Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wettbewerbsschutz oder reine Formalie?


Hausarbeit, 2013

12 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wesentliche Begriffe

3. Hauptteil
3.1 Die Generalklausel
3.2 Beispieltatbestände
3.3 Irreführung
3.4 Komparative Werbung
3.5 Unzumutbare Belästigung
3.6 Wettbewerbsverfahrensrecht

4. Fazit

1. Einleitung

Immer wieder trifft man in den aktuellen Nachrichten darauf. Das eine große Unternehmen klagt gegen ein anderes, man habe seine Wettbewerbsmöglichkeiten eingeschränkt. Sei es das unrechtmäßige Herabsetzen der anderen Marke, oder auch das Plagiieren der Waren eines Anderen für eigene Wettbewerbszwecke. Der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs steht im Raum. Dieses Thema ist von solch einer Präsenz im marktwirtschaftlichen Prozess, dass Unternehmen wie Apple, Toyota, aber auch kleinere, lokale Konzerne fast täglich damit konfrontiert werden. Daher scheint es umso wichtiger zu sein, einen funktionierenden Wettbewerb anhand einer rechtlichen Basis zu sichern. Dazu hat der Gesetzgeber das ’’ Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb’’ herangezogen. So soll dieses eine Art Schutzfunktion für einen fairen und sittengerechten Wettkampf um die Gunst der Verbraucher bieten. Oder wie die Ludwig- Maximilians- Universität es in ihrem Kommentar ausdrückt: „Lauterkeitsrecht ist Marktverhaltensrecht“[1]. Als „zentrale Rechtsquelle [gilt dabei] das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von 2004“[2]

2. Wesentliche Begriffe

Doch bevor wir uns näher mit dem Lauterkeitsrecht auseinandersetzen sind, um Verständnisschwierigkeiten vorzubeugen, wohl einige Begrifflichkeiten präventiv zu klären. Der Begriff des Wettbewerbes ist für die Erläuterung, was denn unlauteres Handeln eigentlich ausmacht, wohl essenziell. Im Sinne der Marktwirtschaft beschreibt dieser Begriff einen Konkurrenzkampf mindestens zweier Marktteilnehmer, welche sich durch geschäftliches Handeln das Privileg erarbeiten wollen, ihre Produkte bei den Verbrauchern möglichst erfolgreich vertreiben zu können. Dieses Buhlen um die Gunst der Konsumenten bringt natürlich mit sich, dass der eine besser, der andere Produzent wiederum schlechter am Markt steht. Das macht einen Konkurrenzkampf im Sinne seiner Semantik ja auch aus. Damit dieser Prozess legal und mit fairen Mitteln über die Bühne geht, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, gewisse Regeln und Vorschriften zu beachten. Und genau hier setzt das Lauterkeitsrecht, auch Wettbewerbsrecht genannt, ein. Laut Paragraph eins des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dient dieses nämlich dem Zweck, die Mitbewerber, Verbraucher und auch sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftshandlungen zu schützen. Es gilt, einen „unverfälschten Wettbewerb“[3] zu gewährleisten.

Hierzu zieht das Gesetz schon eigene Begriffserläuterungen heran, um Missverständnisse bezüglich der Begrifflichkeiten von vornherein auszuschließen. So wird der Terminus der geschäftlichen Handlung, welcher als Vorraussetzung für eine mögliche unlautere Maßnahme zu sehen ist, in Paragraph zwei Nummer eins als jedes Verhalten einer Person für ein Unternehmen gewertet, welches einen Geschäfts- bzw. Vertragsabschluss über den Bezug einer Ware und somit die Förderung des Absatzes zur Folge hat. Auch andere Bezeichnungen wie das des Markteilnehmers oder des Mitbewerbers werden hier erläutert. So sind Marktteilnehmer nach Nummer zwei dieses Paragraphen alle Subjekte, welche ein Produkt offerieren oder dies konsumieren. Den Mitbewerber lernen wir nach Nummer drei der Definitionen des Paragraphen zwei des UWG als jeden Unternehmer kennen, welcher mit anderen in einem Konkurrenzverhältnis steht. Die übrigen in diesem Gesetzesabschnitt enthaltenen Begrifflichkeiten lasse ich aufgrund ihrer Klarheit einmal aus, insoweit sie auch nicht so wesentlich sind, wie die von mir hier explizit erläuterten Termini. Bevor wir nun aber zu den fundamentalen Ausführungen des Lauterkeitsrechtes kommen, möchte ich noch kurz auf das Verbraucherleitbild, welches hier vorausgesetzt wird, eingehen. Denn dieses ist für die weiteren Artikel und deren Aufbau durchaus von Bedeutung. So wird dieses Leitbild von Kai Wünsche in seinem Buch ’’Wettbewerbsrecht- UWG“ so artikuliert, dass man davon ausgeht, einen im Wettbewerbsraum „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“[4] vorliegen zu haben. Dies ist insofern von einer gewissen Importanz, da der Gesetzgeber beim Verfassen dieses Gesetzestextes davon ausging, der Konsument habe durch die rasche Verbreitung des Internets und des damit verbundenen Informationsgehaltes durchaus die Möglichkeiten, in jedenfalls durchschnittlicher Weise eine geschäftliche Handlung zu bewerten. Dies spiegelt sich, wie man anhand der folgenden Paragraphen des Wettbewerbsrechtes immer wieder sehen kann, in der wörtlichen Umsetzung der Gesetze wider.

Doch bleibt die Frage offen: Kann das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb tatsächlich diejenige Marktverhaltenskontrolle gewährleisten, welche sich die Judikative davon verspricht? Oder dient es nur als reine Formalität, die für Unternehmen keinen allgemeingültigen Charakter hat? Diese Fragestellung werde ich im Verlaufe des Textes anhand mehrerer Beispiele differenziert erörtern.

[...]


[1] Vgl. Ohly, Ansgar (2012):Deutsches und Europäisches Recht gegen unlauteren Wettbewerb. S. 1.

[2] Vgl. Ohly, Ansgar (2012):Deutsches und Europäisches Recht gegen unlauteren Wettbewerb. S. 1.

[3] Vgl. Bundesministerium der Justiz (2004): Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. S. 1.

[4] Vgl. Wünsche, Kai (2014): Wettbewerbsrecht -UWG-. S. 27.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wettbewerbsschutz oder reine Formalie?
Hochschule
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
12
Katalognummer
V267189
ISBN (eBook)
9783656574040
ISBN (Buch)
9783656574118
Dateigröße
451 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesetz, Unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Lauterkeitsrecht, Unlauterkeit, UWG, Bank, Versicherung, Wirtschaft, Wettbewerb, Wettbewerbspolitik
Arbeit zitieren
Nicolai Müller (Autor:in), 2013, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wettbewerbsschutz oder reine Formalie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267189

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