Johannes Gutenberg- Universität Mainz
Pädagogogisches Institut
Mittelseminar: Rechtliche Grundlagen der Sozialpädagogik
Täter-Opfer-Ausgleich
von: Petra Jung
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung S. 3
1. Definition Täter-Opfer-Ausgleich S. 3
2. Zielsetzung S. 4
2.1 Allgemeine Ziele S. 4
2.2 Täterorientierte Ziele S. 5
2.3 Opferorientierte Ziele S. 5
3. Rechtsgrundlage S. 6
3.1 Erwachsenenstrafrecht S. 7
3.2 Jugendstrafrecht S. 8
4. Voraussetzungen S. 10
5. Formaler Ablauf S. 11
6. Fallbeispiel S. 13
7. Kritische Betrachtung des TOAs aus der Opferperspektive S. 15
8. Fazit S. 16
9. Literaturverzeichnis S. 18
0. Einleitung
Das Mittelseminar „Rechliche Grundlagen der Sozialpädagogik“ beleuchtet die unterschiedlichen Rechtsbereiche und die Beziehung zwischen Recht und Sozialpädagogik. Im Zentrum stehen Themen, die für Sozialpädagogen im Berufsleben relevant sind. Neben der Schuldnerberatung, dem Zeugnisverweigerungsrecht usw. gehört dazu auch der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Mit dem TOA kommen Sozialpädagogen beispielsweise in Berührung, wenn sie als Vermittler bei einer Ausgleichsstelle oder bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Aufgrund der Aktualität des TOAs und seiner zunehmenden Anwendung habe ich das Thema zum Gegenstand meiner Hausarbeit gewählt. Diese soll einen Überblick über den gegenwärtig praktizierten TOA geben und einzelne Aspekte der Thematik aufzeigen. Nach der Erläuterung des Begriffs TOA wird auf dessen Zielsetzung, Rechtsgrundlage Voraussetzungen und formalen Ablauf eingegangen. Anschließend folgt ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung. Zum Ende wird die Hausarbeit mit einer kritischen Betrachtung aus der Opferperspektive abgerundet.
1. Definition Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein spezifisches Verfahren, bei dem Konflikte außergerichtlich gelöst werden. Für Täter und Opfer besteht hier die Gelegenheit, auf freiwilliger Basis mit der Unterstützung eines unparteiischen Dritten, eines Vermittlers, Konflikte zu regeln bzw. wiedergutzumachen (http://www.toa-servicebuero.de/index.php?id=167). Beim TOA findet regelmäßig Beratung und Konfliktschlichtung sowie die Festlegung von Wiedergutmachungsleistungen statt. Der TOA ermöglicht Kommunikation und Informationsaustausch zwischen Täter und Opfer sowie Wiedergutmachungsbemühungen von Seiten des Täters. Der gemeinsame Dialog eröffnet den Beteiligten eine neue Perspektive und beleuchtet jeweils die Belange des Anderen. Der TOA trägt ebenfalls zur Verarbeitung des entstandenen Konfliktes bei (ebd.). Innerhalb der Strafrechtspflege stellt der TOA eine neuere Möglichkeit dar, auf Straftaten zu reagieren. Denn hier wird nicht bei der Straftat an sich, sondern bei der Autonomie der involvierten Personen angesetzt. Der TOA steht als Konfliktregelungsverfahren in engem Zusammenhang mit anderen Vermittlungskonzepten, die sich unter dem Begriff Mediation zusammenfassen lassen. Mediation wird in vielen unterschiedlichen Bereichen umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Trennung und Scheidung, Nachbarschaftskonflikte oder Streitigkeiten innerhalb der Schule. Mittels Mediation werden solche Konflikte zunehmend außergerichtlich geregelt (ebd.).
2. Zielsetzung
2.1 Allgemeine Ziele
Das grundlegende Ziel des TOAs ist die Konfliktschlichtung. Durch den TOA soll der durch eine Straftat gestörte soziale Frieden wieder hergestellt und der vorhandene Konflikt entzerrt oder sogar ganz gelöst werden. Der TOA ist ein Beispiel für eine Konfliktlösung, die oft eine befriedendere Wirkung auf die Situation und den Täter ausübt als eine gesetzliche Strafe. „Gerade wegen der persönlichen Begegnung und dem interaktiven Prozeß der Konfliktregulierung wird der Weg zur Wiederherstellung der gestörten Sozialbeziehung eröffnet“ (Hartmann, U.I. 1995, S.21). Die persönliche Begegnung ermöglicht Kennenlernen und Austausch zwischen Täter und Opfer. Dadurch soll die Situation inklusive der vorhandenen Emotionen des Gegenübers transparenter gemacht und Verständnis dafür entwickelt werden. Bei diesem interaktiven Prozess soll gegenseitige Toleranz und Akzeptanz geschaffen, Angst, Wut und Unsicherheit abgebaut werden. Bei den Beteiligten soll die konstruktive Aufarbeitung der Straftat gefördert werden (Kreutz 1998, S.12ff).
Ein weiteres zentrales Ziel ist die Wiedergutmachung. Beim TOA handelt es sich nicht um eine übergeordnete, sondern um eine konkrete Wiedergutmachung, die sich auf das Opfer persönlich bezieht. Beim TOA soll eine Einigung über Wiedergutmachungs- und Ausgleichsleistungen erzielt werden (Hartmann, U. 1995, S.21). Ein drittes bedeutendes Ziel des TOAs ist die Entlastung der Justiz. Gerichtsprozesse sind sehr teuer und dauern oft lange, da sie sich unter anderem eingehender mit Vergangenem auseinandersetzen. Von daher sind viele Rechtsgebiete, auch das strafrechtliche, auf der Suche nach günstigeren und zufriedenstellenderen Verfahrensformen, die ihren Blick mehr auf die Zukunft beziehen (http://www.toa-servicebuero.de/index.php?id=182). Mittels der Praktizierung des TOAs können Konflikte außergerichtlich gelöst werden und zivilrechtliche Ausgleiche stattfinden. Durch die Umgehung von Anklagen, Hauptverfahren und Zivilklagen wird die Justiz entlastet (Kreutz 1998, S.16).
2.2 Täterorientierte Ziele
[...]
Arbeit zitieren:
Petra Jung, 2004, Täter-Opfer-Ausgleich, München, GRIN Verlag GmbH
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