Wohlstand ohne Wachstum?

Zur Diskussion über alternative Modelle der Berechnung des Bruttoinlandprodukts


Masterarbeit, 2013

67 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einführung

I. Traditionelle Konzepte der Wohlstandsmessung
1. Definition des Wohlstandes und des Wirtschaftswachstums
2. Klassisches Model der Berechnung des Bruttoinlandprodukts
3. Integrierter Wohlstandindex und Set von Schlüsselindikatoren als Konzepte der Wohlstandsmessung

II. Rechtliche Aspekte des Wohlstandes und Wachstums
1. Nationale rechtliche Aspekte
2. Internationale rechtliche Aspekte

III. Kritik an traditionelle Konzepte der Wohlstandsmessung
1. Konzeptionelle Kritik
a. Kritik der Verwendung des Bruttoinlandsprodukts als Wohlstandsindikator
b. Kritik der Verwendung des Integrierten Wohlstandsindexes und des Sets von Schlüsselindikatoren
2. Empirische Überprüfung der Kritik
a. Überblick über die Industriestaaten
b. Betrachtung der Lage in der Bundesrepublik Deutschland
3. Vergleichskriterien zur alternativen Konzepte

IV. Alternative theoretische Modelle und Konzepte für die Wohlstandmessung
1. Beschreibung von ausgewählten theoretischen Modelle und Konzepte
a. Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI)
b. Der Genuine Progress Indicator (GPI) für die USA
c. Der Nationale Wohlstandsindex in Deutschland (NAWI D) nach Horst Opaschowski
d. Der Wohlstandsindikatorensatz der Enquete – Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“ des Deutschen Bundestages (WIS)
e. Das Wohlstandsquintett des „Denkwerkes für Zukunft“ (WQ)
2. Vergleich von beschriebenen theoretischen Modelle und Konzepte gemäß den ausgewählten Kriterien

Fazit

Quellenverzeichnis

Abstract

Einführung

Am 1. und 2. Oktober 2013 fand in Kiel das sechste Global Economic Symposium (GES) statt. Diese Konferenz wird seit 2008 vom Institut für Weltwirtschaft organisieret wird und deren Teilnehmer gehören zu den prominentesten Politiker, Unternehmer und Wirtschaftswissenschaftler der Welt. Sie wird darauf gerichtet, die umsetzbaren Lösungen für die aktuellen globalen Probleme zu erarbeiten. Neben der Gefahr einer neuen Rezession der Weltwirtschaft und den Finanzprobleme der Eurozone gehörte in diesem Jahr auch die Neudefinierung des gesellschaftlichen Wohlstandes zu den Hauptthemen des Symposiums. Dabei herrschte die Einigkeit zwischen den Teilnehmer, dass solche traditionelle Wohlstandsindikatoren wie das Bruttoinlandsprodukt veraltet geworden sind.

Dieses Beispiel bestätigt die Annahme, dass die Probleme der Neubestimmung des Wohlstandes oder des Erreichens des Wohlstandes ohne Wachstum immer noch aktuell bleiben. Mittlerweile haben mehrere Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler unterschiedliche theoretische Modelle und Konzepte vorgeschlagen, die die gesellschaftliche Wohlfahrt in alternativer Weise berechnen sollen. In diesem Bezug entsteht aber die Frage, ob alle dieser Modelle und Konzepte verlässliche Wohlstandsalternativen darstellen und überhaupt praktisch verwendbar sind. Hierbei lässt sich die folgende Forschungsfrage des vorliegenden Aufsatzes formulieren: welches alternative Modell der Wohlstandmessung das Wohlfahrtsniveau einer Gesellschaft umfassender und angemessener widerspiegeln kann?

Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden vor allem der klassische Wohlstandsbegriff sowie andere traditionelle Wohlstandskonzepte genau definiert. Darin werden auch internationale und nationale rechtliche Aspekte des Wohlstandes einbezogen. Hierbei werden nur solche internationalen Rechtsakte berücksichtigt, an die die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist. Im folgenden Kapitel werden die theoretische Kritik der traditionellen Wohlstandskonzepte und entsprechende empirische Daten von Industriestaaten dargestellt Auf ihren Grund zum Vergleich von alternativen Konzepten ausgearbeitet. Im letzten Kapitel werden ausgewählte alternative Modelle und Konzepte ausführlich beschrieben und bewertet. Aufgrund der vorliegenden Bewertung, die auch in tabellarischer Form dargestellt wird, wird das Endergebnis gemacht beziehungsweise die Forschungsfrage beantwortet.

Als Quellen werden Monographien und wissenschaftliche Aufsätze verwendet, wo entsprechende alternative Modelle und Konzepte beschrieben werden. Zudem werden Gesetzestexte und von unterschiedlichen Institutionen erhobene statistische Datensätze als Hilfsmittel berücksichtigt und angeführt.

I. Traditionelles Konzept der Wohlstandsmessung

Heute wird der Begriff des Wohlstands häufig in der Presse und im Fernsehen verwendet. Das Konzept der Wohlstandsmessung als solche entstand im 16. Jahrhundert und schloss damals drei Dimensionen ein: „gutes und glückliches Leben“, „körperliches Wohlbefinden“ und „moralischer Anstand“. Im Laufe des 18. und 19. Jahrhundert verengte sich der Begriff der Wohlstandmessung auf die materielle und wirtschaftliche Sichtweise (vgl. Opaschowski 2013: 34). Das moderne Konzept des Wohlstandes, die in Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaften weitgehend akzeptiert wird, ruht vor allem auf den Begriffen des Bruttoinlandsprodukts und Wirtschaftwachstums. Der erste Begriff dient der Bestimmung des aktuellen Wohlstandsvolumens einer Gesellschaft und der zweite Begriff der Bestimmung der Wohlstandsvergrößerung. Somit sind Wohlstand und Wachstum in dem in modernen Wirtschafts- und Sozialwissenschaft herrschenden Konzept eng miteinander verbunden.

1 Definition des Wohlstandes und des Wirtschaftswachstums

Der Wohlstand einer Gesellschaft wird durch eine Reihe von Maßzahlen für die Lebensqualität der Bevölkerung bestimmt. Dabei ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) die wichtigste Größe, weil es den wirtschaftlichen Wert für Güter und Dienstleistungen beziffert, die auf dem Markt gehandelt werden. Sie werden auf dem Markt darum gehandelt, weil sie für Konsumenten wertvoll wird. Die entsprechenden Güter und Dienstleistungen werden darum wertvoll, weil sie die Lebensqualität verbessern und gleichzeitig eine Symbolsprache liefern, die die Kommunikation über sozialen Status sowie Sinn und Ziel im Leben definiert. Aus der hohen Lebensqualität in der materiellen Hinsicht und der entsprechenden Symbolkommunikation folgt logischerweise das hohe Wohlstandsniveau (vgl. Jackson 2011: 26, 67). Außerdem erfolgt die Messung des Bruttoinlandsprodukts nach den international und europäisch harmonisierten und allgemein anerkannten volkswirtschaftlichen Rechnungsregeln. Dadurch wird die wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft mit der Einbeziehung der Entwicklung von Erwerbstätigkeit, Einkommen, Konsum, Sparen, Investitionen, Vermögen, Steuereinnahmen und Staatsausgaben in konsistenter Weise dargestellt (vgl. Butzmann/Schulte/Wahl 2011)

Zu dem Wohlstand werden auch solche Indikatoren herangezogen, die nicht in Geldeinheiten bewertet werden können. Dazu zählt beispielsweise die Anzahl der Ärzte und Krankenhäuser je Einwohner, die Anzahl der Schulen und Hochschulen je Einwohner und die Anzahl der Sport- und Kulturstätten je Einwohner (Hohlstein 2009: 769). Die genannten Indikatoren sind dabei nicht erschöpfend. Obwohl diese Kriterien nicht in Geldeinheiten ausgeprägt werden können, ist ihr Wert trotzdem eher materiell als geistlich und von der Größe des BIP größtenteils abhängig. Beispielsweise werden die staatlichen Ausgaben für unterschiedliche soziale Bereiche in den prozentualen Anteilen zum Bruttoinlandsprodukt oftmals gemessen. Somit wird es besagt, dass die zumindest materielle Lebensqualität der Bevölkerung sich mit der Zunahme des Bruttoinlandsprodukts erhöht.

Eine andere Definition bezieht sich auf die Wohlstandsgesellschaft und bezeichnet diese als eine Gesellschaft, deren Bürgern ihre materiellen Bedürfnisse befriedigen können, die weit über dem Existenzminimum liegen (Opaschowski 2013: 34). Somit betrachtet diese Definition den Wohlstand auch als eine materielle Kategorie, die stark mit dem Konsumvolumen verbunden ist.

Moderne Volkswirtschaftslehre definiert das Wirtschaftswachstum als Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukts zwischen zwei aufeinander folgenden Perioden, die in der Regel Monate und Jahre sind. Die Zunahme des BIP kann auf den vermehrten Einsatz von Produktionsfaktoren „Kapital“[1]und „Arbeit“[2]sowie auf die Verwendung neuer Produktionstechnologien zurückgeführt werden. Wenn das Bruttoinlandsprodukt parallel zur Bevölkerung wächst, wird es als extensiv betrachtet. Das intensive Wachstum liegt dagegen dann vor, wenn das Bruttoinlandsprodukt sich erhöht und die Bevölkerung dabei konstant bleibt oder sich sogar mindert (Hohlstein 2009: 768). Das Wirtschaftswachstum und somit das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts wird durch die folgenden Faktoren determiniert (vgl. Hohlstein 2009: 347, 737 – 738):

- Sachkapital, das Produktionsmitteln einschließt, die für die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen eingesetzt werden;
- Humankapital, das alle Fachkräfte umfasst, an denen bestimmtes technologisches Wissen gebunden wird;
- Grad des Wettbewerbes auf Arbeits-, Kapital-, Güter- und Dienstleistungsmärkten;
- Freihandel von Waren, Dienstleistungen und Wissen, indem unterschiedliche Formen der staatlichen Regulierung in diesem Bereich reduziert werden;
- Qualität der öffentlichen Infrastruktur, die unter anderem Anlagen, Ausrüstungen, Energieversorgung, Verkehrsbedienung, Nachrichtenübermittlung, Forschungs-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen einschließt;
- Ausgestaltung des Steuersystems;
- Stabilität des politischen Systems.

Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts kann durch bestimmte politische Maßnahmen eines Staates erreicht werden, die auf Förderung der oben erwähnten Determinanten gerichtet sind. Dazu gehören die Bewirkung der Preisstabilität und der hohen Offenheit in Bezug auf den Handel des Landes mit Gütern, Dienstleistungen und Kapital, solide Finanzierung der öffentlichen Haushalte mit der Vermeidung der hohen staatlichen Verschuldung, die Ermöglichung einer hohen Effizienz der privaten Investitionen in physisches Kapital sowie die Förderung der hohen Bildungsstandards und der Wissensbestände in der Form von Bibliotheken, Patenten und Forschungsstrukturen. Außerdem spielen die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, die Subventionierung besonderer innovativer Investitionen und die Ansiedlung von bestimmten Forschungsaktivitäten mit dem entsprechenden Einsatz von Facharbeitskräften eine wichtige Rolle (vgl. Alisch 2004: 3252 – 3254).

Es wird offensichtlich, dass das Bruttoinlandsprodukt im klassischen Sinn als der Hauptindikator für den Wohlstand der Bevölkerung angesehen wird und eine Schlüsselbedeutung bei der Wachstumspolitik eines Staates hat. In diesem Bezug soll das BIP als wirtschaftlicher Begriff näher betrachtet werden.

2. Klassisches Model der Berechnung des Bruttoinlandprodukts

In moderner Volkswirtschaftslehre gilt das Bruttoinlandsprodukt als das Maß für die gesamte wirtschaftliche Leistung in einem Wirtschaftsgebiet[3]in einer Periode, die in der Regel ein Jahr beträgt. Die Berechnung des BIP besteht aus Entstehungs- und Verwendungsseite, die selbständige Berechnungsarten sind und deren Werte bei der Ermittlung des Bruttoinlandsprodukts nicht miteinander addiert werden. Zur Entstehungsseite gehört die Berechnung und Darstellung der Produktionsdimension des Bruttoinlandsprodukts. Diese schließt die Werte der Güter, die von inländischen Wirtschaftseinheiten in einzelnen Wirtschaftsbereichen in der Berichtsperiode produziert wurden, abzüglich ihrer Vorleistungen ein. Die entsprechenden Werte werden um Bankgebühren, nichtabziehbare Umsatzsteuer, Importsabgaben, Verbrauchersteuern und staatliche Geldzahlungen und geldwerte Vorteile, die bei der Produktion entsprechender Waren und Dienstleistungen geleistet werden, korrigiert (vgl. Alisch 2004: 525 – 526, 529, 895, 1321, 2411, 2865).

Zur Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts gehören die Art und Weise der Verwendung der erzeugten Waren und Dienstleistungen. Die Verwendungsseite schließt Konsumausgaben privater Haushalte, privater Organisationen ohne Erwerbszweck und des Staates, Investitionen, die für Produktionsanlagen verwendet werden, Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen sowie das Saldo aus Ausfuhr und Einfuhr im Waren- und Dienstleistungsverkehr ein (vgl. Alisch 2004: 262, 525 – 526, 3208). Somit bezieht sich die Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts direkt auf die Wohlstandsmessung. Die Steigerung des gesellschaftlichen Wohlstands im traditionellen Sinn ist mit der Erhöhung der Konsumausgaben in einer Gesellschaft verbunden. Außerdem wird bezüglich der Industriestaaten festgestellt, dass die Steigung der Güterproduktion und mit ihr des Einkommens und Konsummöglichkeiten breiter Bevölkerungsschichten zur allgemeinen Erhöhung des gesellschaftlichen Gesundheits- und Bildungszustandes, der Erhöhung der Lebenserwartung und der Verbesserung von Arbeitsbedingungen sowie individuellen und politischen Freiräume führt (Butzmann/Schulte/Wahl 2011: 11). Andererseits resultiert dies in der Vergrößerung der Produktion von Waren und Dienstleistungen, was nicht nur den vermehrten Einsatz von bereits erwähnten Produktionsfaktoren „Kapital“ und „Arbeit“ sowie neuer Technologien, sondern auch den vermehrten Einsatz von Ressourcen bedeutet. Die Folgen solcher Entwicklung werden in Kapitel II ausführlich betrachtet.

3. Integrierter Wohlstandindex und Set von Schlüsselindikatoren als Konzepte der Wohlstandsmessung

Neben dem Bruttoinlandsprodukt gibt es noch zwei im Sozialwissenschaften akzeptierte Konzepte, die als Indikatoren des gesellschaftlichen Wohlstandes dienen können: „integrierter Wohlstandsindex“ und „Set von Schlüsselindikatoren“. „Integrierter Wohlstandsindex“ ist ein Index des Wohlstands, der seinerseits entweder durch die sogenannte BIP-Revision oder die Zusammenfassung von Mehrkomponentenindikatoren gebildet werden kann. Bei der BIP-Revision werden die Werte von Hausarbeit, höherer Bildung, Infrastrukturdienstleistungen und ehrenamtlicher Arbeit zum Bruttoinlandsprodukt addiert und gleichzeitig ökonomische und soziale Kosten der Arbeitslosigkeit sowie unterschiedliche Kosten gesellschaftlicher (beispielsweise Ausgrenzungskosten, Krankheitskosten) und ökologischer (beispielsweise Entwaldungskosten, Klimaerwärmungskosten) Schäden vom BIP abgezogen. Der Wert des Wohlstands wird somit in einer Währungssumme ausgeprägt. Im Rahmen der Ermittlung des Mehrkomponentenindikators werden mehrere Einzelindikatoren zu einem Gesamtindex zusammengefasst, der nicht eine monetäre Ausprägung hat, sondern in Punktwerten ausgewiesen wird. Zu den Einzelindikatoren, die in Bereiche wie Einkommensniveau, Einkommensverteilung, sozialer Zusammenhalt, Gesundheitszustand, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch verteilt werden, gehören unter anderem Pro-Kopf gemessenes BIP, Konsumausgaben, Armutsquote, Langzeitarbeitslosenquote, Lebenserwartung, Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) und Erdölverbrauch (vgl. Butzmann/Schulte/Wahl 2011: 19 – 20).

Das „Set von Schlüsselindikatoren“ ist die Gesamtheit von selbständigen Einzelindikatoren, die repräsentativ für ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Dimensionen des Wohlstands gelten können. Dabei werden die Indikatoren nicht in einem Gesamtindex erfasst, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander. Beispielsweise kann das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner als Indikator für Einkommensniveau einer Bevölkerung dienen, und die Lebenserwartung - als Schlüsselindikator für den Gesundheitszustand einer Bevölkerung. Manchmal können auch Mehrkomponentenindikatoren oder Indexe als Schlüsselindikatoren für Teilbereiche des Wohlstands verwendet werden. So wird zum Beispiel in der ökologischen Dimension die Entwicklung der Artenvielfalt mit einem Biodiversitätsindex gemessen (vgl. Butzmann/Schulte/Wahl 2011: 20 – 21).

I. Rechtliche Aspekte des Wohlstands und Wachstums

Da der Wohlstand einer Gesellschaft eine wichtige Bedeutung für ihre Stabilität hat und für ihren politischen und rechtlichen Frieden sorgt, werden mehrere Dimensionen dieser Erscheinung und die mit ihr eng verbundenen Kategorien durch nationale und internationale Rechtsnormen geregelt. Das vorliegende Kapitel behandelt rechtliche Aspekte, die unter den traditionellen Konzepten, vor allem dem Bruttoinlandsprodukt und Befriedigung materieller Bedürfnisse, subsumiert werden können. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass mehrere internationale und nationale Rechtsnormen solche Grundrechte und Grundfreiheiten erklären, die als Wohlstandsdimensionen im Rahmen alternativer Modelle und Konzepte ausgelegt werden können.

In der Bundesrepublik Deutschland enthalten das Grundgesetz (BGBl. 1949 S. 1) und das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (StabG) (BGBL. I S. 582) die entsprechenden Normen. Es ist bemerkenswert, dass der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keine Grundrechte enthält, die sich direkt auf den Wohlstand im materiellen Sinn beziehen. Im Bereich des Europarechts erklären der Vertrag über die Europäische Union (ABL. Nr. C 306 S. 1, ber. ABl. 2008 Nr. C 111 S. 56 u. ABl. 2009 Nr. C 290 S. 1) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. Nr. C 303 S. 1) mehrere Dimensionen des Wohlstandes als Ziele der Europäischen Union. Im Bereich des internationalen Rechts verankern vor allem der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.12.1966 (UNTS Vol. 992 p. 3), den auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, sowie die revidierte Europäische Sozialcharta vom 03.05.1996 (SEV Nr. 163 (ESC revidiert)), die von der BRD nur in der ursprünglichen Fassung vom 18.10.1961 ratifiziert wurde, den Anspruch jeder Person auf Wohlstand.

1. Nationale rechtliche Aspekte

Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft wurde von einem Gesetzesentwurf zur Neufassung des Artikels 109 des Grundgesetzes begleitet, der den Verfassungsbegriff des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes als ein Ziel der Haushaltswirtschaft durch Absatz 2 des vorliegenden Artikels eingeführt hat (vgl. Mahrenholz 1989: 1318). Gleichzeitig dienen die Normen dieses Gesetzes der Erfüllung des Auftrages von Artikel 109 Abs. 4 des Grundgesetzes, indem die Grundsätze für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft aufgestellt werden sollen (vgl. Heintzen 2012: 1192). Gemäß § 1 des StabG schließt das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliche Gleichgewicht sowie das angemessene Wirtschaftswachstum ein. Die vorliegenden Gleichgewichtsziele bilden eine theoretische Konstruktion, die als „magisches Viereck“ bekannt ist. Während den letzten Jahre wächst die Annahme im Rechts- und Sozialwissenschaften, dass das „Viereck“ auf „Fünfeck“ erweitert werden sollte, indem die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt als Ziel der gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts addiert werden müsste. Somit wird eine positive Entwicklung im ökologischen Bereich als Gewähr des gesellschaftlichen Wohlstands betrachtet (vgl. Kirchhof 2010: 1454; Vogel 1990: 14).

Trotzdem ist der Verfassungsbegriff des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes nicht an die vorliegende Definition gebunden, weil sie im untergeordneten Gesetz angeführt wird (vgl. Mahrenholz 1989: 1326). Außerdem stellt die praktische gleichzeitige Realisierung der vier gesetzlichen Gleichgewichtsteilziele und des theoretisch ausgearbeiteten Ziels der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt einen Idealzustand dar, weil sie in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen, was ihr gleichzeitiges Erreichen erheblich erschwert. Art. 109 Abs. 4 ist auch keine Befugnisnorm, weil er keine rechtlichen Vorgaben dazu enthält, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht erreicht werden soll. Als einzige Verfassungsmaßnahme, die in Art. 109 Abs. 3 besonders genannt wird, kann die Konjunkturpolitik des Bundes und der Länder betrachtet werden (Heintzen 2012: 1192 – 1193). Zu den einzelnen Maßnahmen der Konjunkturpolitik, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht fördern sollen, gehört unter anderem die Finanzplanung der Haushaltswirtschaft (§9 StabG), die Beschleunigung der Planung des Investitionsvorhabens bei Verschlechterung der außenwirtschaftlichen Konjunktur (§ 11 StabG), Gewährung der Finanzhilfen, die dem Wachstum von Betriebe oder Wirtschaftszweigen dienen, bei Bedarf (§ 12 StabG), Bildung eines Konjunkturrates, der die Beratung bezüglich der konjunkturpolitischen Maßnahmen durchführt (§18 StabG).

Somit enthalten das Grundgesetz und das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft keine direkte Definition des Wohlstandes und begründen keinen Anspruch einer Person darauf und keine Verpflichtung des Staates dazu. Nur das Wirtschaftswachstum wird als ein der Verfassungszielen bei der Erhaltung der marktwirtschaftlichen Ordnung betrachtet, das gleichzeitig mit dem stabilen Preisniveau, dem hohen Beschäftigungsstand und dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht kaum zu erreichen ist. Im Großen und Ganzen können die im Grundgesetz und im StabG festgelegten Maßnahmen ausschließlich der Förderung des Wohlstandes im materiellen Sinn dienen.

Es ist auch bemerkenswert, dass es keine direkten rechtlichen Bindungen zur Berechnung des Bruttoinlandsproduktes gibt. Nur das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz oder BStatG) (BGBl. I S. 462, ber. 565) regelt die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes, das für die Berechnung des BIP zuständig ist. Gemäß §2 Abs. 3 des BStatG werden die Aufgaben nach der Anforderungen der fachlich zuständigen Bundesminister auf der Grundlage der jeweils sachgerechten Methoden durchgeführt. Somit ist es vorstellbar, dass das Bruttoinlandsprodukt vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers ermittelt wird. Außerdem bestimmt das Bundesstatistikgesetz Anordnung, Geheimhaltung, Unterrichtung und Verbot der Reidentifizierung als Hauptgrundsätze der Arbeit des Statistischen Bundesamtes, die auch bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes verwendet werden.

2. Internationale rechtliche Aspekte

Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Vertrages über die Europäische Union erklärt solche materielle und immaterielle Dimensionen des gesellschaftlichen Wohlstandes wie Sicherheit, nachhaltige Entwicklung, Vollbeschäftigung, sozialer, wissenschaftlicher und technischer Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und sozialer Schutz. Außerdem gehören ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung jeglicher Art zu den wichtigsten Bedingungen für das Erreichen des Wohlstandes. Die Politik der Europäischen Union in allen Bereichen, insbesondere Wirtschafts-, Währungs-, Sozial-, und Arbeitsmarktpolitik, sollen gemäß den vorliegenden Zielen gestaltet werden. Insgesamt wird der Wohlstand als das höchste politische Ziel bestimmt. Der unmittelbare Wohlstandsbegriff wird dabei nicht verwendet.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen für jede Person, die in der Europäischen Union einen rechtsmäßigen Wohnsitz hat (Artikel 34 Abs. 2). Darüber hinaus werden die Rechte für soziale Sicherheit und für würdiges Leben sowie den sozialen Schutz für die folgenden Bevölkerungskategorien gesondert erklärt: Kinder (Artikel 24 Abs. 1), ältere Menschen (Artikel 25), Personen mit Behinderungen (Artikel 26) und Familien (Artikel 33 Abs. 1).

Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte garantiert jedem das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Gemäß der vorliegenden Rechtsnorm schließt dieser Standard Ernährung, Bekleidung, Unterbringung und insbesondere die Sicherung von ausreichendem Nahrungsbedarf ein. Das Recht auf Verbesserung der Lebensbedingungen wird auch gewährt. Außerdem werden die Staaten, die den Pakt ratifiziert haben (Vertragsstaaten), zur Gewährleistung der Verwirklichung dieser Rechte verpflichtet. Außerdem werden die bestimmten Maßnahmen zur Erzeugung und Verteilung von Nahrungsmitteln vorgeschrieben, die zur Bekämpfung des Hungers erforderlich sind. Artikel 12, 13 und 15 des Paktes gewährleisten jedem entsprechend das Recht auf körperliche und geistliche Gesundheit, das Recht auf Bildung, die der Entfaltung der Persönlichkeit und des Bewusstseins dient und jedem die Möglichkeit gibt, eine nützliche Rolle in der Gesellschaft zu spielen, sowie das Recht auf die geistliche Entfaltung in der Form von Teilnahme am kulturellen und wissenschaftlichen Leben. Die Normen schreiben auch die entsprechenden Maßnahmen vor, die seitens der Vertragsstaaten getroffen werden sollen, um die Verwirklichung dieser Rechte zu ermöglichen. Somit umfasst der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte alle materiellen und immateriellen Dimensionen der Erscheinung, die als Wohlstand definiert wird. Wie auch im Bereich des Europarechts, wird der Begriff des Wohlstandes selbst nicht angeführt und definiert. Dabei ist die Hauptaufgabe dieses internationalen Vertrages, die Verwirklichung entsprechender Menschenrechte und ihren Schutz zu gewährleisten. Dieser Schutz wird in der Weise umgesetzt, dass der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte die Einhaltung dieser Rechte bei Vertragsstaaten überwacht und bei Bedarf Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage veröffentlicht.

Die Europäische Sozialcharta in der alten Fassung erklärt die Rechte auf eine gerechtes Arbeitsentgelt, soziale Sicherheit, Fürsorge und Inanspruchnahme sozialer Dienste (Artikel 4, 12 – 14). Der soziale und wirtschaftliche Schutz der Familie (Artikel 16) sowie der Mütter und der Kinder (Artikel 17) wird gesondert gesichert. Artikel 23 der revidierten Fassung gewährleistet zusätzlich den sozialen Schutz älterer Menschen. Im Großen und Ganzen sind die Vorschriften beider Fassung der Europäischen Sozialcharta, die die Wohlstandsaspekte betreffen, mit denen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union inhaltlich sehr ähnlich.

III. Kritik an traditionelle Konzepte der Wohlstandsmessung

Wie es bereits erwähnt wurde, dienen das Bruttoinlandsprodukt und sein Wachstum als international anerkannte Kriterien der Wohlstandsmessung seit mehreren Jahrzehnten. Selbstverständlich gibt es dafür nachvollziehbare Gründe. Trotzdem ist das Verständnis mittlerweile gekommen, dass das Bruttoinlandsprodukt und Wachstum des BIP keine zuverlässigen Wohlstandsindikatoren sind und den Wohlstand einer Gesellschaft entweder verkehrt oder unvollständig widerspiegeln. Somit ist die Kritik des BIP unter diesem Gesichtspunkt in den verschiedenen Konzeptformen entstanden, die durch mehrere Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler vertreten wird. Diese konzeptionelle und theoretische Kritik wird auch durch zahlreiche empirische Befunde bestätigt.

1. Konzeptionelle Kritik

a. Kritik der Verwendung des Bruttoinlandsprodukts als Wohlstandsindikators

Einer der Hauptkritiker des Bruttoinlandsprodukts als Wohlstandindikators ist der britische Wirtschaftswissenschaftler Tim Jackson. Sein Kritikkonzept richtet sich vor auf das Wachstum des BIP und hat die folgenden Schwerpunkte:

1) Durch das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes kommt die Vermehrung des Wohlstandes nicht der gesamten Erdbevölkerung oder der Bevölkerung eines Staates zugute, sondern wird sehr ungleichmäßig verteilt. Dabei verdient ein Fünftel der Weltbevölkerung etwa zwei Prozent des Welteinkommens, und die reichsten 20 Prozent verdienen 74 Prozent des Welteinkommens. Es ist bemerkenswert, dass der Einkommensunterschied auch in hoch entwickelten Industriestaaten immer größer wird. Während die Reichen immer wohlhabender wurden, stagnierten die Realeinkommen der Mittelschicht in den westlichen Staaten seit mehreren Jahre. Das Wachstum des Bruttoinlandprodukts hat das Lebensniveau der Bedürftigen keineswegs gehoben. Die Ungleichheit des Einkommens führt zur sozialen Spannung, die den gesellschaftlichen Frieden beeinträchtigen und somit auf Wohlstand und Lebensqualität einer Gesellschaft sehr negativ auswirken können (Jackson 2011: 27).

2) Es gibt keine Korrelation oder Zusammenhang zwischen dem ständigen Streben nach wirtschaftlichem Wachstum und Steigerung von Glück und Lebenszufriedenheit der Menschen. Das Streben nach ständigem Wachstum des BIP kann sie sogar beeinträchtigen. Während die entwickelten Volkswirtschaften in den letzten zehn Jahren ökonomisch vergleichsweise erfolgreich waren, kann man in entsprechenden Staaten gleichzeitig eine wachsende „sozialen Rezession“ beobachten (Jackson 2011: 27).

3) Die Erde hat ökologische Grenzen und die Ressourcen des Planeten sind endlich. In diesem Bezug entsteht die folgende Frage: wie und für wie lange ist stetiges Wachstum möglich, ohne auf die ökologischen Grenzen eines endlichen Planeten zu stoßen? Es wird ständig über die Aspekte der Ressourcenknappheit und die Fähigkeit des Planeten, die Folgen der wirtschaftlichen Aktivitäten für die Umwelt „zu assimilieren“, diskutiert.

Im Rahmen der Ressourcenknappheit spielt einerseits der Begriff des Scheitelpunktes eine wichtige Rolle. Dieser Punkt spiegelt das Niveau der Erdölvorkommen wieder und wenn er überschritten wird, wird die Ölförderung für immer teurer. Somit wird die Zeit des billigen Öls endgültig vorüber. Der hohe Ölpreis dient seinerseits als die Ursache der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums, was zur Krise führen kann. Die Vorkommen solcher Ressourcen wie Kupfer, Zinn, Silber, Chrom, Zink und einiger anderen wichtigen Bodenschätzen erschöpfen sich auch mittlerweile. Bei aktuellen Verbrauchsmengen erden sie innerhalb von nächsten zwanzig bis vierzig Jahre aufgebraucht. Außerdem kommt der fruchtbare Boden mittlerweile aus, was zum Anstieg der Preise für Nahrungsmittel führt (Jackson 2011: 28 – 35).

Zur Fähigkeit des Planeten, die Folgen der wirtschaftlichen Aktivitäten für die Umwelt „zu assimilieren“, gehört vor allem das Problem des Klimawandels, der durch die Anreichung von Treibhausgasen in der Atmosphäre entsteht. Die Vergrößerung des Ausstoßes von Treibhausgasen ist ihrerseits eng mit dem Wirtschaftswachstum verbunden, indem immer mehr Industriegüter produziert werden. Die schwerwiegenden Folgen des Klimawandels sind Verwüstungen, Überflutungen, Orkanen. Es ist bemerkenswert, dass frühzeitiges Handeln, das auf die Senkung der Treibhausgasemissionen gerichtet ist und zu den geringen Einbußen beim BIP führt, helfen würde, in der Folge erheblich höhere Kosten zu vermeiden (vgl. Jackson 2011: 28 – 35; Stern 2007: 15).

Ein deutscher Zukunftswissenschaftler Horst Opaschowski kritisiert auch die Verwendung des Bruttoinlandsprodukts als Wohlstandsindikator. Die Schlüsselbehauptung seiner Kritik ist die Erkenntnis, dass das Bruttoinlandsprodukt das wirkliche Wohlstandsniveau einer Gesellschaft nicht mehr widerspiegeln kann, weil es bestimmte ökonomische, soziale und ökologische Aspekte und Entwicklungen nicht mehr hinreichend abbildet. Während solche destruktive Prozesse wie Auszahlungen von Verschrottungsprämien für Kraftfahrzeuge und Zerstörungen von Natur durch den Ausbau touristischer Infrastrukturen zur Steigerung des BIP beitragen, werden solche qualitative Aspekte des Wachstums wie Sozial- und Umweltverträglichkeit, gerechte Einkommensverteilung und Förderung des Wohlergehens der Menschen außer Betracht gelassen. Außerdem wird die Bevölkerung durch die Vermehrung des materiellen Wohlstandes nicht geistlich zufriedener. Als Folge wird Wachstums des BIP immer durch das steigende Gier und die Etablierung des übermäßigten Konsums als größter Schwäche des Menschen begleitet (Opaschowski 2013: 104 – 105, vgl. Sedlacek 2012: 114).

[...]


[1]wird als die Gesamtheit von Produktionsmitteln und Finanzen, die zur Erzielung des Gewinnes eingesetzt werden, definiert (vgl. Hohlstein. 2009: 381)

[2]wird als Einsatz der Gesamtheit von Arbeitsleistungen, die durch Arbeitskräfte für den Produktionszweck erbracht werden, definiert (vgl. Hohlstein 2009: 33 – 34)

[3]in der Regel in einem Staat

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Details

Titel
Wohlstand ohne Wachstum?
Untertitel
Zur Diskussion über alternative Modelle der Berechnung des Bruttoinlandprodukts
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Sozialwissenschaften)
Note
2,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
67
Katalognummer
V266572
ISBN (eBook)
9783656592419
ISBN (Buch)
9783656592358
Dateigröße
681 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, alternative Modelle gegenüber einer traditionellen, ganz auf dem Bruttoinlandsprodukt basierten Berechnung des Wohlstandes einer Gesellschaft, die im wesentlichen die Menge der produzierten Güter und Dienstleistungen als Indikator für den Wohlstand in einer Volkswirtschaft zugrundelegt, vorzustellen und auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Der Verfasser legt eine im ganzen ordentliche Arbeit vor, in der er die gestellte Aufgabe in sozialwissenschaftlicher Hinsicht zufriedenstellend beantwortet.
Schlagworte
BIP, Wohlstand, Wachstum, Wohlstandsmessung, Glück und Zufriedenheit, GDP, NAWI D, Wohlstandsindikatoren, Nationaler Wohlfahrtsindex, alternative Wohlstandsmessung
Arbeit zitieren
B.A. Andrei Horlau (Autor:in), 2013, Wohlstand ohne Wachstum?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266572

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