Korruptionsprävention im Unternehmen


Seminararbeit, 2013

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
1.4 Thematische Abgrenzungen

2 Grundlagen
2.1 Der Begriff Korruption
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Ursachen von Korruption
2.4 Schaden durch Korruption
2.5 Notwendigkeit von Korruptionsprävention

3 Präventive Maßnahmen im Unternehmen
3.1 Schwachstellenanalyse
3.2 Transparenz
3.3 Unternehmenskultur und Verhaltensrichtlinien
3.4 Organisatorische Grundprinzipien
3.4.1 Job Rotation
3.4.2 Vier-Augen-Prinzip
3.4.3 Funktionstrennung
3.5 Beauftragter (Compliance Officer)
3.6 Hinweisgebersysteme
3.7 Personalpolitik
3.8 Red Flags
3.9 Kontrolle
3.10Sanktionen

4 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Thema Korruption ist immer aktuell, gleichwohl mag niemand zu sagen, ob die Zahl der Fälle von Korruption in Unternehmen zugenommen hat oder nicht, eine hohe Dunkelziffer wird vermutet.

Die Folgen von Korruption sind gewaltig, die materiellen und immateriellen Schäden sowohl für die Unternehmen selbst, für den Wettbewerb und die Gesellschaft. Deshalb ist eine effektive Bekämpfung von Korruption notwendig. Dazu dienen neben den Strafgesetzen insbesondere die Maßnahmen innerhalb der Unternehmen, welche im Gegensatz zu den repressiven Maßnahmen des Strafrechts auf eine Prävention von Kor- ruption abzielen.

Die gestiegene Aufmerksamkeit in den Medien und in der Öffentlichkeit bei dem The- ma Korruption prägt das wirtschaftliche Handeln immer mehr, der Druck auf die Unter- nehmen wächst. Gleichzeitig wird durch die zunehmende Internationalisierung und mo- derne Informations- und Kommunikationstechnik der unerlaubte Zugriff auf Unterneh- menswerte erleichtert.

Die hohen Schäden die Korruption in Unternehmen anrichtet, führen bei Unternehmen zur Einrichtung eigener Abteilungen oder ganzer Bereiche welche sich mit der Prävention und der Schadensminimierung beschäftigen.

Die großen, prominenten Wirtschaftsstrafverfahren haben in den Unternehmen zu einer Sensibilisierung geführt. Gleichzeitig besteht Unsicherheit darüber welche der bewährten Praktiken und Verhaltensweisen erlaubt sind, und welche nicht.

Die Verantwortlichen in Unternehmen müssen sich mit präventiven Maßnahmen befassen, egal ob dies aus Einsicht geschieht oder nicht.

1.1 Problemstellung

„Korruption hat Konjunktur“1. Um Korruption Einhalt zu gebieten reicht es nicht aus repressiv zu reagieren. Vielmehr muss durch Prävention basierend auf einer umfassen- den, korruptionsverhindernden Strategie eine effektive Korruptionsbekämpfung erfol- gen, anhand einer realistischen Bestandsaufnahme sowie einer genauen Analyse von aufgedeckten Fällen und deren Ursachen. Beginnend mit Kontrollen, welche auf die

Entdeckung von Korruption angelegt sind haben sich präventive Maßnahmen anzu- schließen. Zugleich müssen die Beseitigung von Informations- und Ausbildungsdefizi- ten, sowie die Schließung von einschlägigen straf- und prozessrechtlichen Gesetzeslü- cken erfolgen.

1.2 Zielsetzung

Ziel dieser Seminararbeit ist die Beschreibung präventiver Maßnahmen die ein Unter- nehmen ergreifen kann um diese in eine eigene Strategie zur Korruptionsprävention im Unternehmen aufzunehmen. Die unterschiedlichen Maßnahmen werden möglichst kurz beschrieben, die Aufzählung ist keinesfalls als eine abschließende Auflistung zu be- trachten.

1.3 Vorgehensweise

Zu Beginn wird die Problematik einer eindeutigen Definition des Begriffs Korruption dargestellt. Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen, die Ursachen für Korruption und der Schaden der durch Korruption entsteht aufgezeigt, sowie die Notwendigkeit einer wirkungsvollen Prävention dargestellt. Danach werden einzelne präventive Maßnahmen dargestellt, deren Vor- und Nachteile aufgezeigt. Zuletzt schließt die Arbeit mit einer Zusammenfassung der Erkenntnisse und einem Fazit ab.

1.4 Thematische Abgrenzungen

Die vorliegende Arbeit befasst sich ausschließlich mit der Korruption in der Privatwirtschaft, spart den Bereich von Behörden und Amtsträgern in der öffentlichen Verwaltung aus. Zudem wird zwar ein internationaler Bezug hergestellt, allerdings stehen Unternehmen in Deutschland im Fokus dieser Arbeit.

2 Grundlagen

Um einen Einblick in das Thema Korruption zu erhalten, ist es notwendig die wichtigsten Grundlagen zu erläutern. Die unterschiedliche Definition von Korruption, die Ursachen und die verursachten Schäden zählen dazu. Die Notwendigkeit von korruptionspräventiven Maßnahmen ebenso.

2.1 Der Begriff Korruption

Der Begriff Korruption ist ein unscharfer Begriff, es gibt keine allgemeingültige, ein- heitliche oder gar gesetzliche Definition. Im Strafgesetzbuch ist der Begriff Korruption nicht zu finden. Vielmehr hängt die eigentliche Definition von den jeweiligen Akteuren und deren Maßstäben ab. Von dem Maßstab nachdem die Betrachtung erfolgt hängt ab, wann ein Verhalten als korrupt zu beurteilen ist, was eine eindeutige, einheitliche Be- stimmung schwierig macht.

Grundsätzlich zielen die meisten Definitionen allgemein und im weitesten Sinn auf jede Form des Machtmissbrauchs zur Verschaffung unangemessener Vorteile ab.2 Das Bun- deskriminalamt präzisiert Sachverhalte anhand spezifischer Korruptionsmerkmale. Die kriminologische Definition versteht Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Am- tes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".3

2.2 Rechtliche Grundlagen

Nach dem Bundeslagebericht Korruption sind bei den im Jahr 2011 geführten Korruptionsverfahren zu denen Angaben zum Verfahrensursprung gemacht wurden, in etwa 60% aufgrund externer Hinweise erfolgt, in den übrigen Fällen wurde ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet.4

Die Einleitung von Ermittlungsverfahren von Amts wegen spielt in Korruptionsstrafsachen eine erhebliche Rolle. Grund dafür ist, dass Personen die von korruptiven Praktiken Kenntnis erlangen oftmals keine Strafanzeige erstatten.5 In Korruption verwickelte Personen hingegen, wollen sich nicht selbst belasten und zeigen nicht an. Personen die nicht in Delikte involviert sind zeigen diese nicht an, da sie Unannehmlichkeiten für ihr Unternehmen, ihre Behörde oder die eigene Person befürchten.6

Eine als Korruption bezeichnete Handlung umfasst strafrechtliche Tatbestände wie die Korruptionsdelikte: Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung und besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 331-335 StGB). Daneben sind die so genannten Begleitdelikte wie Unterschlagung (§ 246 StGB), Er- pressung (§ 253 StGB), Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Wettbewerbseinschränkende Absprachen bei Aus- schreibungen (§ 298 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB), Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB), Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (§ 357 StGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zu nennen.7

Darüber hinaus sind für die Bekämpfung von Korruption auf internationaler Ebene das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechlichkeit (IntBestG) und das EUBestechungsgesetz (EUBestG) relevant.8

2.3 Ursachen von Korruption

Für die Erklärung der Ursachen von korruptivem Verhalten kann auf keine allgemein anerkannte differenzierte und empirisch fundierte Theorie zurückgegriffen werden, allerdings zeigen sich immer wieder bestimmte Merkmale für ein solches Verhalten. Diese Merkmale können in drei Ebenen eingeteilt werden: gesamtgesellschaftliche, institutionelle und die individuelle Ebene.9

Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene wird ein Zusammenhang zwischen dem Umfang von Staatstätigkeit und Korruption angenommen. Je mehr sich der Staat in das wirt- schaftliche und gesellschaftliche Leben einmischt, desto mehr wächst die Gefahr von Korruption.10 Neben einer mangelnden strafrechtlichen Kontrolle11 und der daraus re- sultierenden geringen Wahrscheinlichkeit der Entdeckung, einem starken Anstieg von rechtlichen Regelungen12, einem zunehmenden „Werteverfall“13, fehlendes Unrechts- bewusstsein und einem Trend zum Eigennutz, werden auch das negative Vorbild aus der Politik, sowie die Geschäftsmoral in der Wirtschaft, welche für wirtschaftlichen Erfolg auch Regelverstöße billigend in Kauf nimmt als ursächlich für Korruption ange- führt.14

Auf institutioneller oder unternehmensinterner Ebene liegen die Ursachen häufig in ei- nem schlechten Arbeitsklima, welches zu mangelnder Loyalität führt, bei zu niedrigen Löhnen, aber auch Frust, Unzufriedenheit, fehlende Aufstiegschancen oder Angst gesteckte Ziele nicht zu erreichen. Zusammen mit fehlenden Kontrollen bedingt durch mangelnde Sensibilität für die Gefahr der Wirtschaftskorruption erhöht sich diese.15

Bei den individuellen Ursachen spielen das Profitstreben der Täter16, die Gewinnmehrung und -sicherung17, finanzielle Notlage18 (etwa durch einen überhöhten Lebenswandel, Suchtproblematiken etc.), aber auch Unwissenheit über Rechtslage und interne Vorschriften eine tragende Rolle.19

2.4 Schaden durch Korruption

Bei Korruptionsstraftaten ist die Feststellung der verursachten Schäden weitaus schwie- riger als bei anderen Delikten. Korruption verursacht materielle und immaterielle Schä- den. Materielle Schäden lassen sich wie auch die immateriellen Schäden nicht genau angeben. Bei bekannt gewordenen Korruptionsdelikten wird die Strafverfolgung häufig beschränkt und der verbleibende Schaden häufig nicht vollständig ermittelt, die hervor- gerufenen Schäden durch im Dunkelfeld verbleibende Korruptionsdelikte sind unbe- kannt.20

[...]


1 (Bannenberg 2007), S. 11.

2 Vgl. (Noack 1997), S. 23ff.

3 Vgl. (Vahlenkamp/Knauß 1995), S. 20f.

4 Vgl. (Bundeskriminalamt 2011), S. 19.

5 Vgl. (Bannenberg 2002), S. 141.

6 Vgl. (Dölling 2007), S. 34.

7 Vgl. (Bekemann 2007), S. 2; (Ignor 2011), S. 12-13; (Wirth 2011), S. 340.

8 Vgl. (Bundeskriminalamt 2011), S. 5.

9 Vgl. (Dölling 2007), Rn. 45-49.

10 Vgl. (Dölling 1996), C31.

11 Vgl. (Stanitzek 2013), S. 17.

12 Vgl. (Dölling 1996), C31.

13 Vgl. (Vahlenkamp/Knauß 1995), S. 45.

14 Vgl. (Dölling 2007), Rn. 45-46.

15 Vgl. (Dölling 2007), Rn. 47.

16 Vgl. (Vahlenkamp/Knauß 1995), S. 45.

17 Vgl. (Vahlenkamp/Knauß 1995), S. 45.

18 Vgl. (Freymann 2011), S. 6.

19 Vgl. (Dölling 2007), Rn. 48.

20 Vgl. (Bannenberg 2002), S. 240.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Korruptionsprävention im Unternehmen
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Wirtschaftsstrafrecht
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
25
Katalognummer
V264613
ISBN (eBook)
9783656539629
ISBN (Buch)
9783656542797
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korruption;, Prävention;, Compliance;, Wirtschaftsstrafrecht;, Korruptionsprävention;, Anti;, Unternehmen;
Arbeit zitieren
M.A.; Dipl. Betriebswirt (FH) Tobias Locker (Autor:in), 2013, Korruptionsprävention im Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264613

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