Das Kreditgeschäft im Islamic Banking


Seminararbeit, 2013

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Prinzipien des Islamic Banking
2.1.Ethische Grundlagen des Islams
2.2. Verbote des Islamic Banking
2.2.1. Riba
2.2.2. Gharar, Maysir, Zakat
2.3. Die Scharia-Boards

3. Schariakonforme Kreditinstrumente im Islamic Banking
3.1. Eigenkapitalbasierte Finanzinstrumente
3.2. Fremdkapitalbasierte Finanzinstrumente

4. Fazit

Internetquellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zertifizierungsprozess eines islamischen Finanzproduktes

Abbildung 2: Kreditinstrumente des Islamic Bankings

Abbildung 3: Struktur Mudaraba

Abbildung 4: Struktur Musharakah

Abbildung 5: Murabahah

1. Einleitung

Dem Islam gehören derzeit circa 1,6 Milliarden Menschen weltweit an, in Deutschlandleben davon etwa vier Millionen1. Das macht diese Religion zur zweitgrößten der Weltund damit auch aus wirtschaftlicher und ökonomischer Sicht zu einer interessanten Zielgruppe. Innerhalb des Islams gibt es bestimmte Bedingungen und Vorschriften, welcheunabdingbar für den Glauben sind. Ein Bereich, der durch massive Vorschriften beeinflusst wird, ist der Bankbereich. Das islamische Bankwesen (Islamic Banking) ist ein inwestlichen Breitengraden eher unbekanntes Gebiet, welches jedoch in den letzten Jahrenweltweit gewachsen ist. Das Gesamtvolumen des Islamic Bankings beträgt per Ende2009 ca. 822 Mrd. $ was einem Wachstum im Vergleich zu 2008 von ca. 28% entspricht(639 Mrd. $)2. Die Tendenz für die Entwicklung spezieller islamischer Finanzdienstleistungsangebote ist weiterhin steigend, da der Marktanteil global betrachtet immer nochsehr gering ist. Die Finanzdienstleistungen die dem Zugrunde liegen, unterliegen alleden Regeln der Scharia, dem islamischen Recht. Das islamische Recht ist die Grundlagedes gesamten Finanzapparates und stellt zudem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die angebotenen Produkte. Als wesentliches Merkmal ist dabei zu erwähnen,dass es im islamischen Bankwesen keine Geldzinsen (Riba) gibt, da diese verbotensind3. Dies ist eine Herausforderung für konventionelle Banken, um Geschäfte mit Muslimen betreiben zu können gerade auch im Kreditgeschäft, in denen bei konventionellenBanken eine Zinszahlung üblich ist. Die folgende Seminararbeit soll zum einen zeigen,wie der Kreditvergabeprozess abläuft, wie die Banken trotz des Zinsverbots Erträge erwirtschaften, die Unterschiede zum konventionellen Bankwesen darstellen und zum anderen die Kreditinstrumente, welche maßgeblich das Islamic Banking beeinflussen, unter Betrachtung des Korans als Richtlinie für Bankgeschäfte.

2. Prinzipien des Islamic Banking

2.1. Ethische Grundlagen des Islams

Der Begriff „Islam“ stammt aus dem Arabischen, was „Unterwerfung“ und „Frieden“ bedeutet. Damit ist die absolute Hingabe zu Gottes Willen gemeint, Bekennende des Is- lams nennen sich Muslime4. Moslem kann jede Person werden, die daran glaubt undsich dazu bekennt, dass es neben Allah keine weitere Gottheit gibt und dass Mohammedals Prophet der Gesandte Allahs ist5. Der islamische Glauben wird im Wesentlichen vonden „fünf Säulen des Islams“ getragen. Die erste Säule ist das Glaubensbekenntnis, welches sich „Schahada“ nennt und Allah als einzige Gottheit zulässt, mit Mohammed alsseinem Propheten. Die zweite Säule ist die Pflicht, sich täglich fünf mal Richtung Mekka zu verneigen und zu beten (arabisch: „Salah“), um die Demut zu Gott (Allah) undseine Existenz zu zeigen. Als dritte Säule ist eine vorgeschriebene Sozialabgabe anArme und Hilfsbedürftige zu entrichten, was sich „Zakat“ (hierauf wird im Laufe derSeminararbeit noch weiter eingegangen) nennt. Das rituelle Fasten, was sich „Saum“nennt, ist die vierte Säule. Im Fastenmonat Ramadan wird so Gott wertgeschätzt für das,was er einem gegeben hat und Treue gezeigt. Die letzte Säule besagt, dass jeder Muslimdie Pflicht hat, einmal in seinem Leben nach Mekka zu pilgern, welche sich „Hadsch“nennt6. Es ist also ersichtlich, dass der islamische Glauben weit in den Alltag eines Moslems reicht, wichtig ist dabei, dass der gläubige Moslem stets sein Leben nach islamischen Recht befolgt. Diese Alltagsausrichtung findet sich dabei auch in den Finanzgeschäften wieder, die ein Moslem tätigt. Das Verhalten des Moslems im Alltag richtetsich nach dem Koran ( auch Qur´an), in welchem die offenbarten Worte Allahs geschrieben sind, was zugleich auch die erste Quelle des islamischen Rechts darstellt. Als zweiteQuelle ist die Sunna aufzuführen, dort stehen die Verhaltensweisen und Äußerungen desPropheten Mohammeds. Die dritte Quelle nennt sich Ijma, in welcher rechtliche Aspekte, die nicht im Koran oder in der Sunna stehen, erläutert werden. Die vierte und letzteQuelle nennt sich Qiyas. Diese füllt die Handlungslücken, welche nicht von den erstendrei Quellen geklärt werden können.7

Neben diesen Rechtsquellen gibt es noch Rechtsbereiche, welche von wesentlicher Bedeutung sind. Die zwei größten Rechtsbereiche heißen Scharia und Fiqh. Die Schariadient als Richtlinie für Pflichten eines Moslems, um ihm den Weg zu Gott zu zeigen.8 Sie unterscheidet Handlungen nach verpflichtend, empfohlen, neutral, geduldet (also eswird empfohlen, dies zu unterlassen, dies ist jedoch nicht verpflichtend), und verboten.Erlaubtes wird „halal“ genannt, Verbotenes nennt sich „haram“ wie beispielsweise Pro- stitution, Pornografie und Waffen.9 Die Fiqh ist hingegen als Sammlung der Gesetze von den eben genannten Rechtsquellen zu sehen und ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Zum einen in die Fiqh´Ibadah, welche auf die Beziehung zwischen Mensch und Gott eingeht und zum anderen gibt es die Fiqh´Mu´amalat, welche die Umgangsweisen der Menschen untereinander näher erläutert und definiert.10

2.2. Verbote des Islamic Banking

Bevor im Speziellen auf das Kreditgeschäft des Islamic Banking eingegangen wird, soll zum besseren Verständnis ein Überblick über die Verbote des Islamic Bankings verschafft werden. Die vier wesentlichsten Verbote sind das Zinsverbot „Riba“, das Verbot von risikoreichen Geschäften und Spekulationen „Gharar“, das Glücksspielverbot „Maysir“ und die Abgabe von Almosensteuern „Zakat“. Diese vier Begriffe werden im Folgenden nun näher erläutert, wobei das Hauptaugenmerk auf das Zinsverbot gelegt wird, da dies für das Kreditgeschäft überaus relevant ist.

2.2.1 Riba

Der größte Unterschied zwischen dem Islamic Banking und dem konventionellen Bankensystem besteht in der Tatsache, dass es im Islamic Banking keine Zinsen gibt. DasWort Riba bedeutet Zuwachs, also ein Zuwachs, ohne dafür etwas getan zu haben. Es istdemnach verboten, für etwas Geliehenes eine größere Gütermenge zurückzuverlangen,als das Geliehene11. Dieses Verbot, was zugleich auch das größte Verbot darstellt, ist imKoran wiederzufinden. Dort steht in Sure 2, Vers 275: „Gott aber hat den Handel erlaubtund die Zinsnahme verboten.“12 Dies stellt das Islamic Banking vor eine großen Herausforderung, da im konventionellen Bankensystem üblicherweise Erträge durch Zinsenerwirtschaftet werden. Was jedoch auch aus diesem Satz hervorgeht ist, dass zwar dieZinsnahme von Geldzinsen verboten ist, jedoch der Handel und die damit verbundenenGewinne erlaubt sind. Also ist es möglich durch beispielsweise Mietzinsen Erträge zuerwirtschaften13. Das Zinsverbot Riba ist in zwei Arten zu unterteilen: Auf der einen Seite gibt es Riba al-Nasiah und auf der anderen Riba al-Fadl. Riba al- Nasiah meint dabei den Geldzins, also den Überschuss, welcher ein Kreditgeber nach Rückzahlung erhält. Riba al-Fadl hingegen beschreibt die Prämie, die jemand als Tauschgeschäft von geringerwertige Qualität in höherwertige Qualität erhält. Ziel ist dabei, das Verhindern von Überschüssen aufgrund von Unehrlichkeit14.

2.2.2. Gharar, Maysir, Zakat

Unter Gharar versteht man das Verbot für Unsicherheiten und Spekulationen. Ein Vertrag darf nicht vom Eintreten eines ungewissen Ereignisses abhängen und diese Verträge gilt es zu vermeiden. Es muss bei Vertragsabschluss klar definiert sein, um Eventualitäten vollständig auszuschließen15. Gharar wird in zwei Arten unterteilt: Es gibt „Ghararyasir“, zu denen unwesentliche Bestandteile eines Vertrages gehören, welche haramsind, jedoch ist der gesamte Vertrag als halal anzusehen und es gibt „Gharar fahish“, damit sind Verträge gemeint die als haram gelten, da der Vertragsinhalt schon vom Grundsatz her als verboten anzusehen ist16.

Maysir heißt übersetzt Glücksspiel und ist sowohl im Koran als auch in der Scharia ausdrücklich verboten. Dieses Verbot setzt sich daraus zusammen, dass es beim Glücksspielnur einen Gewinner und nur einen Verlierer geben kann. Diese Benachteiligung ist gemäß der islamischen Prinzipien nicht rechtens. Ziel ist es, Personen vor existenziellenRisiken zu bewahren, die durch Glücksspiel hervorgerufen werden können17.Bei Zakat handelt es sich, wie vorher schon geschrieben, um eine verbindliche Sozialabgabe, welche eine der fünf Säulen des islamischen Glaubens darstellt. Diese ist von Unternehmen und Privatpersonen abzuführen, die Vermögen besitzen und somit wird Geldfür produktive Zwecke wie mögliche Investitionen für den Kapitalmarkt und bedürftigenMenschen bereitgestellt18.

[...]


1 Vgl. Statista (2013), Stand 23. Oktober 2013.

2 Vgl. Milena Valeva (2012), S. 170.

3 Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 21.

4 Vgl. Hatem Imran (2008) S.9.

5 Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 27.

6 Vgl. Hatem Imran (2008) S.9ff.

7 Vgl. Ayub, M. (2007) S. 22.

8 Vgl. Geilfuß (2009), S. 5.

9 Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 33.

10 Vgl. Geilfuß, K. (2009), S. 5.

11 Vgl. Ebert und Thießen (2010), S. 48.

12 Zirker (2007), S. 40.

13 Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 38.

14 Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 37.

15 Vgl. Momen, L., (2010), S. 14.

16 Vgl. El-Gamal, M. (2011), S. 58f.

17 Vgl. Paul, T. (2010), S. 35ff.

18 Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 31.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das Kreditgeschäft im Islamic Banking
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Veranstaltung
Bankwesen
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
17
Katalognummer
V268959
ISBN (eBook)
9783656599494
ISBN (Buch)
9783656599463
Dateigröße
465 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kreditgeschäft, islamic, banking
Arbeit zitieren
Miguel Fonseca (Autor:in), 2013, Das Kreditgeschäft im Islamic Banking, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268959

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