnis oder von der Entscheidung betroffen sind oder die entsprechende Fachkompetenz besitzen. Von der Wiederspiegelung der Gesamtgesellschaft kann hier nicht gesprochen
20 vgl. ebd., S. 58-59
Arbeit zitieren:
Matthias Naggert, 2003, Regieren mit Expertenrunden: Das 'Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit' als Beispiel - Welche Hindernisse stellten sich einer ergebnisorientierteren Aufgabenwahrnehmung im 'Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigk, München, GRIN Verlag GmbH
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