Inhaltsverzeichnis
A Einleitung 1
B Rechtsbeziehung zwischen
den Beteiligten des Kreditkartengeschäft 2
I Allgemeines 2
II Rechtsverhältnis zwischen
Vertragsunternehmen und Kreditkarteninhaber 3
1. Kreditkarten als Zahlungsmittel 4
2. Kreditkarten als Zahlungsmittel im Internet 4
a) Missbrauch 5
b) Problematische Kreditkarten-Transaktion 5
aa) Risiken des Käufers der Käuferin 6
bb) Risiken des Verkäufers der Verkäuferin 6
c) Sicherheit der Kreditkarten 7
3. Zusammenfassung 8
III Problematische Rechtsverhältnis zwischen
Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen 8
1. Akzeptanzvertrag 9
2. Forderungskauf oder abstraktes Schuldversprechen 9
a) Forderungskauf 9
b) Garantievertrag 10
c) Abstraktes Schuldversprechen 10
3. Kreditkarteneinsatz im Telefon und Mailorderverfahren 10
a) Inhalt BGH Urteil (XI ZR 375 00) 11
b) Problematische Umsetzung 11
aa) Auswirkung der Vertragsunternehmen 11
bb) Stornorisiko von Kreditkartenunternehmen 12
cc) Bezahlung Anwaltshonorar mit Kreditkarte 13
4. Zusammenfassung 14
IV Rechtsverhältnis zwischen
Kreditkartenunternehmen und Kreditkarteninhaber 14
1. Ausgangspunkte 14
Literaturverzeichnis
Beck, Peter Einwendungen bei eurochque und Kreditkarte, Köln, 1986
Bitter, Georg Kreditkarten: Risikoverteilung bei Mängeln des Valutaverhältnisses, in: ZBB 1996, S. 104 – 119, 123
Canaris, Claus-Wilhelm Bankvertragsrecht einschließlich Kontokorrentrecht und Recht allgemeiner Geschäftsbedingungen, Berlin, 1975.
Fischer, Reinfrid; Bankrecht: Grundlagen der Rechtspraxis, Klanten, Thomas 3. Auflage, Köln, 2000
Gößma nn, Wolfgang Rechtsfragen neuer Techniken des bargeld losen Zahlungsverkehrs, in: Bankrecht 1998
Hadding, Walther Zahlung mittels Universalkreditkarte, in: Hofmann; Paul; Meyer-Cording, Ulrich; Wiedemann, Herbert: Festschrift für Klemens Pleyer zum 65. Geburtstag, Köln, 1986, S. 1740.
Hammann, Harald Die Universalkreditkarte, ein Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Berlin, 1991.
Härting, Niko Kreditkartenzahlung- Kehrtwende in der BGH-Rechtsprechung, in: MDR 2002, S. 913-916.
Hofmann, Christian Die Zahlungsverpflichtung des Kartenemittenten gegenüber dem Unternehmer; in BKR 8/ 2003, S. 321ff
Kienholz, Gerfried Die Zahlung mit Kreditkarte im Nah- und Fernabsatz, München, 2000.
Ma, Weilin Einwendungsfurchgriff und Widerrufsrecht als Instrumente des Verbraucherschutzes im Kreditkartenverfahren, Frankfurt a.M., Berlin, Bonn, Bern, New York, Paris, Wien, 1996 Palandt-Bearbeiter Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage, München, 2003.
IV
Schwintowski, Hans- Peter; Schäfer, Frank A.
Bankrecht- Comme rcial Banking - Investment Banking, Berlin, Bonn, München, 1.Auflage 1997.
Taupitz, Jochen Zahlung mittels Kreditkarte, Kartengesteuerter Zahlungsverkehr, Außergerichtliche Streitschlichtung; Bankrechtstag 1998, Berlin.
Tschall, Christian Das Kreditkartengeschäft als Finanzdienstleistung - Zusätzliche Pflichten für Kreditkartenunternehmen, in ZBB 5/2003.
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Zahrnt, Christoph Die Kreditkarte unter privatrechtlichen Gesichtspunkten, in NJW 1972, S. 1077 – 1081.
V
A. Einleitung
Die Entstehungsgeschichte der Kreditkarte geht auf die Jahre 1950 - 1951 zurück, als Diners Club es seinen Kunden ermöglichte, erstmals bargeldlos in Restaurants zu bezahlen. Die weitere Verbreitung der Kreditkarte, dem sogenannten Plastikgeld, setzte sich jedoch erst mit der Einführung der Magnetstreifeninformationen ab 1970 durch.
In Europa, besonderes in der Bundesrepublik Deutschland, befindet sich das Kreditkartenverfahren noch in der Phase der Markterschließung, während es in der USA nicht mehr als Zahlungsmittel wegzudenken ist 1 . Hier haben die nun international tätigen Kreditkartengesellschaft den Markt und demzufolge auch die Zahlungsgewohnheiten maßgeblich mit beeinflusst.
In Deutschland gibt es seit 1968 Kreditkarten (EUROCARD/MasterCard). Bis heute ist die MasterCard weltweit in über 32 Millionen Akzeptanzstellen ein willkommenes Zahlungsmittel 2 . Mit ihrer Verbreitung ist die Kreditkarte heute das einzige international standardisierte Zahlungsmittel. Bei der Kreditkarte handelt sich genaugenommen „um einen Ausweis, gegen dessen Vorlage der Inhaber Waren oder Dienstleistungen ohne sofortige Bezahlung erhält“ 3 .
Kreditkarten sind heutzutage als bargeldloses Zahlungsmittel weit verbreitet und vermitteln den Eindruck der Sicherheit, so die Werbung: „Ich hab´ mir die EUROCARD geholt, weil sie sicherer als Bargeld ist“ 4 . Denn sollte die Kreditkarte im Gegensatz zum Bargeld abhanden gekommen, dann ist dass kein Problem, sie wird einfach gesperrt. Und dennoch geraten die kleinen Plastikkarten immer wieder in die Schlagzeilen, dass die Sicherheit nicht gegeben ist.
Die vorliegende Seminararbeit hat zum Ziel, einen Überblick über die zivilrechtlichen Probleme der Bezahlung mit der Kreditkarte zu verschaffen und zeigt den aktuellen Stand der Rechtsprechungen auf sowie dessen Auswirkung auf die beteiligten Parteien.
1 Vgl. Hoffmann, BKR 2003, S. 321
2 www. Mastercard.com 3 Vgl. Ma, Einwendungsdurchgriff und Widerrufsrecht als Instrumente des Verbraucherschutzes im Kreditkartenverfahren. S. 7.
4 Vgl. die ehemalige Werbung für die EUROCARD
1
B. Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten des
Kreditkartengeschäfts
Bevor a uf die Ausgestaltung des Kreditkartenverfahrens im Detail eingegangen wird, soll hier zunächst ein Überblick gewährt und eine grobe Strukturierung vorgenommen werden, um das Verständnis für die hinter dem Verfahren stehende Rechtsproblematik zu erleichtern.
I. Allgemeines
Bei der Kreditkarte ist zu unterscheiden zwischen dem Zwei-Parteien System, der sogenannten Kundenkarte und der Universalkreditkarte 5 , der ein Drei-Parteien-Verhältnis zugrunde liegt, an welchem das Kreditkartenunternehmen, das Vertrags unternehmen und der Kreditkarteninhaber beteiligt sind. In der Literatur wird hierbei von einer „echten“ Kreditkarte gesprochen 6 .
In der Grundform eines Universalkreditkartensystems entsteht zunächst zwischen Karteninhaber und den Vertragsunternehmen ein Schuldverhältnis, welches eine Pflicht des Karteinhabers begründet, für erworbene Waren bzw. Dienstleistungen eine Vergütung an der Vertragsunternehmen zu zahlen. Daneben gibt es den Kreditkartenherausgeber (z.B. MasterCard, American Express, Diners, VISA), der mit bestimmten Unternehmen (sogenannte Vertragsunternehmen) Verträge abschließt, in denen sich die Vertragsunternehmen verpflichteten, die Kreditkarte des Kartenheraus gebers als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Das Kreditkartenunternehmen sorgt dafür, dass das Vertragsunternehmen die ihm als Gegenleistung zustehende Zahlung erhält. Von diesem Betrag wird ein zuvor vereinbartes prozentuales Disagio 7 abgezogen.
Zusätzlich schließt der Kreditkartenunternehmer Verträge mit den Karteninhabern ab (stellt einen Geschäftsbesorgungs vertrag dar 8 ), wonach diese
5 Tschall, ZBB 5/2003, S. 381.
6 Taupitz, Zahlung mittels Kreditkarte, S.5.
7 Höhe der Kartenumsatzes und Art der Abrechnung zwischen 1,6 % und 7 % das jeweiligen
Rechnungsbetrages; ebenda.
8 Canaris , Rdn. 1628
2
Quote paper:
Olga Morozova LL.M., 2004, Rechtsprobleme bei Zahlung mit Kreditkarte, Munich, GRIN Publishing GmbH
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