DER EINFLUSS DER SCHMUTZ UND SCHUNDLITERATUR 2
AUF DIE AUSBILDUNG EINER JUGENDKULTUR 2
IM DEUTSCHLAND DER FÜNFZIGER JAHRE 2
EINLEITUNG 2
1. JUGENDMEDIENSCHUTZ IN DEUTSCHLAND 3
1.1 GESETZ ZUM SCHUTZE DER JUGEND IN DER ÖFFENTLICHKEIT 3
1.2 GESETZ ÜBER DIE VERBREITUNG JUGENDGEFÄHRDENDER SCHRIFTEN 4
2. DER COMIC 6
2.1 DER COMIC ALS SCHUNDLITERATUR 7
2.2 DER JUGENDLICHE COMIC-LESER UND SEINE KRITIKER 8
2.3 GEGENMAßNAHME SCHMÖKERGRAB 10
2.4 DER COMIC ALS PROPAGANDAMITTEL IM KALTEN KRIEG 11
3. DEUTSCHE JUGEND IN DEN 50ERN 12
3.1 DIE ROLLE DER FRAU 14
3.2 DIE NEUE MÄNNLICHKEIT 15
4. DER DEUTSCHE SCHMUTZ UND SCHUNDKAMPF ALS KAMPF GEGEN DIE
MASSENKULTUR 17
LITERATURVERZEICHNIS 20
1
Der Einfluss der Schmutz- und Schundliteratur
auf die Ausbildung einer Jugendkultur
im Deutschland der fünfziger Jahre
Einleitung
Die 50er Jahre spiegeln einen wichtigen Wandlungsprozess in der Bundesrepubl ik Deutschland wider. Beherrschten bis zur Mitte der 50er Jahre die Wiederbefestigung der Werte und Normen für Alltag und Moral das Leben, so begannen ab dato Moder- nisierungserscheinungen die gesellschaftliche Atmosphäre aufzurütteln. Auch die Anfänge eine r sich verselbstständigenden Jugendkultur fallen in diese Zeitspanne. Durch industrielle Erfindungen, wie die der Setzmaschine im 19. Jahrhundert, war der Weg für eine massenhafte Verbreitung im Buch- und Pressewesen geebnet. Das Zeitalter der Massenkommunikation wurde eingeläutet. Schnell sahen die Moralhüter ihre Werte und Normen bedroht und forderten neue Überwachungsinstrumente. Da- her beschäftigt sich der erste Teil dieser Arbeit mit den in den 50er Jahren entsta n- denen Gesetzen zum Jugendmedienschutz i n Deutschland.
Die Angriffe auf die populäre Medien sind so alt wie ihre Produkte. Schon immer zeigte der Mensch Neuem gegenüber ein gewisses Unbehagen, besonders, wenn dieses Neue die alten Werte in Frage stellte. So wurde auch bald nach ihrer mas- senhaften Ausbreitung den Groschenheften, Jugendzeitschriften und Comics der Stempel „Schmutz und Schund“ aufgedrückt. Der zweite Teil dieser Arbeit widmet sich daher besonders dem Medium Comic als Schundschrift.
Noch heute werden bestimmte Medienformate abklassifiziert, besonders das Argu- ment der Jugendgefährdung wird dabei gerne angeführt. So handelt der Diskurs heutzutage vielleicht nicht mehr von Groschenheften, sondern von Computerspielen, doch die Ängste die zu einem solchen Schluss führen sind die gleichen geblieben. Um diese zu verdeutlichen, wird sich Teil Drei dieser Arbeit vor allem der Jugend der 50er selbst widmen, was machte sie aus, was waren ihre Beweggründe, den von ihren Eltern und Lehrern als Schlecht abgetanenen Schund zu konsumieren? Eine abschließende Betrachtung, weshalb der Schmutz- und Schundkampf in Deutschland in den 50er Jahren solche Kontroversen hervorrief, bildet Punkt Vier dieser Arbeit. Er kann auch als Resumeé gesehen werden, da hier die Gesamt- thematik noch einmal aufgefasst wird.
2
1. Jugendmedienschutz in Deutschland
Der Jugendmedienschutz liegt mit im Aufkommen der Massenmedien in unserer Ge- sellschaft begründet. In Deutschland existiert er seit Mitte des letzten Jahrhunderts und nahm von jeher eine wichtige Stelle ein. Dem Jugendmedienschutz liegt die An- nahme zugrunde, dass Medien einen schädigenden Einfluss auf Kinder und Jugend- liche haben können und diese in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen können. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann eine kulturkritische Reformbewe- gung, die sich vor allem gegen Literatur- und Filmerzeugnisse richtete, die nicht den ethischen, moralischen und künstlerischen Idealen der Bildungselite entsprachen. Es galt die Auffassung, dass Kinder und Jugendliche, deren Normen und Werte noch nicht ausgereift waren, im Umgang mit Medien angeleitet und geführt werden müss- ten. Besonders die Bewahrung der Jugend vor „Schmutz und Schund“ galt als i m- mens wichtig.
1.1 Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
Als Jugendlicher galt nach rechtlichen Maßstäben, „[...] wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.“ 1 Und es war die Aufgabe des Staates, die Jugend vor „[...] körperlicher, geistiger und sittlicher Verwahrlosung zu schützen.“ 2 Das 1951 erlassene „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ (im Fol- genden JÖSchG genannt) enthielt, neben Vorschriften über den Aufenthalt von Kin- dern und Jugendlichen an sie gefährdenden Orten, vor allem Beschränkungen der Zulassung von Jugendlichen zu Filmveranstaltungen. Da der Ausschuss für Fragen der Jugendfürsorge des Bundestages der Auffassung war, dass „der Film eine Ge- fahr für die gesunde Entwicklung des Jugendlichen“ 3 bedeuten könnte, sollten Film- besuche von Jugendlichen nun nach Altersgruppen kategorisiert werden. So heißt es in Absatz 1 der gesetzlichen Regelung: „Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveran- staltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der Obersten Landesjugendbehörde zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden ist.“ 4 Ausführendes Organ der beschriebenen Restriktionen ist allerdings kein Lan- desamt, sondern die seit dem Jahre 1947 aktive „Freiwillige Selbstkontrolle der Film-
1 SCHILLING, S. 121
2 Auszug aus der Bremer Verfassung, Art. 25, zitiert nach SCHILLING, S. 101
3 Zitiert nach LIEVEN, S.167
4 Zitiert nach SEIM, S. 143
3
wirtschaft“ (im folgenden FSK genannt). Nach den Richtlinien der FSK, sind Filme im Sinn des Gesetzes dann zu überprüfen, wenn sie „[...] die Nerven überreizen, über- mäßige Belastungen hervorrufen, die Phantasie über Gebühr erregen, die charakter- liche, sittliche (einschließlich religiöse) oder geistige Erziehung hemmen, stören oder schädigen, zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen oder die Er- ziehung zu verantwortungsbewußten Menschen in der Gesellschaft hindern.“ 5
1.2 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
Neben den Filmkontrollen des JÖSchG hielten die Gesetzgeber es auch für erforder- lich das Druckschrifte ngewerbe auf Jugendgefährdung zu kontrollieren. Dies ist j e- doch kein neuer Ansatz. Schon zu Zeiten der Weimarer Republik galt ein „Reichsge- setz zur Bewahrung der Jugend von Schmutz- und Schundschriften“, da man nichts als gefährlicher erachtete einen jungen Menschen vom Pfad der Tugend abzubri n- gen, als das gedruckte Wort und das vervielfältigte Bild.
Die Grundidee eines Gesetzes zum Schutze der Jugend war die, durch den Aus- schluss des Schlechten das Gute zu fördern. Man ging davon aus, dass „[...] zuguns- ten einer ungehemmten, gesunden Entwicklung der Jugendlichen eine wesentliche Gefahrenquelle beseitigt ist, wenn es gelingt, ungeeignete Schriften und Bilder von der Jugend fernzuhalten.“ 6 Trotz der allgemeinen Überzeugung, dass ein positiver Jugendschutz notwendig sei, stieß der Gesetzesentwurf des „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ (im Folgenden GjS genannt) in den 50ern dennoch auf Widerstand. Vor allem die Sozialdemokraten fürchteten die Gefahr der Zensur und auch viele Auto- ren, wie beispielsweise Erich Kästner, der als Sachverständiger in der Debatte ange- hört wurde, äußerten ihren Unmut: „Wenn´s schon nicht gelingt, die tatsächlichen Probleme zu lösen, die Arbeitslosigkeit, die Flüchtlingsfrage [...], die Steuerreform, dann löst man geschwind ein Scheinproblem. Hokuspokus – endlich ein Gesetz! Endlich ist die Jugend gerettet! Endlich können sich die armen Kleinen am Kiosk kei- ne Aktphotos mehr kaufen und bringen das Geld zur Sparkasse.“ 7 Doch die vielen Appelle seitens Institutionen wie Schule, Kirche und Familie, den mo- ralischen und sittlichen Verfall der Jugend stoppen zu müssen, zeigten schließlich
5 Zitiert nach LIEVEN, S.175
6 SCHILLING, S. 100
7 Erich Kästner, 1950, zitiert nach SEIM, S. 144
4
ihre Wirkung – am 09. Juni 1953 wurde das GjS, gegen die Stimmen der SPD und der KPD, verabschiedet.
Warum besonderes Augenmerk auf das Wohl der Jugend gerichtet wurde, zeigt ein Auszug aus der Einleitung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1952: „Verwahrloste Jugend ist nicht gleichgültig für ein Volk. Die Jugend der Gegenwart ist das Volk der Zukunft. Ist Jugend verwahrlost und wird sie nicht geheilt, so wird ein kranker Volks- körper.“ 8 Die Wortwahl lässt darauf schließen, dass Jugend in den frühen 50er Jah- ren noch eine vollkommen andere Wertigkeit hatte, als es heute der Fall ist. Jugend als Krankheit – Der Glaube, dass ein Jugendlicher selbst nicht in der Lage sei mit dem ihm dargebotenen Medienpotential umzugehen, dass er als „Medien-Mündel“ oder „Marionette“ behandelt werden muss, lässt ein wenig mehr Verständnis für die Entscheidung der Erwachsenen über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes zum Schutze der Jugend vor gefährdenden Schriften zu. Hinzu kommt die Tatsache, dass in den 50er Jahren das Druckschriftentum tatsächlich eine neue Ausbreitung erfuhr. Vor allem die aus den USA herüberschwappende Comic-Welle bot, neben den ne u- en Jugendzeitschriften und den Groschenheftchen, Anlass zur Besorgnis. So lautet der erste Absatz des § 1 GjS. „Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, sind in eine Liste aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittli- che, verrohend wirkende sowie Gewalttätigkeit, Verbrechen, Krieg und Rassenhaß verherrlichende Schriften [...]“ 9 Jedwedes Medium, seien es Bücher, Zeitschriften, Plakate oder Plattencover, kann nun auf Antrag von der Bundesprüfstelle indiziert und, mit unbegrenzte r Gültigkeit, auf die Liste der jugendgefährdenden Medien ge- setzt werden. Mit der Bekanntmachung eines Titels in dieser Liste treten gleichzeitig Verkaufs-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen ein, denn das Gesetz betrifft nicht nur die Schriften selbst, sondern auch jegliche Werbung, die mit ihnen in Verbindung gebracht werden kann. Trotz den drohenden Sanktionen – Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug –, liegt die Hauptbedeutung des GjS vor allem darin, dass es existiert, denn schon durch seine bloße Existenz wurde oft verhindert, dass jugendgefährdende Schriften überhaupt auf den Markt kamen. Autoren und Verleger sahen sich schon im Voraus zu einer kritischen Selbstprüfung – der bekannten „Schere im Kopf“ – veranlasst.
8 RIEDEL, S. 17
9 SCHILLING, S. 360
5
Quote paper:
Anna Maresa Starkowski, 2003, Der Einfluss der Schmutz- und Schundliteratur auf die Ausbildung einer Jugendkultur im Deutschland der fünfziger Jahre, Munich, GRIN Publishing GmbH
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