INHALTVERZEICHNIS
EINLEITUNG
I DIE BEGRIFFSBESTIMMUNG
1.1. FASCHISMUS
1.2. NATIONALSOZIALISMUS
1.3. RECHTSEXTREMISMUS
1.4. RASISMUS
1.5. AUSLÄNDERFEINDLICKEIT
II TECHNISCHE GRUNDLAGEN
2.1. GRUNDLAGEN DES INTERNETS
2.1.1. DAS WORLD WIDE WEB
2.1.2. E-MAIL
2.1.3. GOPHER
2.1.4. DAS FTP UND TELNET
2.1.5. USENET
2.2. ANONYMITÄT IM INTERNET
2.2.1. FILTERPROGRAMME
III DIE NEUE MEDIEN UND RECHTSEXTREMISMUS
IV RECHTLICHE GRUNDLAGEN
4.1. GRUNDGESETZ
4.2. STRAFGESETZBUCH (StGB)
4.3. GESETZLICHER JUGENDMEDIENSCHUTZ
4.4. INFORMATIONS-UND TELEDIENSTE GESETZ
V SCHLUSS
VI ABKÜRZÜNGEN
VII LITERATUR
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EINLEITUNG
Das Grundgesetz untersagt in Artikel 1 die Verletzung der Menschenwürde. Faschismus, (Rechtsextremismus) ist jedoch auf die Zerstörung des friedlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft gerichtet, indem multikulturelles Miteinander von Deutschen, Grieche, Japan, Türken, Kurden, Araber etc. verunglimpft wird. Faschismus verletzt die Würde von Menschen und ganzer Volksgruppen, indem er für sie die Behauptung "minderwertigen Lebens" aufstellt.
In unserer Gesellschaft ist das Internet so viel diskutiert und gleichzeitig so hochgekommen. Manche haben die demokratischen Strukturen dieses weltweiten Computernetzwerkes gelobt, manche haben es als Satans Werk oder wenigstens als rechtsfreien Raum verurteilt, weil sich Liebhaber von Kinderpornographie, Rechtsextremisten, - Faschisten oder Linksextremisten im Internet herumtreiben.
Vor allem das Thema “Rechtsradikale und Internet” ist in Deutschland, vor dem Hintergrund immer neuer rassistischer Übergriffe und deren Folgen in der Politik, diskutiert worden, wie schon lange nicht mehr - vor allem durch Zeitungen und das Fernsehen angestachelt. Ich möchte in dieser Hausarbeit versuchen dieses Thema zu erklären. Natürlich bin ich bewusst, dass dieses Thema im Rahmen einer Studienarbeit lediglich angerissen werden kann. Ich habe diese Hausarbeit in 4 Teile gegliedert. Teil I befasst sich Begriffsbestimmungen und Diskussionen um Rechtsradikalismus. Die Begriffe Faschismus, Nationalsozialismus, Ausländerfeindlichkeit, Rechtsextremismus werden unterschiedlich erklärt.
In Teil II geht es um die Grundlage des Internets. Für die Behandlung des Themas Rechtsradikalismus habe ich die Erklärung der technischen Grundlagen des Internets wichtig gesehen und deutlich geklärt.
Teil III befasst sich mit neuer Medien und Rechtsextremismus. Wie die Faschisten das Internet nutzen, wird klar gemacht.
Im Teil IV geht es um die rechtlichen Grundlagen. Die Gesetze, die sich gegen Rechtsextremistische/rassistischer Themen beschäftigen, werden bearbeitet. Zum unseren Thema Rechtsextremismus im Internet beinhaltet das Strafgesetzbuch (StGB) die wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Neben dem StGB bietet auch der gesetzliche Jugendmedienschutz (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften - GjS) mit Hilfe seiner Institution, der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften (BPjS) rechtliche Grund lagen zum
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Thema Rechtsradikalismus und www. Das am 1. August 1997 in Kraft getretene Informations- und Teledienste Gesetz macht, trotz seiner Aktualität, wenig Aussagen zum Thema Rechtsradikalismus und www.
“Heutige Deutschland zeigt uns, dass Rechtsextremistisches Denken nicht mit dem “ Dritten Reicht” untergegangen. Wenn man über Rechtsradikalismus in der deutschen Geschichte sprechen will, muss man sich mit der deutschen Gesellschaft bzw. mit der politischen Kultur Deutschlands und den Belastungen für die deutsche Demokratie befassen”. In unserer Hausarbeit machen wir nur einen Überblick zu unserem Thema.
I. DIE BEGRIFFSBESTIMMUNG
In der speziellen Literatur zum Thema Rechtsextremismus eine Vielzahl von Begriffen in der politischen Publizistik als auch in den Sozialwissenschaften Verwendung findet wie z.B.: Ausländer - bzw. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Ethnozentrismus, Rechtsextremismus, - Radikalismus, - Populismus, Antisemitismus, Neonazismus oder –Faschismus. In der Deutschland wird die öffentliche Diskussionen über das genannte Problemfeld von drei Begriffspaaren beherrscht. ”Ausländerfeindlichkeit”, “Rassismus”, “Rechtsradikalismus”. Wenn es um die Begriffe geht, wird am meistens in Deutschland Rechtsextremismus benutzt. Die Publizisten und Sozialwissenschaftler auch der Verfassungsschutz arbeitet mit diesem Begriff. In dieser Hausarbeit benutzen wir auch Rechtsextremismus. Ich möchte hier manche Definitionen ganz kurz erklären, man könnte auch alle Definitionen unter Faschismus nennen.
1.1. FASCHISMUS
Durch B. Mussolini wurde der Faschismus am 1919 begründet. Er lebt von der Idee eines totalitären Staates unter der autoritären Führung eines einzelnen (Duce: Führer) und vom grundsätzlichen Gegensatz gegen Kommunismus bzw. Sozialismus, D emokratie und Liberalismus.
Beispiele:
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I. Faschismus des "Duce" Mussolini in Italien 1919 bis 1943 II. Faschismus des "Führer" Hitlers in Deutschland (Dritte Reich) III. Faschismus des Diktatur des "Caudillo" Franco in Spanien 1936 bis 1975 (Tod Francos) IV. Faschismus des Diktatur Antonio de Oliveira Salazar in Portugal 1933 (Estado Novo) bis
1970 V. Verschiedene Militärdiktaturen in Südamerika heute VI. Graue Wölfe (Die Grauen Wölfe- MHP ist noch immer an der Koalitionsregierung mit sozialdemokratische n Partei der Türkei (DSP) ) Alle jene, die Antisemitismus und Judenvernichtung als Abweichung vom ansonsten richtigen faschistischen Weg ablehnen und unter Anwendung sozial revolutionärer Parolen für die Wiederherstellung faschistischer Herrschaft oder ( in ihren Worten) des einzig wahren "Volkssozialismus" eintreten, bezeichnet man heutige Zeit als Neofaschisten. Faschisten verfolgen in aller Regel offen oder heimlich drei Grundprinzipien: I. Der Stärkere hat immer Recht (und weil das ihrer Meinung nach so ist, ist natürlich auch immer das Recht auf Seiten des Stärkeren). Gewalt ist für Faschisten ein legitimes Mittel, um das Recht des Stärkeren durchzusetzen.
II. Menschen sind von Natur aus ungleichwertig. Es gibt welche, die stehen von Natur aus immer oben (z.B. Leute mit grünen Augen oder wie Deutschen ), und andere, die von Natur aus nach unten definiert werden (z.B.: wie Juden, Sinti, Roma und Schwarze Menschen) III. Faschisten brauchen einen Führer, der oben an der Spitze steht und der durch seine Stärke all jenen Kraft gibt, die zu ihm halten, und ihnen sagt, wo es langgeht. (http://www.dir-
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1.2. NATIONALSOZIALISMUS
Die nationalsozialistische Weltanschauung gründet vor allem auf zwei Texten: 1. Hitlers
"Mein Kampf", 2. A. Rosenbergs "Der Mythos des 20. Jahrhunderts". Der
Nationalsozialismus ist eine Form des Faschismus. Er unterscheidet sich vom historischen
Faschismus Mussolinis durch den Rassismus (den Wahn einer arischen Überlegenheit), den
Antisemitismus und seine industrialisierte Mordpraxis, die Perfektion in der Nutzung des
gesamten Staatsapparates für die gnadenlose Durchsetzung der Führerideen. Er entspricht
dem Faschismus in jeder anderen Hinsicht, besonders in seinem grundsätzlichen Anti-
Sozialismus, Anti-Kommunismus, anti- Humanismus. (Vgl:http://www.dir-
info.de/dokumente/def _gewaltundrassismus.shtml)
1.3. RECHTSEXTREMISMUS
Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus werden zur Bezeichnung der
Richtungsgruppierung, die davon im ( Partei)politischen Bereich am meistens profitiert;
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verwendet. Ausländerfeindlichkeit und Rassismus markieren die Gegenpole, wenn es um die geistig - ideologischen Kernelemente bzw. Anknüpfungspunkte des Phänomen geht. Neonazismus und Neofaschismus werden am meisten synonym benutzt. Aber sollten sie möglichst zur Kennzeichnung einer besonders militanten Fraktion innerhalb des organisierten Rechtsextremismus reserviert werden (vgl. Butterwege, C., S.15).
Der Sammelbegriff Rechtsextremismus beinhaltet alle Erscheinungsformen und die unterschiedlichsten Merkmalausprägungen sowie Ideologien, die sich im Nationalsozialismus wieder finden (vgl. Heinrich, U., S. 59). Rechtsextremismus liegt immer dann vor, wenn die beiden Grundelemente der "Ungleichwertigkeit von Menschen" und die der Gewaltakzeptanz Zusammenfließen. Der Ungleichwertigkeit von Menschen als zentralem, integrierendem Kernstück rechtsextremistischer Ideologien entsprechen etwa folgende Facetten: I. Nationalistische bzw. "Völkische" Selbstübersteigerung, II. Rassistische Sichtweise/ Fremdenfeindlichkeit, III. Unterscheidung von "lebenswertem" und "unwertem" Leben (etwa durch Eugenik), IV. Behauptung "natürlicher" Hierarchien (über Soziobiologie), V. Betonung des "Rechtes des Stärkeren" (Sozialdarwinismus), VI. Totalitäres "Norm-Verständnis, d.h. Ausgrenzung des "Andersseins".
Der Gewaltperspektive und -akzeptanz als zentralem, integrierendem Kernstück rechts- extremistischen politischen Verhaltens entsprechen etwa folgende Facetten: I. Ablehnung rationaler Diskurse/Überhöhung von Irrationalismen, II. Betonung des alltäglichen "Kampfes ums Dasein", III. Ablehnung demokratischer Regelungs- formen von sozialen und politischen Konflikten, IV. Betonung autoritärer und militärischer Umgangsformen und Stile. ( http://www.dir-
1.4. RASISMUS
Die verwandten Begriffe “ Rassismus” und Rechtsextremismus” werden heute oft synonym benutz, obwohl sie unterschiedliche Phänomene bezeichnen. Rassismus ist nicht mit Rechtsextremismus identisch. Er ist sehr viel weiter verbreitet als Rechtsextremismus und “zumindest in der Gegenwart- sein ideologischer Kernbestandteil” (vgl. Butterwege, 1996, S. 123).
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Arbeit zitieren:
Dipl. Sozialpädagoge, Dipl.Sozialarbeiter Koray Boyrali, 2002, Rechtsextremismus im Internet, München, GRIN Verlag GmbH
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