2
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung 3
1. Theoretische Herleitung einer Weltöffentlichkeit. 5
1.1. Begriff der Öffentlichkeit 5
1.2. Kollektive Identität 7
1.3. Publikum. 10
2. Spezifische Merkmale einer Weltöffentlichkeit. 12
2.1. Öffentlichkeit als nicht-singuläres Konstrukt. 12
2.2. Transnationalität 14
2.3. Diskontinuität 15
3. Fazit 18
4. Quellenverzeichnis 20
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0. Einleitung
„Perhaps the faceless figures of contemporary power - and well-known power experts like Henry Kissinger, Ariel Sharon, Saddam Hussein, Slobodan Milosevic, Osama bin Laden, George Bush or Jiang Zemin - have more definitive and more compelling answers than that posed by the civil society ethic? Perhaps they should be
1 asked to explain their indifference, or their cynicism? What might they say?“ Wohl kaum eine Begrifflichkeit der letzten zwei Dekaden kann auf eine ähnliche „Karriere“ zurückblicken wie der Begriff der Globalisierung. Mit dem Beginn eines neuen Zeitalters weltweiter Vernetzungen in ökonomischer, politischer und kultureller Hinsicht wird er assoziiert, manch einer erblickt darin gar das Siegel einer „zweiten Moderne“. 2 Scheint der Globalisierungsprozess aus heutiger Sicht schon mit den bemerkenswerten Fortschritten in der Kommunikationstechnologie Ende der 70er Jahre eingeläutet worden zu sein, so konnte er doch gesellschaftlich erst mit dem Fall des Eisernen Vorhangs globale Dimensionen annehmen. Das noch zu Zeiten des kalten Krieges dominierende Primat der Sicherheits- und Verteidigungspolitik rückte in Ermangelung einer akuten Bedrohungssituation mehr und mehr in den Hintergrund und ließ Politikfelder in den Vordergrund treten, in denen der Nationalstaat nicht mehr den unumstrittenen Hauptakteur darstellt. Immer deutlicher zeichnet sich eine Entwicklung ab, nach der der nationale Gesetzgebungsrahmen bestimmten Problemursachen nicht mehr habhaft werden kann, obwohl sich deren Effekte auch national auswirken. Die verschärfte Nord-Süd-Problematik, die Notwendigkeit einer globalen Umweltpolitik und zwischenstaatliche Handelshemmnisse sind nur einige Themenfelder, die diese Grenzen klar erkennen lassen.
Wenn sich also allgemein konstatieren lässt, dass die Nationalstaaten der Problemverlagerung auf die transnationale Ebene nicht mehr adäquat begegnen können, so stellt sich zwangsläufig die Frage nach alternativen Regulierungsmöglichkeiten. Multilaterale Abkommen und supranationale Institutionen haben zwar in den letzten Jahrzehnten stetig an Bedeutung zugenommen - die bestimmende Größe für die politischen Entscheidungsprozesse auf internationaler Ebene sind sie allerdings noch lange nicht. Wie also lassen sich Probleme angehen, die weder in den Wirkungsbereich einzelner Nationalstaaten noch in den internationaler Institutionen fallen? Wie realistisch ist beispielsweise der Versuch, einen Staat 1 Keane 2003
2 So beispielsweise Beck 1997
4
zur Durchsetzung verbindlicher Umweltnormen im Rahmen seiner nationalen Gesetzgebung zu bewegen, ohne dass dieser das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat? Könnte nach gegenwärtigem Stand ein multinational agierendes Unternehmen (MNC) 3 am Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung gehindert werden, wo doch bisher keine internationale Wettbewerbsordnung in den GATT-Strukturen der WTO etabliert werden konnte? Oder ganz aktuell: Welche Optionen bieten sich gegenüber einem Staat, der völkerrechtswidrige Angriffshandlungen vornimmt, ohne dass das Völkerrecht zu verbindlichen Sanktionsmaßnahmen fähig zu sein scheint?
Gerade Themen, die stark mit den ethischen Vorstellungen einer Mehrheit der Bevölkerung korrespondieren, also das Potential haben, „moralische Entrüstung“ hervorzurufen, werden im nationalen Rahmen oft von Akteuren der Zivilgesellschaft - sprich NGOs, sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und dergleichen - aufgegriffen und bearbeitet. Das Manko, nicht oder nur unzureichend in den etablierten politischen Entscheidungsstrukturen integriert zu sein, kompensieren diese Akteure durch die Mobilisierung von öffentlichem Druck auf die entsprechenden Entscheidungsträger. Ein buntes Arsenal von kleineren Protestaktionen bis hin zu langwierigen und medienwirksamen Kampagnen dient dazu, die öffentliche Meinung für die entsprechenden Probleme zu sensibilisieren und nachhaltig zu prägen. Schon aus den Begriffen öffentlicher Druck und öffentliche Meinung wird jedoch eine absolut notwendige Grundbedingung für das Wirken zivilgesellschaftlicher Akteure ersichtlich: eine politische Öffentlichkeit. Die Frage, ob es eine solche politische Öffentlichkeit in einem nennenswerten Umfang überhaupt gibt (bzw. geben kann), wird zur entscheidenden Schlüsselfrage, wenn wir bei unserer Suche nach zivilgesellschaftlichen Akteuren die nationale Ebene durch die internationale ersetzen. Es ist die Frage nach einer Weltöffentlichkeit, die somit im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen wird.
In Kapitel 1 wird zu diesem Zweck eine theoretische Herleitung der Begriffs „Weltöffentlichkeit“ auf dem Fundament der gängigen Öffentlichkeitstheorien vorgenommen, wobei auch zentrale Termini wie kollektive Identität und Publikum Beachtung finden. Den besonderen Eigenarten, die das Konstrukt „Öffentlichkeit“ auf internationaler Ebene offenbart, trägt Kapitel 2 Rechnung. Der Begriff einer Weltöffentlichkeit wird hier zum Begriff von transnationalen Öffentlichkeiten präzisiert, zusätzlich wird sein diskontinuierlicher Charakter hervorgehoben. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Fazit.
3 Abk. für multinational corporation
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1. Theoretische Herleitung einer Weltöffentlichkeit
Um zu einer befriedigenden Definition von Weltöffentlichkeit zu gelangen, ist es wichtig, vorab die Bedeutung des Begriffs „Öffentlichkeit“ zu klären. Kapitel 1.1. zeigt hier, dass allein dieses Vorhaben schon nicht frei von Komplikationen ist. Im Anschluss daran sollen die für Öffentlichkeit zentralen Begriffe der „kollektiven Identität“ (1.2.) und des „Publikums“ (1.3.) auf ihre Anwendbarkeit auf die transnationale Ebene hin überprüft werden.
1.1. Begriff der Öffentlichkeit
Um es vorweg zu nehmen: Den Begriff der Öffentlichkeit in einer kurzen und schlüssigen Definition festzuhalten, ist praktisch unmöglich. In der einschlägigen Literatur wird der Terminus in verschiedensten Sinnzusammenhängen gebraucht. Es erscheint daher ratsam, zunächst einmal die unterschiedlichen Konnotationen zu skizzieren. Dabei wird im folgenden zwischen sieben Grundtypen von Öffentlichkeit unterschieden, die auf eine Typologie von Andreas Schulz zurückgehen. 4
So kann Öffentlichkeit zum einen allgemein die öffentlichen Angelegenheiten im Sinne einer „res publica“ bedeuten, wobei der Bezug zum politischen System und zu den Aufgaben des Staates im Mittelpunkt steht. Verlagert man dagegen den Fokus der Betrachtung auf die Ansichten einer Mehrheit der Bürger, so erhält man eine Definition im Sinne von „öffentlicher Meinung“. Die Gleichsetzung mit den Massenmedien liefert einen dritten Typus, der Öffentlichkeit vorrangig über Informationskanäle und ihre Strukturen bzw. Wirkungen konstruiert. Dagegen geht die Öffentlichkeit als „Gegensatz von Privatheit“ auf die Idee der prinzipiellen Offenheit der Teilhabe aller am politischen Leben zurück. Der fünfte Typus zielt auf die Kontrolle von Macht durch freies und allgemein zugängliches, auf Vernunft und universelle Prinzipien gestütztes Räsonnement. Weiter lässt sich sechstens die Öffentlichkeit als System der Beobachtung bzw. als Spiegel gesellschaftlicher Kommunikation verstehen, der somit zu einer Art gesellschaftlichem Reflexionsmedium für Wirtschaft, Wissenschaft oder Politik avanciert. Eine letzte Definition sieht Öffentlichkeit als Forum der Präsentation von Macht, allerdings mit sehr unterschiedlichen Formen in Demokratien und Diktaturen.
4 vgl. Schulz 2000
6
Die begriffliche Vielfalt von Öffentlichkeit scheint auf eine Vielfalt von theoretischen Ansatzpunkten zurückzugehen, die teilweise völlig unterschiedlichen Paradigmen entstammen. Wenn - wie in diesem Falle - ein auf die innerstaatliche Machtstruktur aufbauender Ansatz (7) mit einem kommunikationswissenschaftlichen Ansatz der Sender-Empfänger-Relation (3) konkurriert, markiert dies eine fachübergreifende Beziehung. Dass sich die Ansätze (trotz des zweifelsohne noblen Gedankens der Interdisziplinarität) eher wie Äpfel und Birnen zueinander verhalten, wird schnell offensichtlich. Im Ergebnis decken einige Definitionen von Öffentlichkeit grob den staatlichen Bereich ab, während andere eher den Bereich zur Öffentlichkeit machen wollen, der der Staatssphäre diametral gegenüber steht. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die unterschiedliche thematische Annäherung an den Begriff der Öffentlichkeit zu einer einheitlichen, schärfer umrissenen Definition führt, vielmehr bringt sie widersprüchliche Ergebnisse zu Tage. Einen Weg, das begriffliche Chaos zu ordnen und somit die Öffentlichkeit als Terminus handhabbarer zu machen, zeigt Rudolf Stichweh auf. In seinem Aufsatz „Die Entstehung einer Weltöffentlichkeit“ 5 weist er darauf hin, dass begriffliche Unterschiede zu einem gewissen Teil auch Bestandteile eines Evolutionsprozesses des Wortes „Öffentlichkeit“ sein könnten. Während im alten Europa Öffentliches klar der Sphäre des Staates zuzuordnen war, sei Öffentlichkeit durch einen Umbruch im 18. Jahrhundert immer stärker mit der “dem Staat gegenüberstehende[n] Sphäre, die den Staat beobachtet und kontrolliert“, assoziiert worden. In diesem Seitenwechsel des Öffentlichen sieht Stichweh eine Grundbedingung dafür, „dass die Öffentlichkeit sich von der Bindung an einen konkreten, einzelnen Staat löst“ und somit für das Entstehen einer Weltöffentlichkeit. 6
In der Tat spricht einiges für die Idee einer begrifflichen Transformation von Öffentlichkeit, die immer stärker die Gestalt eines „staatsexternen“ Systems akzentuierte. Auch Jürgen Gerhards und Friedhelm Neidhardt tragen diesem Gedanken Rechnung, wenn sie Öffentlichkeit als ein „intermediäres Kommunikationssystem, eine Art ‚Arena’, die zwischen Bürgern und politischem System durch Aufnahme, Verarbeitung und Adressierung von Themen vermittelt“ 7 , begreifen. Ihrer Ansicht nach nimmt die sprachliche Kommunikation die Stellung eines zentralen Mediums ein, „so dass ‚Öffentlichkeit’ durchaus als ‚Diskussionssystem’ zu verstehen ist, das auf die politischen Entscheidungsinstanzen hin
5 Stichweh 2002 ; Anm.: Stichweh datiert das Entstehen einer Weltöffentlichkeit auf den gleichen Zeitraum.
6 vgl. ebda
7 Gerhards/Neidhardt 1991
Arbeit zitieren:
Norman Tannert, 2004, Die Weltöffentlichkeit - Kommunikation ohne Grenzen?, München, GRIN Verlag GmbH
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