Inhaltsverzeichnis
1. Definition 2
2. Ziel der Integration 2
2.1. Zielgleiche Integration 2
2.2. Zieldifferente Integration 3
3. Kooperation- Bindeglied zwischen zielgleicher und
zieldifferenter Integration 3
4. Grundsätze und fundamentale Prinzipien für das
Verständnis von Integration 4
5. Rahmenbedingungen der schulischen Integration 5
6. Soziologisch relevante Ergebnisse und Erkenntnisse
6.1. Stand der schulischen Integration 6
6.1.1. Internationale Entwicklungen 6
6.1.2. Schulische Integration in Deutschland 7
6.1.3. Kosten 7
6.2. Sozialentwicklung und Selbst bild behinderter Kinder 8
6.3. Urteile von Eltern über Integration 9
7. Adressen S 10
8. HTZ- Integrative Kindertagesstätte Andernach S 11
9. Erfahrungsbericht von Jenny H. S 12
10. Fazit S 13
11. Diskussionsfrage S 13
12. Literaturverzeichnis S 14
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1. Definition
Das Wort Integration stammt vom lateinischen Verbum „integrare“ (in etwa „ergänzen, wiederherstellen“) und von dem Adjektiv „integer“ („unberührt“, „ganz“) ab. Über die Philosophie und besonders durch die Soziologie, Psychologie und Bildungspolitik des
19. Jahrhunderts erlangte der Integrationsbegriff seine heutige gesellschaftliche Bedeutung. (Cloerkes, 2001, S. 173).
Integration bezeichnet eine gemeinsame (z.B. schulische) Daseinsgestaltungsform von Menschen mit (z.B. infolge einer Behinderung) voneinander abweichenden (z.B. das Lernen betreffenden) Erlebnis- und Erfahrungsweisen und Bewältigungsformen. (Kobi, 1999, S. 242) Integration meint die Gemeinsamkeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Lebensbereichen der Gesellschaft, z.B. das gemeinsame Unterrichten von behinderten und nichtbehinderten Kindern. „Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen“ (Muth, 1992 zit. in Cloerkes, 2001, S. 206), das zwischenzeitlich auf Beschluss des Deutschen Bundestages 1994 gesetzlich im Grundgesetz (Art. Abs. 3.2 GG) verankert wurde.
2. Ziel der Integration
Aus behindertensoziologischer Sicht ist das Verständnis von Integration als Entstigmatisierung wesentlich. Integration ist danach ein auf Solidarität und Emanzipation ausgerichteter Interaktionsprozess, der sich die bestmögliche Teilhabe eines Behinderten an allen gesellschaftlichen und sozialen Prozessen der Nichtbehinderten (Familie, Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit, Öffentlichkeit...), ohne dass sich der Behinderte selbst dabei unwohl fühlt, zum Ziel gesetzt hat.
Integration ist Weg und Ziel zugleich. Integration als Weg meint die Mittel, die man einsetzt, um das Ziel zu erreichen. Untersuchungen ergaben folgende Erfolge:
Toleranz, intellektuellen und emotionalen Gewinn, positive Entwicklungen im psychosozialen Bereich, kognitive Fortschritte, höhere Wertschätzung, respektieren der Grenzen Anderer, Fürsorgeentwicklung, etc. (Prengel, 1995).
2.1. Zielgleiche Integration
Die Integration von Kindern und Jugendlichen, die auch mit ihrer Behinderung den Leistungsanforderungen, die an gleichaltrige nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gestellt werden, ohne größere und aufwendigere Maßnahmen entsprechen können, hat schon immer stattgefunden, ohne dass der Integrationsbegriff dafür verwendet wurde. Bei zielgleicher Integration hat sich der Behinderte Mensch dem System Schule und all seinen Anforderungen voll unterzuordnen. Zielgleiche Integration ist zugleich auch selektive (aussondernde) Integration. Denn so wird eine neue Gruppe definiert: Die „nicht integrierbaren Behinderten“. Die zielgleiche Integration verursacht jedoch kaum Mehrkosten, da der sonderpädagogische Förderbedarf keine oder nur sehr geringe personelle, sächliche oder räumliche Veränderungen notwendig macht.
2.2. Zieldifferente Integration
Von zieldifferenter Integration spricht man, wenn behinderte Kinder am Unterricht von nichtbehinderten Kindern teilnehmen dürfen, obwohl sie nicht den lehrplanmäßigen Anforderungen der Regelschule entsprechen können.
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Dies kann nur durch ein Mehr-Pädagogenteam (meist ein Regelschullehrer und ein Sonderschullehrer, die gemeinsam unterrichten) ermöglicht werden. Zieldifferente Integration heißt, dass jeder Behinderte, unabhängig von Art, Ausmaß und Schweregrad seiner Behinderung, nach dem Lehrplan unterrichtet wird, nach dem er auch an der Sonderschule unterrichtet werden würde. Ein zieldifferenter Unterricht ist ein binnendifferenzierter Unterricht, das heißt, dass die Ziele, die Inhalte, die Methoden und die Medien unterschiedlich sind. Die zieldifferente Integration ist sehr kostenintensiv, da sie nicht ohne veränderte Rahmenbedingungen, fachlich qualifizierte Pädagogen und Therapeuten, sowie ein hohes Maß an integrativer Didaktik und Methodik stattfinden kann (Cloerkes, 2001).
In der Praxis bedeutet dies, dass es in integrativen Schulklassen keine verbindlichen Lernziele mehr gibt, sondern individuell auf das Können der Kinder ausgerichtete Lernziele. Annedore Prengel (1995, S.161) betont, dass es zum Grundkonsens der Integrationspädagogik gehört, dass sich Gemeinsamkeit in der Gruppe herstellen kann und dass Kinder nicht isoliert voneinander auf ihrem jeweiligen Lernniveau für sich arbeiten, sondern dass sie an den Erfolgen der Anderen teilhaben und einander helfen.
3. Kooperation- Bindeglied zwischen zielgleicher und
zieldifferenter Integration
Die Kooperation ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.
Feuser (1995) unterscheidet zwei Formen des Kooperations-Modells. In beiden Modellen ist der Schulstandort auch für die behinderten Schüler nicht mehr die Sonderschule, sondern die Regelschule. In der ersten Form wird eine Gruppe behinderter Kinder zusammen mit ihren Lehrern und Therapeuten räumlich in die Regelschule verlegt. Sie erhalten dort ein Klassenzimmer, in dem sie nach dem System der Sonderschule unterrichtet werden. Dieser Klasse ist eine sogenannte Kooperationsklasse zugeordnet, die nach dem System der Regelschule Unterrichtet wird. Es finden kleine gemeinsame Projekte statt, sowie gemeinsamer Unterricht in einzelnen Fächern wie z.B. Kunst oder Religion.
Die zweite Variante unterscheidet sich darin, dass in einer Kooperationsklasse die behinderten Kinder mit den nichtbehinderten Kindern gemeinsamen Unterricht erhalten. Nur für spezielle Therapie- und Förderangebote findet eine räumliche Trennung statt. Der Unterricht selbst wird auf der Grundlage der jeweiligen Lehrpläne aus Sonder- und Regelschule differenziert nach Zielen, Inhalten, Methoden und Medien abgehalten. Dieser Unterricht ist sehr zeit- und vorbereitungsintensiv und verlangt ein hohes Maß an Kooperation bei den beteiligten Lehrkräften. Die Schwäche der integrativen Gruppe liegt darin, dass sie meistens ein überregionales Einzugsgebiet haben und nicht in der Lage sind, Kontakte in den wohngebietsnahen Lebenszusammenhängen zu fördern (Hössl, 1997, S.152).
Kooperation ist nicht die beste Form der Integration, sie stellt jedoch einen Kompromiss dar, vor allem dann, wenn umfassendere strukturelle Veränderungen und bildungspolitische Lockerungen zunächst nicht erwirkt werden können (Cloerkes, 2001).
Die sogenannte Einzelintegration behinderter Kinder in wohnortnahen Regelkindergärten undschulen hat den Vorteil, dass Kontakte außerhalb, also in der Nachbarschaft, besser gepflegt werden können, wenn die Kinder zusammen in die Schule oder den Kindergarten gehen. Der Nachteil allerdings besteht darin, dass meist nicht ausreichende heilpädagogische und therapeutische Möglichkeiten vorhanden sind und auch die Gruppen zu groß sind. Ob die Unterbringung eines Kindes in einer solchen Einrichtung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden (Hössl, 1997).
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Arbeit zitieren:
Sandra Röches, 2004, Integration von Behinderten, München, GRIN Verlag GmbH
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