- 2 - I.Literaturverzeichnis
Albrecht, Dieter, Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges (1871-1918),
in: Spindler, Max (Hrsg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4, Teilband 1, München
1974, S. 283-386
Bosl, Karl (Hrsg.), Bosls bayerische Biographie: 8000 Persönlichkeiten aus 15 Jahrhunderten,
Regensburg 1983
Bosl, Karl, Revolution und Verfassung 1918/19 in Bayern. Vortrag, gehalten am 6.Juni 1989 an
der Universität Bayreuth, in: Bosl, Erika, Vorträge zur Geschichte Europas, Deutschlands und
Bayerns, Bd.2, Stuttgart 2000
Feldmeier-Gigl-Kleber-Musselmann-Rattelsdorfer, Abitur - Training Geschichte. Vom
Kaiserreich bis zum Zweiten Weltkrieg (1871-1938). Bayern auf dem Weg zum modernen Staat,
4. Auflage, Freising 1993
Hennig, Diethard, Johannes Hoffmann. Sozialdemokrat und Bayerischer Ministerpräsident
(Schriftenreihe der Georg- von-Vollmar-Akademie, Bd. 3), München 1990, S. 369-388 Heydenreuter, Reinhard, Das Werden der Bamberger Verfassung, in: Wagenhöfer, Werner,
Räterepublik oder parlamentarische Demokratie. Die „Bamberger“ Verfassung 1919, Bamberg
1999, S. 115-133
Killy, Walther - Vierhaus, Rudolf (Hrsg.), Deutsche biographische Enzyklopädie, München
2000
Kosch, Wilhelm, Biographisches Staatshandbuch. Lexikon der Politik, Presse und Publizistik,
Bd.1 und 2, München 1963
Schwarz, Albert, Die Zeit von 1918-1933. Erster Teil: Der Sturz der Monarchie. Revolution und
Rätezeit. Die Einrichtung des Freistaates (1918-1920), in: Spindler, Max (Hrsg.), Handbuch der
bayerischen Geschichte, Bd. 4, Teilband 1, München 1974, S. 387-449 Wenzel, Alfons, Bayerische Verfassungsurkunden. Dokumentation zur Bayerischen
Verfassungsgeschichte, 4. erg. Aufl. Stamsried 2002 www.verfassungen.purespace.de/bayern19-index.htm, aufgerufen am: 20.12.2003
- 3 - II.Vorwort
Die bayerische Verfassung aus dem Jahr 1919, die nach ihrem Entstehungsort auch als „Bamberger Verfassung“ bezeichnet wird, findet nicht viel Erwähnung in den Geschichtswerken. Ausschlaggebend für die geringe Beachtung sind die Aufsehen erregenden Ereignisse zur Zeit ihrer Entstehung: die revolutionären Vorgänge von 1918/1919 die das Ende der Monarchie in Bayern besiegeln. Zudem hat die Verfassung formal nur 27 Jahre Geltung, da sie schon am 2. Dezember 1946 durch die neue Verfassung des Freistaates Bayern ersetzt wird. Sie ist schon zu Beginn der Gleichschaltung der Länder durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 außer Wirkung 1 . Obwohl ihr sowohl in der Bevölkerung als auch in der Forschung kein hoher Stellenwert beigemessen wird, ist sie jedoch trotz allem „die erste demokratische Verfassung Bayerns“ 2 mit der sich der längst überfällige, „parlamentarisch-repräsentative, demokratische Verfassungsstaat“ 3 durchsetzt. Und obwohl sie nicht „eine tiefgreifende Zäsur oder gar einen Bruch [...]“ 4 für die Geschichte Bayerns bedeutet, so ist sie doch als „bedeutsamer Markstein“ 5 zu sehen. In ihr spiegelt sich der Geist einer neuen demokratischen Gesellschaft und eines neuen Staates mit geänderter Mentalität, der durch den Aufstieg der unteren und mittleren Schichten und den Abstieg der alten Führungsschichten und Eliten gekennzeichnet ist. Somit hat sie alle Berechtigung als „eine der geistigen Grundlagen“ 6 dieses Bundeslandes gesehen zu werden.
1 www.verfassungen.purespace.de/bayern19-index.htm
2 Wagenhöfer, Werner, Räterepublik oder parlamentarische Demokratie. Die „Bamberger“ Verfassung von 1919,
Bamberg 1999, S. 9
3 Bosl, Karl, Revolution und Verfassung 1918/19 in Bayern. Vortrag, gehalten am 6. Juni 1989 an der Universität
Bayreuth, in: Bosl, Erika (Hrsg.), Vorträge zur Geschichte Europas, Deutschlands und Bayerns, Bd. 2, Stuttgart
2000, S. 329
4 Ebd. S. 338
5 Ebd. S. 338
6 Wagenhöfer, Werner, (wie Anm. 2), S. 9
- 4 - III.Der zeitgeschichtliche Kontext Bestrebungen zur Verfassungsreform vor 1918 Die bayerische Verfassung von 1919 ist nicht etwa nur eine Konsequenz des Endes der Wittelsbacher Monarchie, sondern vielmehr auch Ergebnis eines schon früher einsetzenden Wandels der gesellschaftlichen Verhältnisse in Bayern. Der Erste Weltkrieg stellt durch seine Dauer und das scheinbar sinnlos gewordene Aufreiben von Mensch und Material extreme Anforderungen gerade an die mittleren und unteren Schichten der Bevölkerung und lässt diese an der Obrigkeit zweifeln. Der Ruf nach einer den neuen Verhältnissen angepassten Konstitution wird lauter. 7
Bereits vor dem Krieg hatten verschiedene Parteien wie SPD, Liberale oder Bauernbund Verfassungsreformen, beispielsweise die Einführung des Verhältniswahlrechtes oder „eine ausgewogene Repräsentation des bayerischen Sozialkörpers“ 8 , in der Reichskammer gefordert. Diese blieben jedoch ohne Erfolg. Im Ersten Weltkrieg selbst treten „solche Reformfragen gegenüber anderen Problemen in den Hintergrund [...]“ 9 . Als 1917 ein Ende der Kampfhandlungen absehbar ist, unternimmt die sozialdemokratische Fraktion einen ersten Vorstoß. Sie stellt den „Antrag Auer-Süßheim“, der „den Übergang von der konstitutionellen zur parlamentarischen Monarchie mit starker Zurückdrängung des monarchistischen und konservativen Moments im Staat“ 10 zum Ziel hat. Dieser wird ebenso abgelehnt 11 . Trotzdem werden die Reformen der Reichsratkammer und des Wahlrechts sowie die Parlamentarisierung weiter verfolgt und am 2. November in einem Abkommen zwischen Regierung und Landesparteien durchgesetzt 12 . Nachdem Staatsrat als auch 2. Kammer dem Gesetzesentwurf schon zugestimmt haben, wird die Zustimmung der 1. Kammer für den 8. November erwartet. Dazu kommt es aufgrund der Unruhen des 7. November jedoch nicht mehr.
2. Die Revolution von 1918 in Bayern
1918 kommt in Deutschland angesichts des sich abzeichnenden militärischen Zusammenbruchs Kriegsmüdigkeit und Resignation auf. Da jedoch ein Ende der Waffenstillstandsverhandlungen noch nicht absehbar ist, treten in München unter der Führung von Kurt Eisner „kleine politische Zirkel“ zusammen, die Beratungen anstellen „wie man dem sinnlosen Blutvergießen ein Ende bereiten könne“ 13 . Eisner, der Vorsitzende der USPD in Bayern, beginnt ab dem 2. November
(Hrsg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4, Teilband 1, München 1974, S. 283-386, hier S. 381
8 Ebd. 381
9 Ebd. 381
10 Ebd. 381
11 Ebd. 381
12 Ebd. S. 381f.
13 Feldmeier-Gigl-Kleber-Musselmann-Rattelsdorfer, Abitur - Training Geschichte. Vom Kaiserreich bis zum
Zweiten Weltkrieg (1871-1938). Bayern auf dem Weg zum modernen Staat, 4. Auflage, Freising 1993, S. 157
Arbeit zitieren:
Carolin Patzner, 2004, Die bayerische Verfassung 1919, München, GRIN Verlag GmbH
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